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   BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,186
BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91 (https://dejure.org/1992,186)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91 (https://dejure.org/1992,186)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 1992 - 2 BvR 1837/91 (https://dejure.org/1992,186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines Abschiebehindernisses wegen drohender Folter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausstrahlungswirkung von Grundrechten - Auslegung - Ausländergesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 660
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91
    Die Auslegung und Anwendung des § 53 AuslG ist daher grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und solange der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, als nicht Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 29, 104 [112]; 79, 372 [376]).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91
    Die Auslegung und Anwendung des § 53 AuslG ist daher grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und solange der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, als nicht Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 29, 104 [112]; 79, 372 [376]).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

    Auszug aus BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91
    Die Auslegung und Anwendung des § 53 AuslG ist daher grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und solange der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, als nicht Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 29, 104 [112]; 79, 372 [376]).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Die Bestimmungen des § 53 AuslG sind nach ständiger Rechtsprechung gerade auch auf erfolglose Asylbewerber ohne Rücksicht auf die Versagung asylrechtlichen Verfolgungsschutzes und ohne Bindung an die hierzu etwa vorliegenden rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen anzuwenden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 unter Hinweis auf BVerfG, Kammer Beschluß vom 3. April 1992 2 BvR 1837/91 InfAuslR 1993, 176 ; Urteil vom 17. Dezember 1996 BVerwG 9 C 20.96 NVwZ-RR 1997, 740 = InfAuslR 1997, 284).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Denn im Rahmen der Prüfung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG sind auch Gefahren zu berücksichtigen, die der Schutzsuchende bereits ohne Erfolg in einem Asylverfahren vorgebracht hat (BVerfG, Kammerbeschluß vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 - InfAuslR 1993, 176 [178]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    Der geltend gemachte Anspruch des Klägers auf Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG wird nicht durch den Terrorismusvorbehalt bzw. durch § 51 Abs. 3 AuslG ausgeschlossen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2002 - 8 A 4782/99.A -, Urteilsabdruck S. 107 mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15.95 -, BVerwGE 99, 331 (333 ff.); Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, BVerwGE 104, 265 (269); Urteil vom 4. Juni 1996 - 9 C 134.95 -, InfAuslR 1996, 289; zur Anwendung auf verfolgungsabhängige Gefahren: BVerfG, Beschluss vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, NVwZ 1992, 660; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 (329); Urteil vom 30. März 1999 - 9 C 31.98 -, NVwZ 1999, 1346 ff.; zum Terrorismusvorbehalt: BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1989 - 2 BvR 958/86 - BVerfGE 81, 142 (155); BVerwG, Urteil vom 30. März 1999 - 9 C 31.98 -, NVwZ 1999, 1346, so dass es auf die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob von ihm - weiterhin - im Sinne von § 51 Abs. 3 Satz 1 AuslG eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, im vorliegenden Zusammenhang nicht ankommt.
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