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   BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90 u.a.   

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BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90 u.a. (https://dejure.org/1991,87)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1991 - 9 C 91.90 u.a. (https://dejure.org/1991,87)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1991 - 9 C 91.90 u.a. (https://dejure.org/1991,87)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung als Asylberechtigter auf Grund staatlicher politischer Verfolgung - Abwehr von Terrorismus kein asylrechtlich relevanter Verfolgungszweck - Voraussetzungen einer unmittelbar drohenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2584 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 270
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    Eine sachgerecht, erarbeitete asylrechtliche Prognose setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92) voraus, daß das Tatsachengericht die der Prognose zugrundeliegende Beweiswürdigung in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise offenlegt (wie Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Wegen der Vielzahl von Ungewißheiten über die asylrelevante Situation in einem Verfolgerstaat verlangt sie eine sachgerechte, der jeweiligen Materie angemessene und methodisch einwandfreie Erarbeitung ihrer tatsächlichen Grundlagen (vgl. Urteile vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 91/89] und vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4).

    Dies setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - a.a.O.) voraus, daß das Tatsachengericht die in seiner Prognose berücksichtigten tatsächlichen Verhältnisse über Vorgänge aus Vergangenheit und Gegenwart bezeichnet und in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise die Umstände offenlegt, aus denen es auf eine Verfolgungsgefahr für die Zukunft schließt.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    In Abgrenzung zu einer latenten Gefährdungslage, in der keine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht (Urteile vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 56/88] und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110), ist die unmittelbar drohende Verfolgung (BVerfGE 80, 315 ) eine Gefährdung, die sich bereits soweit verdichtet hat, daß der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muß.

    Soweit das Berufungsgericht von einer den Klägern bzw. Beigeladenen vor ihrer Ausreise unmittelbar drohenden politischen Verfolgung ausgegangen ist, ist darüber hinaus folgendes anzumerken: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315) den Begriff der unmittelbar drohenden Verfolgung nicht naher konkretisiert.

    Aus der von ihm bejahten Gleichwertigkeit von unmittelbar drohender und bereits eingetretener bzw. bestehender Verfolgung (BVerfGE 80, 315 ; vgl. auch Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 -) ergibt sich jedoch, daß bei der unmittelbar drohenden Verfolgung eine Gefährdung des Betroffenen erreicht sein muß, die über eine lediglich latente Gefährdung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinausgeht.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    Nach dem Tatsachenvortrag der Betroffenen, von dessen Wahrheit das Berufungsgericht sich ausweislich seiner Urteilsgründe überzeugt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180), sind die Kläger bzw. Beigeladenen in den Jahren 1982/1983/1984 von srilankischen Sicherheitskräften inhaftiert und mißhandelt worden bzw. von solchen menschenrechtswidrigen Maßnahmen unmittelbar bedroht gewesen.

    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, die Kläger bzw. Beigeladenen würden in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asyl suchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1.501/84 - DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, die Kläger bzw. Beigeladenen würden in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    Soweit das Berufungsgericht die asylerhebliche Gerichtetheit der erlittenen bzw. unmittelbar drohenden Verfolgungsmaßnahmen allerdings mit der seinerzeitigen Handhabung des Prevention of Terrorism Act (PTA) begründet, ist diese Herleitung insofern nicht schlüssig, als das Berufungsgericht - entgegen den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung und Darlegung von Text, Inhalt und Reichweite staatlicher Eingriffsnormen (vgl. BVerfGE 76, 143 ) - den Inhalt des PTA und seine Möglichkeiten nicht benennt.

    Von einer solchermaßen erarbeiteten Prognosebasis kann nur dann die Rede sein, wenn die tatrichterlichen Ermittlungen einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach zureichend sind (vgl. BVerfGE 76, 143 ).

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    In Abgrenzung zu einer latenten Gefährdungslage, in der keine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht (Urteile vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 56/88] und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110), ist die unmittelbar drohende Verfolgung (BVerfGE 80, 315 ) eine Gefährdung, die sich bereits soweit verdichtet hat, daß der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muß.

    Die "latente Gefährdungslage" entspricht damit der Sache nach im wesentlichen der Situation, in der keine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht (Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110).

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    In Abgrenzung zu einer latenten Gefährdungslage, in der keine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht (Urteile vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - BVerwGE 81, 170 [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 56/88] und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 53.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 110), ist die unmittelbar drohende Verfolgung (BVerfGE 80, 315 ) eine Gefährdung, die sich bereits soweit verdichtet hat, daß der Betroffene für seine Person ohne weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muß.

    Eine latente Gefährdungslage hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 56.88 - (BVerwGE 81, 170 [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 56/88] ) als eine Situation umschrieben, in der dem Ausländer vor seiner Ausreise im Heimatstaat politisch bedingte Übergriffe - noch - nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohten, nach den gesamten Umständen jedoch auf absehbare Zeit auch nicht hinreichend sicher auszuschließen waren, weil Anhaltspunkte vorlagen, die ihren Eintritt als nicht ganz entfernt erscheinen ließen.

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asyl suchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1.501/84 - DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89] ; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Daß Tamilen im Jahre 1983 in Colombo wegen blutiger Rassenunruhen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt gewesen sind, besagt nichts über die im Jahre 1984 in Colombo herrschenden Verhältnisse, insbesondere nichts darüber, ob die Kläger bzw. Beigeladenen zu dieser Zeit bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung (vgl. insoweit Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - a.a.O.) in Colombo eine Existenzgrundlage hätten finden können.

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    Eine sachgerecht, erarbeitete asylrechtliche Prognose setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92) voraus, daß das Tatsachengericht die der Prognose zugrundeliegende Beweiswürdigung in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise offenlegt (wie Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90
    Bei den von den Klägern bzw. Beigeladenen erlittenen bzw. befürchteten Maßnahmen hat es sich mithin bei objektiver Betrachtung (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt; DokBer A 1991, 77) weder um repressive oder präventive Maßnahmen des Staates zur Abwehr des Terrorismus noch um die Bekämpfung von Aktivitäten gehandelt, die von der Öffentlichkeit als Unterstützung des Terrorismus verstanden werden mußten (BVerfGE 80, 338).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Die bereits erlittener Verfolgung gleichzustellende unmittelbar - d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit - drohende Verfolgung setzt eine Gefährdung voraus, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne Weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muss (vgl. Urteile vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u.a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143 S. 289 und vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 166 S. 403 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1985 - 9 C 20.85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37; Urteil vom 9. April 1991 - 9 C 91.90 u.a. -, NVwZ 1992, 270 (271); Urteil vom 8. September 1992 - 9 C 62.91 -, NVwZ 1993, 191 (192); Urteil vom 18. Februar 1997 - 9 C 9.96 -, BVerwGE 104, 97 (99).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Wenn es bei diesem Personenkreis eine "realistische" Möglichkeit, Verfolgungshandlungen ausgesetzt zu werden, verneint (Urteilsabdruck S. 61), so bedeutet das nichts anderes, als daß auch bei Anlegung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs für die Beigeladenen im Süden und Westen Sri Lankas eine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung besteht (vgl. zu diesem Maßstab Senatsurteile vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 91.90 u. a. - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143).
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