Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1458/90   

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https://dejure.org/1990,2955
VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1458/90 (https://dejure.org/1990,2955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.08.1990 - 8 S 1458/90 (https://dejure.org/1990,2955)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. August 1990 - 8 S 1458/90 (https://dejure.org/1990,2955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Umnutzung einer Gaststätte in ein Tanzlokal in einem Dorfgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gaststätte mit zeitlich begrenzten Tanzveranstaltungen am Wochenende ist keine Vergnügungsstätte; Umdeutung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte aufgrund am Wochenende stattfindenden Tanveranstalltungen mit zeitlich begrenztem Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer - und Speisewirtschaften mit Tanzveranstaltungen in einem Dorfgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 277
  • VBlBW 1991, 187
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1976 - X A 513/73

    Bauplanungsrecht: Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Beinahe-Diskothek;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 8 S 1458/90
    Durch gelegentliche Tanzveranstaltungen, auch wenn sie an Wochenenden regelmäßig stattfinden, verliert eine Schank- und Speisewirtschaft in der Regel nicht ihren Charakter (vgl. hierzu Fickert/Fieseler, BauNVO, 5. Aufl., § 4 a RdNr. 23, Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar, § 4 BauNVO RdNr. 13 sowie OVG Münster, DÖV 1976, 573).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Entscheidend ist weder die konkrete Bezeichnung der Einrichtung noch deren eindeutige Zuordnung zu einer der unproblematisch als Vergnügungsstätten bezeichneten Betriebe wie Diskotheken, Nachtclubs, Nachtbars etc., sondern vielmehr die Frage, ob die Einrichtung von ihrem Erscheinungsbild und ihrem Angebot bei wertender Gesamtbetrachtung den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.11.2019 - 5 S 1790/17 -, juris m.w.N., Urt. v. 18.10.1990 - 5 S 3063/89 -, NVwZ-RR 1991, S. 205 f., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1458/90 -, juris: OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z - und Beschl. v. 22.09.2016 - 4 B 863/15 -, jeweils juris; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 4 BauNVO Rn. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte;

    Daher sind z.B. Gaststättenbetriebe, in denen nicht nur gelegentliche Tanzveranstaltungen geboten werden, sondern die von der Möglichkeit zum Tanz wesentlich (mit-)geprägt sind, bauplanungsrechtlich nicht mehr als Schank- und Speisewirtschaften, sondern als Vergnügungsstätten einzuordnen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.10.1990 - 5 S 3063/89 - NVwZ-RR 1991, S. 205 f.; Urteil vom 17.8.1990 - 8 S 1458/90 - juris Rn. 19, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.10.2009 - 1 MB 16/09 - juris Rn. 33).
  • VG Karlsruhe, 22.06.2023 - 2 K 506/23

    Nutzungsaufnahmeuntersagung eines Tanz- und Nachtclubs; Vergnügungsstätte

    Entscheidend ist weder die konkrete Bezeichnung der Einrichtung noch deren eindeutige Zuordnung zu einer der unproblematisch als Vergnügungsstätte bezeichneten Betriebe wie Diskotheken, Nachtclubs, Nachtbars, etc., sondern vielmehr die Frage, ob die Einrichtung von ihrem Erscheinungsbild und ihrem Angebot bei wertender Gesamtbetrachtung den Charakter einer Vergnügungsstätte hat (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.11.2019 - 5 S 1790/17 -, juris m. w. N., Urt. v. 18.10.1990 - 5 S 3036/89 -, NVwZ-RR 1991, S. 205 f., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1458/90 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 5.10.2009 - 1 MB 16/09 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 22.02.2012 - 3 A 1112/11.Z - und Beschl. v.  22.09.2016 - 4 B 863/15 -, jeweils juris; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 148. EL Oktober 2022, § 4 BauNVO Rn. 60).
  • VG Freiburg, 12.10.2016 - 4 K 3011/16

    Untersagung der Nutzung einer genehmigten "Piano-Bar" als Vergnügungsstätte "in

    Dabei wird eine Schank- und Speisegaststätte in der Regel nicht dadurch zu einer Vergnügungsstätte, dass an Wochenenden gelegentlich Tanzveranstaltungen in zeitlich begrenztem Umfang durchgeführt werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.08.1990 - 8 S 1458/90 - juris).
  • VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13

    Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn

    Auch soweit sich die Frage stellt, ob eine Nutzung nach ihrem Schwerpunkt (vgl. VGH BW, U. v. 17.08.1990 - 8 S 1458/90 -, juris, sowie HessVGH, a.a.O.) bzw. im Ergebnis einer wertenden Gesamtbetrachtung des Erscheinungsbilds des konkret geplanten Betriebs und seines Angebots (vgl. HessVGH, a.a.O.) einer Vergnügungsstätte entspricht, ist dies gerade im Hinblick auf die Wirkungen der Nutzung zu beurteilen (so wohl auch OVG Berlin, a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 05.01.2010 - 9 L 1754/09

    Untersagung der Nutzung einer Vergnügungsstätte (Tanzlokal/Diskothek) im Hinblick

    vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. März 2007 - 8 A 10066/07 -, juris, Rn. 5, 8; zur Abgrenzungsproblematik ferner Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 17. August 1990 - 8 S 1458/90 -, NVwZ 1991, S. 277 f., und vom 18. Oktober 1990 - 5 S 3063/89 -, NVwZ-RR 1991, S. 405.
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4626
OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90 (https://dejure.org/1990,4626)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.05.1990 - 12 A 10186/90 (https://dejure.org/1990,4626)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - 12 A 10186/90 (https://dejure.org/1990,4626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wert des Beschwerdegegenstandes; Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 277
  • DÖV 1990, 1070
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
    Auf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 71, 73) kann sich das Verwaltungsgericht nicht berufen.
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 B 26.86

    Entlastung - Objektive Klagehäufung - Beschwerdegegenstand

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
    Im einzelnen wird der Wert des Beschwerdegegenstandes durch die Beschwer des Rechtsmittelführers und - falls dieser den ihn beschwerenden Teil der Entscheidung nur teilweise anficht - durch den Rechtsmittelantrag des Beschwerdeführers bestimmt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht in NVwZ 1987, 219 = DVBl 1986, 1211; BGH in NJW 1984, 371; Albers in Baumbach-Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 48. Auflage, § 511 a Anm. 3A).
  • OVG Berlin, 25.03.1965 - II B 59.64
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin (in NJW 1965, 1151) hat einen Fall höherer Gewalt bei einer falschen, irreführenden und für die Fristversäumnis ursächlichen Rechtsmittelbelehrung angenommen.
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
    Das Rechtsschutzinteresse für die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten kann auch nicht mit einem Hinweis auf die neue Zivilgerichtsrechtsprechung verneint werden, nach der dann, wenn das Oberlandesgericht nicht über die Zulassung der Revision entschieden hat, weil es irrtümlich der Auffassung war, daß die Revision ohne besondere Zulassung zulässig ist, die Revisionsinstanz die eingelegte Revision ohne besondere Zulassung als zugelassen zu behandeln hat, falls sie die Zulassungsvoraussetzungen als gegeben ansieht (BGHZ 90, 1 = NJW 1984, 1188 und BGH in NJW 1986, 3143; vgl. auch Kopp, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Auflage, § 132 VwGO Rdnr. 33 a, und Artikel 2 § 4 EntlG Nr. 3).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
    Diese dem Gesetzeswortlaut widersprechende Gesetzesauslegung findet ihre Begründung in der verfassungsrechtlichen Forderung, daß die Prüfung der Revisionswürdigkeit in jedem Fall sichergestellt sein muß (BVerfGE 66, 336 = NJW 1984, 2346).
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
    Das Rechtsschutzinteresse für die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten kann auch nicht mit einem Hinweis auf die neue Zivilgerichtsrechtsprechung verneint werden, nach der dann, wenn das Oberlandesgericht nicht über die Zulassung der Revision entschieden hat, weil es irrtümlich der Auffassung war, daß die Revision ohne besondere Zulassung zulässig ist, die Revisionsinstanz die eingelegte Revision ohne besondere Zulassung als zugelassen zu behandeln hat, falls sie die Zulassungsvoraussetzungen als gegeben ansieht (BGHZ 90, 1 = NJW 1984, 1188 und BGH in NJW 1986, 3143; vgl. auch Kopp, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 8. Auflage, § 132 VwGO Rdnr. 33 a, und Artikel 2 § 4 EntlG Nr. 3).
  • BGH, 10.10.1983 - III ZR 87/83

    Berechnung des Wertes einer Beschwer bei Vorliegen eines Hauptantrages und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1990 - 12 A 10186/90
    Im einzelnen wird der Wert des Beschwerdegegenstandes durch die Beschwer des Rechtsmittelführers und - falls dieser den ihn beschwerenden Teil der Entscheidung nur teilweise anficht - durch den Rechtsmittelantrag des Beschwerdeführers bestimmt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht in NVwZ 1987, 219 = DVBl 1986, 1211; BGH in NJW 1984, 371; Albers in Baumbach-Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 48. Auflage, § 511 a Anm. 3A).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1997 - 6 S 1262/95

    Rechtsmittel: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Der Wert im Sinne der genannten Bestimmung richtet sich nicht, wie der Kläger meint, nach dem Begehren und damit dem Gegenstandswert der 1. oder 2. Instanz, sondern allein nach der den Rechtsmittelführer aus dem angefochtenen Urteil treffenden Beschwer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.1986, NVwZ 1987, 219 zu § 4 Abs. 1 EntlG; Beschl. d. 10. Senats v. 19.09.1995 - 10 S 2646/94 -, DVBl. 1996, 110; OVG RhPf, Beschl. v. 22.05.1990, NVwZ 1991, 277; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 131 RdNr. 9).

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes ergibt sich dabei aus den Berufungsanträgen, mit denen die ganze oder teilweise Beseitigung der erlittenen Beschwer verlangt wird (vgl. OVG NW a.a.O.; OVG RhPf, Beschl. v. 22.05.1990, NVwZ 1991, 277 sowie Zöller, ZPO, § 511 a RdNr. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1998 - 16 A 753/97

    Anwendbarkeit weiterer Änderungsvorschriften und Erstattungsvorschriften neben §

    Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt jedoch trotz der Beschränkung der Berufung auf eine bloße Teilanfechtung der vorinstanzlichen Entscheidung - vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluß vom 22. Mai 1990 - 12 A 10186/90 -, NVwZ 1991, 277 m.w.N. - den Betrag von 1.000 Deutsche Mark.
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