Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.05.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 720/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1655
BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 720/91 (https://dejure.org/1991,1655)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.1991 - 2 BvR 720/91 (https://dejure.org/1991,1655)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 1991 - 2 BvR 720/91 (https://dejure.org/1991,1655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß volljähriger bzw. nicht lediger Kinder vom Familienasyl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Familienasyl - Volljährige - Nicht ledig - Kinder - Ausschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 617 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 978
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 720/91
    Auch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet weder allein noch im Zusammenhang mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ein Asylrecht von Familienangehörigen politisch Verfolgter (BVerfG, Vorprüfungsausschuß, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 -, NVwZ 1985, S. 260 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 720/91
    Nur derjenige kann es in Anspruch nehmen, der selbst - in seiner Person - politische Verfolgung erlitten hat oder dem politische Verfolgung unmittelbar droht (BVerfGE 83, 216 ).
  • BVerwG, 11.10.2023 - 1 C 35.22

    Widerruf von Familienasyl und -flüchtlingsschutz infolge des Todes des

    Weder Verfassungs- (aa) noch Unions- (bb) noch Völkerrecht (cc) begründen eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, Familienangehörigen eines verstorbenen Stammberechtigten unabhängig von einer diesen drohenden Gefahr der Verfolgung oder eines ernsthaften Schadens dauerhaft asylrechtlichen Schutz zu gewähren (vgl. bereits BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 - NVwZ 1985, 260, vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 720/91 - NVwZ 1991, 978 und vom 14. Dezember 2000 - 2 BvR 517/99 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91

    Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch

    Insoweit findet § 7 a Abs. 3 AsylVfG seine Rechtfertigung als einfachgesetzliche Begünstigung der Klein-(Kern-)Familie in Art. 6 Abs. 1 GG (im Anschluß an BVerfG NVwZ 1991, 978).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen - wie das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 720/91-, NVwZ 1991, 978) entschieden hat - nicht.

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 389.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auch Art. 6 Abs. 1 GG zwingt den Gesetzgeber nicht, die Gewährung des Asylrechts auf die Familienangehörigen eines politisch Verfolgten zu erstrecken (BVerfG, Beschluß vom 19. Dezember 1984 - 2 BvR 1517/84 - NVwZ 1985, S. 260; Beschluß vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 720/91 - NVwZ 1991, S. 978).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.05.1991 - 1 BvR 756/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2602
BVerfG, 03.05.1991 - 1 BvR 756/90 (https://dejure.org/1991,2602)
BVerfG, Entscheidung vom 03.05.1991 - 1 BvR 756/90 (https://dejure.org/1991,2602)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 (https://dejure.org/1991,2602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Braunkohleplan in Nordrhein-Westfalen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde gegen Braunkohleplan - Zulässigkeit - Landesrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3208 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 978
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 548/68

    Gemeinschaftsschule

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1991 - 1 BvR 756/90
    Voraussetzung für eine zulässige Verfassungsbeschwerde ist, daß der angegriffene Hoheitsakt - unabhängig davon, welche Rechtsnatur oder Rechtsform er hat - gegenüber den Beschwerdeführern unmittelbar rechtliche Auswirkungen erlangt (vgl. BVerfGE 41, 88 [105]).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 03.05.1991 - 1 BvR 756/90
    Ob die Beschwerdeführer auch ohne eine solche Rechtsposition wenigstens eine Verletzung des aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitenden verfassungsrechtlichen Willkürverbots geltend machen könnten, wenn sich die Planung tatsächlich nachteilig für sie auswirkt (vgl. BVerfGE 69, 161 [169]), kann dahingestellt bleiben; denn die Möglichkeit eines solchen Verstoßes haben die Beschwerdeführer nicht dargelegt (§ 92 BVerfGG ).
  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Mit der Braunkohlenplanung greift das Land nicht unmittelbar in Freiräume einzelner Bürger ein (vgl. BVerfG, NVwZ 1991, 978), sondern schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine möglichst raumverträgliche Durchführung des Abbauvorhabens.
  • OVG Sachsen, 09.04.2015 - 1 C 26/14

    Normenkontrollverfahren; Braunkohlenplan; Tagebau Nochten; Antragsbefugnis;

    62 Diese Auswirkungen sind mit Blick auf die besondere Ausgestaltung des Betriebsplanverfahrens nach dem Bundesberggesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsschutz Dritter gegen großflächige Tagebauvorhaben, wie er insbesondere in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, Kammerbeschl. v. 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 - BVerfG, Urt. v. 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - ["Garzweiler-Urteil"], jeweils juris) anerkannt ist, jedoch nicht zur Begründung der von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorausgesetzten Möglichkeit geeignet, dass die Antragsteller bereits durch die angegriffenen regionalplanerischen Festlegungen oder deren Anwendung in eigenen subjektiven Rechten verletzt werden können.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nichtannahmebeschluss vom 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 - (juris Rn. 2 f.) die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung Umsiedlungsbetroffener durch einen Braunkohlenplan nach nordrhein-westfälischem Landesrecht ausdrücklich mit der Begründung verneint, der Braunkohlenplan greife "nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Bürger im Plangebiet ein".

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.04.1997 - VerfGH 9/95

    Braunkohlenplan Garzweiler II

    Das gilt auch für die Umsiedlungsplanung (vgl. BVerfG - 1. Kammer des 1. Senats -, NVwZ 1991, 978).
  • VerfG Brandenburg, 01.06.1995 - VfGBbg 6/95

    Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des

    Anders als im Verhältnis zur Gemeinde (dazu nachfolgend 3.) erzeugt der Braunkohlebau als Institut des Raumordnungsrechts für Private - unbeschadet möglicher faktischer Vorwirkungen - keine unmittelbaren Rechtswirkungen (BVerfG NVwZ 1991, 978).
  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 691/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

    vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, NVwZ 1991, 978.
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 N 10.1663

    Keine Privatflieger auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck

    Sie regeln nicht unmittelbar die Nutzung von Grundeigentum, sondern bedürfen der Umsetzung und Konkretisierung in weiteren Planungsschritten (vgl. BVerfG vom 3.5.1991 NVwZ 1991, 978; BVerwG vom 30.8.1994 Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 77; vom 7.2.2005 NVwZ 2005, 584; BayVerfGH vom 14.8.1987 VerfGH 40, 94/104 f.; vom 15.7.2002 VerfGH 55, 98/107 f.; BayVGH vom 7.7.1983 BayVBl 1983, 723).
  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 684/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

    vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, NVwZ 1991, 978.
  • VG Aachen, 10.12.2001 - 9 K 1179/00

    Rahmenbetriebsplan Garzweiler I/II

    vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, NVwZ 1991, 978.
  • VG Cottbus, 21.12.2016 - 3 K 77/15

    (Keine) Vermittlung von Drittschutz durch Hauptbetriebsplan

    Sie greifen aber nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Bürger im Plangebiet ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 03. Mai 1991 - 1 BvR 756/90 -, juris; OVG Sachsen, Urteil vom 9. April 2015 - 1 C 26/14 -, juris, Rn. 73f).
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