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   VGH Bayern, 27.11.1991 - 4 B 91.573   

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https://dejure.org/1991,4946
VGH Bayern, 27.11.1991 - 4 B 91.573 (https://dejure.org/1991,4946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.1991 - 4 B 91.573 (https://dejure.org/1991,4946)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 1991 - 4 B 91.573 (https://dejure.org/1991,4946)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 287
  • NVwZ 1992, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Bei der Frage, ob sich der betreffende Amtsinhaber in einem Wahlkampf in amtlicher Funktion oder nur als Privatperson oder Parteimitglied geäußert hat, liegt eine amtliche Äußerung regelmäßig dann vor, wenn sie ausdrücklich in einer amtlichen Eigenschaft abgegeben worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. April 1997, aaO) oder wenn sich aus anderen Umständen ergibt, dass die Äußerung im Wahlkampf amtlichen Charakter hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 1973 - BVerwG VII 27.73 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9: Wahlempfehlung in "Amtlichen Mitteilungen"; Bay.VGH, Urt. v. 27. November 1991 - 4 B 91.573 -, NVwZ 1992, 287: Wahlempfehlung des ersten Bürgermeisters in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt).
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Da danach bei der Anwendung des § 50 Nr. 2 KWG dem Bestandserhaltungsinteresse geringeres Gewicht zukommt als bei der Wahl des Hessischen Landtags, gewinnt der entgegenstehende, ebenfalls aus dem Demokratiegebot hergeleitete Rechtsgedanke größere Bedeutung, wonach es nämlich die demokratische Legitimation des Gewählten erfordert, dass am Zustandekommen des Wahlergebnisses keinerlei Zweifel bestehen bleiben dürfen (vgl. Bay. VGH, Urteile vom 27. November 1991 - 4 B 91.573 - NVwZ 1992 S. 287 und vom 29. November 1995 - 4 B 95/605 - NVwZ-RR 1996 S. 680 f. sowie Bay. VerfGH, Entscheidung vom 11. März 1994 - Vf. 22-VI-92 - NVwZ 1994 S. 993 zu der vergleichbaren Formulierung in Art. 37 Abs. 2 Satz 1 Bay.GemWahlG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2000 - 7 A 10595/00

    Wahlwerbung im Amtsblatt

    Soweit die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang zumindest als starkes Indiz für das Handeln in amtlicher Eigenschaft wertet, wenn die Äußerung mittels eines Amtsblattes erfolgt ist (vgl. BayVGH, NVwZ 1992, 287, 288), kann dies nur so verstanden werden, dass der amtliche Teil dieses Blattes - etwa bei Gelegenheit eines amtlichen Wahlaufrufs - dafür genutzt wird.
  • VG Meiningen, 24.10.2006 - 2 K 444/06

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl;

    Das bedeutet, dass die Gemeinde und ihre Organe einer strikten Neutralitätspflicht unterliegen (vgl. BVerwG, U. v. 18.04.1997, Az. 8 C 5/96, BVerwGE 104, 323 = ThürVBl 1997, 201; BayVGH, U. v. 27.11.1991, Az: 4 B 91.573, NVwZ 1992, 287).

    Bei einer unzulässigen Wahlbeeinflussung muss das grundsätzlich angenommen werden (BayVGH, U. v. 27.11.1991, a.a.O.; bestätigt durch BVerwG, B. v. 30.03.1992, Az.: 7 B 29/92).

  • VG Gießen, 22.06.2004 - 8 E 5965/03

    Schriftliche Begründung zur für ungültig erklärten Gießener Oberbürgermeisterwahl

    Denn ein Bürgermeister darf sich nicht in amtlicher Eigenschaft negativ über andere Wahlbewerber äußern (Bayer. VerfGH, BayVBl. 1994, 341) oder zu deren Lasten polemische Aussagen machen (Bayer. VGH, NVwZ 1992, 287, 288).
  • VG Meiningen, 06.05.2009 - 2 K 112/09

    Sonstiges ; Kommunalrechts; Rechtsweg; Gemeinde; Internet; Aufruf; Link; Wahl;

    Aus ihnen ergibt sich die Neutralitätspflicht der Gemeinden und ihrer Organe im Wahlkampf, mit der der Anspruch der Wahlbewerber auf Chancengleichheit korrespondiert (für den Kommunalwahlkampf: BayVGH, U.v. 27.11.1991, BayVBl. 1992, S. 272, juris Rdnr. 17; BayVGH, U.v. 27.11.1991, NVwZ 1992, S. 287; VG Wiesbaden, U.v. 02.03.2005 - Az.: 3 E 1672/04 [04], juris Rdnr. 63; zur Neutralitätspflicht bei Volksentscheid: BayVGH, B.v. 13.02.1991, a.a.O., juris Rdnr. 44).
  • VG Chemnitz, 20.01.2004 - 8 K 358/02

    Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde für kreisangehörige Gemeinden als untere

    Bei der Inanspruchnahme des Amtsblattes muss dem Neutralitätsgebot insoweit in besonderem Maße Rechnung getragen werden (VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 26. Februar 1996, NVwZ-RR 1996, 411; Urt. vom 17. Februar 1992, VBlBW 1992, 423; s.a. BayVGH, Urt. vom 27. November 1991, BayVBl 1992, 272; Urt. vom 27. November 1991, NVwZ 1992, 287).
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