Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.11.1991

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   BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90   

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https://dejure.org/1991,1373
BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90 (https://dejure.org/1991,1373)
BVerfG, Entscheidung vom 27.08.1991 - 2 BvR 276/90 (https://dejure.org/1991,1373)
BVerfG, Entscheidung vom 27. August 1991 - 2 BvR 276/90 (https://dejure.org/1991,1373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 678
  • ZIP 1991, 1283
  • ZIP 1991, 1503
  • NVwZ 1992, 360
  • NVwZ 1992, 361 (Ls.)
  • WM 1991, 2024
  • DB 1991, 2230
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90
    Der Europäische Gerichtshof ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 73, 339 [366]).
  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 164/88

    Präventiver Kapitalaufbringungsschutz nach den Grundsätzen der verdeckten

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 1990 - II ZR 164/88 - verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten und grundrechtsähnlichen Rechten.
  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß das entscheidende Gericht durch die mit dem Verfahren befaßten Richter die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen hat (BVerfGE 18, 380 [383]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfGE 82, 159 [194]; vgl. auch BVerfGE 29, 198 [207]).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 27.08.1991 - 2 BvR 276/90
    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfGE 82, 159 [194]; vgl. auch BVerfGE 29, 198 [207]).
  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 6/12

    Rechtsbeschwerde zum BGH gegen eine markenrechtliche Beschwerdeentscheidung des

    Eine Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV liegt danach vor, wenn die Vorlage willkürlich unterblieben ist (BVerfG, NJW 1992, 678).
  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist gesetzlicher Richter i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.8.1991 - 2 BvR 276/90, NJW 1992, 678; Beschl. v. 9.1.2001 - 1 BvR 1036/99, NJW 2001, 1267, 1268 = MarkenR 2001, 118, jeweils m.w.N.).

    Eine Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EG setzt voraus, daß die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 678).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08

    Vierlinden

    Eine Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 GG setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG NJW 1992, 678; NVwZ 2008, 780 f.; BGH GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS).
  • BFH, 15.07.1998 - I R 24/96

    Rückstellung wegen Leistung einer Sparprämie

    Unabhängig davon bedarf es einer Vorabentscheidung des EuGH dann nicht, wenn und soweit der Inhalt der in Betracht kommenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen derart offenkundig ist, daß für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage kein Raum bleibt (EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. August 1991 2 BvR 276/90, DB 1991, 2230).
  • BFH, 21.10.1993 - IV R 87/92

    Steuer - Gewinnermittlung - Herstellungskosten

    Einer Vorabentscheidung des EuGH bedarf es nicht, wenn und soweit der Inhalt der in Betracht kommenden gemeinschaftsrechtlichen Regelung derart offenkundig ist, daß für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage kein Raum bleibt (EuGH-Urteil vom 6. Dezember 1982 Rs 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 15. November 1990 II ZR 164/88, Der Betrieb - DB - 1990, 311, 315; Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 27. August 1991 2 BvR 276/90, DB 1991, 2230).
  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Entsprechend der Aufgabe des EuGH, eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu sichern, besteht eine Vorlagepflicht jedoch nur bei Zweifeln über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts (BVerfG NJW 1992, 678; BSGE 43, 255, 268 f = SozR 4100 § 80 Nr. 1; BSGE 68, 123, 127 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91] = SozR 3-2200 § 803 Nr. 2; BSGE 70, 206, 215 = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3) bzw wenn die Auslegung entscheidungserheblicher Normen des Gemeinschaftsrechts durch die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) noch nicht geklärt ist (BSGE 70, 206, 215 mwN = SozR 3-4100 § 4 Nr. 3); das Gegenteil ist hier der Fall, so daß die Entscheidung des Senats vom 3. November 1976 - 7 RAr 115/75 -(unveröffentlicht), soweit sie die Anwendung des Art. 12 Abs. 2 S 1 EWGV 1408/71 betrifft, durch die Rechtsprechung des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mittlerweile überholt ist.
  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 25/90

    Vorlagepflicht - Wettbewerbsregeln - Arbeitsvermittlung - Grenzen -

    Entsprechend der Aufgabe des EuGH, eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu sichern, besteht eine Vorlagepflicht jedoch nur bei Zweifeln über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts (BVerfG NJW 1992, 678; BSGE 43, 255, 268 f; 68, 123, 127) [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91].
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist zwar gesetzlicher Richter i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG NJW 1992, 678; NJW 2001, 1267, 1268) .
  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als

    Eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG, NJW 1992, 678; NVwZ 2008, 780 f.; BGH, GRUR 2003, 546, 548 - TURBO-TABS).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 2 C 6.90

    Freizügigkeit - Referendarbezüge - Ausländer

    Im Hinblick auf diese der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entsprechende Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Regelung von Art. 11 VO Nr. 1612/68 in seinem Zusammenhang mit Art. 48 EWGV ist ihr Inhalt derart offenkundig, daß die Notwendigkeit der Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs gemäß Art. 177 Abs. 3 EWGV zu verneinen ist (zur Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. August 1991 - 2 BvR 276/90 - (NJW 1992, 678)).
  • OLG Stuttgart, 14.11.2013 - 7 U 198/13

    Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Anforderungen an die

  • OLG Stuttgart, 11.08.2011 - 7 U 73/11

    Widerspruch gegen einen nach altem Recht abgeschlossenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-83/91

    Wienand Meilicke gegen ADV/ORGA AG. - Gesellschaftsrecht - Richtlinie 77/91/EWG.

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 12/02 B

    Vorabentscheidung durch EuGH , Kostenerstattung in der Krankenversicherung für im

  • BVerwG, 27.08.1992 - 2 C 31.91

    Anspruch auf Anwärterverheiratetenzuschlag - Konkurrenzregelung im

  • LG Bonn, 29.12.2011 - 38 T 575/11

    Verletzung des Anspruchs aufs rechtliches Gehör bei einer fehlenden

  • OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 183/01
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91   

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https://dejure.org/1991,1354
BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 (https://dejure.org/1991,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 (https://dejure.org/1991,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 (https://dejure.org/1991,1354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter - vorläufiger Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz - EuGH - Vorlagepflicht - Gesetzlicher Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 360
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Bei gerichtlichen Entscheidungen liegt unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG ein Verfassungsverstoß nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; zuletzt BVerfGE 81, 132 [137]).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 73, 339 [366 ff.]; 82, 159 [192]).
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Oktober 1982 (Morson und Jhanjan/Niederländischer Staat, Rs. 35 und 36/82, Slg. 1982, S. 3723 [3734 f.]) entschieden hat, ist Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidung selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, nicht zur Vorlage an den Gerichtshof verpflichtet ist, wenn sich die Frage in einem summarischen und eilbedürftigen Verfahren stellt und die zu erlassende Entscheidung das Gericht, dem der Rechtsstreit danach in einem Hauptverfahren vorgelegt wird, nicht bindet (vgl. auch Urteil vom 24. Mai 1977, Hoffman-La Roche/Centrafarm, Rs. 107/76, Slg. 1977, S. 957 [972 ff.]).
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Oktober 1982 (Morson und Jhanjan/Niederländischer Staat, Rs. 35 und 36/82, Slg. 1982, S. 3723 [3734 f.]) entschieden hat, ist Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidung selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, nicht zur Vorlage an den Gerichtshof verpflichtet ist, wenn sich die Frage in einem summarischen und eilbedürftigen Verfahren stellt und die zu erlassende Entscheidung das Gericht, dem der Rechtsstreit danach in einem Hauptverfahren vorgelegt wird, nicht bindet (vgl. auch Urteil vom 24. Mai 1977, Hoffman-La Roche/Centrafarm, Rs. 107/76, Slg. 1977, S. 957 [972 ff.]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet allein noch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. BVerfGE 67, 90 [94 ff.]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; zuletzt BVerfGE 81, 132 [137]).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 73, 339 [366 ff.]; 82, 159 [192]).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

    Es entspricht der bisher ganz herrschenden Auffassung, dass eine Nichtvorlage an den EuGH im Eilverfahren keinen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter begründen kann (vgl. BVerfGK 5, 196 ; BVerfGK 9, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, S. 360; offen gelassen in BVerfGK 10, 48 ; aus der Literatur statt vieler Degenhart, in Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 101 Rn. 19).
  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

    Dabei kann vorliegend offen bleiben, ob im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Verpflichtung der nationalen Gerichte zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs überhaupt besteht (ausdrücklich verneinend BVerfG, NVwZ 1992, S. 360; indirekt auch BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes besteht grundsätzlich keine Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EG (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, S. 360).
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