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   VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90   

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VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 (https://dejure.org/1991,1182)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 (https://dejure.org/1991,1182)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 4 TG 3243/90 (https://dejure.org/1991,1182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 80a Abs 1 Nr 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 1 S 1 VwGO
    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1905 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 592
  • DÖV 1991, 745
  • BauR 1991, 185
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 14.11.1989 - 4 TG 2987/89

    Baurechtlicher Nachbarstreit - einstweilige Anordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90
    Verletzt diese bei der Erteilung der Baugenehmigung nachbarschützende Bestimmungen, regelt sie insofern auch das Rechtsverhältnis zwischen ihr und den Nachbarn, nicht aber das allenfalls privatrechtliche Verhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Nachbarn (Hess. VGH, Beschluß vom 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 - HessVGRspr. 1990, 54; Beschluß vom 19.08.1976, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 19.04.1984 - 2 TH 91/83
    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90
    Der Senat kann hier dahingestellt lassen, welcher Maßstab in Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Rechtsstreites in der Hauptsache anzulegen ist, ob nämlich eine summarische Prüfung wie bisher in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.03.1982 - 4 C 74.80 - Hess. VGH, Beschluß vom 19.04.1984 - 2 TH 91/83 -) ausreicht oder eine weitergehende Prüfung wie im Verfahren nach § 123 VwGO geboten ist.
  • VGH Hessen, 19.08.1976 - IV TG 37/76
    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90
    Der wesentliche Unterschied zum seitherigen Rechtszustand auf der Grundlage des § 80 VwGO a.F., wie ihn der Hessische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (ausführlich im Beschluß des Senats vom 19.08.1976 - 4 TG 37/76 - in ESVGH 26, 237 = BRS 30 Nr. 151) und ihm folgend die hessischen Verwaltungsgerichte beurteilt haben, ist die Anordnung des neu gefaßten § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO, daß die aufschiebende Wirkung auch bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung eintritt, und der in Klammern beigefügte Hinweis auf den neu ins Gesetz eingefügten § 80a, der sich u. a. mit dem Rechtsschutz für einen von einem begünstigenden Verwaltungsakt nachteilig betroffenen Dritten befaßt.
  • BVerwG, 01.03.1982 - 4 C 74.80

    Überwiegendes Interesse an aufschiebender Wirkung i.R.d. Anfechtung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90
    Der Senat kann hier dahingestellt lassen, welcher Maßstab in Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Rechtsstreites in der Hauptsache anzulegen ist, ob nämlich eine summarische Prüfung wie bisher in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.03.1982 - 4 C 74.80 - Hess. VGH, Beschluß vom 19.04.1984 - 2 TH 91/83 -) ausreicht oder eine weitergehende Prüfung wie im Verfahren nach § 123 VwGO geboten ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat die zuständige Baurechtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 LVwVfG) unter Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu entscheiden (Senatsurteil vom 09.11.1990 - 8 S 1013/90 - BauR 1991, 185 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag

    Der Antrag der Antragstellerin, die Stillegung der bereits begonnenen Bauarbeiten anzuordnen, ist unzulässig, da das Gericht nach § 80a Abs. 3 VwGO keine unmittelbaren Maßnahmen gegenüber dem Bauherrn treffen kann, sondern nur die Bauaufsichtsbehörde entsprechend verpflichten kann (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 -, NVwZ 1991, 592 = BauR 1991, 185).

    Der Hilfsantrag, der Antragsgegnerin aufzugeben, die Stillegung der Bauarbeiten bis zur bestandskräftigen Entscheidung über den Widerspruch anzuordnen, ist nunmehr über § 80a Abs. 3 VwGO und nicht mehr über § 123 Abs. 1 VwGO zu verfolgen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines solchen Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30.01.1991, a.a.O.; Beschl. v. 20.06.1991 - 4 TH 1094/91 -).

    Diese Bestimmung ist auch auf vor Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG zum 01.01.1991 erhobene Widersprüche anzuwenden (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 30.01.1991, a.a.O.; Beschl. v. 01.03.1991 - 3 TG 7/91 -, NVwZ 1991, 897).

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Das gilt auch in Fällen, in denen bereits vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes entsprechend der bisherigen ständigen Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO anhängig geworden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 -- 4 TG 3243/90 --, BauR 1991, 185 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Grundstücksnachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O., und vom 20.06.1991 -- 4 TH 1094/91 --).

  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91

    Abwehrrechte gegen Bauvorhaben - vorläufiger Rechtsschutz - Sicherungsbedürfnis

    Auch das Gericht kann auf Antrag solche Maßnahmen treffen (§ 80a Abs. 3 VwGO; zu den Voraussetzungen im einzelnen vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 -- 4 TG 3243/90 -- BauR 1991, 185 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier der Nachbargemeinde, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Beschluß des Senats vom 30.01.1991, a.a.O.).

    An dieser Voraussetzung für den vorläufigen Rechtsschutz, die der Senat auch bisher im Rahmen eines auf eine einstweilige Anordnung gerichteten Verfahrens unter dem Gesichtspunkt des Anordnungsgrundes geprüft hat, hat sich in der Sache nichts geändert (Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 09.10.1996 - 4 TG 1870/95

    Einstweilige Anordnung eines Nachbarn gegen Baugenehmigung für eine Einrichtung

    Auch das Gericht kann auf Antrag solche Maßnahmen treffen (§ 80 Abs. 3 VwGO; zu den Voraussetzungen im einzelnen vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 - BauR 1991, 185 = DÖV 1991, 745 = HessVGRspr.

    1991, 50 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Nachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist neben der Möglichkeit, u.U. auch Gewißheit der Rechtsbeeinträchtigung, daß die erstrebte Maßnahme auch (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Beschluß des Senats vom 30.01.1991, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.06.1992 - 4 TG 2815/91

    Zum Begriff des Doppelhauses iSd BauNVO § 22 Abs 1; zur Baulast - in der Regel

    Auch das Gericht kann auf Antrag solche Maßnahmen treffen (§ 80 Abs. 3 VwGO; zu den Voraussetzungen im einzelnen vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 - BauR 1991, 185 = DÖV 1991, 745 = HessVGRspr 1991, 50 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Nachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92

    Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits

    Auch das Gericht kann auf Antrag solche Maßnahmen treffen (§ 80 Abs. 3 VwGO; zu den Voraussetzungen im einzelnen vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 - BauR 1991, 185 = DÖV 1991, 745 = HessVGRspr 1991, 50 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Nachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist neben der Möglichkeit, unter Umständen auch Gewißheit der Rechtsbeeinträchtigung, daß die erstrebte Maßnahme auch (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Beschluß des Senats vom 30.01.1991 - a.a.O.).

  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1159/91

    Bauvorhaben - Nachbarrechte - vorläufiger Rechtsschutz - Wahlrecht zwischen BauO

    Das gilt auch in Fällen, in denen bereits vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes entsprechend der bisherigen ständigen Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO anhängig geworden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 -- 4 TG 3243/90 --, BauR 1991, 185 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Grundstücksnachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O., und vom 20.06.1991 -- 4 TH 1094/91 --).

  • VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91

    Bauvorhaben - Nachbarschutz - Stellplatzanlage - faktisches allgemeines

    Das gilt auch in Fällen, in denen bereits vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes entsprechend der bisherigen ständigen Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO anhängig geworden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 -- 4 TG 3243/90 --, BauR 1991, 185 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Grundstücksnachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O., und vom 20.06.1991 -- 4 TH 1094/91 --).

  • VGH Hessen, 09.06.1992 - 4 TH 2512/91

    Antrag nach VwGO § 80a gegen Errichtung und Nutzung von Stellplätzen

    Auch das Gericht kann auf Antrag solche Maßnahmen treffen (§ 80 Abs. 3 VwGO; zu den Voraussetzungen im einzelnen vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 - BauR 1991, 185 = DÖV 1991, 745 = HessVGRspr 1991, 50 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Nachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. VwGOÄndG regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist neben der Möglichkeit, u. U. auch Gewißheit der Rechtsbeeinträchtigung, daß die erstrebte Maßnahme auch (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Beschluß des Senats vom 30.01.1991 - a.a.O.).

  • OVG Saarland, 24.02.1992 - 2 W 37/91

    Nachbarrecht; Bauarbeiten; Aufschiebende Wirkung; Baueinstellungsverfügung;

  • VGH Hessen, 01.04.1992 - 4 TG 41/92

    Zum Begriff der erdgeschossigen Hauseingangstreppe

  • VGH Hessen, 19.03.1992 - 4 TH 2477/91

    Zum Sicherungsbedürfnis des Nachbarn bei Asylbewerberheim in allgemeinem

  • VG Freiburg, 24.07.2018 - 9 K 6550/17

    Bienenunterstand; Imker; Erwerbsimkerei; Landwirtschaftlicher Betrieb; Dienen;

  • OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92

    Vorläufiger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Bauwichgarage;

  • VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92

    Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits; dringender Wohnbedarf

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 3 TH 1677/92

    Zur Zulässigkeit eines Fernverkehrsunternehmens im Mischgebiet

  • VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92

    Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für

  • VGH Hessen, 17.01.2017 - 4 B 1863/16
  • VG Bremen, 27.04.2016 - 1 V 391/16

    Nichterteilung einer Baufreigabe, Nachbarwiderspruch - Baustilllegung;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95

    Gerichtliche Maßnahmen bei Mißachtung der aufschiebenden Wirkung des

  • VG Kassel, 10.05.2000 - 2 G 604/00

    Förderung der Volksbildung auf dem Gebiet der Eisenbahngeschichte; Aufschiebende

  • VGH Hessen, 10.05.1996 - 4 TG 128/96

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Baugenehmigung nach einem

  • VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93

    Zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle; zum Nachbarschutz gem BauVorlV HE §

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.09.1994 - 1 S 259/94

    2.11 Rechtsschutzbedürfnis; 6.37 Sonstiges Bauordnungsrecht -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.1994 - 1 S 261/94

    2.20 Aufschiebende Wirkung; 2.11 Antragsbefugnis; 6.4 Nachbarschutz -

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.08.1990 - 6 B 88.01747   

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https://dejure.org/1990,8521
VGH Bayern, 06.08.1990 - 6 B 88.01747 (https://dejure.org/1990,8521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.1990 - 6 B 88.01747 (https://dejure.org/1990,8521)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 1990 - 6 B 88.01747 (https://dejure.org/1990,8521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1249
  • NVwZ 1991, 592 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

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