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   BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90   

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https://dejure.org/1991,463
BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90 (https://dejure.org/1991,463)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1991 - 7 C 36.90 (https://dejure.org/1991,463)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1991 - 7 C 36.90 (https://dejure.org/1991,463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der Prüfungsentscheidung - Anfechtungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsschutzbedürfnis (Prüfungen) - Aufhebung der ersten Prüfungsentscheidung nach Wiederholungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 111
  • NJW 1992, 707 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 56
  • DVBl 1991, 338
  • DVBl 1991, 756
  • DÖV 1991, 935
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90
    Denn es ist "nicht ohne Aussagewert", nach wievielen vergeblichen Versuchen ein Prüfling die Prüfung bestanden hat, weil "die Zahl der Prüfungsmißerfolge durchaus Rückschlüsse auf die individuellen Fähigkeiten eines Kandidaten" erlaubt (BVerfGE 80, 1 ).
  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90
    Auch in dem Verfahren, das zu dem Urteil vom 28. April 1978 geführt hat (BVerwGE 55, 355), wurde die Frage noch einmal aufgeworfen.
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90
    Die Frage, ob der Prüfling nach dem Bestehen der Wiederholungsprüfung noch den negativen Prüfungsbescheid der Erstprüfung anfechten kann oder ob sich die Anfechtungsklage erledigt hat und er diese deshalb bei bestehendem Feststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen muß, hat den erkennenden Senat bereits in mehreren Verfahren über berufsbezogene Prüfungen beschäftigt, so in den Verfahren, die mit den Urteilen vom 7. Mai 1971, vom 30. Juni 1972 und vom 13. Oktober 1972 abgeschlossen worden sind (BVerwGE 38, 105; 40, 205; 41, 34).
  • BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70

    Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90
    Die Frage, ob der Prüfling nach dem Bestehen der Wiederholungsprüfung noch den negativen Prüfungsbescheid der Erstprüfung anfechten kann oder ob sich die Anfechtungsklage erledigt hat und er diese deshalb bei bestehendem Feststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen muß, hat den erkennenden Senat bereits in mehreren Verfahren über berufsbezogene Prüfungen beschäftigt, so in den Verfahren, die mit den Urteilen vom 7. Mai 1971, vom 30. Juni 1972 und vom 13. Oktober 1972 abgeschlossen worden sind (BVerwGE 38, 105; 40, 205; 41, 34).
  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71

    Erhebung der Anfechtungsklage nach Bestehen der Wiederholungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90
    Die Frage, ob der Prüfling nach dem Bestehen der Wiederholungsprüfung noch den negativen Prüfungsbescheid der Erstprüfung anfechten kann oder ob sich die Anfechtungsklage erledigt hat und er diese deshalb bei bestehendem Feststellungsinteresse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage umstellen muß, hat den erkennenden Senat bereits in mehreren Verfahren über berufsbezogene Prüfungen beschäftigt, so in den Verfahren, die mit den Urteilen vom 7. Mai 1971, vom 30. Juni 1972 und vom 13. Oktober 1972 abgeschlossen worden sind (BVerwGE 38, 105; 40, 205; 41, 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90
    Das Berufungsgericht hat den Widerspruchsbescheid des Oberschulamts aufgehoben, im übrigen aber die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 17. Juli 1990, DVBl. 1991, 60).
  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 3 BV 16.2040

    Klage gegen Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Insoweit kann sich die Klägerin nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1991 (7 C 36.90 - BVerwGE 88, 111 - juris Rn. 9) berufen.
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auch die Beschwer und das dadurch indizierte Rechtsschutzinteresse an einer Aufhebung der Entscheidung über das Nichtbestehen der Erstprüfung sind nicht entfallen (vgl. dazu Urteile vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 und vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 - BVerwGE 88, 111).
  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

    Aber auch dann, wenn der Kläger künftig erforderlich werdende Prüfungen nicht bestehen sollte und sich deshalb gegebenenfalls beruflich neu orientieren müsste, wäre die Gefahr, dass in diesem Zusammenhang auch die umstrittene Nichtversetzung zu seinen Ungunsten Berücksichtigung finden könnte, nicht von der Hand zu weisen (siehe auch Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 - BVerwGE 88, 111 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 286 S. 173).
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