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   BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88   

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BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88 (https://dejure.org/1990,7)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1990 - 4 C 7.88 (https://dejure.org/1990,7)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 (https://dejure.org/1990,7)
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Yacht- und Gondelhafen

§ 42 Abs. 2 VwGO, Klagebefugnis eines Naturschutzverbandes bei Geltendmachung eines Mitwirkungsrechts gem. § 29 Abs. 1 BNatSchG;

§ 92 VwGO, bei einseitiger Erledigungserklärung durch den Kläger ist nur noch die strittige Frage der Erledigung zu entscheiden, nicht auch, ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet war, Ausnahme: berechtigtes Interesse des Beklagten analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (hier bejaht), Umstellung des Streitgegenstands durch den Kläger unterliegt nicht den Einschränkungen der §§ 91, 142 VwGO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Naturschutzverein - Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Erledigung Einseitige Erklärung

  • rechtsportal.de

    Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden Naturschutzvereins zur Plananfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 62
  • NJW 1991, 1000 (Ls.)
  • MDR 1991, 373
  • NVwZ 1991, 162
  • NVwZ 1991, 960
  • NVwZ 1997, 538
  • VBlBW 1991, 210
  • DVBl 1991, 214
  • DÖV 1991, 291
  • BauR 1991, 202
 
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Wird zitiert von ... (230)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    Erweist sich das Vorbringen des Klägers über ein nachträgliches Ereignis, das seiner Klage die Grundlage entzogen habe, als richtig, so ist dem veränderten Klageantrag stattzugeben; anderenfalls ist die Klage abzuweisen (vgl. zu alledem BVerwGE 20, 146 , 31, 313 ; 34, 159 ; 60, 328 ; 73, 312 ; 82, 41 ).

    Insoweit vertreten die Senate des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmende Auffassungen (vgl. etwa Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 47.73 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2, insoweit in BVerwGE 50, 11 nicht abgedruckt; vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17; vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29 = NVwZ 1989, 860 und vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - BVerwGE 82, 41 ).

    In jüngerer Zeit haben sich insbesondere der 3. und der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dafür ausgesprochen, daß die Erledigung der Hauptsache auf den einseitigen Antrag des Klägers dann nicht festgestellt werden könne, wenn die Klage bereits im Zeitpunkt ihrer Erhebung unzulässig gewesen sei (vgl. Beschluß vom 6. August 1987 - BVerwG 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 MStG Nr. 11; Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.80 - BVerwGE 82, 41 ; offengelassen im Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 164; vgl. auch Beschluß vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 219.67 - BVerwGE 34, 159 für den Fall der einseitigen Erledigungserklärung des Revisionsklägers bei einer von Anfang an unzulässigen Revision).

    Der Senat braucht wegen der bezeichneten Frage (vgl. zu ihr neuerdings auch Manssen, NVwZ 1990, 1018 ff.) hier aber nicht den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts anzurufen.

    Nach übereinstimmender Auffassung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist - wie bereits erwähnt - über die Zulässigkeit der ursprünglich erhobenen Klage trotz der vom Kläger abgegebenen Erklärung über die Erledigung in der Hauptsache jedenfalls dann vom Gericht zu entscheiden, wenn der Beklagte ein schutzwürdiges - entsprechend dem berechtigten Interesse des Klägers für eine Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) zu beurteilendes - Interesse an der rechtlichen Klärung geltend machen kann, daß die gegen ihn erhobene Klage unzulässig war (vgl. BVerwGE 20, 146 ; 31, 318 ; 82, 41 ; Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    § 42 Abs. 2 VwGO bringt das mit dem Vorbehalt anderweitiger gesetzlicher Regelungen zum Ausdruck (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347 ).

    Zwar kann ein durch ein solches Vorhaben in seinem Eigentumsrecht betroffener Dritter unter Berufung auf Art. 14 Abs. 1 GG auch geltend machen, daß die ihn beeinträchtigende Maßnahme wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Naturschutzes rechtswidrig ist (BVerwGE 78, 347 mit weiteren Nachweisen).

    Eine Umgehung der gesetzgeberischen Entscheidung, auf Bundesebene (vgl. zum Landesrecht BVerwGE 78, 347 ) keine Verbandsklage zuzulassen, liegt darin nicht.

    Diese Beschränkung der zulässigen Klagegründe für eine Anfechtungsklage auf das dem Verein zur Verfolgung ihm anvertrauter Schutzgüter eingeräumte subjektiv-öffentliche Beteiligungsrecht ist zulässig (vgl. BVerwGE 78, 347 ; zur Beschränkung der Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen eine luftrechtliche Genehmigung auf die Prüfung, ob die Genehmigungsbehörde die Beteiligungsrechte der Gemeinde beachtet hat, vgl. Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 4 C 39.84 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 17 = NVwZ 1988, 731 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    Erweist sich das Vorbringen des Klägers über ein nachträgliches Ereignis, das seiner Klage die Grundlage entzogen habe, als richtig, so ist dem veränderten Klageantrag stattzugeben; anderenfalls ist die Klage abzuweisen (vgl. zu alledem BVerwGE 20, 146 , 31, 313 ; 34, 159 ; 60, 328 ; 73, 312 ; 82, 41 ).

    Der erkennende Senat vertritt demgegenüber im Anschluß an das Urteil des 1. Senats vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - (BVerwGE 20, 146; vgl. auch BVerwGE 73, 312 ) die Auffassung, daß der vom Kläger allein noch beantragte Ausspruch des Gerichts, daß sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, regelmäßig nicht davon abhängig sein kann, daß die Klage ursprünglich zulässig war.

    Nach übereinstimmender Auffassung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist - wie bereits erwähnt - über die Zulässigkeit der ursprünglich erhobenen Klage trotz der vom Kläger abgegebenen Erklärung über die Erledigung in der Hauptsache jedenfalls dann vom Gericht zu entscheiden, wenn der Beklagte ein schutzwürdiges - entsprechend dem berechtigten Interesse des Klägers für eine Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) zu beurteilendes - Interesse an der rechtlichen Klärung geltend machen kann, daß die gegen ihn erhobene Klage unzulässig war (vgl. BVerwGE 20, 146 ; 31, 318 ; 82, 41 ; Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - a.a.O.).

    Eine in dieser Weise konkretisierte Wiederholungsgefahr begründet für den Beklagten ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm begehrten Entscheidung über die Befugnis des Klägers, den Planfeststellungsbeschluß vom 5. Dezember 1985 wegen einer Verletzung seines Beteiligungsrechts anzufechten, und damit über die Zulässigkeit des ursprünglich erhobenen Klage (vgl. dazu BVerwGE 20, 146 ; Urteile vom 7. Juni 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - a.a.O.; vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 = BayVBl. 1987, 502 und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 18.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 181 und - BVerwG 8 C 86.86 - NJW 1988, 2630).

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    Erweist sich das Vorbringen des Klägers über ein nachträgliches Ereignis, das seiner Klage die Grundlage entzogen habe, als richtig, so ist dem veränderten Klageantrag stattzugeben; anderenfalls ist die Klage abzuweisen (vgl. zu alledem BVerwGE 20, 146 , 31, 313 ; 34, 159 ; 60, 328 ; 73, 312 ; 82, 41 ).

    In jüngerer Zeit haben sich insbesondere der 3. und der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dafür ausgesprochen, daß die Erledigung der Hauptsache auf den einseitigen Antrag des Klägers dann nicht festgestellt werden könne, wenn die Klage bereits im Zeitpunkt ihrer Erhebung unzulässig gewesen sei (vgl. Beschluß vom 6. August 1987 - BVerwG 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 MStG Nr. 11; Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.80 - BVerwGE 82, 41 ; offengelassen im Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 164; vgl. auch Beschluß vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 219.67 - BVerwGE 34, 159 für den Fall der einseitigen Erledigungserklärung des Revisionsklägers bei einer von Anfang an unzulässigen Revision).

  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 131.80

    Erledigung der Hauptsache - Sonderbeurteilung - Umfang der gerichtlichen Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    Erweist sich das Vorbringen des Klägers über ein nachträgliches Ereignis, das seiner Klage die Grundlage entzogen habe, als richtig, so ist dem veränderten Klageantrag stattzugeben; anderenfalls ist die Klage abzuweisen (vgl. zu alledem BVerwGE 20, 146 , 31, 313 ; 34, 159 ; 60, 328 ; 73, 312 ; 82, 41 ).

    Der erkennende Senat vertritt demgegenüber im Anschluß an das Urteil des 1. Senats vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - (BVerwGE 20, 146; vgl. auch BVerwGE 73, 312 ) die Auffassung, daß der vom Kläger allein noch beantragte Ausspruch des Gerichts, daß sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe, regelmäßig nicht davon abhängig sein kann, daß die Klage ursprünglich zulässig war.

  • BVerwG, 07.06.1977 - I C 20.74

    Klageabweisendes Sachurteil - Unzulässigkeit des Rechtsweges - Anschlußrevision -

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    In jüngerer Zeit haben sich insbesondere der 3. und der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts dafür ausgesprochen, daß die Erledigung der Hauptsache auf den einseitigen Antrag des Klägers dann nicht festgestellt werden könne, wenn die Klage bereits im Zeitpunkt ihrer Erhebung unzulässig gewesen sei (vgl. Beschluß vom 6. August 1987 - BVerwG 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 MStG Nr. 11; Urteil vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.80 - BVerwGE 82, 41 ; offengelassen im Urteil vom 7. Juli 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 164; vgl. auch Beschluß vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 219.67 - BVerwGE 34, 159 für den Fall der einseitigen Erledigungserklärung des Revisionsklägers bei einer von Anfang an unzulässigen Revision).

    Eine in dieser Weise konkretisierte Wiederholungsgefahr begründet für den Beklagten ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm begehrten Entscheidung über die Befugnis des Klägers, den Planfeststellungsbeschluß vom 5. Dezember 1985 wegen einer Verletzung seines Beteiligungsrechts anzufechten, und damit über die Zulässigkeit des ursprünglich erhobenen Klage (vgl. dazu BVerwGE 20, 146 ; Urteile vom 7. Juni 1977 - BVerwG 1 C 20.74 - a.a.O.; vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 = BayVBl. 1987, 502 und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 18.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 181 und - BVerwG 8 C 86.86 - NJW 1988, 2630).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    Insoweit vertreten die Senate des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmende Auffassungen (vgl. etwa Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 47.73 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2, insoweit in BVerwGE 50, 11 nicht abgedruckt; vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17; vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29 = NVwZ 1989, 860 und vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - BVerwGE 82, 41 ).

    Nach übereinstimmender Auffassung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist - wie bereits erwähnt - über die Zulässigkeit der ursprünglich erhobenen Klage trotz der vom Kläger abgegebenen Erklärung über die Erledigung in der Hauptsache jedenfalls dann vom Gericht zu entscheiden, wenn der Beklagte ein schutzwürdiges - entsprechend dem berechtigten Interesse des Klägers für eine Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) zu beurteilendes - Interesse an der rechtlichen Klärung geltend machen kann, daß die gegen ihn erhobene Klage unzulässig war (vgl. BVerwGE 20, 146 ; 31, 318 ; 82, 41 ; Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    Soweit es einen solchen Drittbetroffenen - wie etwa bei Vorhaben in der freien Landschaft - nicht gibt oder dieser gegen das Vorhaben nicht vorgeht, bleibt die Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege allein der jeweils zuständigen Behörde im Rahmen der dafür in §§ 3, 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 BNatSchG vorgesehenen Verfahren überlassen (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 15. April 1989 - BVerwG 4 C 31.88 - BVerwGE 82, 17 ).
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    Erweist sich das Vorbringen des Klägers über ein nachträgliches Ereignis, das seiner Klage die Grundlage entzogen habe, als richtig, so ist dem veränderten Klageantrag stattzugeben; anderenfalls ist die Klage abzuweisen (vgl. zu alledem BVerwGE 20, 146 , 31, 313 ; 34, 159 ; 60, 328 ; 73, 312 ; 82, 41 ).
  • BVerwG, 20.11.1987 - 4 C 39.84

    Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
    Diese Beschränkung der zulässigen Klagegründe für eine Anfechtungsklage auf das dem Verein zur Verfolgung ihm anvertrauter Schutzgüter eingeräumte subjektiv-öffentliche Beteiligungsrecht ist zulässig (vgl. BVerwGE 78, 347 ; zur Beschränkung der Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen eine luftrechtliche Genehmigung auf die Prüfung, ob die Genehmigungsbehörde die Beteiligungsrechte der Gemeinde beachtet hat, vgl. Urteil vom 20. November 1987 - BVerwG 4 C 39.84 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 17 = NVwZ 1988, 731 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.08.1982 - II TH 34/82
  • VGH Hessen, 11.07.1988 - 2 TH 740/88

    Zur Beteiligung von Naturschutzverbänden aus Verwaltungsverfahren und zur

  • BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87

    Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Bemessung der Plafondmenge für

  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 57.80

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Rechtspflicht zur

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 55.82

    Mitwirkungsrecht von

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

  • Drs-Bund, 21.05.1976 - BT-Drs 7/5251
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1988 - 5 S 855/87

    Mitwirkungsrecht und Klagerecht der anerkannten Naturschutzverbände

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77

    Anforderungen an das Vorliegen einer Erledigung - Vorlage an den Gemeinsamen

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Urlaubsreise - Zurückstellung

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 18.87

    Einberufungsbescheid - Erledigung durch Zeitablauf - Einseitige

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne

    In diesem Sinne geht die Rspr des BVerwG zur Rechtslage nach der VwGO davon aus, dass beim Streit über die Erledigung der Hauptsache die Begründetheit der ursprünglichen Klage nur bedeutsam ist, wenn der Beklagte ein schutzwürdiges Interesse hieran habe entsprechend dem Rechtsgedanken von § 113 Abs. 1 S 4 VwGO (vgl zB BVerwGE 20, 146; BVerwGE 31, 318, 320; BVerwGE 87, 62, 66; BVerwG NVwZ 1989, 860, 861 f).

    Es muss eine Lage eingetreten sein, die eine Entscheidung über den Klageanspruch erübrigt oder ausschließt (vgl BVerwG Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62, 64 f = Juris RdNr 19; BVerwG Beschluss vom 3.7.2006 - 7 B 18.06 - Juris RdNr 11; BFH Urteil vom 20.10.2004 - II R 74/00 - BFHE 207, 355, 357 = BStBl II 2005, 99; BFH Urteil vom 16.12.2008 - I R 29/08 - BFHE 224, 195, 196 = BStBl II 2009, 539; Hauck, SGb 2004, 407, 409; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl 2018, § 161 RdNr 131) .

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16

    Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender

    Insbesondere erfolgt die bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen gemäß § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu treffende Kostenentscheidung nach billigem Ermessen; für die Entscheidung im Falle einer einseitigen Erledigungserklärung dürfte es auf die Frage der ursprünglichen Begründetheit der Klage ebenfalls nicht ankommen (vgl. etwa BVerwGE 87, 62 ; Zimmermann-Kreher, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO, § 161 Rn. 19 ).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Damit erfüllt sich aber gerade die Funktion anerkannter Vereinigungen, als Anwalt der Natur deren Belange in besonderer Weise zur Geltung zu bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 und vom 29. April 1993 - 7 A 2.92 - BVerwGE 92, 258 ).
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