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| BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91 |
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen Sicherheit in einem Drittstaat
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 10.11.1989 - 13 K 141/88
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 13 S 390/90
- BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ 1992, 659
Wird zitiert von ... (33)
- VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv …
Auch der Umstand, dass das Gericht - insbesondere in Asylverfahren im Rahmen des Art. 16a GG - ohnehin seiner aus § 86 Abs. 1 VwGO folgenden Verpflichtung genügen muss, die Erheblichkeit des Beweisangebots zu beurteilen und sogar unabhängig von Beweisanträgen geeignete und erforderliche Beweismittel in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, NVwZ 1992, 659 ; BVerwG, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 177, 42), spricht gegen eine grundsätzliche Rügeobliegenheit, denn das Unterbleiben führte auch von Verfassungs wegen gerade nicht dazu, dass die Nichterhebung eines erforderlichen Beweises dadurch generell - also auch im Rahmen des Art. 16a GG - "geheilt" wäre; die mögliche Heilung wäre auf den Gehörsverstoß beschränkt. - VGH Hessen, 21.09.1992 - 12 UE 1990/91
Situation eines syrisch-orthodoxen Christen türkischer Staatsangehörigkeit im …
Gestützt auf diese Entscheidungen stellt neuerdings das Bundesverfassungsgericht (- Kammer -, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659 = InfAuslR 1992, 226) auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in einem Fall ab, in dem ein früher - im Zeitpunkt der Ausreise aus dem Drittstaat - gegebener Schutz später entfallen war und dem in seinem Herkunftsstaat landesweit Verfolgten das Verbringen dorthin drohte (vgl. dazu Anm. Bethäuser, ZAR 1992, 127).Ferner muß der Schutz durch den Drittstaat so beschaffen sein, daß er dem Flüchtling eine hinreichende Sicherheit vor weiterer Verfolgung durch den Herkunftsstaat und vor der Zurückschiebung dorthin oder Weiterschiebung in einen anderen unsicheren Staat gewährleistet (BVerfG - Kammer -, 20.02.1992, a. a. O.).
Von Bedeutung sind aber nicht nur die Verhältnisse im Zeitpunkt der Ausreise des Betroffenen aus dem Drittstaat, vielmehr muß, wie oben erwähnt, eine Prognose über die weitere Entwicklung im Drittstaat hinzutreten, die ex tunc vom Standpunkt vor der Ausreise zu treffen ist (Bethäuser, ZAR 1992, 127 ff., 129).
- BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages …
Für hilfsweise für den Fall ihrer Entscheidungserheblichkeit gestellte Beweisanträge gilt insoweit nichts anderes, als Art. 103 Abs. 1 GG auch verletzt wird, wenn ihnen nicht nachgegangen wird, obgleich dies im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, S. 659 sowie etwa BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302).
- BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12 a) Das Prozessgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG wird zwar auch dann verletzt, wenn das Gericht einem (nur) hilfsweise gestellten Beweisantrag nicht nachgeht, obgleich dies im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, Beschlüsse vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 - juris und vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 - NVwZ 1992, 659 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302).
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 2704/95
Zaire: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Asylbeantragung im …
Daraus folgt, daß der Flüchtling des Schutzes durch das Asylgrundrecht nicht bedarf und es mithin nicht in Anspruch nehmen kann, wenn er das Bundesgebiet nicht (mehr) als Flüchtender erreicht (BVerfG (1. Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 20.2.1992, InfAuslR 1992, 226 (228)).Das kann etwa der Fall sein, wenn der Flüchtling in einem Drittstaat, in dem er sich nach dem Verlassen des Herkunftsstaates aufgehalten hat, vor politischer Verfolgung hinreichend sicher war - wozu auch der Schutz vor anderen existenziellen Nachteilen und Gefahren gehört - und wenn dieser anderweitige Verfolgungsschutz ohne die Ausreise des Flüchtlings aus dem Drittstaat dort fortbestanden hätte (BVerfG (1. Kammer des 2. Senats), Beschl. v. 20.2.1992, aaO 229;… BVerwG, Urt. v. 2.12.1986, BVerwGE 75, 181 (184f.), …und Urt. v. 15.12.1987, BVerwGE 78, 332 (344ff.)).
- VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
Eritrea: Staatsangehörigkeit; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit …
Weder hat der Kläger glaubhaft gemacht, dass seine Abschiebung aus dem Sudan nach Eritrea, wo ihm politische Verfolgung hätte drohen können, nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659), noch hat er sich zur Widerlegung der Vermutung, dass seine Flucht im Sudan beendet war, auf die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit einer früheren Entscheidung zur Weiterreise oder einer Reisemöglichkeit berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 -, BVerwGE 84, 115). - VGH Baden-Württemberg, 27.12.1993 - A 16 S 2147/93
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages
Denn dieser Umstand hat nur die Bedeutung, daß es insoweit einer Bescheidung des Antrages gemäß § 86 Abs. 2 VwGO in der mündlichen Verhandlung nicht bedarf (BVerfG, Beschluß vom 20.2.1992 - 2 BvR 633/91 - BVerwGE 15, 175 und 30, 57/58). - VGH Hessen, 07.02.2001 - 6 UZ 695/99
Gehörsrüge - Hilfsbeweisantrag - Rügeverlust
Begibt sich ein Verfahrensbeteiligter dieser prozessualen und faktischen Möglichkeiten, indem er einen Beweisantrag nur hilfsweise stellt, kann er sich auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht mehr berufen (ausdrücklich offen gelassen in: BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659;… a.A.: VGH Baden-Württemberg, 27.12.1993 - A 16 S 2147/93 -, a.a.O.). - VG Düsseldorf, 26.09.2012 - 23 K 3686/10
Homosexualität Verfolgung Strafbarkeit gleichgeschlechtliche Orientierung …
Da das auf dem Zufluchtsgedanken beruhende Asylgrundrecht grundsätzlich den Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl voraussetzt, muss sich die Ausreise bei objektiver Betrachtung nach ihrem Erscheinungsbild als eine unter dem Druck erlittener oder drohender Verfolgung stattfindende Flucht darstellen, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 23. Juli 1991 - 9 C 154.90 -, DVBl. 1991, 1090; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659. - OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02
Zu den Darlegungsanforderung bei der Begründung einer Verletzung des Anspruches …
Der Kläger hat nämlich lediglich einen Hilfsbeweisantrag gestellt, d.h. für den Fall, das es auf das Beweisthema ankommen sollte, wodurch er auf seinen Anspruch auf Bescheidung durch Beschluss verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968 - V C 111.67 -, BVerwGE 30, 57; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659). - BVerwG, 17.06.2002 - 6 B 30.02
- OVG Niedersachsen, 16.12.2004 - 8 LA 262/04
Gehörsrüge wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages; Beweisantrag; Beweisantrag: …
- VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 ZB 11.30229
Grundsätzliche Bedeutung nicht in der erforderlichen Weise dargelegt
- VGH Hessen, 08.07.1993 - 13 UZ 1392/93
Zeitlicher Anwendungsbereich der Regelung über die Gerichtskostenfreiheit in …
- VG Minden, 05.07.2004 - 10 K 2722/01
- VG Minden, 19.10.2004 - 10 K 4869/03
Togo, UFC, Mitglieder, Familienangehörige, Sicherheitskräfte, Regimegegner, …
- VG Düsseldorf, 22.03.2010 - 23 K 2491/08
Kamerun Beschneidung Zwangsbeschneidung FGM Female Genital Mutilation …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2011 - 1 N 35.11
Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss "Invalidenstraße" erfolglos
- VG Düsseldorf, 13.12.2001 - 23 K 714/97
- VG Düsseldorf, 03.04.2003 - 23 K 8871/97
- VG Minden, 26.07.2005 - 10 K 1123/01
Togo, CAR, Comité d'Action pour le Renouveau, Inhaftierung, Oppositionelle, …
- VG Minden, 14.11.2006 - 10 K 283/06
- VG Düsseldorf, 19.10.2009 - 23 K 2473/07
Klagefrist Kamerun journalistische Tätigkeit Journalist La Voix du Paysan SAILD …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 14 ZB 11.30006
Kein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von in …
- VG Düsseldorf, 23.04.2012 - 23 K 8414/09
Homosexualität gleichgeschlechtliche Orientierung bestimmte soziale Gruppe …
- VG Düsseldorf, 15.11.2000 - 23 K 1038/97
- VG Düsseldorf, 23.11.2000 - 23 K 8196/96
- VG Düsseldorf, 01.03.2001 - 23 K 6525/96
- VG Düsseldorf, 19.03.2001 - 23 K 8218/96
- VG Düsseldorf, 17.05.2001 - 23 K 8230/96
- VG Düsseldorf, 14.01.2002 - 23 K 1971/98
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 11 S 2165/04
Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Verfahrensmangel, grundsätzliche …
- VG Düsseldorf, 21.03.2011 - 23 K 2696/09
Angola politische Verfolgung FLEC-Betätigung Zivilpolizisten Vergewaltigung …
