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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87   

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BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87 (https://dejure.org/1990,919)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1990 - 6 P 30.87 (https://dejure.org/1990,919)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1990 - 6 P 30.87 (https://dejure.org/1990,919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterrichtung des Personalrats durch die Dienststelle über die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren Einwilligung bzgl. der Unterrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung der Mitarbeiterinnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Unterrichtungsanspruch bei Schwangerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 373
  • NVwZ 1991, 273 (Ls.)
  • DVBl 1991, 107
  • DÖV 1991, 657
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, der dem § 68 Abs. 2 Satz 1 LPersVG inhaltlich entspricht, steht der Personalvertretung kein allumfassendes Informationsrecht zu, um dadurch eine allgemeine Kontrolle der Tätigkeit der Dienststelle vorzunehmen; denn die Personalvertretung ist kein Kontrollorgan, dem es obliegt, die Aufgabenerfüllung und den inneren Betrieb der Dienststelle allgemein zu überwachen (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - und Beschluß vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83 - ).

    Ein solches allgemeines Kontrollrecht rechtfertigt sich aber weder aus der Stellung der Personalvertretung noch aus ihrem Auftrag (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde wird auch in dem Beschluß des Senats vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - (a.a.O.) der Personalvertretung ein genereller, abstrakter Informationsanspruch oder ein Recht, Daten für ein künftiges Tätigwerden zu sammeln und vorzuhalten, nicht zugestanden.

  • BAG, 27.02.1968 - 1 ABR 6/67

    Schwangerschaftmitteilung - Betriebsrat

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87
    Nach allem ist auch im Zusammenhang mit der allgemeinen Aufgabe, gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b LPersVG darüber zu wachen, daß u.a. die zugunsten der Mitarbeiter geltenden Gesetze durchgeführt werden, den Informationsanspruch von einem Anlaß abhängig zu machen, der ein Tätigwerden der Personalvertretung erforderlich macht (vgl. Dietz, Anm. zu BAG, Beschluß vom 27. Februar 1968 - 1 ABR 6/67 - ; Meisel/Sowka, Mutterschutz, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 17; Bitter, BB 1969, S. 45).

    In den Fällen, in denen zur Ermöglichung einer sachgerechten Aufgabenerfüllung eine Unterrichtung der Personalvertretung auch ohne oder gegen den Willen der schwangeren Mitarbeiterin erforderlich wird, wird jedoch zu beachten sein, daß eine Weitergabe persönlicher Daten und Lebenssachverhalte, insbesondere aus der Intim- bzw. Privatsphäre - wie z.B. das Bestehen einer Schwangerschaft -, ohne Einwilligung der betroffenen Mitarbeiterinnen eine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen bedeutet (vgl. BAG, Beschluß vom 27. Februar 1968 - 1 ABR 6/67 - ).

    Mit seiner dargelegten Auffassung weicht der Senat nicht im Sinne des § 2 RsprEinhG von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 27. Februar 1968 - 1 ABR 6/67 - (a.a.O.) ab.

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87
    Diese ging aber sowohl im Wortlaut als auch im Regelungsgehalt (vgl. dazu Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 12. März 1987 - GmS - OGB 6/86 - <BVerwGE 77, 370, 373>) über die entsprechende, hier einschlägige Vorschrift des § 78 Abs. 1 LPersVG hinaus, indem sie in ihrem ersten Teilsatz zusätzlich bestimmte, daß "der Betriebsrat auf die Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten" hat.
  • BVerwG, 21.09.1984 - 6 P 24.83

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs einer Personalvertretung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, der dem § 68 Abs. 2 Satz 1 LPersVG inhaltlich entspricht, steht der Personalvertretung kein allumfassendes Informationsrecht zu, um dadurch eine allgemeine Kontrolle der Tätigkeit der Dienststelle vorzunehmen; denn die Personalvertretung ist kein Kontrollorgan, dem es obliegt, die Aufgabenerfüllung und den inneren Betrieb der Dienststelle allgemein zu überwachen (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - und Beschluß vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83 - ).
  • BVerwG, 21.02.1980 - 6 P 77.78

    Aufgaben der Personalvertretung - Anwendung von Beurteilungsrichtlinien -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87
    Das in § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG geregelte Unterrichtungsrecht setzt also voraus, daß die Personalvertretung eine Aufgabe zu erfüllen hat, die es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - ).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87
    Die Information nach Satz 1 muß ebenso wie die Vorlage von Unterlagen in untrennbarer Beziehung zu den Aufgaben der Personalvertretung und ihrer Wahrnehmung stehen, d.h. zur Erledigung einer bestimmten und konkreten Aufgabe erforderlich sein (vgl. Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 - <BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - BVerwG 6 P 44/79] = PersV 1981, 320>).
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Auf die im Verfahren und im angefochtenen Beschluss problematisierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1990 (- 6 P 30.87 -) zu einem personalvertretungsrechtlichen Auskunftsanspruch und auf die insoweit geltend gemachte Abweichung der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu Unterrichtungsverlangen des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 iVm. Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, wonach es keines besonderen Anlasses für den auf eine Überwachungsaufgabe gestützten Auskunftsanspruch des Betriebsrats bedarf, kommt es nicht an.
  • LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17

    Mitteilungspflicht; Schwangerschaft; Betriebsrat; Persönlichkeitsrecht

    e) Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.08.1990 - 6 P 30/87 entgegen.
  • BVerwG, 19.12.2018 - 5 P 6.17

    Abwägung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anonymität; Antragsauslegung;

    Zwar treffen seine Erwägungen insofern zu, als der gesetzliche Informationsanspruch nach § 69 Abs. 2 Satz 1 LPersVG RP - wie oben dargelegt - strikt aufgabengebunden ist und es deshalb einen von ihren Aufgaben losgelösten, umfassenden Informationsanspruch der Personalvertretung nicht gibt, der diese zu einem Kontrollorgan machte, dem es obläge, die Aufgabenerfüllung und den inneren Betrieb der Dienststelle allgemein zu überwachen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 6 P 24.83 - Buchholz 238.3A § 68 BPersVG Nr. 5, vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 - Buchholz 238.3A § 67 BPersVG Nr. 5 S. 2, 4 und vom 29. August 1990 - 6 P 30.87 - Buchholz 251.8 § 68 RhPPersVG Nr. 3).

    (1) Zwar lässt sich in Sachzusammenhängen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass dem Personalrat Verstöße und Unbilligkeiten ihren Anlässen nach wenigstens in Anhaltspunkten erkennbar sind oder ihm doch Anlässe zu entsprechender Besorgnis von den betroffenen Beschäftigten regelmäßig mitgeteilt werden, gegebenenfalls rechtfertigen, den Informationsanspruch der Personalvertretungen an das Vorliegen eines bestimmten, ein konkretes Informationsbedürfnis sachlich rechtfertigenden Anlasses zu binden; entsprechende Anhaltspunkte sind dann regelmäßig im Zusammenhang mit dem Informationsbegehren dem Dienststellenleiter auf dessen Verlangen mitzuteilen (BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1990 - 6 P 30.87 - Buchholz 251.8 § 68 RhPPersVG Nr. 3 und vom 22. Dezember 1993 - 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 S. 17 f.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87   

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https://dejure.org/1990,1314
BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87 (https://dejure.org/1990,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1990 - 6 P 28.87 (https://dejure.org/1990,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1990 - 6 P 28.87 (https://dejure.org/1990,1314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Speicherung von Personaldaten im Wege einer Unterrichtung der Dienststelle an einen Personalrat ohne Einwilligung der Betroffenen i.R.e. konkreten beteiligungspflichtigen Angelegenheit - Rückgriff auf personenbezogenen Daten zur leichteren Erfüllung der Aufgaben eines ...

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 375
  • NVwZ 1991, 273 (Ls.)
  • DVBl 1991, 108
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Dies gilt - wie das Beschwerdegericht zutreffend dargelegt hat - sowohl für das auf den konkreten Fall bezogene Informationsrecht im Rahmen der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten nach §§ 75 ff. BPersVG, des Initiativrechtes gemäß § 70 Abs. 2 BPersVG und der Aufgaben nach § 68 Abs. 1 Nrn. 1 und 3-7 BPersVG als auch für den gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1, § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG über Einzelinformationen aufgrund beteiligungspflichtiger Vorgänge hinaus benötigten Überblick über alle, die Wahrung der gemeinsamen rechtlichen und sozialen Belange aller Beschäftigten untereinander nach Recht und Billigkeit berührenden Fakten und Vorhaben (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ZBR 1985, 173 [BVerwG 27.02.1985 - BVerwG 6 P 9.84]>).

    Das verdeutlichen die in § 68 Abs. 2 Sätze 3 und 4 BPersVG getroffenen Regelungen, nach denen die Personalvertretung - mit Zustimmung oder auf Verlangen des Beschäftigten - Personalakten nur einsehen und dienstliche Beurteilungen nur zur Kenntnis nehmen darf (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.).

  • BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 116/74

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und gehaltslisten

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Sind der Personalvertretung Unterlagen nur zur Einsicht vorzulegen, so darf sie sich davon auszugsweise Notizen machen, jedoch weder diese vollständig abschreiben noch fotokopieren, noch sind ihr lückenlose Fotokopien zeitweise zur Verfügung zu stellen (vgl. entsprechend zu § 80 BetrVG BAG, Beschlüsse vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - ).
  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 8/80

    Einblicksrecht - Bruttogehaltsliste - Bruttolohn

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Sind der Personalvertretung Unterlagen nur zur Einsicht vorzulegen, so darf sie sich davon auszugsweise Notizen machen, jedoch weder diese vollständig abschreiben noch fotokopieren, noch sind ihr lückenlose Fotokopien zeitweise zur Verfügung zu stellen (vgl. entsprechend zu § 80 BetrVG BAG, Beschlüsse vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - und vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Diese Regelungen tragen so dem Recht des Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] ) Rechnung.
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Zwar kann die begehrte Entscheidung wegen des Ablaufs seiner Amtszeit keine gestaltende Wirkung mehr entfalten, jedoch spricht hier eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß sich der tatsächliche Vorgang, der den Rechtsstreit ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn knüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. BVerwGE 80, 50 [BVerwG 12.08.1988 - 6 P 5.87] ; BVerwGE 49, 259 ).
  • BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87

    Personalrat - Antrag auf Ausschluss - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87
    Zwar kann die begehrte Entscheidung wegen des Ablaufs seiner Amtszeit keine gestaltende Wirkung mehr entfalten, jedoch spricht hier eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß sich der tatsächliche Vorgang, der den Rechtsstreit ausgelöst hat, wiederholen wird und sich die an ihn knüpfenden Rechtsfragen unter denselben Verfahrensbeteiligten erneut stellen werden (vgl. BVerwGE 80, 50 [BVerwG 12.08.1988 - 6 P 5.87] ; BVerwGE 49, 259 ).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage bezüglich der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst ausdrücklich offengelassen (BVerwG Beschluß vom 4. September 1990 - 6 P 28.87 - AP Nr. 1 zu § 68 BPersVG).
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    a) § 68 Abs. 2 Satz 2 BPersVG steht, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 5 S. 6; Beschluss vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 11 S. 5 f.; Beschluss vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - BVerwGE 95, 73, 81), der dauerhaften Aushändigung von Unterlagen an den Personalrat nicht von vornherein entgegen, sondern erlaubt sie, soweit dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben der Personalvertretung erforderlich ist.
  • LAG Köln, 28.06.2011 - 12 TaBV 1/11

    Herausgabe von Gleitzeitlisten der im Betrieb beschäftigten Angestellten an den

    Hier können die Maßstäbe des Bundesverwaltungsgerichts aus der Entscheidung vom 04.09.1990 (6 P 28/87 - NJW 1991, 375) herangezogen werden, nach denen der Betriebsrat in der Regel für die Dauer der konkreten Ausübung des Beteiligungsrechts berechtigt ist, personenbezogene Daten der Arbeitnehmer einzusehen und zu speichern.
  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 16.93

    Informationsanspruch des Personalrats und Persönlichkeitsschutz -

    Dabei kann es sich sowohl um allgemeine Aufgaben handeln, wie sie in den §§ 67, 68 BPersVG genannt werden, als auch um Aufgaben in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten (vgl. Beschluß vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 11).

    Dabei darf er sich zwar bei der Einsichtnahme Notizen machen, er darf sie aber weder vollständig abschreiben noch fotokopieren, auch sind ihm lückenlose Kopien nicht zeitweise zur Verfügung zu stellen (Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 -, vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - und vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - a.a.O.).

    Im übrigen aber geht das an die schon genannten Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 BPersVG gebundene Informationsrecht des Personalrats als bereichsspezifische Regelung des Dienstrechts einem weiterreichenden Datenschutz vor (vgl. insbesondere Beschluß vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - a.a.O.; ferner BAGE 42, 113 [BAG 17.03.1983 - 6 ABR 33/80]; 60, 311 [BAG 14.12.1988 - 7 AZR 773/87]).

  • LAG Hamburg, 26.11.2009 - 7 TaBV 2/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zur-Verfügung-Stellung personenbezogener Daten

    Eine Vorratsspeicherung sei auch unter Berücksichtigung der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.09.1990, Az. 6 P 28/87, nicht zulässig, auch wenn die Beteiligte zu 2 mehr als eine "Hundertschaft des Bundesgrenzschutzes" sei.

    Der Beteiligte zu 1 hat danach aus § 80 Abs. 2 BetrVG unter Beachtung der hier anwendbaren höchstrichterlichen Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 04.09.1990 (Az. 6 P 28/87, NJW 1991, 375) auch keinen Anspruch auf Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der streitgegenständlichen Daten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 20 A 1500/11

    Anspruch einer Personalvertretung auf einen Lesenden Zugriff auf eine

    14 = DVBl. 1994, 586 = NVwZ 1995, 89 = PersR 1994, 78 = PersV 1994, 523 = RiA 1994, 238 = ZfPR 1994, 41 = ZTR 1994, 258, Beschluss vom 4. September 1990 6 P 28.87 , Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 11 = DVBl. 1991, 108 = NJW 1991, 375 = PersR 1990, 329 = PersV 1991, 83 = RiA 1991, 200 = ZfPR 1990, 179 = ZTR 1991, 80, Beschluss vom 29. August 1990 6 P 30.87 , Buchholz 251.8 § 68 PhPPersVG Nr. 3 = DVBl. 1991, 107 = NJW 1991, 373 = PersR 1990, 301 = PersV 1991, 78 = ZfPR 1990, 175 = ZTR 1991, 130, Beschluss vom 27. Februar 1985 6 P 9.84 , Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 5 = DVBl. 1985, 748 = PersR 1985, 124 = ZBR 1985, 173; OVG NRW, Beschluss vom 4. November 2005 1 A 4935/04.PVB , PersR 2006, 522 = PersV 2006, 379 = RiA 2007, 136, Beschluss vom 20. September 2002 1 A 1061/01.PVB , NWVBl. 2003, 146 = PersR 2003, 161 = PersV 2003, 178 = ZfPR 2003, 167, Beschluss vom 24. Januar 2001 1 A 1538/99.PVB , PersR 2001, 391 = PersV 2001, 454 = ZfPR 2001, 331.
  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 26.92

    Verpflichtung eines Dienststellenleiters, dem Personalrat die Namen der

    Dabei kann es sich sowohl um allgemeine Aufgaben handeln, wie sie in den §§ 67, 68 BPersVG genannt werden, als auch um Aufgaben in beteiligungspflichtigen Angelegenheiten (vgl. Beschluß vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 11).

    Dabei darf er sich zwar bei der Einsichtnahme Notizen machen, er darf sie aber weder vollständig abschreiben noch fotokopieren, auch sind ihm lückenlose Kopien nicht zeitweise zur Verfügung zu stellen (Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 -, vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - und vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - a.a.O.).

    Im übrigen aber geht das an die schon genannten Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 BPersVG gebundene Informationsrecht des Personalrats als bereichsspezifische Regelung des Dienstrechts einem weiterreichenden Datenschutz vor (vgl. insbesondere Beschluß vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - a.a.O.; ferner BAGE 42, 113 [BAG 17.03.1983 - 6 ABR 33/80]; 60, 311 [BAG 14.12.1988 - 7 AZR 773/87]).

  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94

    Personalvertretungsrecht - Mitwirkung des Personalrats bei verhaltensbedingter

    Das an die Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 BPersVG und hier insbesondere an den Maßstab der Erforderlichkeit gebundene Informationsrecht des Personalrats geht als bereichsspezifische Regelung des Dienstrechts einem etwa weiterreichenden Datenschutz vor (Beschlüsse vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 und vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 11).
  • VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93

    Mitteilung von Sozialdaten an den Personalrat vor verhaltensbedingter Kündigung

    Art und Umfang hat sich also an dem Maßstab der Erforderlichkeit zu orientieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. September 1990 - 6 P 28.87 - NJW 1991, 375 = PersV 1991, 83).

    Ergeben sich derartige Beschränkungen eines Informationsrechts nicht aus dem Gesetz selbst, dann ist es jedenfalls in diesem Sinne auszulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. September 1990 - 6 P 28/87 - NJW 1991, 375 = PersV 1991, 83).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 1061/01

    Umfang des Informationsanspruchs der Personalvertretung bei der Vergabe von

    BVerwG, Beschlüsse vom 4.9.1990 - 6 P 28.87 -, ZfPR 1990, 179 ff. (181), vom 29.8.1990 - 6 P 30.87 -, PersR 1990, 301 ff. (302), vom 27.2.1985 - 6 P 9.84 -, Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 5, vom 22.12.1993 - 6 P 15.92 -, ZfPR 1994, 41 ff. (42), und vom 23.1.2002 - 6 P 5.01 -, ZfPR 2002, 73 = PersR 2002, 201; OVG NRW, Urteil vom 21.3.1991 - 12 A 642/90 -, ZfPR 1991, 112 ff. (113), sowie Beschluss vom 24.1.2001 - 1 A 1538/99.PVB -, PersV 2001, 454 = PersR 2001, 391 = ZfPR 2001, 331.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 1 A 4935/04

    Verpflichtung des Leiters einer Dienststelle gegenüber dem Personalrat zum

  • VG Köln, 28.11.2002 - 20 K 10510/00

    Löschung von Daten einesösterreichischen Staatsangehörigen aus dem

  • VG Münster, 11.03.2016 - 22 K 660/15

    Informationsanspruch des Personalrats auf Weitergabe aller gemeldeten

  • VG Koblenz, 26.04.1991 - 4 PK 356/91

    Gewährung von Leistungszulagen bei der Deutschen Bundespost; Einschaltung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 60 PV 14.09

    Personalrat; Informationsrecht des -s; Unterrichtung des -s; Vorlage von

  • VG Münster, 03.03.2010 - 22 K 687/09

    Verpflichtung eines Beteiligten zur wöchentlichen Zurverfügungstellung

  • KAG Hamburg, 31.05.2006 - I MAVO 14/06

    Vorlage und Inhalt eines Ist-Stellenplanees

  • VG Meiningen, 08.09.2014 - 3 P 50017/12

    Personalvertretungsrecht (Land)

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3893
BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89 (https://dejure.org/1990,3893)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1990 - 1 B 80.89 (https://dejure.org/1990,3893)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 1 B 80.89 (https://dejure.org/1990,3893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Abschiebung - Einreise - Scheinausreise

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 273
  • VBlBW 1990, 372
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn sich das Urteil aus den vom Berufungsgericht hilfsweise angeführten sachlich-rechtlichen Gründen als richtig darstellt (Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Ausreise im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 4 AufenthG meint nämlich nicht den Grenzübertritt i.S.d. § 13 AufenthG, sondern die Erfüllung der Ausreisepflicht im Verständnis des § 50 AufenthG dergestalt, dass der Ausländer den ständigen Aufenthalt dauerhaft in das Ausland verlegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.1990 - 1 B 80.89 -, juris Rn. 3; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 50 Rn. 70 ; Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 50 AufenthG Rn. 12 ff.; siehe auch Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 50 Rn. 6 , wonach die Ausreise erst mit der endgültigen legalen Einreise in einen anderen Staat beendet ist, der nicht berechtigt ist, den Ausländer zurückzuweisen).
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter

    Allerdings kann bei einer freiwilligen Ausreise dann nicht von einer Erfüllung der Ausreisepflicht ausgegangen werden, wenn diese Ausreise ohne dauerhafte Verlegung des Aufenthalts in das Ausland nur erfolgt ist, um - wie hier - die Abschiebung abzuwenden, nicht aber unter Aufgabe der behaupteten Rechtsposition, da in diesen Fällen die (vollziehbare) Ausreisepflicht fortbestehen dürfte (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.1990 - 1 B 80.89 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769 u.a. - juris Rn. 19; OVG LSA, B.v. 22.1.2007 - 2 M 318/06 - juris -Ls- 1 und Rn. 4; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand September 2019, § 59 Rn. 243, 246; Hailbronner, AuslR, Stand April 2019, § 50 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 10 CS 18.350

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung aus der Haft in den Heimatstaat

    Seine Ausreisepflicht erfüllt ein Ausländer nicht schon dann, wenn er nur zum Schein ausreist oder bereits kurzfristig nach der Ausreise wieder einreist (BVerwG, B.v. 20.6.1990 - 1 B 80.89 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Zwar dürften die Abschiebungsandrohungen angesichts der bereits vollzogenen Abschiebung der Antragsteller keine zulässige Grundlage für eine erneute Abschiebung bilden (Hess.VGH, Urt. v. 17.02.1997 - 12 UE 1739/95 -, AuAS 1997, 175 = EzAR 044 Nr. 11; Funke-Kaiser, a.a.O., § 59 Rn. 148; für den Fall der freiwilligen Ausreise vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.06.1990 - 1 B 80/89 -, VBlBW 1990, 372 = NVwZ 1991, 273; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.02.1989 - 13 S 2649 -, VBlBW 1989, 352).
  • VG Potsdam, 05.12.2018 - 8 K 4598/16

    Erteilung eines Aufenthaltstitels; Bestehen eines aktuellen Ausweisungsinteresses

    Darunter ist die vollständige Erfüllung der Ausreisepflicht zu verstehen, die das Verlassen des Bundesgebiets nicht nur im Sinne eines bloßen Grenzübertritts, sondern im Sinne einer Verlegung des dauernden Aufenthalts ins Ausland erfordert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. April 2017 - OVG 11 N 18.15 -, juris, Rn. 5; ebenso BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 -, juris, Rn. 3 zu § 13 Abs. 1 AuslG 1965).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97

    Übermittlung einer Berufungsschrift durch Telefax - Ablehnung eines

    Der Zulassung der Revision steht aber jedenfalls entgegen, daß sich die angefochtene Entscheidung aus den vom Verwaltungsgerichtshof hilfsweise angeführten sachlich-rechtlichen Gründen als richtig darstellt, ohne daß die von den Klägern aufgeworfenen Fragen grundsätzlicher Klärung in einem Revisionsverfahren bedürften (§ 144 Abs. 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. BVerwGE 54, 99 [BVerwG 13.06.1977 - IV B 13/77]; Beschluß vom 21. März 1986 - BVerwG 3 CB 30.84 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 46; Beschluß vom 20. Juni 1990 - BVerwG 1 B 80.89 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2017 - 11 N 18.15

    Ausreise im Sinne des § 10 Abs 3 S 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004)

    Andernfalls könnten die Wirkungen des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG umgangen werden (vgl. zum Ganzen Discher, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand Juli 2014, § 10, Rn. 126 f. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 - juris, Rn. 3 zu § 13 Abs. 1 AuslG 1965).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20

    Begriff der Ausreise im Sinne von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG

    Soweit sich das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 -, juris Rn. 3) mit demBegriff der Ausreise auseinanderzusetzen hatte, hat es judiziert, dass für eine Ausreise erforderlich ist, dass der Ausländer seinen dauernden Aufenthalt ins Ausland verlegt und eine Ausreise zum Schein oder eine unverzügliche Wiedereinreise ins Bundesgebiet nicht hinreichend sind (so auch Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, Stand: Juni 2020, § 10 Rn. 21).
  • VG Würzburg, 18.04.2016 - W 7 K 15.152

    Erfolgreiche Klage gegen Ausweisung

    Denn aus Ziffer 3 des Bescheides kann auch im Fall der erneuten Einreise nicht mehr vollstreckt werden, womit sich die Ausreiseaufforderung mit Abschiebungsandrohung jedenfalls erledigt hat (vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Februar 2016, § 59 Rn. 96, unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 20.6.1990 - 1 B 80/89, NVwZ 1991, 273; VGH Baden-Württemberg, B.v. 15.2.1995 - 11 S 2954/94, NVwZ-RR 1996, 115; ebenso VG Freiburg, B.v. 3.6.2011 - 4 K 728/11, BeckRS 2011, 51660; VG Saarlouis, U.v. 30.11.2011 - 10 K 549/11, BeckRS 2012, 47684; VG Ansbach, B.v. 31.1.2006 - AN 19 S. 05.01841, BeckRS 2006, 29384; VG München, GB.v. 24.7.2006 - M 4 K 05.3145, BeckRS 2006, 32056).
  • VG Aachen, 07.09.2016 - 8 K 2191/14

    Freizügigkeit ; Freizügigkeitsgesetz; Anwendungsbereich; Familienangehöriger

    Er hat auch wegen der ihm nach § 82 Abs. 1 AufenthG obliegenden Mitwirkungspflicht hierüber Nachweise vorzulegen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 -, NVwZ 1991, 273 = juris, Rn. 3; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 50 Rn. 50 f.; im Anschluss Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25. Mai 2016 - 8 K 2473/14 - unveröffentlicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2020 - 4 MB 24/20

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Wirkungen einer

  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2022 - 18 B 814/22
  • VG Cottbus, 30.10.2017 - 4 L 576/17

    Asylrecht: Erneute Verteilung eines Ausländers aufgrund erneuter Einreise bei

  • VG München, 14.08.2019 - M 12 K 18.5119

    Versagung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung

  • BVerwG, 04.02.1998 - 1 B 9.98

    Ausländerrecht - Gerichtliche Prüfung der Aufenthaltsversagung nach erfolgter

  • VG Saarlouis, 30.11.2011 - 10 K 549/11

    Erledigung der Abschiebungsandrohung während des Widerspruchsverfahrens durch

  • BVerwG, 04.02.1998 - 1 PKH 1.98

    Ausreichen von zwei strafgerichtlichen Verurteilungen für eine Abschiebung eines

  • VG Cottbus, 04.04.2016 - 4 L 47/16

    Duldung

  • BVerwG, 03.08.1998 - 1 B 76.98

    Ausweisung wegen schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • VG Cottbus, 29.10.2017 - 4 L 576/17

    Duldung

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