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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.1991 - 6 P 10.90   

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BVerwG, 22.08.1991 - 6 P 10.90 (https://dejure.org/1991,2705)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1991 - 6 P 10.90 (https://dejure.org/1991,2705)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1991 - 6 P 10.90 (https://dejure.org/1991,2705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalrat - Ausschluß aus dem Personalrat - Gewerkschaftliche Werbung - Grenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 385
  • NVwZ 1992, 268 (Ls.)
  • DVBl 1992, 158
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 14.04.2004 - 6 PB 1.04

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung;

    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 22. August 1991 BVerwG 6 P 10.90 (Buchholz 250 § 67 BPersVG Nr. 7) ab.

    Dass der Senat in Übereinstimmung mit der zitierten früheren Rechtsprechung (vgl. ferner Beschluss vom 14. Februar 1969 BVerwG 7 P 11.67 BVerwGE 31, 298) als Zielsetzung des § 28 BPersVG weiterhin bezeichnet hat, ein pflichtbewusstes und gesetzmäßiges Arbeiten des Personalrats sicherzustellen (Beschluss vom 22. August 1991 a.a.O. S. 5), ist im Gegenteil ein Beleg dafür, dass die bisherige Rechtsprechung nicht geändert werden sollte.

  • VG Göttingen, 06.08.2018 - 7 A 2/17

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds; Flucht in die Öffentlichkeit;

    Das kann sich einmal daraus ergeben, dass an der Fähigkeit des Personalratsmitglieds zu künftigem pflichtgemäßen Verhalten begründete Zweifel bestehen, wenn nämlich die begangene Pflichtverletzung Ausdruck mangelnden Pflichtbewusstseins ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.1969, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 22.08.1991 - 6 P 10/90 -, juris, Rn. 24).

    Dabei kann einfache Fahrlässigkeit ausreichen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 14.05.2014 - 6 PB 13.14 -, Rn. 5, vom 14.04.2004, a. a. O., Rn. 3, und vom 22.08.1991 - 6 P 10/90 -, juris, Rn. 24; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.08.2005, a. a. O., Rn. 24; Bay. VGH, Beschlüsse vom 26.04.2010 - 17 P 09.3079 -, Rn. 34, vom 02.11.2009 - 17 P 08.2325 -, Rn. 33 ff., vom 30.04.2009 - 17 P 08.2381 -, Rn. 21, und vom 14.11.2001 - 17 P 01.1526 -, Rn. 67 f., jeweils juris).

  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 PB 13.14

    Ausschluss eines Mitglieds aus dem Personalrat

    Der Senat hat in einem Beschluss vom 22. August 1991- BVerwG 6 P 10.90 - (Buchholz 250 § 67 BPersVG Nr. 7) zur deckungsgleichen Regelung in § 28 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 BPersVG ausgesprochen, dass im Lichte der Zielsetzung dieser Regelung, ein pflichtbewusstes und gesetzmäßiges Arbeiten des Personalrats sicherzustellen, alle diejenigen Pflichtverletzungen - abgesehen von dem Erfordernis des Verschuldens - als "grob" angesehen werden müssen, die ein mangelndes Pflichtbewusstsein des Mitgliedes erkennen lassen oder auf die gesetzmäßige Tätigkeit des Personalrats von nicht unbedeutendem Einfluss sein können.

    Der Verstoß gegen die gesetzlichen Pflichten muss von solchem Gewicht sein, dass er das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert, und zwar vom Standpunkt eines objektiv urteilenden verständigen Beschäftigten aus gesehen (Beschluss vom 22. August 1991 a.a.O. S. 5; vgl. auch Beschluss vom 14. April 2004 - BVerwG 6 PB 1.04 - Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 5 S. 1).

    Der Senat hat in dem genannten Beschluss ferner angenommen, dass grobe Beschimpfungen oder Verunglimpfungen eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten darstellen und so den Ausschluss aus dem Personalrat rechtfertigen können (Beschluss vom 22. August 1991 a.a.O. S. 7 f.).

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2004 - 5 TaBV 96/03

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen Beleidigung eines

    Dies gilt auch für grobe Beschimpfungen, Verunglimpfungen oder Beleidigungen des Arbeitgebers, die - wie unter 2. a) bb) (2) ausgeführt - nicht nur eine Vertragsverletzung darstellen, sondern zugleich mit dem Gebot zu vertrauensvoller Zusammenarbeit unvereinbar sind (Bundesverwaltungsgericht 22.08.1991 - BVerwG 6 P 10.90 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 30; Arbeitsgericht Marburg 28.05.1999 - 2 BV 3/99 - NZA - RR 2001, 91, 92 f.).
  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 PB 1.04

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung;

    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 22. August 1991 - BVerwG 6 P 10.90 - (Buchholz 250 § 67 BPersVG Nr. 7) ab.

    Dass der Senat in Übereinstimmung mit der zitierten früheren Rechtsprechung (vgl. ferner Beschluss vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 11.67 - BVerwGE 31, 298) als Zielsetzung des § 28 BPersVG weiterhin bezeichnet hat, ein pflichtbewusstes und gesetzmäßiges Arbeiten des Personalrats sicherzustellen (Beschluss vom 22. August 1991 a.a.O. S. 5), ist im Gegenteil ein Beleg dafür, dass die bisherige Rechtsprechung nicht geändert werden sollte.

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Ebenso wenig gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats als Organ, Gewerkschaftswerbung zu betreiben (BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92 - AP GG Art. 9 Nr. 80; BVerwG, 22.08.1991 - 6 P 10.90 - AP BPersVG § 28 Nr. 2; Fitting, a. a. O., § 74 Rn. 70; GK/Kreutz, BetrVG, 8. Aufl., § 74 Rn. 142; ErfK/Kania, a. a. O., § 74 Rn. 24; Richardi/Thüsing, BetrVG, 11. Aufl., § 40 Rn. 78).
  • VG Aachen, 06.12.2018 - 16 K 1957/18

    Handwerkskammer Aachen: Antrag auf Ausschluss des Vorsitzenden des Personalrats

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 2014 - 6 PB 13/14 -, juris, Rn. 5, vom 14. April 2004 - 6 PB 1.04 -, a.a.O., Rn. 3, und vom 22. August 1991 - 6 P 10.90 -, juris, Rn. 24; OVG Rheinlad-Pfalz, Beschluss vom 6. August 2014 - 5 A 10386/14 -, a.a.O., Rn. 40; BayVGH, Beschluss vom 2. November 2009 - 17 P 08.2325 -, PersV 2011, Seite 111 (112f.).
  • VGH Hessen, 23.10.2003 - 21 TK 3422/02

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds (hier: Personalratsvorsitzenden) wegen

    Die darin liegende Pflichtverletzung ist auch als "grob" anzusehen, denn sie ließ mangelndes Pflichtbewusstsein erkennen und war von solchem Gewicht, dass sie das Vertrauen in eine künftige ordnungsgemäße Amtsführung zerstören oder zumindest schwer erschüttern musste (zu diesen Kriterien: Bundesverwaltungsgericht, B. v. 22.08.1991 - 6 P 10/90 - NJW 1992, 385 f.).
  • LAG Hamm, 12.03.2004 - 10 TaBV 161/03

    Behinderung der Betriebsratsarbeit Umfang der Information und Unterrichtung der

    Ebenso wenig gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates als Organ, Gewerkschaftswer-bung zu betreiben (BVerfG, Beschluss vom 14.11.1995 - AP GG Art. 9 Nr. 80; BVerwG, Beschluss vom 22.08.1991 - AP BPersVG § 28 Nr. 2 = NJW 1992, 385; Fitting, a.a.O., § 74 Rz. 70; Kreutz, GK-BetrVG, a.a.O., § 74 Rz. 142; ErfK/Hanau/Kania, a.a.O., § 74 Rz. 34; Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Aufl., § 40 Rz. 78).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2014 - 5 A 10386/14

    Tagesordnung einer Sitzung der Personalvertretung; Verletzung der

    Dabei kann einfache Fahrlässigkeit ausreichen (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.05.2014 - 6 PB 13/14 -, Rn. 5, vom 14.04.2004 - 6 PB 1/04 -, Rn. 3, und vom 22.08.1991 - 6 P 10/90 -, Rn. 24, jeweils juris; OVG Rh-Pf, Beschl. vom 05.08.2005 - 4 A 10571/05 -, Rn. 24, juris; BayVGH, Beschlüsse vom 26.04.2010 - 17 P 09.3079 -, Rn. 34, vom 02.11.2009 - 17 P 08.2325 -, Rn. 33 ff., vom 30.04.2009 - 17 P 08.2381 -, Rn. 21, und vom 14.11.2001 - 17 P 01.1526 -, Rn. 67 f., jeweils juris).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 1 WDS-VR 5.16

    Abberufung als Mitglied; Abberufung als Sprecher des

  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 19.2114

    Gewerkschaftlicher Antrag auf Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem

  • BVerwG, 08.11.2017 - 1 WB 30.16

    Abberufung als Mitglied; Abberufung als Sprecher des

  • VG Köln, 21.11.2014 - 33 K 6754/13

    Ausschluss eines soldatischen Personalratsmitglieds aus einer Gewerkschaft

  • VG Hannover, 13.02.2020 - 16 A 6157/18

    Ausschluss; Pflichtverletzung

  • VG Berlin, 17.04.2020 - 61 L 2.20
  • BVerwG, 18.11.2013 - 6 PB 32.13

    Auflösung des Personalrats oder Ausschluss eines Mitglieds bei grober Verletzung

  • BVerwG, 24.03.1997 - 6 B 92.96

    Personalvertretungsrecht - Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrages auf

  • BVerwG, 10.01.1995 - 6 PB 14.94

    Rechtsmittel

  • VG München, 23.11.2021 - M 20 P 21.4154

    Ausschluss eines (neu) gewählten Personalratsmitglieds aus dem Personalrat

  • VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12

    Ausschluss aus dem Personalrat

  • KAG Paderborn, 17.02.2014 - I/13

    Auflösung der Mitarbeitervertretung

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91

    Mitwirkungsbefugnisse der Personalvertretung bei Neubemessung im Bereich der

  • VG Köln, 18.03.2011 - 33 K 2617/10

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Personalrat nach § 28

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1673
BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91 (https://dejure.org/1991,1673)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1991 - 1 B 132.91 (https://dejure.org/1991,1673)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1991 - 1 B 132.91 (https://dejure.org/1991,1673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung - Öffentliches Interesse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 268
  • DVBl 1992, 295
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.

    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).

  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.
  • BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86

    Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.
  • BVerwG, 27.06.1984 - 1 B 64.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Einbürgerungsermessen -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).
  • BVerwG, 01.12.1981 - 1 B 156.81
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Im übrigen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß das Einstellungsinteresse eines privaten Unternehmens allein grundsätzlich weder ein öffentliches noch ein besonderes öffentliches Interesse an der Beschäftigung eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland begründet (Beschluß vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 156.81 -).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Da das öffentliche Interesse ausdrücklich nur in begründeten Einzelfällen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führen kann, muss es über das Interesse des Arbeitgebers an der Einstellung eines bestimmten ausländischen Arbeitnehmers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. November 1991 - 1 B 132.91 - Buchholz 402.240 § 10 AuslG 1990 Nr. 1 = juris Rn. 6 zum öffentlichen Interesse an der Beschäftigung eines Ausländers nach § 10 Abs. 1 und 2 AuslG 1990 i.V.m. § 5 Nr. 2, § 8 AAV) und erst recht über das private Beschäftigungsinteresse des Ausländers hinausgehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Zum öffentlichen Interesse im Sinne von § 8 AAV (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4.11.1991, 1 B 132/91, InfAuslR 1992, 4 = DVBl 1992, 295).

    Dies gilt auch dann, wenn diese Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch unbedenklich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4.11.1991, InfAuslR 1992, 4 = DVBl. 1992, 295).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2003 - 10 S 2112/02

    Aufenthaltserlaubnis für Berufssportler - Vereinswechsel - Folgenbeseitigung bei

    § 10 Abs. 1 AuslG i.V.m. § 5 AAV vermittelt aber keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Aufenthaltserlaubnisantrag, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen (vgl. allgemein zur AAV, GK-AuslR, § 10, Rn. 19; zu § 5 Nr. 2 und 8 AAV: BVerwG, Beschl. v. 04.11.1991 - 1 B 132.91 - NVwZ 1992, 268).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2006 - 18 B 613/06

    Beschäftigung Erwerbstätigkeit Arbeitgeber Unternehmer öffentliches Interesse

    hierzu BVerwG, Beschluss vom 4.11.1991 - 1 B 132.91 -, InfAuslR 1992, 4.
  • VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Mitgliedschaft im Ausländerbeirat;

    Es ist vielmehr ein überwiegendes öffentliches Interesse daran anzuerkennen, daß ein Ausländer, dem - wie dem Kläger - über einen längeren Zeitraum befristete Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungszwecken aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten erteilt worden sind, nach Abschluß der Ausbildung in sein Heimatland zurückkehrt, um die hier erworbenen Fachkenntnisse dort anwenden zu können (BVerwG, 04.11.1991, EZAR 025 Nr. 2 = BayVBl. 1992, 313 = DVBl. 1992, 295).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2001 - 13 S 625/01

    Stillhalteklausel des EWGAssRBes 1/80 Art 13 - ordnungsgemäßer Aufenthalt

    Denn das Einstellungsinteresse eines privaten Unternehmens begründet kein öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.11.1991 - 1 B 132/91 -, InfAuslR 1992, 4 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.1993 - 11 S 1487/93 -).
  • VG Berlin, 04.04.2019 - 24 K 61.18

    § 26 Abs. 2 BeschV; eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzende

    Das rein privatwirtschaftliche (Einstellungs-) Interesse des Arbeitgebers begründet grundsätzlich kein öffentliches Interesse (s. BVerwG, Beschluss vom 4.November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 -, NVwZ 1992, 268 und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juli 2017 - 3 B 21.16 -, juris, Rn. 23 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.1999 - 1 B 8.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Verlängerung einer

    Nichts anderes besagt der von dem Kläger herangezogene Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 - (Buchholz 402.240 § 10 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 12.02.1993 - 13 TH 1373/92

    Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken bei Aufenthalt aus

    Auch in diesen Fällen steht dem verständlichen Wunsch des Arbeitgebers, den Ausländer in seinem Betrieb weiterbeschäftigen zu können, und dem privaten Interesse des Ausländers selbst an der Fortsetzung seines Aufenthaltes im Bundesgebiet ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegen, daß ein Ausländer, dem über einen längeren Zeitraum unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten eine qualifizierte Ausbildung in Deutschland ermöglicht worden ist, umgehend in sein Heimatland zurückkehrt, um die hier erworbenen Fachkenntnisse dort anwenden zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 -, BayVBl. 1992, 313; Beschluß des Senats vom 5. August 1992 - 13 TH 506/92 -).
  • LSG Bayern, 17.06.2004 - L 11 AL 406/03

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen Asylanten; Verbot der Erwerbstätigkeit an

    Über die ausländerrechtliche Zulässigkeit der Beschäftigung entscheidet die Ausländerbehörde unter Berücksichtigung der einwanderungspolitischen und ausländerrechtlich bedeutsamen Gesichtspunkte (BVerwG NVwZ 1992, 268).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1993 - 1 S 892/93

    Aufenthaltsgenehmigung nach der Arbeitsaufenthalteverordnung - Verneinung des

  • VG Berlin, 09.07.2014 - 3 L 410.14

    Einreisevisa, um sich in die Betriebs-und Geschäftsführung einzuarbeiten

  • BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 128.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1993 - 11 S 1487/93

    Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Einschränkung bei

  • VG Lüneburg, 01.08.2003 - 3 B 84/02

    Arbeitskraft; Asyl; Asylbewerber; Aufenthalt; Aufenthaltsbewilligung; Ausbildung;

  • VG Karlsruhe, 14.09.1998 - 5 K 2834/96

    Verpflichtungsbegehren auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Erteilung der

  • VG Frankfurt/Oder, 23.08.1996 - 3 L 265/96

    Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Mitgesellschafter einer

  • OVG Niedersachsen, 02.09.1999 - 11 M 3164/99

    Aufenthaltsgenehmigung in Ausnahmefällen bei besonderem öffentlichen Interesse an

  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 21.465

    Unzulässige Klage gegen nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis

  • VG Berlin, 24.02.2005 - 27 A 132.04
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.1991 - 2 WD 27.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4308
BVerwG, 06.06.1991 - 2 WD 27.90 (https://dejure.org/1991,4308)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1991 - 2 WD 27.90 (https://dejure.org/1991,4308)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1991 - 2 WD 27.90 (https://dejure.org/1991,4308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht Dienstpflicht - Leichtfertiger Umgang mit Waffen - Dienstvergehen - Disziplinare Ahndung - Fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht - Konkrete Gefahr - Beförderungsverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 100
  • NJW 1992, 387
  • NVwZ 1992, 268 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Fahrlässige Prüfungspflichtverletzung - Tödliches

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1991 - 2 WD 27.90
    Der Geschehensablauf macht deutlich, daß in gefahrenträchtigen Bereichen ein "Dienst nach Vorschrift" nicht ausreicht (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 -).
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Gefordert ist vielmehr ein "mitdenkender" (vgl. Urteil vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90 - <BVerwGE 93, 100 [104] = NZWehrr 1992, 34 = NJW 1992, 387>) und insbesondere die Folgen der Ausführung des Befehls - gerade auch im Hinblick auf die Schranken des geltenden Rechts und die ethischen "Grenzmarken" des eigenen Gewissens - "bedenkender" Gehorsam.
  • BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von

    Es ist zwar in erster Linie Aufgabe der Vorgesetzten, darauf hinzuwirken, daß Sicherheitsbestimmungen beachtet und in Erkenntnis ihrer Zielsetzung durchgesetzt werden; das Fehlverhalten muß aber auch mit den Mitteln des Disziplinarrechts geahndet werden (vgl. Urteil vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90 - <BVerwGE 93, 100 [102]>).
  • BVerwG, 09.02.1993 - 2 WD 24.92

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Kernbereich - Versagen - Gefährdung von Leben und

    Dies gilt auch dann, wenn ein Schaden durch Unterlassen eines Gebots oder durch Nichtbeachtung eines Verbots nicht eingetreten ist (vgl. Urteile vom 7. Juni 1988 - BVerwG 2 WD 6.88 - m.w.N., vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90 - und vom 23. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 31.91).

    Eine zeitgerecht durchgeführte Ausbildung kann niemals mehr Gewicht haben als die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und -regeln beim Umgang mit Waffen und Munition (Urteil vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

    Im Falle von Manipulationen bei Eintragungen in die Schießkladde sowie des leichtfertigen Umgangs mit Waffen und Munition hat der Senat regelmäßig ein Beförderungsverbot ausgesprochen (vgl. Urteile vom 6. Juni 1991 BVerwG 2 WD 27.90 BVerwG 2 WD 24.92 BVerwG 2 WD 30.92).
  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Ein Beförderungsverbot ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei einer fahrlässigen Verletzung von Sorgfaltspflichten im Umgang mit Munition, auch wenn sich die dadurch begründete Gefahr nicht in einem Schaden realisiert (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juni 1991 - 2 WD 27.90 - BVerwGE 93, 100 ff., vom 9. Februar 1993 - 2 WD 24.92 - BVerwGE 93, 352 und vom 7. Mai 2013 - 2 WD 20.12 - Rn. 60).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen

    Demzufolge kann auch ein Dienst "nach Vorschrift" einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 SG begründen (vgl. Urteile vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 - BVerwGE 93, 14 sowie vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90 - BVerwGE 93, 100 ; Scherer/Alff/ Poretschkin, Soldatengesetz, Kommentar, 8. Auflage 2008, § 7 Rn. 8).
  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der

    Bei einer fahrlässigen Verletzung von Sorgfaltspflichten im Umgang mit Munition ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ein Beförderungsverbot (vgl. Urteile vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90 - BVerwGE 93, 100 ff. und vom 9. Februar 1993 - BVerwG 2 WD 24.92 - BVerwGE 93, 352).
  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 16b DZ 09.1069

    Disziplinarrecht; Bundespolizeibeamter; Aufbewahrung von Dienstwaffe im

    Der leichtfertige Umgang mit Waffen und Munition stellt wegen der damit verbundenen Gefahren stets ein ernstzunehmendes Dienstvergehen dar (vgl. BVerwG v. 6.6.1991 - 2 WD 27/90 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf BVerwG v. 6.10.1983 - 2 WD 21.83).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5183
BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90 (https://dejure.org/1991,5183)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1991 - 2 WD 16.90 (https://dejure.org/1991,5183)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - 2 WD 16.90 (https://dejure.org/1991,5183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Fahrlässige Prüfungspflichtverletzung - Tödliches Unglück - Dienstgradherabsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 14
  • NVwZ 1992, 268 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 32
  • DÖV 1991, 977
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Angeklagte wußte, daß das Heckrotorgetriebe zur Beseitigung von Riefen ausgebaut und in eine Fachwerkstatt geliefert worden war, bei Beachtung des Umstandes, daß sich seine Tätigkeit in einem empfindlichen Sicherheitsbereich bewegte (vgl. dazu BGHSt 20, 315 ff), seiner Beobachtung eines Ölflecks auf dem Lagertisch des Getriebes sowie der Tatsache, daß sämtliche einschlägigen Arbeitsvorgänge - wenngleich nicht in einem einheitlichen Kapitel - in der GAF TO geregelt waren, oblag ihm die Verpflichtung, die von ihm durchzuführende Ölstandskontrolle nicht nur im Wege der Blickkontrolle am Schauglas, sondern in Form einer Rüttelkontrolle durchzuführen.
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N.) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90
    Die Pflicht zum treuen Dienen fordert von dem Soldaten, zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diesen Aufgabenbereich schwächt (BVerwG DVBl 1990, 296 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 2 WD 29.02

    Gehorsamspflicht; Anschuldigungsschrift; Konkretisierung der

    Die Pflicht zum treuen Dienen fordert allgemein von jedem Soldaten im Dienst und außerhalb des Dienstes, zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was die Bundeswehr in ihrem durch das Grundgesetz festgelegten Aufgabenbereich schwächen würde (stRspr.: u.a. Urteil vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 -, <BVerwGE 93, 14 [15] = NZWehrr 1991, 165 = ZBR 1991, 250>).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

    In einem solchen Fall, wäre - erst recht, wenn das Dienstvergehen für Kameraden oder den Dienstherrn nachteilige Folgen hat (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 -, BVerwGE 93, 14 = NZWehrr 1991, 165) - der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen in einer der Maßnahmen des gerichtlichen Disziplinarverfahrens zu sehen.
  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen

    Demzufolge kann auch ein Dienst "nach Vorschrift" einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 SG begründen (vgl. Urteile vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 - BVerwGE 93, 14 sowie vom 6. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 27.90 - BVerwGE 93, 100 ; Scherer/Alff/ Poretschkin, Soldatengesetz, Kommentar, 8. Auflage 2008, § 7 Rn. 8).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 2 WD 27.90

    Wehrrecht Dienstpflicht - Leichtfertiger Umgang mit Waffen - Dienstvergehen -

    Der Geschehensablauf macht deutlich, daß in gefahrenträchtigen Bereichen ein "Dienst nach Vorschrift" nicht ausreicht (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 16.90 -).
  • VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: faktisches Beförderungsverbot -

    Denn der Antragsgegner war und ist weder berechtigt noch verpflichtet, den Antragsteller, der den Dienstposten bisher bekleidet, allein deshalb zu befördern, weil er die Obliegenheiten des nunmehr höherwertigen Aufgabenkreises bereits wahrnimmt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluß vom 18.02.1991, NVwZ-RR 1992, 32, 34).
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