Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.05.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1370
BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89 (https://dejure.org/1990,1370)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1990 - 8 C 22.89 (https://dejure.org/1990,1370)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 (https://dejure.org/1990,1370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrpflicht - Bekanntgabe des Einberufungsbescheides - Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 213
  • NVwZ 1991, 73
  • DÖV 1991, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 8 C 91.85

    Wehrpflicht - Einberufungsbescheid - Zustellung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89
    Ein Wehrpflichtiger kann sich auf den Mangel der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Einberufungsbescheides nicht berufen, wenn er die Zustellung des Bescheides unter Verstoß gegen seine wehrrechtliche Melde- und Mitwirkungspflicht schuldhaft vereitelt hat (Fortführung und Ergänzung von BVerwG, Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 7 = NVwZ 1987, 793).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    (a) Das gilt zunächst für den Fall, dass das Gericht nicht die Absicht hatte, ein Schriftstück in einem betreffenden Verfahren der Partei überhaupt zur Kenntnis zu bringen, so dass diese nur zufällig oder versehentlich von dem Schriftstück Kenntnis erlangt hat (vgl. BVerwG, BVerwGE 104, 301, 314; 29, 321, 323; 85, 213, 215; 16, 165, 166 zur inhaltsgleichen Regelung des § 9 VwZG a.F.).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04

    Einschränkung des Grundrechts nach Art. 103 GG durch den Grundsatz von Treu und

    Dementsprechend kann sich beispielsweise ein Wehrpflichtiger auf den Mangel der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Einberufungsbescheides nicht berufen, sondern würde sein Recht in unzulässiger Weise ausüben, wenn er die Zustellung des Bescheides unter Verstoß gegen seine wehrrechtliche Melde- und Mitwirkungspflichten vorher schuldhaft vereitelt hat (Urteil vom 29. Juni 1990 BVerwG 8 C 22.89 Buchholz 448.0 § 44 WPflG Nr. 9 = BVerwGE 85, 213).

    Im Einzelfall kann sich jedoch aus besonderen Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Adressaten ergeben, dass dieser sich zum Empfang von Erklärungen bereithalten und bei einem schuldhaften Verstoß gegen jene Vorsorgepflicht nach den Rechtsgrundsätzen der §§ 162, 242 BGB so behandeln lassen muss, als sei ihm die Erklärung wie im Falle seines pflichtgemäßen Verhaltens zugegangen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 a.a.O. m.w.N.).

    Dasselbe ist dann anzunehmen, wenn ein Kläger wegen schuldhaft vereitelter Zustellung eines Bescheides im Verwaltungsverfahren vor Gericht in der Sache kein Gehör findet (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 a.a.O.; Urteil vom 25. Januar 1974 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 15 A 3421/94

    Einmaligkeit der Beitragserhebung; Einleitungsmöglichkeit ungeklärten Abwassers ;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, BVerwGE 85, 213 (215f.); OVG NW, Urteil vom 12. September 1976 - II A 1571/75 -, MDR 1977, 1048 (1049).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2018 - 3 M 227/18

    Zustellungsmängel und deren Heilung durch nachträgliche Akteneinsicht

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des "Bundesverfassungsgerichtes" (wohl Bundesverwaltungsgerichtes) darauf verweist, dass die einem Prozessbevollmächtigten durch das Verwaltungsgericht gewährte Akteneinsicht keine Heilung bewirke, weil es an dem hierfür erforderlichen behördlichen Zustellungswillen fehle (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, juris, Rn. 9 [m. w. N.]), führt dies vorliegend zu keiner anderen Betrachtung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2023 - L 12 SO 231/22
    Auf die Frage, ob die Beklagte, wie ursprünglich im Bescheid vom 16.01.2020 verfügt, ein Auskunftsbegehren für eine Zeit vor dem 01.01.2020 verlangen könnte und ob insoweit eine weitere Prüfung nach altem Recht erforderlich und zulässig wäre (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 29.04.2021, L 8 SO 52/20, Rn. 22, juris), kommt es vor diesem Hintergrund ebenso wenig an wie auf die Frage, ob der Kläger den Zugang der früheren Bescheide vom 30.10.2019 und 27.11.2019 vereitelt hat und sich infolgedessen wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben (analog § 242 BGB) nicht auf die spätere Bekanntgabe berufen dürfte (vgl. allgemein dazu: BVerwG Urteil vom 29.06.1990, 8 C 22/89, Rn. 10 f., juris; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 04.02.2013, L 15 AS 378/12 B ER, Rn. 5, juris; Bayerischer VGH Urteil vom 22.01.2009, 4 B 08.1591, Rn. 35 ff., juris).
  • VG Minden, 16.06.2009 - 10 K 1533/08

    Voraussetzungen für die Übertragung des Amtes einer Schulleiterin an einem

    Nach dieser Vorschrift, die auch im Öffentlichen Recht anwendbar ist - vgl. dazu etwa das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, BVerwGE 85, 213 = NVwZ 1991, 27, sowie den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04. Dezember 1996 - 16 A 6772/95 -, abrufbar über juris - gilt eine Bedingung als eingetreten, wenn ihr Eintritt von der Partei, zu deren Nachteil er gereichen würde, wider Treu und Glauben verhindert wird.

    vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, a.a.O.; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. November 2008 - 7 AZR 499/07 -, abrufbar über juris.

  • VGH Bayern, 22.01.2009 - 4 B 08.1591

    Abfallgebühren; Bekanntgabe eines Gebührenbescheides; Nachweispflicht

    Nach alledem kann sich der Kläger auf den Mangel der ordnungsgemäßen Bekanntgabe der streitgegenständlichen Bescheide des Beklagten nicht berufen, da er die Zustellung der Bescheide unter Verstoß gegen seine in der Abfallwirtschaftsatzung des Beklagten niedergelegten Melde- und Mitwirkungspflichten schuldhaft vereitelt hat (vgl. BVerwG vom 29.6.1990 BVerwGE 85, 213).
  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 6 ZB 15.20

    Soldatenrecht - Rückforderung von Ausbildungskosten durch öffentlich zugestellten

    Seine Rüge, der Rückforderungsbescheid sei ihm nicht wirksam bekannt gegeben worden, erwiese sich dann vielmehr als unzulässige Rechtsausübung, weil er die Zustellung des Bescheids unter Verstoß gegen seine wehrrechtlichen bzw. zivildienstrechtlichen Melde- und Mitwirkungspflichten schuldhaft vereitelt hat (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.1990 - 8 C 22/89 - BVerwGE 85, 213 bis 220).

    Im Einzelfall kann sich jedoch aus besonderen - gesetzlichen oder vertraglichen - Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Adressaten ergeben, dass dieser sich zum Empfang von Erklärungen bereithalten und bei einem schuldhaften Verstoß gegen jene Vorsorgepflicht nach den Rechtsgrundsätzen der §§ 162, 242 BGB so behandeln lassen muss, als sei ihm die Erklärung wie im Falle seines pflichtgemäßen Verhaltens zugegangen (BVerwG, U.v. 29.6.1990, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 02.05.2006 - 6 B 53.05

    Einberufungsbescheid; Zurückstellungsgründe; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass der Rechtsgedanke des § 162 Abs. 1 BGB auch im Rahmen wehrpflichtrechtlicher Beziehungen zur Anwendung kommen kann (vgl. Urteile vom 26. Januar 1990 - BVerwG 8 C 28.89 - Buchholz 448.0 § 13a WPflG Nr. 18 S. 3; vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 22.89 - BVerwGE 85, 213 und vom 26. März 2003 - BVerwG 6 C 24.02 - BVerwGE 118, 84 ).
  • FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung: Zulässigkeit der Zustellung im Ausland

    Zur Gewährung von Akteneinsicht durch das Gericht hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine vom Verwaltungsgericht gewährte Akteneinsicht grundsätzlich keine Heilung bewirke, weil es an dem erforderlichen behördlichen Zustellungswillen fehle (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1990, 8 C 22/89, BVerwGE 85, 213 ff., Rn. 9 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2004 - L 3 KA 12/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Honorarrückforderungsbescheid; Teilnahme als

  • VGH Bayern, 11.01.2019 - 13a ZB 18.32929

    Zustellung fingiert: Mitteilungspflicht des Ausländers bei Änderung der Anschrift

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2013 - 14 A 2096/11

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Zulassung der Berufung

  • VG Berlin, 24.09.2008 - 2 A 135.07

    Anspruch auf Einsicht in öffentlich geführte Akten und Daten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2004 - L 3 KA 12/04

    Honorarrückforderung bei treuwidriger Herbeiführung der Leistungsvoraussetzungen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2003 - 5 A 1064/02

    Notwendigkeit der Kappung von Pappeln aus Gründen der Verkehrssicherheit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - 1 M 24/00

    Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts bei Übersendung des Bescheides

  • VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23

    Bekanntgabe einer Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2021 - 1 M 1/21

    Rechtsnatur der Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten nach § 40 Abs. 7 SG

  • OVG Sachsen, 20.01.2021 - 6 A 34/21

    Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; Versäumung der Klagefrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 12 A 2087/10

    Versagung der Berufung auf das Verstreichen der Jahresfrist nach § 47 Abs. 2 S. 5

  • VG München, 02.03.2011 - M 6a K 10.4429

    Rundfunkgebühren; Anmeldung durch Familienangehörigen; Beweislast; Gegenbeweis;

  • BVerwG, 20.10.1992 - 6 B 32.92

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2000 - L 13 AL 4043/98

    Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach den Beschäftigungshilferichtlinien

  • BVerwG, 27.09.1993 - 8 B 167.93

    Ablehnung des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung bei mangelhaften

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 B 9.91

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 09.01.1991 - 8 B 166.90

    Ausübung eines in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Durchführung von

  • VG Berlin, 20.12.2019 - 6 L 440.19
  • VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06

    Ermessen bei Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

  • LSG Bayern, 11.06.2002 - L 11 AL 316/00

    Frist zur Berufungseinlegung; Zustellung des Urteils im Wege der

  • VG Dessau, 21.09.2000 - 2 A 419/98

    Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes; Bekanntgabe eines Grundsteuermessbescheides;

  • OVG Sachsen, 02.02.1999 - 2 S 483/96

    Mitteilung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz PersStärkeG

  • BVerwG, 07.04.1992 - 8 B 56.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

  • BVerwG, 26.01.2001 - 6 C 52.00

    Unzulässigkeit einer Grundsatzrüge und einer Divergenzrüge im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1997 - 4 A 5369/94

    Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes mit Waschküche;

  • VG Trier, 24.06.2020 - 5 K 429/20

    Vulkaneifel: Klage gegen Hotelerweiterung abgewiesen

  • VG Augsburg, 13.06.2012 - Au 3 S 12.777

    Vorläufiger Rechtsschutz; Häufung von Ordnungsmaßnahmen; Entlassung von der

  • VG Berlin, 07.06.2018 - 33 L 240.18

    Heilung einer fehlgeschlagenen Zustellung durch Übersendung der Bundesamtsakte

  • VG Würzburg, 05.08.2015 - W 2 K 13.594

    Wasserverbrauchs- und Kanalbenutzungsgebühren

  • VG Köln, 25.09.2012 - 22 K 2167/11
  • VG Trier, 19.01.2012 - 2 K 1144/11

    Zustellung eines Asylbescheids - dreiwöchige Abwesenheit des

  • VG München, 26.04.2010 - M 6b K0 09.5728

    Wohnungswechsel; Anzeigepflicht; Bekanntgabe eines Gebührenbescheids; schuldhafte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1450
BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85 (https://dejure.org/1990,1450)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1990 - 5 C 55.85 (https://dejure.org/1990,1450)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 5 C 55.85 (https://dejure.org/1990,1450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 124
  • NJW 1990, 3223
  • NJW-RR 1991, 77 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 73 (Ls.)
  • FamRZ 1990, 1289
  • DÖV 1990, 885
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Selbstnutzung beschreibt den Tatbestand, daß jemand im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung wohnt (BVerfGE 9, 3 [BVerfG 03.12.1958 - 1 BvR 488/57] nennt ihn Eigenwohner).

    Der Begriff der Selbstnutzung findet sich zwar ausdrücklich nur in der amtlichen Überschrift zu § 21 a EStG, ist aber auch konkludentes Tatbestandsmerkmal des § 21 Abs. 2 EStG, der dem Eigenwohner den Nutzungswert (Mietwert) der Wohnung im eigenen Haus als (fiktive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zurechnet, um den Eigenwohner aus Gründen der Steuergerechtigkeit dem Mieter gleichzustellen, der einkommensteuerrechtlich mit den Mietzinsen unabwälzbar belastet bleibt, weil sie als Aufwendungen für die Lebensführung nicht abzugsfähig sind (vgl. BVerfGE 9, 3 [BVerfG 03.12.1958 - 1 BvR 488/57]).

  • BVerwG, 11.02.1986 - 5 B 44.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Dies beruht auf Gründen - notwendiger - Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 - <FamRZ 1987, 901>): Der Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes als Massenvorgang soll dadurch erleichtert werden, daß die Förderungsämter bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens auf die finanzamtlichen Feststellungen im Steuerbescheid zurückgreifen können (vgl. BT-Drucks. 9/603 S. 23 f. zu 2.7 sowie BVerwG, Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 5 B 44.85 - NVwZ 1986, 921>).

    Diese Regelung beruht, wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 11. Februar 1986 (a.a.O.) dargelegt hat, auf der sozialpolitischen Erwägung des Gesetzgebers, die durch die Ausbildungskosten ohnehin stark belasteten Eltern nicht vor die Alternative "Ausbildungs- oder Wohnheimbauförderung" stellen zu wollen, zumal gerade Familien mit Kindern auf die Förderung des Familienheimbaus angewiesen sind (vgl. BT-Drucks. 9/410 S. 11 zu 3.2; BT-Drucks. 9/603 S. 24 sowie BVerfG, Beschluß vom 15. September 1986 ).

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 182.71

    Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung einer Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Denn wenn die Beschränkung des Privilegierungstatbestandes auf die Familiennutzung gewollt gewesen wäre, hätte der Gesetzgeber dies im Wortlaut der Bestimmung zum Ausdruck bringen können und müssen, ähnlich wie er dies im Wohnungsbauförderungsrecht mit dem Begriff des Familienheims (§ 7 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG) getan hat, um eine qualifizierte Eigennutzung in dem Sinne zu umschreiben, daß die Familie in dem Familienheim den Mittelpunkt ihres Lebens findet (vgl. BVerwGE 44, 327 [BVerwG 30.01.1974 - VIII C 182/71]; 50, 29 [BVerwG 03.12.1975 - VIII C 50/74]; 72, 63 ).
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Dies beruht auf Gründen - notwendiger - Verwaltungsvereinfachung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 - <FamRZ 1987, 901>): Der Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes als Massenvorgang soll dadurch erleichtert werden, daß die Förderungsämter bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens auf die finanzamtlichen Feststellungen im Steuerbescheid zurückgreifen können (vgl. BT-Drucks. 9/603 S. 23 f. zu 2.7 sowie BVerwG, Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 5 B 44.85 - NVwZ 1986, 921>).
  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 51.83

    Wohnungsrecht - Zweitwohnung - Steuerbegünstigung - Andere Wohnung -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Denn wenn die Beschränkung des Privilegierungstatbestandes auf die Familiennutzung gewollt gewesen wäre, hätte der Gesetzgeber dies im Wortlaut der Bestimmung zum Ausdruck bringen können und müssen, ähnlich wie er dies im Wohnungsbauförderungsrecht mit dem Begriff des Familienheims (§ 7 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG) getan hat, um eine qualifizierte Eigennutzung in dem Sinne zu umschreiben, daß die Familie in dem Familienheim den Mittelpunkt ihres Lebens findet (vgl. BVerwGE 44, 327 [BVerwG 30.01.1974 - VIII C 182/71]; 50, 29 [BVerwG 03.12.1975 - VIII C 50/74]; 72, 63 ).
  • BVerwG, 03.12.1975 - 8 C 20.75

    Periodisch vermietetes Ferienhaus - Steuerbegünstigte Wohnung - Zweithaus -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Denn wenn die Beschränkung des Privilegierungstatbestandes auf die Familiennutzung gewollt gewesen wäre, hätte der Gesetzgeber dies im Wortlaut der Bestimmung zum Ausdruck bringen können und müssen, ähnlich wie er dies im Wohnungsbauförderungsrecht mit dem Begriff des Familienheims (§ 7 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG) getan hat, um eine qualifizierte Eigennutzung in dem Sinne zu umschreiben, daß die Familie in dem Familienheim den Mittelpunkt ihres Lebens findet (vgl. BVerwGE 44, 327 [BVerwG 30.01.1974 - VIII C 182/71]; 50, 29 [BVerwG 03.12.1975 - VIII C 50/74]; 72, 63 ).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Deshalb wird der Nutzungswert der Wohnung dem Eigentümer auch dann zugerechnet, wenn er die Wohnung einem Dritten unentgeltlich überläßt, sofern der Eigentümer die Nutzung jederzeit einschränken oder überhaupt aufheben kann (vgl. BFHE 140, 199 ).
  • BFH, 22.01.1980 - VIII R 134/78

    Zur Besteuerung des Nutzungswertes einer in Spanien belegenen eigengenutzten

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Vorschriften nach Art des - letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwendenden (vgl. § 52 Abs. 21 Satz 1 EStG 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 <BGBl. I S. 657>) - § 21 Abs. 2 EStG haben einkommensteuerrechtlich eine lange Tradition und sind von der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung seit jeher entsprechend ihrer fiskalischen Zweckbestimmung weit ausgelegt worden (vgl. RFHE 23, 46 ff. - Haus auf dem Lande als Sommerwohnung - BFHE 106, 543 ff. - Wochenendhaus - BFHE 130, 261 ff. - Eigentumswohnung in Spanien - sowie Abschnitt 164 b Abs. 1 und 22 der Einkommensteuer-Richtlinien 1987 vom 24. Februar 1988 ): Es kommt lediglich darauf an, daß die Wohnung dem Eigentümer zur jederzeitigen Benutzung zur Verfügung steht, nicht aber darauf, ob und wie oft die Wohnung genutzt wird (vgl. BFHE 106, 543 ; 130, 261 ).
  • BVerwG, 03.12.1975 - VIII C 50.74

    Aktivlegitimation des Bauherrn trotz zwischenzeitlicher Veräußerung - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Denn wenn die Beschränkung des Privilegierungstatbestandes auf die Familiennutzung gewollt gewesen wäre, hätte der Gesetzgeber dies im Wortlaut der Bestimmung zum Ausdruck bringen können und müssen, ähnlich wie er dies im Wohnungsbauförderungsrecht mit dem Begriff des Familienheims (§ 7 Abs. 1 Satz 1 II. WoBauG) getan hat, um eine qualifizierte Eigennutzung in dem Sinne zu umschreiben, daß die Familie in dem Familienheim den Mittelpunkt ihres Lebens findet (vgl. BVerwGE 44, 327 [BVerwG 30.01.1974 - VIII C 182/71]; 50, 29 [BVerwG 03.12.1975 - VIII C 50/74]; 72, 63 ).
  • BFH, 10.08.1972 - VIII R 82/71

    Wohngrundstück - Bewertung als Einfamilienhaus - Nutzungswert -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 55.85
    Vorschriften nach Art des - letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 anzuwendenden (vgl. § 52 Abs. 21 Satz 1 EStG 1987 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 <BGBl. I S. 657>) - § 21 Abs. 2 EStG haben einkommensteuerrechtlich eine lange Tradition und sind von der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung seit jeher entsprechend ihrer fiskalischen Zweckbestimmung weit ausgelegt worden (vgl. RFHE 23, 46 ff. - Haus auf dem Lande als Sommerwohnung - BFHE 106, 543 ff. - Wochenendhaus - BFHE 130, 261 ff. - Eigentumswohnung in Spanien - sowie Abschnitt 164 b Abs. 1 und 22 der Einkommensteuer-Richtlinien 1987 vom 24. Februar 1988 ): Es kommt lediglich darauf an, daß die Wohnung dem Eigentümer zur jederzeitigen Benutzung zur Verfügung steht, nicht aber darauf, ob und wie oft die Wohnung genutzt wird (vgl. BFHE 106, 543 ; 130, 261 ).
  • BVerwG, 25.09.2006 - 5 C 27.04

    Einkommensberechnung nach dem BAföG; Berücksichtigung von Sonderausgaben nach §

    Denn diese Regelung beruht auf der sozialpolitischen Erwägung des Gesetzgebers, die durch die Ausbildungskosten ohnehin stark belasteten Eltern nicht vor die Alternative Ausbildungs- oder Wohnheimbauförderung stellen zu wollen, zumal gerade Familien mit Kindern auf die Förderung des Familien(wohn)heimbaus angewiesen seien (BTDrucks 9/410 S. 11 unter 3.2 und BTDrucks 9/603 S. 24; BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1986 BVerwG 5 B 93.85 FamRZ 1986, 619 und Urteil vom 10. Mai 1990 BVerwG 5 C 55.85 BVerwGE 85, 124 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. September 1986 1 BvR 363/86 FamRZ 1987, 901 ).
  • VG München, 22.11.2001 - M 22 K 01.2065

    Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG; Vermögensanrechnung bei der

    So hat das Bundesverwaltungsgericht den Begriff der "selbstgenutzten Eigentumswohnung" in § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BAföG als eigenständige Begriffsbildung des Ausbildungsförderungsrechts erkannt; der Begriff der Selbstnutzung sei ein anderer als der im Rahmen des § 7 b EStG (der Vorläuferbestimmung zu § 10 e EStG , die erhöhte Absetzungen für selbstgenutzte Einfamilien-, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen vorsah) verwendete (BVerwGE 85, 124, [BVerwG 10.05.1990 - BVerwG 5 C 55.85] BVerwG NJW 1992, 1060).

    stellt vielmehr nach Auffassung der Kammer eine über den unmittelbaren Anwendungsbereich des Bewertungsgesetzes (siehe dazu § 1 BewG ) hinausgehende Begriffsbestimmung dar, von der nicht ersichtlich ist, dass sie eine spezifisch steuerrechtliche Prägung aufweise und nicht ohne weiteres auf das Ausbildungsförderungsrecht Anwendung finden könnte, wie es das Bundesverwaltungsgericht für den steuerrechtlichen Begriff der Selbstnutzung einerseits und den ausbildungsförderrechtlichen Begriff andererseits (BVerwGE 85, 124 [BVerwG 10.05.1990 - BVerwG 5 C 55.85] ; BVerwG NJW 1992, 1060) entschieden hat.

    Ist das Anwesen der Mutter der Klägerin mithin als Einfamilienhaus im Sinne der Abzugsvorschrift des § 21 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BAföG anzusehen und liegt eine Selbstnutzung dieses Anwesens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 85, 124 [BVerwG 10.05.1990 - BVerwG 5 C 55.85] ; BVerwG NJW 1992, 1060) durch die Mutter der Klägerin hier offensichtlich und unstreitig vor, so ist dieser Abzugsbetrag vom Einkommen der Mutter in Höhe von 11.783,- DM zu gewähren und ergibt sich ein anrechenbares Einkommen der Mutter von 158, 07 DM monatlich und nicht von 440, 40 DM monatlich, wie im gegenständlichen Bescheid angenommen; der der Klägerin im Bewilligungszeitraum 1. Oktober 2000 bis 30. September 2001 zustehende Förderbetrag errechnet sich damit - wie im ursprünglichen Bescheid vom 23. November 2000 ausgewiesen - zu 521,- DM monatlich und nicht nur zu 239,- DM monatlich, wie im gegenständlichen Bescheid.

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 21.94

    Flurbereinigungsrecht: Festsetzung der Wertgleichheit bei nachträglich

    Denn danach dienen die Abs. 2 bis 4 dieser Vorschrift, insbesondere der vom Flurbereinigungsgericht für verletzt gehaltene Abs. 2 Halbs. 2, nur der Erläuterung des allgemeinen Wertbegriffs des Abs. 1 Satz 1, geben aber nicht dem Teilnehmer "neben" dem Anspruch auf wertgleiche Abfindung nach Abs. 1 Satz 1 einen weiteren Anspruch auf Berücksichtigung der hier genannten Wertumstände (BVerwGE 57, 192 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 16/76]; 85, 129 [BVerwG 10.05.1990 - 5 C 55/85]; Urteile vom 26. März 1962, a.a.O., und vom 14. Februar 1963, a.a.O.).
  • VG Minden, 10.07.2007 - 6 K 993/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.1986 - 5 B 44/85 -, NVwZ 1986, 921, und Urteil vom 10.05.1990 - 5 C 55/85 -, BVerwGE 85, 124; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG Kommentar, 4. Auflage 2005, § 24 Rn. 4; Humborg in: Rothe/Blanke, BAföG Loseblatt-Kommentar, § 21 Rn. 4.2.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.1986 - 5 B 44/85 -, NVwZ 1986, 921, und Urteil vom 10.05.1990 - 5 C 55/85 -, BVerwGE 85, 124; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG Kommentar, 4. Auflage 2005, § 24 Rn. 4; Humborg in: Rothe/Blanke, BAföG Loseblatt-Kommentar, § 21 Rn. 4.2., m.w.N.

  • VG Minden, 10.07.2007 - 6 K 994/05
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.1986 - 5 B 44/85 -, NVwZ 1986, 921, und Urteil vom 10.05.1990 - 5 C 55/85 -, BVerwGE 85, 124; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG Kommentar, 4. Auflage 2005, § 24 Rn. 4; Humborg in: Rothe/Blanke, BAföG Loseblatt-Kommentar, § 21 Rn. 4.2.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.1986 - 5 B 44/85 -, NVwZ 1986, 921, und Urteil vom 10.05.1990 - 5 C 55/85 -, BVerwGE 85, 124; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG Kommentar, 4. Auflage 2005, § 24 Rn. 4; Humborg in: Rothe/Blanke, BAföG Loseblatt-Kommentar, § 21 Rn. 4.2., m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2004 - 4 A 2604/03

    Anspruch auf Ausbildungsförderung; Ermittlung des anrechenbaren Einkommens der

    grundlegend Urteil vom 10.5.1990 - 5 C 55.85 -, BVerwGE 85, 24 = NJW 1990, 3223 = FamRZ 1989, 1289.
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung

    Die ErzG-Behörde ist danach bei der Ermittlung des Einkommens an steuerrechtliche Vorgaben gebunden (so auch: BVerwGE 85, 124, 125 in bezug auf die Förderungsämter bei der Ermittlung des Einkommens nach § 21 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ).
  • BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 130/89

    Einkommensanrechnung bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe

    Nutzen die Eltern ein solches Haus zur Befriedigung eines auf Dauer angelegten eigenen Wohnbedarfs, fällt demgegenüber die Fremdnutzung der Einliegerwohnung rechtlich nicht ins Gewicht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1990 - 5 C 55.85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OVG Sachsen, 15.08.2006 - 5 B 736/04

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Ausbildungsförderung, Einkommen,

    Diese werden durch die Einkommenssteuerbescheide rechtlich bindend festgestellt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 15.9.1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987, 901; BVerwGE, Urt. v. 10.5.1990 - 5 C 55/85 -, BVerwGE 85, 124 [127]; Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9/92 -, BVerwGE 92, 272 [276]).
  • VG Hamburg, 29.05.2015 - 2 K 3939/13

    Ausbildungsförderung; Vorbehalt der Rückforderung; abschließende Entscheidung

    Dadurch soll der Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes als Massenvorgang erleichtert werden (BVerwG, Urt. v. 10.5.1990, 5 C 55/85, BVerwGE 85, 124, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 203.94

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge der Verletzung des

  • BVerwG, 03.02.1995 - 11 B 204.94

    Einkommensbegriff - Absetzung für Abnutzung - Selbstnutzung durch

  • VG Gelsenkirchen, 06.01.2021 - 15 K 3112/19

    Aufwandsentschädigung; Einkommensbegriff

  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2022 - 15 K 921/20

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; Bindungswirkung; Einkommenssteuerbescheide

  • VG Bayreuth, 16.11.2020 - B 8 K 20.635

    Rückforderung einer BAföG-Leistung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht