Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 28.02.1991 | EuGH, 06.06.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.1990 - C-213/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,121
EuGH, 19.06.1990 - C-213/89 (https://dejure.org/1990,121)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.1990 - C-213/89 (https://dejure.org/1990,121)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 1990 - C-213/89 (https://dejure.org/1990,121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    EWG-Vertrag, Artikel 5 und 177
    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Vorrang - Klage vor einem nationalen Gericht wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch eine Vorschrift des nationalen Rechts - Noch ausstehende Feststellung der Verletzung - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Bestehen ...

  • EU-Kommission

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • Wolters Kluwer

    Erlass einstweiliger Anordnungen bzgl. im Gemeinschaftsrecht begründeter Rechte durch nationale Gerichte; Regelung über die Registrierung britischer Fischereifahrzeuge ; Aussetzung der Anwendung dieser Staatsangehörigkeitserfordernisse in bezug auf die Staatsangehörigen ...

  • opinioiuris.de

    Factortame

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 5 Abs. 2, Art. 7, Art. 177, Art. 189
    Gemeinschaftsrecht - Unmittelbare Wirkung - Vorrang - Klage vor einem nationalen Gericht wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch eine Vorschrift des nationalen Rechts - Noch ausstehende Feststellung der Verletzung - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Bestehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Im Gemeinschaftsrecht begründete Rechte - Schutz durch die nationalen Gerichte - Befugnis der nationalen Gerichte zum Erlass einstweiliger Anordnungen im Falle einer Vorlage zur Vorabentscheidung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2271
  • NVwZ 1991, 973 (Ls.)
  • DVBl 1991, 861
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.07.1980 - 826/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / MIRECO

    Auszug aus EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
    19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes haben die innerstaatlichen Gerichte entsprechend dem in Artikel 5 EWG-Vertrag ausgesprochenen Grundsatz der Mitwirkungspflicht den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt ( so zuletzt die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, und in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2545 bzw. 2559 ).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
    18 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77 ( Simmenthal, Slg. 1978, 629 ) entschieden, daß die unmittelbar geltenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts "ihre volle Wirkung einheitlich in sämtlichen Mitgliedstaaten vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an und während der gesamten Dauer ihrer Gültigkeit entfalten müssen" ( Randnrn. 14 bis 16 ) und daß "nach dem Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts die Vertragsbestimmungen und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Gemeinschaftsorgane in ihrem Verhältnis zum internen Recht der Mitgliedstaaten... zur Folge (( haben )), daß allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des geltenden staatlichen Rechts ohne weiteres unanwendbar wird" ( Randnrn. 17 bis 18 ).
  • EuGH, 10.10.1989 - C-246/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
    Mit Beschluß vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 246/89 R ( Slg. 1989, 3125 ) gab der Präsident des Gerichtshofes diesem Antrag statt.
  • EuGH, 10.07.1980 - 811/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete

    Auszug aus EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
    19 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes haben die innerstaatlichen Gerichte entsprechend dem in Artikel 5 EWG-Vertrag ausgesprochenen Grundsatz der Mitwirkungspflicht den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts ergibt ( so zuletzt die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79, Ariete, und in der Rechtssache 826/79, Mireco, Slg. 1980, 2545 bzw. 2559 ).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Insoweit ist eingangs darauf hinzuweisen, dass gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Bestimmungen der Verträge und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten bewirken, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (vgl. Urteile Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 17, Factortame u. a., C-213/89, EU:C:1990:257, Rn. 18, und Winner Wetten, C-409/06, EU:C:2010:503, Rn. 53).
  • EuGH, 30.03.2023 - C-34/21

    Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die

    Gemäß dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts bewirken nämlich die Bestimmungen der Verträge und die unmittelbar geltenden Rechtsakte der Organe in ihrem Verhältnis zum innerstaatlichen Recht der Mitgliedstaaten, dass allein durch ihr Inkrafttreten jede entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres unanwendbar wird (Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 17, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, EU:C:1990:257, Rn. 18, und vom 4. Februar 2016, Ince, C-336/14, EU:C:2016:72, Rn. 52).
  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Entgegenstehende nationale Prozessrechtsregelungen werden verdrängt, insbesondere wenn es darum geht, einer späteren Hauptsacheentscheidung uneingeschränkte Wirksamkeit zukommen zu lassen (deutlich EuGH v. 19.06.1990 - Rs C-213/89, NJW 1991, 2271 Rn. 21 sowie EuGH v. 13.03.2007 - C-432/05, NJW 2007, 3555 Rn. 67, 72, 77, 83 - Unibet [London] Ltd u.a. / Justitiekansler).
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Rechtsprechung
   EuGH, 28.02.1991 - 131/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,372
EuGH, 28.02.1991 - 131/88 (https://dejure.org/1991,372)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.1991 - 131/88 (https://dejure.org/1991,372)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 131/88 (https://dejure.org/1991,372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe Art. 2 Buchst. ... b; ; Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe Art. 5 Abs. 2; ; Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe Art. 8; ; WHG § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsverletzung Deutschlands durch Nichtumsetzung einer Richtlinie 80/68; Wirksamer Schutz des Grundwassers; Genügen eines allgemeinen rechtlichen Kontextes bei der Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie - Grundwasser.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 167 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 973
  • DVBl 1991, 863
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.01.1988 - 227/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 28.02.1991 - 131/88
    71 Wie der Gerichtshof unter anderem im Urteil vom 14. Januar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 227/85 bis 230/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 1) festgestellt hat, steht es jedem Mitgliedstaat frei, die Kompetenzen innerstaatlich so zu verteilen, wie er es für zweckmässig hält, und eine Richtlinie mittels Maßnahmen durchzuführen, die von regionalen oder örtlichen Behörden getroffen werden.
  • EuGH, 09.04.1987 - 363/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 28.02.1991 - 131/88
    6 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733) erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendig eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Gesetzesvorschrift; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann hierzu ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie mit hinreichender Klarheit und Genauigkeit gewährleistet, um - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in die Lage zu versetzen, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • EuGH, 27.04.1988 - 252/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 28.02.1991 - 131/88
    19 Zur Sicherstellung eines vollständigen und wirksamen Schutzes des Grundwassers ist es unerläßlich, daß die in der Richtlinie aufgestellten Verbote ausdrücklich in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind (siehe Urteil vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243, Randnr. 19).
  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 28.02.1991 - 131/88
    So hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnr. 25) festgestellt, daß die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet schaffen müssen.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-102/08

    SALIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Was die Frage angeht, ob sich die Mitgliedstaaten nur dann auf die in Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Sechsten Richtlinie vorgesehene Befugnis berufen können, wenn sie zuvor eine ausdrückliche gesetzliche Regelung in diesem Sinne erlassen haben, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und spezifische Rechtsnorm erfordert und sich auf einen allgemeinen rechtlichen Kontext beschränken kann, wenn dieser die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (Urteile vom 28. Februar 1991, Kommission/Deutschland, C-131/88, Slg. 1991, I-825, Randnr. 6, vom 15. November 2001, Kommission/Italien, C-49/00, Slg. 2001, I-8575, Randnr. 21, und vom 28. April 2005, Kommission/Italien, C-410/03, Slg. 2005, I-3507, Randnr. 60).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    15 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Anders als die Richtlinien zum Schutz des Gewässers (80/68/EWG), der Luftqualität (80/779/EWG), des Trinkwassers (75/440/EWG und 79/869/ EWG) und des Süßwassers sowie der Muschelgewässer (78/659/EWG und 79/923/EWG), denen der Gerichtshof eine individualschützende Wirkung zuerkannt hat (EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-131/88 - Slg. 1991, I-825 Rn. 7, vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88 - Slg. 1991, I-2567 Rn. 15 f., vom 17. Oktober 1991 - Rs. C-58/89 - Slg. 1991, I-4983 Rn. 13 f. und vom 12. Dezember 1996 - Rs. C-298/95 - Slg. 1996, I-6747 Rn. 15 f.), dienen die Vogelschutz- und die FFH-RL nicht dem Schutz der Gesundheit.
  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    Daraus folgt auch, dass das Argument, in der Praxis sei kein Verstoß gegen die Richtlinie vorgekommen, nicht durchgreifen kann (Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnr. 9).

    Der Gerichtshof hat daraus den Schluss gezogen, dass diese Vorschrift für die Mitgliedstaaten eine bestimmte Ergebnispflicht begründet und unmittelbar die Rechtsstellung von Einzelnen regelt, denen sie damit einen Anspruch auf Übermittlung von Informationen verleiht, wenn ihr Tatbestand erfüllt ist (Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 33).

    Da die französische Regelung keine ausdrückliche Vorschrift über die auszugsweise Übermittlung von Informationen über die Umwelt enthält, ist die Verpflichtung zu einer solchen auszugsweisen Übermittlung nicht so klar und bestimmt garantiert, dass die Rechtssicherheit gewahrt ist und die Personen, die einen Antrag auf Zugang zu Informationen stellen wollen, von allen ihren Rechten Kenntnis erlangen können (in diesem Sinne Urteil vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, Randnrn.

    Insbesondere kann das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren und für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (u. a. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, Randnrn.

    22 und 23, sowie vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, Randnrn.

    Zum anderen besteht der Zweck der Richtlinie 90/313 darin, den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt zu gewährleisten, ohne dass der Antragsteller ein Interesse geltend machen müsste, um seinen Antrag zu rechtfertigen, sowie darin, jede Beschränkung dieses freien Zugangs zu verhindern (in diesem Sinne Urteil vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    17: - Urteil Kommission/Irland (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 60.18: - Vgl. dazu das Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnrn.

    21: - Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 8 (Hervorhebung nicht im Original), und ebenso das Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 28).

    28: - Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 6, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (zitiert in Fußnote 21), Randnr. 18.29: - Schlussanträge vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-145/99 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Nrn. 45 bis 47).

    33: - Vgl. das Urteil Mecklenburg (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 25; zu den Ablehnungsgründen nach Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie siehe unten, Nrn. 70 ff. 34: - Vgl. z. B. das Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnrn.

    35: - Vgl. das Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 9, sowie meine Ausführungen oben in den Nrn. 35 ff. 36: - Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97 (zitiert in Fußnote 34), Randnrn.

  • EuGH, 08.03.2017 - C-14/16

    Euro Park Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung -

    Im Hinblick auf den Effektivitätsgrundsatz erfordert die Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit, dass die Verfahrensmodalitäten zur Anwendung der Richtlinie 90/434 und insbesondere ihres Art. 11 Abs. 1 Buchst. a hinreichend genau, klar und vorhersehbar sind, damit der Steuerpflichtige genau seine Rechte kennen kann, so dass sichergestellt ist, dass er die steuerlichen Vorteile nach dieser Richtlinie erhalten und sie vor nationalen Gerichten gegebenenfalls geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 1991, Kommission/Deutschland, C-131/88, EU:C:1991:87, Rn. 6, vom 10. März 2009, Heinrich, C-345/06, EU:C:2009:140, Rn. 44 und 45, vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 49 und 50, sowie vom 18. Oktober 2012, Pelati, C-603/10, EU:C:2012:639, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1990 - 360/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    In einer anderen gegenwärtig beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache, C-131/88 (Urteil vom 28. Februar 1991, Slg. 1991, I-825), hat die Kommission die gleiche Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.

    3. In meinen Ausführungen in der Rechtssache C-131/88 über die Tragweite der sich aus der vorliegenden Richtlinie ergebenden Umsetzungsverpflichtung habe ich vier Punkte angesprochen, aus denen sich jeweils ergab, daß den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften nur ein beschränkter Beurteilungsspielraum bleibt:.

    Die Notwendigkeit einer 2 - Siehe Nr. 7 meiner Schlußanträge in der Rechtssache C-131/88, a.a.O., S. 1-847.

    Die vorstehenden Feststellungen gewinnen dadurch noch an Bedeutung für die Behandlung der vorliegenden Rechtssache, daß sowohl die deutsche Regierung in der Rechtssache C-131/88 als auch die italienische Regierung in der vorliegenden Rechtssache die Erforderlichkeit von genauen und speziell auf die Richtlinie zugeschnittenen Vorschriften verneinen und sich auf den Standpunkt gestellt haben, es sei davon auszugehen, daß die Richtlinie (die im Dezember 1979 erlassen worden ist) durch eine Reihe von älteren, ziemlich allgemein gefaßten (d. h. sich nicht speziell auf den Schutz des Grundwassers beziehender) Bestimmungen umgesetzt worden sei.

    Sowohl die Rechtssache C-131/88 als auch die vorliegende Rechtssache veranschaulichen meines Erachtens treffend, zu welchen Schwierigkeiten eine solche Art der Umsetzung führt.

  • BFH, 01.12.2009 - VII R 9/09

    Vorlage an den EuGH zur Besteuerung von Flugbenzin

    In seiner Entscheidung vom 28. Februar 1991 C-131/88 (Slg. 1991, I-825) ist der EuGH der von der Bundesregierung vertretenen Ansicht ausdrücklich entgegengetreten, dass eine Richtlinie - auch ohne förmlichen Umsetzungsakt - als umgesetzt angesehen werden müsse, wenn das innerstaatliche Recht ihre Durchführung in bestimmter und klarer Weise tatsächlich gewährleiste.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-321/95

    Greenpeace Council u.a. / Kommission

    Die Rechtsmittelführer berufen sich auf die Urteile, nach denen der Umweltschutz eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft sei (Urteile vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 240/83, ADBHU, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, und vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86, Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8); außerdem könnten die gemeinschaftlichen Umweltvorschriften Rechte und Pflichten des einzelnen begründen (Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnr. 7, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnrn.

    Im übrigen gründe sich ihre Argumentation in bezug auf ihre individuelle Betroffenheit im vorliegenden Fall im wesentlichen auf ihre Individualrechte, wie sie sich aus der Richtlinie 85/337 ergäben, deren Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 8 bei bestimmten Projekten die Möglichkeit einer Beteiligung am Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung vorsähen (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnrn.

  • EuGH, 30.05.1991 - C-59/89

    Kommission / Deutschland

    18 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-58/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-321/95

    Stichting Greenpeace Council (Greenpeace International) u. a. gegen Kommission

  • BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10

    Anspruch einer Bodenabfertigungsgesellschaft gegen eine Luftverkehrsgesellschaft

  • EuGH, 22.04.1999 - C-340/96

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 1 B 26.14

    DAkkS; Akkreditierungsstelle; Konformitätsbewertungsstelle; Akkreditierung;

  • BFH, 01.12.2009 - VII R 48/08

    Keine doppelte Energiesteuerentlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten

  • EuGH, 17.10.1991 - C-58/89

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-103/01

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2010 - 19 Wx 8/09

    Notarkosten: Gebührenerhebung baden-württembergischer Amtsnotare für

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-49/00

    Commission v Italy

  • EuGH, 17.11.1993 - C-71/92

    Kommission / Spanien

  • VG Düsseldorf, 01.03.2018 - 28 K 5087/17

    Interimsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08

    Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid gemäß § 9

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 20 D 87/05

    Entscheidung in Verfahren gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07

    Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-409/99

    Metropol und Stadler

  • EuGH, 13.09.2001 - C-417/99

    Kommission / Spanien

  • OVG Berlin, 09.07.1998 - 2 S 9.97

    Gentechnik: Vereinfachtes Verfahren für die absichtliche Freisetzung genetisch

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2653/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid für die Errichtung

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-121/07

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-343/95

    Diego Calì & Figli Srl gegen Servizi ecologici porto di Genova SpA (SEPG). -

  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

  • EuGH, 28.04.2005 - C-410/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 14.06.2001 - C-230/00

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-145/99

    Kommission / Italien

  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-274/98

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1999 - C-102/97

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-230/00

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-178/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-327/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-372/99

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien

  • FG Hamburg, 22.01.1998 - II 145/96

    Zutreffende Umsetzung einer EG-Richtlinie; Durchbrechung der Bestandskraft von

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10185/94
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-347/97

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 15.12.2005 - C-33/05

    Kommission / Belgien

  • VG Schleswig, 25.09.2008 - 12 B 45/08
  • EuGH, 14.04.2005 - C-163/03

    Comisión/Grecia

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-323/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-69/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • EuGH, 26.05.2005 - C-287/04

    Kommission / Schweden

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-95/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

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Rechtsprechung
   EuGH, 06.06.1990 - 119/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1061
EuGH, 06.06.1990 - 119/88 (https://dejure.org/1990,1061)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.1990 - 119/88 (https://dejure.org/1990,1061)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1990 - 119/88 (https://dejure.org/1990,1061)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    AERPO u.a. / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 215 Absatz 2
    1 . Ausservertragliche Haftung - Voraussetzungen - Rechtsetzungsakt, der wirtschaftspolitische Entscheidungen voraussetzt - Hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm

  • EU-Kommission

    AERPO u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Anpassungskoeffizienten für die Ankaufspreise auf dem Sektor Obst und Gemüse ; Gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse; Stabilisierung der Preise von Obst und Gemüse auf dem gemeinsamen Markt

  • Judicialis

    EWGV Art. 178; ; EWGV Art. 215; ; VO Nr. 2474/72/EWG Art. 18

  • rechtsportal.de

    1. Ausservertragliche Haftung - Voraussetzungen - Rechtsetzungsakt, der wirtschaftspolitische Entscheidungen voraussetzt - Hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm - [EWG-Vertrag, Artikel 215 Absatz 2]

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2
    1. Außervertragliche Haftung - Voraussetzungen - Rechtsetzungsakt, der wirtschaftspolitische Entscheidungen voraussetzt - Hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen Rechtsnorm

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Schadensersatzklage - Obst und Gemüse - Interventionsregelung - Änderung der auf den Ankaufspreis anzuwendenden Anpassungskoeffizienten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2471
  • NVwZ 1991, 973 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.09.1982 - 106/81

    Kind / EEC

    Auszug aus EuGH, 06.06.1990 - 119/88
    20 Was schließlich die Rüge der Unzulänglichkeit der Begründung der streitigen Verordnung betrifft, so ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 15. September 1982 in der Rechtssache 106/81, Kind/EWG, Slg. 1982, 2885, Randnr. 14 ) zu verweisen, wonach etwaige Mängel der Begründung einer Rechtsvorschrift nicht geeignet sind, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen.
  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuGH, 06.06.1990 - 119/88
    18 Ferner ist an die Feststellung im Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71 ( Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, Randnr. 11 ) zu erinnern, daß die Haftung der Gemeinschaft für einen Schaden, der Einzelpersonen durch einen wirtschaftspolitische Entscheidungen einschließenden Rechtsetzungsakt etwa entstanden ist, nach Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag nur durch eine hinreichend schwerwiegende ( qualifizierte ) Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz der einzelnen dienenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann.
  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Demgemäß hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass die Haftung der Gemeinschaft für einen Rechtsetzungsakt, der wirtschaftspolitische Entscheidungen impliziert, unter Berücksichtigung von Art. 288 Abs. 2 EG nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, die Einzelnen schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juni 1972, Compagnie d'approvisionnement, de transport et de crédit et Grands Moulins de Paris/Kommission, 9/71 und 11/71, Slg. 1972, 391, Randnr. 13, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe u. a./Rat und Kommission, Randnr. 4, vom 8. Dezember 1987, Les Grands Moulins de Paris/EWG, 50/86, Slg. 1987, 4833, Randnr. 8, und vom 6. Juni 1990, AERPO u. a./Kommission, C-119/88, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 18).
  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    ° Ermessensmißbrauch (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-119/88, ÄRPO u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 19; Urteil Unifruit Hellas/Kommission, Randnr. 40);.

    104 Was schließlich die Rüge betreffend die Begründung der angefochtenen Entscheidungen angeht, so ist die Begründungspflicht nach Artikel 190 EG-Vertrag nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts keine höherrangige, die Bürger schützende Rechtsnorm (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. September 1982 in der Rechtssache 106/81, Kind/EWG, Slg. 1982, 2885, Randnr. 14, und ÄRPO u. a./Kommission, Randnr. 20; Urteil Unifruit Hellas/Kommission, Randnr. 41).

  • EuG, 08.07.2008 - T-48/05

    DAS OLAF UND DIE KOMMISSION HABEN SICH, INDEM SIE DEN GERICHTSBEHÖRDEN UND DER

    Zum Vorwurf, das OLAF habe die Begründungspflicht verletzt, weil es nicht erläutert habe, weshalb es die Angaben der Kläger nicht berücksichtigt habe, genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Verletzung der in Art. 253 EG verankerten Begründungspflicht als solche nicht geeignet ist, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen (Urteile des Gerichtshofs vom 15. September 1982, Kind/EWG, 106/81, Slg. 1982, 2885, Randnr. 14, vom 6. Juni 1990, AERPO u. a./Kommission, C-119/88, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 20, und vom 30. September 2003, Eurocoton u. a./Rat, C-76/01 P, Slg. 2003, I-10091, Randnr. 98; Urteile des Gerichts vom 18. September 1995, Nölle/Rat und Kommission, T-167/94, Slg. 1995, II-2589, Randnr. 57, vom 13. Dezember 1995, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, T-481/93 und T-484/93, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 104, vom 20. März 2001, Cordis/Kommission, T-18/99, Slg. 2001, II-913, Randnr. 79, und vom 6. Dezember 2001, Emesa Sugar/Rat, T-43/98, Slg. 2001, II-3519, Randnr. 63).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-76/01

    Eurocoton u.a. / Rat

    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung die Haftung der Gemeinschaft nicht durch eine möglicherweise unzureichende Begründung eines Rechtsetzungsakts ausgelöst werden (Urteile vom 15. September 1982 in der Rechtssache 106/81, Kind/EWG, Slg. 1982, 2885, Randnr. 14, und vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-119/88, AERPO u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 20).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-120/06

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der

        Demgemäß hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass die Haftung der Gemeinschaft für einen Rechtsetzungsakt, der wirtschaftspolitische Entscheidungen impliziert, unter Berücksichtigung von Art. 288 Abs. 2 EG nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, die Einzelnen schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juni 1972, Compagnie d"approvisionnement, de transport et de crédit et Grands Moulins de Paris/Kommission, 9/71 und 11/71, Slg. 1972, 391, Randnr. 13, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe u. a./Rat und Kommission, Randnr. 4, vom 8. Dezember 1987, Les Grands Moulins de Paris/EWG, 50/86, Slg. 1987, 4833, Randnr. 8, und vom 6. Juni 1990, AERPO u. a./Kommission, C-119/88, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 18).
  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    Da die Haftung der Behörden in der Bundesrepublik Deutschland nämlich vom Nachweis eines Verschuldens der zuständigen Behörde abhängt und die Verordnung Nr. 725/89 vom Gerichtshof wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens der Gemeinschaftsorgane und nicht der deutschen Behörden für ungültig erklärt wurde, kann die vorherige Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs im vorliegenden Fall den Schutz der dem Kläger nach dem Gemeinschaftsrecht zustehenden subjektiven Rechte nicht wirksam sicherstellen (Urteile des Gerichtshofes Unifrex/Kommission und Rat, a. a. O., Randnr. 12, und vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-119/88, ÄRPO u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 13).
  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Was den fünften Klagegrund angeht, so ist bereits entschieden worden, dass ein Verstoß gegen Artikel 190 EG-Vertrag die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft nicht zu begründen vermag (Urteile des Gerichtshofes vom 15. September 1982 in der Rechtssache 106/81, Kind/EWG, Slg. 1982, 2885, Randnr. 14, und vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-119/88, AERPO u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 20; Urteil des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 41).
  • EuG, 16.07.1998 - T-199/96

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN

    Sie führen insoweit die Rechtsprechung des Gerichtshofes an, wonach Rechtsetzungsakte eine Gruppe von Personen betreffen müßten (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-119/88, AERPO u. a./Kommission, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 17).
  • EuGH, 13.12.2009 - C-120/06

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der

        Demgemäß hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass die Haftung der Gemeinschaft für einen Rechtsetzungsakt, der wirtschaftspolitische Entscheidungen impliziert, unter Berücksichtigung von Art. 288 Abs. 2 EG nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, die Einzelnen schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juni 1972, Compagnie d"approvisionnement, de transport et de crédit et Grands Moulins de Paris/Kommission, 9/71 und 11/71, Slg. 1972, 391, Randnr. 13, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe u. a./Rat und Kommission, Randnr. 4, vom 8. Dezember 1987, Les Grands Moulins de Paris/EWG, 50/86, Slg. 1987, 4833, Randnr. 8, und vom 6. Juni 1990, AERPO u. a./Kommission, C-119/88, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 18).
  • EuGH, 09.09.2008 - C-121/06

    Fedon & Figli und Fedon America / Rat und Kommission - Rechtsmittel -

    Demgemäß hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass die Haftung der Gemeinschaft für einen Rechtsetzungsakt, der wirtschaftspolitische Entscheidungen impliziert, unter Berücksichtigung von Art. 288 Abs. 2 EG nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, die Einzelnen schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juni 1972, Compagnie d'approvisionnement, de transport et de crédit et Grands Moulins de Paris/Kommission, 9/71 und 11/71, Slg. 1972, 391, Randnr. 13, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe u. a./Rat und Kommission, Randnr. 4, vom 8. Dezember 1987, Les Grands Moulins de Paris/EWG, 50/86, Slg. 1987, 4833, Randnr. 8, und vom 6. Juni 1990, AERPO u. a./Kommission, C-119/88, Slg. 1990, I-2189, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-134/19

    Bank Refah Kargaran/ Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2012 - C-420/11

    Leth - Umwelt - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei

  • EuG, 10.02.2004 - T-64/01

    Afrikanische Frucht-Compagnie / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93,

  • EuG, 20.03.2001 - T-52/99

    T. Port / Kommission

  • EuG, 20.03.2001 - T-18/99

    Cordis / Kommission

  • EuG, 20.03.2001 - T-30/99

    Bocchi Food Trade International / Kommission

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