Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,916
BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90 (https://dejure.org/1990,916)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 (https://dejure.org/1990,916)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - 7 C 18.90 (https://dejure.org/1990,916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung eines Urteils bezüglich der Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Kosten von Beigeladenen

  • Wolters Kluwer

    Bergrechtlicher Betriebsplan - Lagerungsverhältnisse von Braunkohle - Grundwasserverhältnisse - Grundabtretungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme eines konkreten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 992
  • DVBl 1991, 405
  • DÖV 1992, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86

    Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90
    § 55 Abs. 1 BBergG schützt nicht Sachgüter der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer (BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81, 329 = DVBl. 1989, 663 = NVwZ 1989, 1157 = ZfB 1989, 199; Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 25.86 - DVBl. 1989, 672 = NVwZ 1989, 1162 = ZfB 1989, 210), jedenfalls nicht vor Schäden, die nicht die Merkmale des Gemeinschadens (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG) erfüllen.

    Überwiegende öffentliche Interessen können auch entgegenstehen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, die, wie z.B. § 22 BImSchG , auch dem Schutz Dritter zu dienen bestimmt sind; in einem solchen Fall hat die zuständige Behörde die Zulassung des Betriebsplans zu beschränken (z.B. durch Nebenbestimmungen) oder gar zu versagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 [322 ff.] sowie die Urteile vom 16. März 1989 a.a.O.).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in den erwähnten Urteilen vom 16. März 1989 (a.a.O.), ohne daß dies indes entscheidungstragend war, ausgeführt, § 48 Abs. 2 BBergG könne in verfassungskonformer Auslegung unmittelbar Drittschutz gegenüber einer Betriebsplanzulassung vermitteln, wenn nur durch eine Beschränkung oder Untersagung des bergbaulichen Vorhabens eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Oberflächeneigentums, nämlich durch zu erwartende Bergschäden, vermieden werden könne, was insbesondere bei einem zu erwartenden Schaden vom Ausmaß eines Gemeinschadens (§ 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG) der Fall sein könne.

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90
    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90
    Die gegen den Grundabtretungsbeschluß von den Klägern ebenfalls erhobene Klage ist nach dem mit Urteil des Senats vom heutigen Tage abgeschlossenen Revisionsverfahren BVerwG 7 C 5.90 erfolglos geblieben.

    Der Senat hat in dem in der Sache BVerwG 7 C 5.90 auf die Revision derselben Kläger ergangenen Urteil vom heutigen Tage im einzelnen ausgeführt, daß die Existenz eines bestandskräftig zugelassenen Betriebsplans nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für den Erlaß oder den Bestand eines Grundabtretungsbeschlusses ist.

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90
    Überwiegende öffentliche Interessen können auch entgegenstehen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, die, wie z.B. § 22 BImSchG , auch dem Schutz Dritter zu dienen bestimmt sind; in einem solchen Fall hat die zuständige Behörde die Zulassung des Betriebsplans zu beschränken (z.B. durch Nebenbestimmungen) oder gar zu versagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 [322 ff.] sowie die Urteile vom 16. März 1989 a.a.O.).
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90
    § 55 Abs. 1 BBergG schützt nicht Sachgüter der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer (BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81, 329 = DVBl. 1989, 663 = NVwZ 1989, 1157 = ZfB 1989, 199; Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 25.86 - DVBl. 1989, 672 = NVwZ 1989, 1162 = ZfB 1989, 210), jedenfalls nicht vor Schäden, die nicht die Merkmale des Gemeinschadens (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG) erfüllen.
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89

    Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90
    Es handelt sich hier um denselben Grundsatz, auf den der erkennende Senat im Urteil vom 9. März 1990 - BVerwG 7 C 23.89 - (BVerwGE 85, 54 [58]) zu einer bergrechtlichen Betriebsplanzulassung für die untertägige Erkundung der Eignung eines Salzstocks für die Endlagerung radioaktiver Stoffe hingewiesen hat.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Bei Ergehen des Berufungsurteils entsprach es gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans das Eigentumsrecht der von einem Tagebau betroffenen Grundstückseigentümer nicht verletzen kann, weil die für den Rahmenbetriebsplan und seine Zulassung maßgeblichen Bestimmungen des Bundesberggesetzes keine drittschützende Wirkung gegenüber den Grundstückseigentümern entfalteten; erst der Grundabtretungsbeschluss greife in ihre Rechtsstellung ein (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, S. 992; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, juris Rn. 28; jeweils m.w.N.).

    Aus dieser für das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich maßgeblichen Auslegung des einfachen Rechts hat das Bundesverwaltungsgericht unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, S. 992) den Schluss gezogen, dass die Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit dieser Feststellung den Beschwerdeführer als Grundstückseigentümer belaste und deshalb eine auch ihm gegenüber wirksame rechtliche Regelung entfalte, weshalb sie von ihm angefochten werden könne (vgl. BVerwGE 126, 205 ).

  • BVerwG, 20.10.2008 - 7 B 21.08

    Grundabtretung; Enteignung; Wohl der Allgemeinheit; Versorgung des Marktes mit

    Demgemäß ist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans keine enteignungsrechtliche Vorwirkung zukommt (Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 - Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3; Urteil vom 29. Juni 2006 - BVerwG 7 C 11.05 - BVerwGE 126, 205 = Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 7).

    Denn wenn der Abbau des Bodenschatzes mit der Zulassung des Rahmenbetriebsplans noch nicht gestattet wird, der Unternehmer aber durch die Zulassung mit Blick auf die Verwirklichung des beabsichtigten Vorhabens auch nicht begünstigt wird, kann der Dritte nicht dieser Begünstigung entsprechend belastet sein (so insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 - Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3 ).

    a) Der Kläger entnimmt zwar zutreffend den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 5.90 - (BVerwGE 87, 241 = Buchholz 406.27 § 77 BBergG Nr. 1) und - BVerwG 7 C 18.90 - (Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3) zusammengefasst den abstrakten Rechtssatz, dass die Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans keine Behördenentscheidung ist, die im Sinne einer enteignungsrechtlichen Vorwirkung in der für die Zulässigkeit einer Enteignung gebotenen Weise die Allgemeinwohldienlichkeit des Vorhabens für ein nachfolgendes Grundabtretungsverfahren feststellt, dass vielmehr im Grundabtretungsverfahren selbst die Zulässigkeit des Vorhabens umfassend am Maßstab aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der Allgemeinwohlerforderlichkeit zu prüfen ist.

    In diesem Zusammenhang liegt eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auch nicht mit Blick auf die vom Kläger hervorgehobene Aussage in dem Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 - (Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3) vor, der von einer Grundabtretung betroffene Eigentümer könne die Rechtmäßigkeit des bergbaulichen Vorhabens, für das sein Grundstück in Anspruch genommen werden solle, bei der Anfechtung der Grundabtretungsanordnung in Frage stellen, ohne daran durch eine bestandskräftige Betriebsplanzulassung gehindert zu sein; dies gelte auch, falls die Rechtmäßigkeit beider behördlicher Entscheidungen von denselben rechtlichen Voraussetzungen abhängen sollten.

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG entfaltet schon bei der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für einen Tagebau drittschützende Wirkung zu Gunsten der Eigentümer, deren Grundstücke für den Tagebau unmittelbar in Anspruch genommen werden sollen (Abweichung vom Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 - Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen, insbesondere im Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 - (Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3), eine hiervon abweichende Auffassung vertreten hat, hält der Senat daran nicht fest.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1194/02

    Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler I/II ohne Erfolg

    Im Grundabtretungsverfahren (§§ 77 ff. BBergG) kann der vom Abbau betroffene Oberflächeneigentümer die Rechtmäßigkeit der bergbaulichen Maßnahme, für die sein Grundstück in Anspruch genommen werden soll, uneingeschränkt überprüfen lassen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 993, und - 7 C 5.90 - BVerwGE 87, 241 (251 ff.).

    a) Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 - dargelegt, dass einem bergrechtlichen Betriebsplan (dort: Sonderbetriebsplan für eine Bohrung zur Untersuchung der Lagerungsverhältnisse von Braunkohle) keine enteignende Vorwirkung für den betroffenen Oberflächeneigentümer zukommt.

    BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, NVwZ 1991, 992 - Hervorhebung durch den Senat -.

    BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 -, a.a.O., 993, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.3.1990 - 7 C 23.89 -, BVerwGE 85, 54 (58).

    So heißt es z.B. in der Entscheidung vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 - zum Sonderbetriebsplan (a.a.O., 993):.

    So hat es in der bereits mehrfach erwähnten Entscheidung vom 14.12.1990 - 7 C 18.90 - ausgeführt, es sehe keinen Anlass, den im Urteil vom 16.03.1989 - 4 C 36.85 - entwickelten Rechtsgedanken auf Fälle auszuweiten, in denen der Eigentümer - wie im Probebohrungsfall - die Möglichkeit habe, in dem für die Inanspruchnahme seines Grundstücks erforderlichen Grundabtretungsverfahren die Rechtmäßigkeit der bergbaulichen Maßnahme uneingeschränkt zur Überprüfung zu stellen.

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

    Die Klage ist nach dem mit Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage abgeschlossenen Revisionsverfahren BVerwG 7 C 18.90 erfolglos geblieben.

    Auch soweit gemäß § 46 Abs. 2 BBergG die Aufsuchung oder Gewinnung aus entgegenstehenden überwiegenden öffentlichen Interessen beschränkt oder untersagt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84] sowie Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 7 C 18.90), ist damit nicht eine umfassende Prüfung des Vorhabens am Maßstab aller einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nicht eine Entscheidung gewährleistet, die die Gewichtigkeit des Enteignungszwecks im konkreten Fall abwägt mit der Schwere des Eingriffs in das Oberflächeneigentum und darüber hinaus mit etwa entgegenstehenden öffentlichen Belangen.

  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Selbst wenn die Braunkohlenplanung die Voraussetzungen, an die das Bundesberggesetz die Zulassungsentscheidung der Bergbehörde zu einem Betriebsplan bindet, nicht erweitern könnte, bliebe sie ein sinnvolles Instrument zur planerischen Bewältigung der mit dem Braunkohlentagebau verbundenen raumbedeutsamen und die Oberfläche verändernden Maßnahmen mit ihren weitreichenden Auswirkungen (siehe BVerwG, NVwZ 1991, 992, 993; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Juni 1997 - VerfGH 20/95 u.a. -, S. 35 des Urteilsumdrucks).

    Dort können die Oberflächeneigentümer die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, für die ihr Grundstück in Anspruch genommen werden soll, zur Überprüfung stellen (BVerwG, NVwZ 1991, 992).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 4 C 14.94

    Erkundungsbergwerk Salzstock Gorleben; Verlängerung des Rahmenbetriebsplans;

    Die Zulassungsentscheidung bleibt eine gebundene Entscheidung (Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 - Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3).

    Das Nichtentgegenstehen überwiegender öffentlicher Interessen ist eine zusätzliche Zulassungsvoraussetzung neben den Zulassungsvoraussetzungen des § 55 Abs. 1 Satz 1 BBergG, ohne daß damit allerdings eine planerische Abwägung in das Betriebsplanverfahren eingeführt wäre (BVerwGE 74, 315 (322 f.) [BVerwG 04.07.1986 - 4 C 31/84]; Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 - Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3).

  • BVerwG, 20.11.2008 - 7 C 10.08

    Grundeigener Bodenschatz; Gewinnungsberechtigung; Grundeigentum; Zulegung;

    Der Eigentümer werde durch diese Zulassung noch nicht in eigenen Rechten verletzt (Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 18.90 - Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum

    Rspr.; siehe Urteile vom 14. April 2005 - 7 C 26.03 -, NVwZ 2005, 954, (955), vom 14. Dezember 1990 - 7 C 18.90 -, Buchholz 406.27 § 55 BBergG Nr. 3, und vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315 (322); kritisch Durner, Konflikte räumlicher Planungen, 2004, S. 376, so dass - unbeschadet einer möglichen Heilung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG NRW - ein etwaiger Verfahrensfehler für sich gesehen mangels Kausalität nach § 46 VwVfG NRW, der über § 5 BBergG anwendbar ist, unbeachtlich wäre.
  • VGH Hessen, 12.09.2000 - 2 UE 924/99

    Rahmenbetriebsplan zum Abbau von Quarzkies

    Diese Regelung erweitert zwar den Prüfungsrahmen der Bergbehörden auf unbenannte öffentliche Interessen und anderweitige öffentlich-rechtliche Vorgaben, soweit sie nicht Gegenstand eines weiteren selbständigen Genehmigungsverfahrens sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1989, BVerwGE 81, 329; Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 18/90 -, NVwZ 91, 992; Gaentzsch, NVwZ 1998, 879, 892).

    Denn die Erweiterung gilt nur für solche Vorschriften, die Verbote oder Beschränkungen für das Vorhaben aussprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - NVwZ 1991, 992).

    Zudem will § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG nur die Berücksichtigung solcher öffentlicher Interessen erreichen, die nicht durch Ausnahmen und Befreiungen disponibel sind (vgl. BVerwG, NVwZ 91, 992, 993 - "außerbergrechtliche Vorschriften, aber nur insoweit, als sie Verbote oder Beschränkungen für das Vorhaben aussprechen").

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 25.90

    Rahmenbetriebsplan - Gesichtspunkte - Steuerungsfunktion

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2008 - 7 LC 53/05

    Drittschützende Wirkung des § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 Bundesberggesetz (BBergG);

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 176/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 691/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 2800/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 3 K 3061/05

    Verwaltungsgericht weist Klage gegen Enteignung einer Obstwiese zugunsten des

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 1179/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04

    Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen

  • VG Lüneburg, 07.02.2005 - 2 A 263/03

    Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die bergrechtliche Zulassung eines

  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 684/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

  • VGH Bayern, 06.10.2017 - 8 ZB 15.2664

    Nachweis der Bergbauberechtigung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 4 A 171/11

    Eigentumsbeschränkung; Bergwerkseigentum; Entschädigung; Kausalität;

  • VG Lüneburg, 07.03.1994 - 7 A 137/92

    Untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben zur Klärung der Geeignetheit für

  • VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 44/00

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur

  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 F 21/06

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für ein Maschinenbauunternehmen gegen

  • VG Saarlouis, 28.03.2007 - 5 F 22/06

    Zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für einen privaten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.1997 - 21 B 1717/94

    Naturschutzrecht: Klagebefugnis eine anerkannten Naturschutzverbandes bei

  • VG Trier, 11.01.2019 - 9 K 2641/18

    Rahmenbetriebsplan für das Gipsbergwerk Ralingen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2005 - 20 B 1746/04
  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4109

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

  • VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 940/04
  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4060

    Prüfung von Lärmimmissionen nach der TA Lärm bezüglich Explorationsbohrung für

  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.3987

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

  • VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05

    Kiesabbau gefährdet Deich nicht

  • VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 165/05
  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293

    Abwehrrecht nur bei schwerwiegenden und wahrscheinlichen Schäden am

  • VG Leipzig, 01.10.1998 - 5 K 875/96

    Planfeststellung eines Rahmenbetriebsplans zum Abbau von Quarzporphyr in einem

  • VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01

    Widerspruch gegen einen drittbegünstigenden Verwaltungsakt; Antrag auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht