Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,58
BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90 (https://dejure.org/1992,58)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1992 - 4 B 71.90 (https://dejure.org/1992,58)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - 4 B 71.90 (https://dejure.org/1992,58)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,58) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mangel im Abwägungsvorgang - Fehler - Abstimungergebnis des Rates - Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe; Offensichtlichkeit eines Abwägungsmangels bei Beschlussfassung über Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung bei "verträglicher" Gemengelage (IBR 1992, 503)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 663
  • VBlBW 1992, 293
  • BauR 1992, 344
  • ZfBR 1992, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90
    Der Senat hat im Urteil vom 21. August 1901 - BVerwG 4 C 57.80 - (BVerwGE 64, 33 = Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 1) ausgeführt, ein offensichtlicher Mangel sei dann auf das Abwägungsergebnis von Einfluß gewesen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht.

    Damit weicht das Berufungsgericht der Sache nach von dem Urteil vom 21. August 1901 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 15.01.1980 - 4 B 265.79

    Unmöglichkeit der räumlichen Trennung einer Wohnbebauung zu gewerblicher und

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90
    Dieser Grundsatz gilt aber in erster Linie für die Bauleitplanung bisher unbebauter Flächen, nicht dagegen für die Beplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1980 - BVerwG 4 B 265.79 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 19; Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9).
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90
    Dieser Grundsatz gilt aber in erster Linie für die Bauleitplanung bisher unbebauter Flächen, nicht dagegen für die Beplanung einer bereits vorhandenen Gemengelage (vgl. Beschluß vom 15. Januar 1980 - BVerwG 4 B 265.79 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 19; Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 16.88 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 9).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90
    Den Umfang der Beweisaufnahme wie auch die Art der heranzuziehenden Beweismittel bestimmt im Verwaltungsstreitverfahren zwar das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90
    Diesen Grundsatz entnimmt es dem Senatsurteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 50.72 - (BVerwGE 45, 309 = Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 9), wendet ihn jedoch zu strikt und ausnahmslos auf den vorliegenden Fall an.
  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 15.86

    Fehlen einer Begründung - Ratsprotokoll - Hinweisbekantmachung -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90
    Der erkennende Senat hat diese Berufungsentscheidung durch Urteil vom 30. Juni 1989 - BVerwG 4 C 15.86 - (Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 11) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil der Begründungsmangel des Bebauungsplans durch die Hinweisbekanntmachung, die entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keines Ratsbeschlusses bedurft habe, unbeachtlich geworden sei.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    So kann es einer Gemeinde bei der Überplanung von Gemengelagen, in denen eine vollständige Entflechtung der kollidierenden Nutzung nicht möglich oder nicht beabsichtigt ist, gestattet sein, das vorhandene Nebeneinander sich gegenseitig beeinträchtigender Nutzungen festzuschreiben und die Nutzungskonflikte durch kompensatorische Maßnahmen zu mildern (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ; Beschlüsse vom 27. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 19.98 - und vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nrn. 3 und 5).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 4 BN 47.03 - BRS 66 Nr. 65 und vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5 = NVwZ 1992, 663) ist er davon ausgegangen, dass Mängel im Abwägungsvorgang das Abwägungsergebnis beeinflusst haben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre.
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Nach der Rechtsprechung des Senats genügt die abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Abwägungsmangel anders geplant worden wäre, ebenso wenig wie die bloße Vermutung, dass einzelne Ratsmitglieder bei Vermeidung des Mangels für eine andere Lösung aufgeschlossen gewesen wären, um die Ursächlichkeit eines Abwägungsmangels für das Abwägungsergebnis zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - ZfBR 1992, 138; vgl. auch Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht