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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89   

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BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89 (https://dejure.org/1992,2513)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 8 C 70.89 (https://dejure.org/1992,2513)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 8 C 70.89 (https://dejure.org/1992,2513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweifache Heranziehung - Gleichheitssatz - Doppelbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 668
  • DÖV 1992, 1062
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.03.1959 - VII C 53.57
    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89
    Bundesrecht könnte durch die Entscheidung des Berufungsgerichts allenfalls verletzt sein, wenn angenommen werden müßte, der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beitragsbescheids vom 24. August 1987 stehe mit Blick auf die im Jahre 1955 erfolgte Heranziehung das aus dem Gleichheitssatz folgende, durch ihn aber zugleich auch inhaltlich festgelegte sog. Verbot der Doppelbelastung (Urteil vom 20. März 1959 - BVerwG VII C 53.57 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 3 S. 8 ) oder Doppelveranlagung (Beschluß vom 26. Februar 1990 - BVerwG 8 B 14.90 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 363 S. 18) entgegen.
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89
    Richtig ist allerdings, daß Erschließungsbeitragspflichten nur einmal entstehen können (s. etwa Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 29.82 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 89 S. 41 ).
  • BVerwG, 26.02.1990 - 8 B 14.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89
    Bundesrecht könnte durch die Entscheidung des Berufungsgerichts allenfalls verletzt sein, wenn angenommen werden müßte, der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beitragsbescheids vom 24. August 1987 stehe mit Blick auf die im Jahre 1955 erfolgte Heranziehung das aus dem Gleichheitssatz folgende, durch ihn aber zugleich auch inhaltlich festgelegte sog. Verbot der Doppelbelastung (Urteil vom 20. März 1959 - BVerwG VII C 53.57 - Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 3 S. 8 ) oder Doppelveranlagung (Beschluß vom 26. Februar 1990 - BVerwG 8 B 14.90 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 363 S. 18) entgegen.
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 49.86

    Abwasserabgaben - Abgabensatz - Gleichheitssatz - Umlage - Kanalbenutzungsgebühr

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89
    Ferner ist im Urteil vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - BVerwGE 78, 275 im Zusammenhang mit einer abwasserabgabenrechtlichen Umlage ausgeführt, für den Fall, daß bei der Bemessung dieser Umlage etwaige (Gebühren-)Vorleistungen außer Betracht blieben, führe das zu einer nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbaren Doppelbelastung einzelner Umlageschuldner.
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89
    Dazu hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 und 8 C 47.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 ausgesprochen, daß eine Pflicht der Gemeinde zur Differenzierung bei Benutzungsgebühren für eine Abwasseranlage beispielsweise dann bestehe, wenn ein Teil der Benutzer bereits zu Beiträgen für die Errichtung der Anlage herangezogen wurde, ein anderer Teil hingegen nicht.
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 47.81

    Heranziehung zu einer Abwassergebühr - Erhebung von Benutzungsgebühren bei

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1992 - 8 C 70.89
    Dazu hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 und 8 C 47.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 ausgesprochen, daß eine Pflicht der Gemeinde zur Differenzierung bei Benutzungsgebühren für eine Abwasseranlage beispielsweise dann bestehe, wenn ein Teil der Benutzer bereits zu Beiträgen für die Errichtung der Anlage herangezogen wurde, ein anderer Teil hingegen nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Selbst wenn die Siedler damals zu Anliegerleistungen für die, wie ausgeführt, nicht endgültig hergestellte Straße herangezogen worden wären, wäre die nunmehrige Belastung der Kläger nicht treuwidrig, denn im Erschließungsbeitragsrecht gibt es in diesem Zusammenhang keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl. Senatsurteile vom 28.02.2002 - 2 S 2327/01 -, juris Rn. 36, vom 08.11.2001 - 2 S 978/00 -, vom 25.10.2001 - 2 S 730/00 - und vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 -, ESVGH 43, 153 (Leitsatz); im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 18.03.1988 - 8 C 92.87 - , BVerwGE 79, 163 und vom 26.02.1992 - 8 C 70.89).
  • OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07

    Kommunalaufsichtsrecht; Ein Zweckverband ist nicht verpflichtet, Abwasserbeiträge

    Diese Aufgabenträger trifft allerdings ungeachtet der Neuregelungen des ThürKAG 2005 die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass mit der Umstellung des Finanzierungssystems keine gegen die Einmaligkeit der Beitragserhebung und den Gleichheitssatz verstoßende Doppelbelastung eintritt (hierzu im Einzelnen: OVG NW, Urteil vom 17.09.1980 - 2 A 1653/79 - OVG MüLü 36, 20 ff.; BVerwG, Urteile vom 26.02.1992 - 8 C 70.89 - NVwZ 1992, 668 und vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - NVwZ 1982, 622).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08

    Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine

    Der Sache nach ging es in diesen Entscheidungen jeweils um Konstellationen, in denen eine Gruppe von Grundeigentümern im Verhältnis zu einer anderen Gruppe deshalb unterschiedlich belastet wurde, weil die Angehörigen der ersten Gruppe anders als die der zweiten Gruppe für die gleiche gemeindliche Leistung (Abwasserbeseitigung) in der einen oder anderen Weise "vorbelastet" waren und sich deshalb die nunmehr erfolgende gleichmäßige Abgabenerhebung als gleichheitswidrige Doppelbelastung auswirken konnte (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 26.02.1992 - 8 C 70.89 -, NVwZ 1992, 668; vgl. auch VG Bayreuth, Urt. v. 07.07.1004 - B 4 K 04.578 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

    a) Es ist unerheblich, ob und in welcher Höhe die Rechtsvorgänger des Klägers bereits zu Kosten für die damalige nicht plangerechte Herstellung der Fahrbahn der Industriestraße herangezogen worden sind, denn im Erschließungsbeitragsrecht gibt es in diesem Zusammenhang keinen Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung (vgl. Urteile des Senats vom 8.11.2001 - 2 S 978/00 -, vom 25.10.2001 - 2 S 730/00 - und vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - ESVGH 43, 153 (Leitsatz) = VGHBW-Ls 1993, Beilage 2, B 5; im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 18.3.1988, BVerwGE 79, 163 und vom 26.2.1992 - 8 C 70.89).
  • VGH Bayern, 27.01.2000 - 23 N 99.1741
    Sobald sich eine Kommune aber für ein bestimmtes Finanzierungssystem entschieden hat, kann sie dieses nicht mehr ohne weiteres grundlegend ändern , da es nicht gerechtfertigt wäre, einen Teil der Abgabenpflichtigen (Altanschließer) zunächst zu hohen Beiträgen und anschließend zu hohen Benutzungsgebühren bei späterer Reduzierung des Beitragsanteils (oder umgekehrt) heranzuziehen (BVerwG vom 16.9.1981 a.a.O.; vom 26.2.1992 DÖV 1992, 1062; Ecker, a.a.O., Nrn. 4.1.3.1 und 4.2.2.6).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.2021 - 4 K 1530/15
    Das Verbot der Doppelbelastung begründet eine Pflicht zur Differenzierung bei der Erhebung einer Abgabe, wenn ein Teil der Abgabepflichtigen bereits zu einer anderen Abgabe für die gleiche Inanspruchnahme oder Leistung herangezogen wurde und sich deshalb die nunmehr erfolgende gleichmäßige Abgabenerhebung als gleichheitswidrige Doppelbelastung auswirken kann (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1992 - 8 C 70/89 -, Rn. 12, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Februar 1998 - 5 TG 4683/96 -, Rn. 3, juris VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. April 2008 - 15 K 834/05 -, Rn. 57, juris).
  • BVerwG, 08.02.2008 - 9 B 57.07

    Möglichkeit einer Überprüfung von Auslegung und Anwendung landesrechtlicher

    Das Erschließungsbeitragsrecht überschreitende Schlüsse, die für die Auslegung des hier in Frage stehenden Landesrechts maßgeblich sein könnten, lassen sich daraus jedoch nicht ziehen (Urteil vom 26. Februar 1992 - BVerwG 8 C 70.89 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 376 S. 26 f.; Beschluss vom 10. September 1998 - BVerwG 8 B 102.98 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 40 S. 10 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 9 A 1497/08

    Rechtmäßigkeit eines die Vorauszahlung eines Wasserentnahmeentgelt regelnden

    vgl. zur abgabenrechtlichen Doppelbelastung, die gegen den Gleichheitssatz verstoßen kann, BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1992 - 8 C 70.89 -, NVwZ 1992, 668.
  • BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 48.07

    Bestehen einer Divergenz zweier Entscheidungen in Anwendung derselben

    Das Erschließungsbeitragsrecht überschreitende Schlüsse, die für die Auslegung des hier in Frage stehenden Landesrechts maßgeblich sein könnten, lassen sich daraus jedoch nicht ziehen (Urteil vom 26. Februar 1992 - BVerwG 8 C 70.89 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 376 S. 26 f.; Beschluss vom 10. September 1998 - BVerwG 8 B 102.98 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 40 S. 10 f.).
  • BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 51.07

    Einmalige Beitragspflicht für die Erschließung eines Grundstücks

    Das Erschließungsbeitragsrecht überschreitende Schlüsse, die für die Auslegung des hier in Frage stehenden Landesrechts maßgeblich sein könnten, lassen sich daraus jedoch nicht ziehen (Urteil vom 26. Februar 1992 - BVerwG 8 C 70.89 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 376 S. 26 f.; Beschluss vom 10. September 1998 - BVerwG 8 B 102.98 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 40 S. 10 f.).
  • BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 50.07

    Einmalige Beitragspflicht für die Erschließung eines Grundstücks

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 978/00

    Erschließungsbeitrag: erstmalige Herstellung

  • BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 49.07

    Prinzip der Einmaligkeit der Beitragsheranziehung im Erschließungsbeitragsrecht -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2012 - 9 A 2205/11

    Beginn der regelmäßigen Festsetzungsverjährungsfrist von drei bzw. zwei Jahren

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90

    Erschließungsbeitragssatzung: statische Verweisung auf Baunutzungsverordnung;

  • BVerwG, 29.08.1994 - 8 B 98.94

    Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung - Ableitung aus dem

  • BVerwG, 13.11.1992 - 8 B 108.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.07.1993 - 8 B 124.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen erheblicher

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 49.87   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Asylsuchende Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sachleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 468
  • NVwZ 1992, 668
  • DVBl 1992, 626
  • DÖV 1992, 634
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch

    Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß ein Taschengeld in dem zugesprochenen Umfang zur Befriedigung der sozialhilferechtlich anzuerkennenden Bedürfnisse des täglichen Lebens im Sinne von § 12 Abs. 1 BSHG gehört, die nicht durch Sachleistungen der Justizverwaltung gedeckt sind (zur Leistung eines Barbetrags neben Sachleistungen siehe auch Urteil des Senats vom 26. September 1991 - BVerwG 5 C 49.87 - FEVS 42, 138/139>).
  • OVG Sachsen, 19.08.1993 - 2 S 183/93

    Einstweilige Anordnung, Sozialhilfe

    Wegen dieses Vorrangs der Sachleistung kann aus der Pflicht zur Leistung eines Barbetrags in Höhe von mindestens 30 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstands an Hilfeempfänger in Heimen nach § 21 Abs. 3 Satz 2 BSHG keine entsprechende Geldleistungspflicht im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 120 Abs. 2 BSHG abgeleitet werden (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.09.1991, 5 C 49.87, Buchholz 436.0, Nr. 12 zu § 120 BSHG ).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 50.87

    Asylsuchende Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Persönliche Bedürfnisse des

    (Wie BVerwG 5 C 49.87).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1992 - 6 S 836/91

    Kürzung der Sozialhilfe eines Asylbewerbers gemäß BSHG § 120 Abs 2 S 4

    Diesen Bedarf der Kläger hätte der Beklagte genausogut, und sogar vorrangig, durch Sachleistungen decken können, woraus sich eine von den Regelsätzen abweichende Bemessung der Geldleistungen von selbst ergeben hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.1991 - 5 C 49.87 -, FEVS 42, 138 = DVBl. 1992, 626).
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