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   BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90   

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https://dejure.org/1991,3922
BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90 (https://dejure.org/1991,3922)
BAG, Entscheidung vom 10.04.1991 - 5 AZR 128/90 (https://dejure.org/1991,3922)
BAG, Entscheidung vom 10. April 1991 - 5 AZR 128/90 (https://dejure.org/1991,3922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weisungsgebundenheit eines Sozialarbeiters im Jugendamt - Umfang der Einzelanweisungen und Anordnungen für die Ausübung einer Tätigkeit im Rahmen der Vormundschaft über Erwachsene - Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 104
  • FamRZ 1992, 51 (Ls.)
  • BB 1991, 1420
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.1966 - IV ZB 60/66

    Form einer Einwilligungserklärung des Jugendamts

    Auszug aus BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90
    Dies ist einhellige Meinung (BGHZ 45, 362, 370; BSG NJW 1960, 2071 f.; Riedel, Jugendwohlfahrtsgesetz, 3. Aufl., § 37 Rz 11; weitere Nachweise in BGHZ 45, 362, 370).

    Die sich aus der Übertragung ergebenden Rechte und Pflichten beruhen auf einer bereits bestehenden Vormundschaft, sind also nur Ausstrahlung des vormundschaftlichen Amtes, welches das die Vormundschaft führende Jugendamt verwaltet (BGHZ 45, 362, 371, m. w. N.).

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90
    Nach § 256 ZPO kann nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90
    Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im Ganzen erstrecken, sie kann auch lediglich einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A I der Gründe, mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • OVG Berlin, 12.11.1987 - 6 B 48.86
    Auszug aus BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90
    Grundsätzlich ist eine Weisungsgebundenheit zu bejahen, sie darf allerdings nicht dazu führen, daß der Angestellte durch Weisungen seines Dienstherrn daran gehindert wird, die Interessen seines Mündels (Pfleglings) zu vertreten (so zutreffend OVG Berlin, Urteil vom 12. November 1987 - 6 B 48/86 - NJW 1988, 1931 [OVG Berlin 12.11.1987 - 6 B 48/86]).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90
    Nach § 256 ZPO kann nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; 68, 331, 332).
  • BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52

    Haftung des Amtsvormunds

    Auszug aus BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90
    Die Führung der durch das Jugendwohlfahrtsgesetz geschaffenen Amtsvormundschaft stellt sich als eine Tätigkeit der öffentlichen Gewalt dar (BGHZ 9, 255, 257) [BGH 20.04.1953 - IV ZR 155/52].
  • BSG, 23.06.1960 - 4 RJ 70/58
    Auszug aus BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90
    Dies ist einhellige Meinung (BGHZ 45, 362, 370; BSG NJW 1960, 2071 f.; Riedel, Jugendwohlfahrtsgesetz, 3. Aufl., § 37 Rz 11; weitere Nachweise in BGHZ 45, 362, 370).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Doch besteht darüber hinaus durchaus eine Weisungsbefugnis des Jugendamts (BAG 10.04.1991 - 5 AZR 128/90, juris), zumal dieses gemäß § 55 Abs. 1 SGB VIII selbst Vormund und Pfleger ist und nicht der von ihm bestimmte Mitarbeiter, dem nur die Ausübung dieser Aufgabe gemäß § 55 Abs. 2 SGB VIII übertragen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99

    Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 12. November 1987 - 6 B 48.86 -, FEVS 32, 228; Bayer. ObLG, Beschluss vom 7. Juni 1967 - 1 b Z 42/67 - NDV 1968, 168 f; BAG, Urteil vom 10. April 1991 - 5 AZR 128/90 - NVwZ 1992, 104; Kaufmann, Das Jugendamt als Vormund und als Sozialleistungsbehörde - Probleme der Doppelfunktion -, DAV 1998, 482 ff; Wiesner, SGB VIII, 2. Aufl., § 55 Rdnrn. 91 f, Münder u.a., Frankfurter LPK zum KJHG/SGB VIII, § 55 Rdnr. 8 ff. und Mollik/Opitz in LPK-SGB VIII, § 55 Rdnr. 5 f sowie Kunkel in LPK-SGB VIII § 36 Rdnr. 13, jeweils m.w.N., vgl. auch Hansbauer, Aktuelle Probleme in der Amtsvormundschaft/-pflegschaft und Perspektiven zu ihrer Überwindung, ZfJ 1998, 496, 499 f.
  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

    Ein auf Feststellung der "Unwirksamkeit einer Versetzung" gerichteter Antrag ist nach herrschender Rechtsprechungs-Praxis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (vgl. allgemein BAG [10.04.1991] - 5 AZR 128/90 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 37zu II 3; BAG [30.08.1995] - 1 AZR 47/95 -NZA 1996, 440 [BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95] ; BAG [05.03.2005] - 5 AZR 231/04 - (juris); LAG Berlin [24.05.2005] - 3 Sa 2534/04 - (juris)).
  • VG Hannover, 09.02.1995 - 6 A 205/92

    Menschenwürdeverletzung durch Austrahlung einer Fernsehsendung

    Ob unter dieser Prämisse für Entscheidungen, die in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG eingreifen, überhaupt noch Raum ist für die Annahme eines Beurteilungsspielraums (vgl. dazu Redeker, NVwZ 1992 S. 305 ff.; Würkner, NVwZ 1992, S. 104 ; Geis, NVwZ 1992, S. 25 ff.), kann letztlich dahinstehen, da die von der Versammlung getroffene Entscheidung bereits aus anderen Gründen gerichtlich voll überprüfbar ist.
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