Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.03.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92   

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BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92 (https://dejure.org/1992,2759)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1992 - 7 B 29.92 (https://dejure.org/1992,2759)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1992 - 7 B 29.92 (https://dejure.org/1992,2759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 795
  • DVBl 1993, 207
  • DÖV 1992, 841
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.05.1973 - VII B 27.73

    Keine Wahlempfehlung in "Amtlicher Mitteilung"

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92
    Ein Bürgermeister darf in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlungen aussprechen (im Anschluß an den Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9).

    Die von der Beschwerde schließlich aufgeworfene Frage, "ob die vom BVerfG entwickelten Grundsätze ... auch auf die Bürgermeisterwahl angewandt werden können", ist - ohne daß es insoweit der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - dahin zu beantworten, daß auch für die Gemeinden und ihre Organe eine Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf besteht und dementsprechend Wahlempfehlungen eines Bürgermeisters in amtlicher Eigenschaft unzulässig sind (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 = DÖV 1974, 388; vgl. auch Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 31).

    Nach den - für das Revisionsgericht bindenden - weiteren Feststellungen hat sich der Kläger jedoch "in amtlicher Eigenschaft" (UA S. 13) und damit unter Überschreitung der Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 B 27.73 - a.a.O.) am Wahlkampf beteiligt.

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92
    Sie läßt sich nämlich - unabhängig davon, ob sie in ihrer Allgemeinheit überhaupt entscheidungserheblich ist - ohne weiteres dahin beantworten, daß nur solche Wahlen demokratische Legitimation verleihen, die ohne Verstoß gegen das Gebot staatlicher bzw. gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes bzw. der Wahlbürger erfolgt sind (vgl. BVerfGE 44, 125 ).

    Das Berufungsgericht ist im übrigen unabhängig von der in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125 ) zu dem Ergebnis gelangt, daß bereits nach Art. 15 Abs. 3 GWG allen mit der Wahl befaßten Stellen, darunter auch dem Bürgermeister als Gemeindebehörde im Sinne des Art. 7 GWG, jede Art von Wahlbeeinflussung untersagt sei.

  • BVerwG, 17.11.1988 - 7 B 169.88

    Nicht jede unzulässige Wahlwerbung einer Verwaltung greift in Rechte von

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92
    Die von der Beschwerde schließlich aufgeworfene Frage, "ob die vom BVerfG entwickelten Grundsätze ... auch auf die Bürgermeisterwahl angewandt werden können", ist - ohne daß es insoweit der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - dahin zu beantworten, daß auch für die Gemeinden und ihre Organe eine Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf besteht und dementsprechend Wahlempfehlungen eines Bürgermeisters in amtlicher Eigenschaft unzulässig sind (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG 7 B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 = DÖV 1974, 388; vgl. auch Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz a.a.O. Nr. 31).
  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92
    Die von der Beschwerde gerügte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 192.64 - (BVerwGE 24, 319 = Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 16) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Die Auslegung des Berufungsgerichts, das bayerische Kommunalwahlrecht fordere von allen mit der Durchführung der Wahl betrauten Behörden - darunter auch den Bürgermeistern als Gemeindebehörden - strikte Neutralität während des gesamten Wahlverfahrens und untersage ihnen jede Art von Wahlbeeinflussung, ist mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar (vgl. bereits Beschluß vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37 S. 19 ).

    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. Beschluß vom 30. März 1992, a.a.O. S. 20).

    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

    Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerwG, Beschluß vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19).

    Auch ein Bürgermeister darf deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Die Inhaber staatlicher Ämter dürfen sich als Bürger wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VGH B 1/01 -, AS 29, 207 [213]; s. auch BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 [141]; Beschluss vom 23. Februar 1983 - 2 BvR 1765/82 -, BVerfGE 63, 230 [243]; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326]; Beschluss vom 30. März 1992 - 7 B 29/92 -, NVwZ 1992, 795; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -, NVwz 2001, 928 f.).

    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326]; Beschluss vom 30. März 1992 - 7 B 29/92 -, NVwZ 1992, 795 [Rn. 4]; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -, NVwZ 2001, 928 f.).

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Diese Annahme beruht auf der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts, die für das Revisionsverfahren bindend ist und lediglich darauf überprüft werden kann, ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - eine andere Auslegung des Begriffes gebietet (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 19. April 2001 - BVerwG 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 = NVwZ 2001, 928; Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 = Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 44 m.w.N. und Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37).

    Nur solche Wahlen verleihen demokratische Legitimation im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG, die ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes bzw. der Wahlbürger erfolgt sind (vgl. Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 -).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Lediglich Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willenbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (BVerwG, Beschl. v. 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 -, NVwZ 1992, 795; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

    Sie dürfen sich folglich aktiv am Wahlkampf mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen beteiligen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. März 1992, aaO; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

    Dieses Recht findet allerdings seine Grenze in der oben dargelegten Neutralitätspflicht, im Kommunalwahlkampf nicht in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers abzugeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. März 1992, aaO; Urt. v. 18. April 1997, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22

    Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern

    In der Konsequenz sind amtliche Wahlbeeinflussungen als Wahlungültigkeitsgrund generell anerkannt, wenn sie von Organen der Gemeindeverwaltung ausgehen und auf die Wahl zu einer Gemeindevertretung in erheblicher Weise einwirken (BVerwG, Urt. v. 08.04.2003 - 8 C 14/02 - juris Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 30.03.1992 - 7 B 29/92 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv im Wahlkampf beteiligen (vgl. Beschluss vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37 S. 19 ).
  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

    Es steht auch dem Bewerber für die kommunale Wahl des Bürgermeisters zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 1993 - BVerwG 7 B 29.92 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 8 B 102.97

    Angriffe auf die materielle Rechtsauffassung der Vorinstanz im Rahmen der

    Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (vgl. BVerfGE 44, 125 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvE 1/76]; BVerwG, Beschluß vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37, S. 19).

    Auch Gemeindeorgane dürfen deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 S. 11 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

  • VGH Bayern, 29.11.1995 - 4 B 95.605

    Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates bei einer Landratswahl

    Bei einer unzulässigen Wahlbeeinflussung muß das grundsätzlich angenommen werden (ständige Rspr., vgl. z.B. VGH n.F. 3,81/93; 9,39/42; 14, 47/54; BayVGH vom 27.11.1991 BayVBl 1992 S. 272/274 m.w.Nachw. zur Rechtsprechung; s.a. BVerwG vom 30.3.1992 BayVBl 1992, 539 ; allg. Schiemann, Wahlprüfung im Kommunalrecht, 1972, S. 127-129).
  • VG Meiningen, 24.10.2006 - 2 K 444/06

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahl; Bürgermeisterwahl;

    Der Bürgermeister darf in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlungen aussprechen (BVerwG, B. v. 30.03.1992, Az.: 7 B 29/92, NVwZ 1992, 795 im Anschluss an den B. v. 29.05.1973, Az. VII B 27.73 - Buchholz 160, Wahlrecht Nr. 9 = DÖV 1974, 388).

    Bei einer unzulässigen Wahlbeeinflussung muss das grundsätzlich angenommen werden (BayVGH, U. v. 27.11.1991, a.a.O.; bestätigt durch BVerwG, B. v. 30.03.1992, Az.: 7 B 29/92).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 976/22

    Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 gültig

  • VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

  • VG Meiningen, 11.08.2009 - 2 K 221/09

    Kommunalwahlrecht; Neutralitätspflicht im Kommunalwahlkampf; Kommunalwahl;

  • VG Weimar, 26.06.2013 - 3 K 1048/12

    Wahlanfechtung erfolgreich

  • VG Weimar, 28.02.2007 - 6 K 1360/06

    Kommunalwahlrecht; Erfolglose Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl);

  • VG München, 07.02.2014 - M 7 E 14.383

    Einstweilige Anordnung; amtliche Verbreitung von Informationsmaterial;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 33.92   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbürgerungsanspruch für Abkömmlinge Verfolgter - Vorliegen eines Interesses an der Einheit oder Fortbildung des Rechts - Reichweite des grundgesetzlich geregelten Wiedereinbürgerungsanspruchs - Anspruch auf Wiederherstellung des staatsangehörigkeitsrechtlichen Zustands

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GG Art. 116 Abs. 2 S. 1
    Einbürgerungsanspruch für Abkömmlinge Verfolgter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1940 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 795
  • FamRZ 1992, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 33.92
    Wie der beschließende Senat bereits ausgesprochen hat, kann bei den - nicht selbst ausgebürgerten, sondern nach der Ausbürgerung des maßgebenden Elternteils geborenen - Abkömmlingen von einer "Wiedereinbürgerung" (Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG) sinnvoll nur gesprochen werden, wenn an die infolge der Ausbürgerung vorenthaltene deutsche Staatsangehörigkeit angeknüpft wird, also der staatsangehörigkeitsrechtliche Zustand "wieder"hergestellt wird, der ohne die Ausbürgerung bestanden hätte (Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - BVerwGE 85, 108 [BVerwG 27.03.1990 - 1 C 5/87]).

    Die Kläger beziehen sich auf das oben erwähnte Urteil des Senats vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - (a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 33.92
    Im vorliegenden Verfahren braucht dagegen nicht geklärt zu werden, ob auch in der Zeit vom 1. April 1953 bis zum 31. Dezember 1974 geborene eheliche Abkömmlinge ausgebürgerter Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit (noch) nicht wieder erworben hatten, nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG einbürgerungsberechtigt sind, obwohl sie ohne Ausbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt aufgrund der ehelichen Abstammung von ihrer Mutter erworben hätten (vgl. § 4 Abs. 1 RuStAG a.F. und dazu BVerwGE 75, 86 [BVerwG 21.10.1986 - 1 C 44/84]), oder ob ihnen die Möglichkeit eines befristeten Erklärungserwerbs nach Art. 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 1974 in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift eröffnet war (vgl. dazu Makarov/v.Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Auflage Art. 116 Rdnr. 90).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1992 - 1 B 33.92
    Soweit der Senat in diesem Urteil im Anschluß an sein Urteil vom 6. Dezember 1983 - BVerwG 1 C 122.80 - (BVerwGE 68, 220) den Rechtssatz aufgestellt hat, daß der fragliche Einbürgerungsanspruch nur den Kindern eines Ausgebürgerten zusteht, die zu ihm in einem rechtlichen Verhältnis stehen, an welches das Staatsangehörigkeitsrecht den gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit knüpft, ist damit entgegen der Auffassung der Kläger nicht zugleich entschieden worden, daß in der Zeit vom 1. April 1953 bis zum 31. Dezember 1974 geborene eheliche Kinder ausgebürgerter Frauen zu dem Personenkreis zählen, dem die Rechte nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG zustehen, namentlich nicht für Fälle, in denen die Mutter im Zeitpunkt der Geburt wieder deutsche Staatsangehörige war.
  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

    Es hat auf folgende Entscheidungen hingewiesen: das Urteil vom 6. Dezember 1983, BVerwGE 68, 220; das Urteil vom 21. Oktober 1986, BVerwGE 75, 86; das Urteil vom 27. März 1990, BVerwGE 85, 108; den Beschluss vom 20. März 1992 - 1 B 33.92 - das Urteil vom 11. Januar 1994, BVerwGE 95, 36; und den Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 -.
  • VG Köln, 20.02.2008 - 10 K 1056/06
    Weil selbst in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt ist, ob ein Abkömmling eines Ausgebürgerten, der die deutsche Staatsangehörigkeit bei Hinwegdenken der Ausbürgerung allein nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 erwerben kann, mit Aussicht auf Erfolg eine Wiedereinbürgerung gemäß Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG erreichen kann, verneinend: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 11.11.1991 - 12 UE 3389/90 -, InfAuslR 1992, 104; offengelassen durch (nachgehend) BVerwG, Beschluss vom 20.03.1992 - 1 B 33.92 -, InfAuslR 1992, 212 m.w.N. (jeweils für zwischen 1953 und 1974 geborene eheliche Abkömmlinge ausgebürgerter Mütter), ist es erst recht nicht von einem rechtlichen Laien zu vertreten, wenn er von einer Stellung eines Antrags auf Wiedereinbürgerung, dessen Erfolg mangels gerichtlicher Klärung der Rechtslage schon grundsätzlich zweifelhaft ist, absieht.
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