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   VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90   

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VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90 (https://dejure.org/1990,3587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.10.1990 - 14 TH 2136/90 (https://dejure.org/1990,3587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Oktober 1990 - 14 TH 2136/90 (https://dejure.org/1990,3587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AbfG, § 4 AbfG, § 7 AbfG, § 8 AbfG, § 3a AbfG HE
    Zur abfallrechtlichen Zulassung einer Kiesgrube als Entsorgungsstätte für nicht verunreinigten Erdaushub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 311 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 494
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Vor dem Hintergrund, daß im Aussetzungsverfahren gegen eine Genehmigung die Rechtspositionen des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert sind als diejenigen des Drittbetroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats unter Berufung auf die vom Bundesverfassungsgericht vertretene Auffassung, vgl. etwa Hess. VGH, B. v. 24.11.1989 - 8 TH 3414/89 - GewArch 1990, S. 74, 75/76, zuletzt B. v. 31.05.1990 - 8 R 3118/89 - Entscheidungsabdr.

    Da diese den Sofortvollzug tragenden Gesichtspunkte in der zwar knappen aber den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügenden Begründung erkennbar geworden sind, und es auf das zahlenmäßige Verhältnis von Genehmigungen mit Sofortvollzug zu Genehmigungen ohne Sofortvollzug im Lande Hessen - ein Einwand, der vom Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers in nahezu jedem Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof und insbesondere vor dem beschließenden Senat erhoben wird - für die Entscheidung des Einzelfalls nicht ankommt (ausführlich dazu Hess. VGH, B. v. 31.05.1990 - 8 R 3118/89 - Entscheidungsabdr. S. 17), mußte dem Aussetzungsbegehren des Antragstellers der Erfolg versagt bleiben.

  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Der Begriff der Abfallentsorgungsanlage im Sinne der §§ 4 Abs. 1, 7 Abs. 1 AbfG ist weit auszulegen (BVerwG, U. v. 01.12.1982 -7 C 100.79 - BVerwGE 66, 301, 303).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen gibt es - entgegen der für den Gewässerausbau nach § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - entwickelten Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und privatnützigen Ausbauvorhaben keine rein privatnützigen Planungen (BVerwG, U. v. 09.03.1990 - 7 C 21.89 - DVBl. 1990, S. 589 mit Anmerkung von Weidemann, ebenda, S. 592).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86

    Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Soweit der Antragsteller eine Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit seiner Nachbarländereien bereits durch den Kiesabbau befürchtet, ist nach dem Bundesberggesetz ein Schutzanspruch dieser Reichweite durch die Regelung von Duldungs- und Anpassungspflichten des Grundeigentümers zugunsten des auch oberirdischen Abbaues grundeigener Bodenschätze bei gleichzeitiger Gewährung von Bergschadensersatz nach den 5§ 114 ff. BBergG ohnehin ausgeschlossen (BVerwG, U. v. 16.03.1989 - 4 C 25.86 - DVBl. 1989, S. 672 = UPR 1989, S. 347; U. v. gleichen Tage - 4 C 36.85 - DVBl. 1989, S. 663 mit Anmerkung von Beckmann, ebenda, S. 669).
  • VGH Hessen, 03.02.1986 - IX TH 120/82
    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Denn die Anwendung der abfallrechtlichen Vorschriften (§§ 4, 7 AbfG) hängt nicht davon ab, ob eine Anlage neben der Entsorgung (von Abfall) auch noch anderen Zwecken dient (BVerwG, a.a.O., dem ständig folgend Hess. VGH seit dem B. v. 03.02.1986 - IX TH 120/82 - NVwZ 2986, 662, B. v. 14.02.1990 - 3 TH 282/90 - GewArch 2990, S. 184).
  • VGH Hessen, 24.11.1989 - 8 TH 3414/89

    Widerspruch gegen Sperrzeitverkürzung; vorläufiger Rechtsschutz gem VwGO § 80 Abs

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Vor dem Hintergrund, daß im Aussetzungsverfahren gegen eine Genehmigung die Rechtspositionen des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert sind als diejenigen des Drittbetroffenen (ständige Rechtsprechung des Senats unter Berufung auf die vom Bundesverfassungsgericht vertretene Auffassung, vgl. etwa Hess. VGH, B. v. 24.11.1989 - 8 TH 3414/89 - GewArch 1990, S. 74, 75/76, zuletzt B. v. 31.05.1990 - 8 R 3118/89 - Entscheidungsabdr.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1988 - 10 S 758/86

    Zurechenbarkeit von Verkehrslärmimmissionen des Zu- und Abfahrtsverkehrs zu einer

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Vielmehr hat das Gericht nur zu prüfen, ob die ihn betreffenden eigenen Belange bei der Planfeststellung mit den ihnen zukommenden Gewichten berücksichtigt worden sind (VGH Mannheim, U. v. 10.11.1988 - 10 S 758/86 - NVwZ 1989, S. 276, 277 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung zu der anders gelagerten Situation, in der Grundbesitz des klagenden Nachbarn in Anspruch genommen wird).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Soweit der Antragsteller eine Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit seiner Nachbarländereien bereits durch den Kiesabbau befürchtet, ist nach dem Bundesberggesetz ein Schutzanspruch dieser Reichweite durch die Regelung von Duldungs- und Anpassungspflichten des Grundeigentümers zugunsten des auch oberirdischen Abbaues grundeigener Bodenschätze bei gleichzeitiger Gewährung von Bergschadensersatz nach den 5§ 114 ff. BBergG ohnehin ausgeschlossen (BVerwG, U. v. 16.03.1989 - 4 C 25.86 - DVBl. 1989, S. 672 = UPR 1989, S. 347; U. v. gleichen Tage - 4 C 36.85 - DVBl. 1989, S. 663 mit Anmerkung von Beckmann, ebenda, S. 669).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1986 - 20 A 194/84
    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Unterfällt ein Vorhaben wie das von der Beigeladenen beabsichtigte möglicherweise mehreren selbständigen Planfeststellungsverfahren - hier einerseits einer wasserrechtlich erforderlichen Planfeststellung und andererseits einer abfallrechtlichen -, schließt das abfallrechtliche Verfahren aufgrund des größeren Kreises der betroffenen Belange gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1, 78 Abs. 1 und 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - HessVwVfG - die wasserrechtliche Planfeststellung ein (OVG Münster, U. v. 14.05.1986 - 20 A 194/84 - NuR 1989, S. 91; VG Hamburg, U. v. 17.02.1988 - 6 VG 144/86 - NuR 1989, S. 355/356).
  • VG Hamburg, 17.02.1988 - 6 VG 144/86
    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1990 - 14 TH 2136/90
    Unterfällt ein Vorhaben wie das von der Beigeladenen beabsichtigte möglicherweise mehreren selbständigen Planfeststellungsverfahren - hier einerseits einer wasserrechtlich erforderlichen Planfeststellung und andererseits einer abfallrechtlichen -, schließt das abfallrechtliche Verfahren aufgrund des größeren Kreises der betroffenen Belange gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1, 78 Abs. 1 und 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - HessVwVfG - die wasserrechtliche Planfeststellung ein (OVG Münster, U. v. 14.05.1986 - 20 A 194/84 - NuR 1989, S. 91; VG Hamburg, U. v. 17.02.1988 - 6 VG 144/86 - NuR 1989, S. 355/356).
  • BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00

    Anwendbares Recht und gesetzliche Voraussetzungen für die Ersatz von Bergschäden

    Stoffen, die - wie die im vorliegenen Fall eingebrachten Materialien - zur Stabilisierung von Hohlräumen wieder verwertet werden konnten und sollten, wie insbesondere beim Bergversatz, fehlte infolgedessen die erforderliche Abfalleigenschaft (BVerwGE 96, 80, 81 ff.; OVG Münster NuR 1997, 617 f.; OVG Saarlouis, NVwZ 1990, 491 ff.; anders noch VGH Kassel NVwZ 1991, 494 f. = NuR 1991, 495 f. mit ablehnender Anm. Kunig; s. heute BVerwGE 111, 136 m. Besprechung Versteyl NVwZ 2000, 1009; OVG Lüneburg NVwZ-RR 2001, 19).
  • VG Weimar, 03.06.1999 - 7 E 3110/98

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Anhörung im

    Bauschutt aus dem Abriß eines Gebäudes ist grundsätzlich als Abfall im objektiven Sinn einzuordnen (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 02.10.1990, NVwZ 1991, 494, 495; OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 03.09.1991, DVBl. 1992, 350).
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