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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90   

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https://dejure.org/1991,265
BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90 (https://dejure.org/1991,265)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1991 - KZR 18/90 (https://dejure.org/1991,265)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1991 - KZR 18/90 (https://dejure.org/1991,265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigengutachten - Gutachten als Beweismittel - Offenlegung von Beweisen - Zulässigkeit von Beweismitteln - Beweiswürdigung - Rechtliches Gehör - Darlegungslast - Beweislast - Beweislast Diskriminierung - Diskriminierung - Amtsanzeiger - Anzeige - Anzeigenblatt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme eines Amtsanzeigers in Anzeigenblatt - Darlegungs- und Beweislast für unbillige Behinderung - Unverwertbares Sachverständigengutachten bei nicht offengelegten Anknüpfungstatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 47
  • NJW 1992, 1817
  • ZIP 1992, 431
  • MDR 1992, 466
  • NVwZ 1992, 814 (Ls.)
  • GRUR 1992, 191
  • WM 1992, 452
  • ZUM 1992, 503
  • afp 1992, 65
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    Dabei kann offenbleiben, ob § 1 GWB im vorliegenden Fall Schutzgesetz im Sinne des § 35 GWB zugunsten der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten sein könnte (vgl. dazu BGHZ 96, 337, 351 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II, m.w.N.).

    Das Berufungsgericht ist in sachlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, daß ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Mitbewerber im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB unbillig behindert und zugleich unlauter im Sinne des § 1 UWG handelt, wenn es - auf längere Sicht angelegt - seine Leistungen zu nicht kostendeckenden Kampfpreisen anbietet, mit dem Ziel, durch seine überlegene Finanzkraft bestimmte Mitbewerber in einem für diese ruinösen Wettbewerb aus dem Markt zu drängen (vgl. BGHZ 96, 337, 346 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II; 111, 188, 190 - Anzeigenpreis I).

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    Dabei ist die Gesamtwürdigung der die Maßnahme begründenden und begleitenden Umstände für ihre Beurteilung als lauter oder unlauter maßgebend (vgl. BGHZ 81, 291, 295 = Bäckerfachzeitschrift; vgl. v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 30 Rdn. 22).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    Eine allgemeine Aufklärungspflicht der nicht darlegungs- und beweispflichtigen Partei besteht nicht (vgl. BGHZ 100, 190, 195; BGH, Urt. v. 11.6.1990 - II ZR 159/89, NJW 1990, 3151).
  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt worden, daß die unentgeltliche Verteilung von Anzeigenblättern mit einem redaktionellen Teil unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; BGHZ 51, 236 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330, 331 - Bliestal-Spiegel, m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt worden, daß die unentgeltliche Verteilung von Anzeigenblättern mit einem redaktionellen Teil unter besonderen Umständen gegen § 1 UWG verstoßen kann (vgl. BGHZ 19, 392 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Freiburger Wochenbericht; BGHZ 51, 236 - Stuttgarter Wochenblatt I; BGH, Urt. v. 22.11.1984 - I ZR 98/82, GRUR 1985, 881, 882 = WRP 1985, 330, 331 - Bliestal-Spiegel, m.w.N.).
  • BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86

    Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller;

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    Dies gilt auch für die Unbilligkeit der Behinderung (vgl. zu dieser Problematik BGH, Urt. v. 8.6.1967 - KZR 5/66, WuW/E 863, 869 f. - Rinderbesamung II; Urt. v. 10.2.1987 - KZR 6/86, WuW/E 2360, 2365 - Freundschaftswerbung; Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, Rdn. 646; Benisch in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 26 Abs. 2 und 3 Rdn. 82; Markert, Diskriminierung und Behinderung in der kartellrechtlichen Praxis, 3. Aufl. S. 58; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 26 Rdn. 49).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 71/88

    Anzeigenpreis I - Verdrängungswettbewerb

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    Das Berufungsgericht ist in sachlicher Hinsicht zutreffend davon ausgegangen, daß ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Mitbewerber im Sinne des § 26 Abs. 2 GWB unbillig behindert und zugleich unlauter im Sinne des § 1 UWG handelt, wenn es - auf längere Sicht angelegt - seine Leistungen zu nicht kostendeckenden Kampfpreisen anbietet, mit dem Ziel, durch seine überlegene Finanzkraft bestimmte Mitbewerber in einem für diese ruinösen Wettbewerb aus dem Markt zu drängen (vgl. BGHZ 96, 337, 346 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II; 111, 188, 190 - Anzeigenpreis I).
  • BGH, 08.06.1967 - KZR 5/66

    Klage auf Beteiligung an der Durchführung der künstlichen Besamung bei den

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    Dies gilt auch für die Unbilligkeit der Behinderung (vgl. zu dieser Problematik BGH, Urt. v. 8.6.1967 - KZR 5/66, WuW/E 863, 869 f. - Rinderbesamung II; Urt. v. 10.2.1987 - KZR 6/86, WuW/E 2360, 2365 - Freundschaftswerbung; Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, Rdn. 646; Benisch in Gemeinschaftskommentar zum GWB, 4. Aufl., § 26 Abs. 2 und 3 Rdn. 82; Markert, Diskriminierung und Behinderung in der kartellrechtlichen Praxis, 3. Aufl. S. 58; v. Gamm, Kartellrecht, 2. Aufl., § 26 Rdn. 49).
  • BGH, 27.05.1986 - KZR 32/84

    Zulässigkeit von Produktions-, Bezugs- und Vertriebsbindungen

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    Nach den getroffenen Feststellungen haben die Vertragsparteien mit diesem Vertrag nicht den Zweck verfolgt, den Wettbewerb über das mit dem Leistungsaustausch notwendig verbundene Maß hinaus zu beschränken (vgl. dazu BGH, Urt. v. 3.11.1981 - KZR 33/80, WuW/E 1898, 1899 - Holzpaneele; Urt. v. 27.5.1986 - KZR 32/84, WuW/E 2285, 2288 - Spielkarten; Urt. v. 13.11.1990 - KZR 2/89, WuW/E 2675, 2677 - Nassauische Landeszeitung).
  • BGH, 22.09.1981 - KVR 8/80

    Bezugsbindung für Kfz-Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90
    Sie hat ihren Grund darin, daß der Begriff der Behinderung in § 26 Abs. 2 GWB weit zu verstehen ist und jedes Marktverhalten erfaßt, das objektiv nachteilige Auswirkungen für den Betroffenen hat (vgl. BGHZ 81, 322, 327 - Original-VW-Ersatzteile II; vgl. weiter Möschel aaO. Rdn. 647, m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

  • BGH, 03.11.1981 - KZR 33/80

    Vereinbarkeit eines vertraglichen Wettbewerbsverbots mit den Vorschriften des

  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

  • BGH, 12.06.1963 - IV ZR 12/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

  • BGH, 13.11.1990 - KZR 2/89

    Kartellverbotswidrigkeit der Zusammenlegung zweier Tageszeitungen;

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.11.1991 (KZR 18/90) ist nur zu entnehmen, dass es einem beklagten Anzeigenblatt nicht zumutbar ist, seine Kostenstruktur und seine Gewinnsituation gegenüber einem Konkurrenten offenzulegen (a.a.O., Rn. 28, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Daher dürfen gutachterliche Ergebnisse nicht ungeprüft der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. BVerwGE 71, 38 ; BGHZ 116, 47 ).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 1 W 44/02

    Beweisbeschluss über die Einholung eines Sachverständigengutachtens:

    Nicht zu beanstanden ist ferner der Hinweis des Landgerichts auf den Vorrang des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit vor dem Geheimhaltungsinteresse einer Partei beim Sachverständigenbeweis (vgl. dazu auch BGHZ 116, 47; Kürschner NJW 1992, 1804; Prütting/Weth NJW 1993, 576).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,716
BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92 (https://dejure.org/1992,716)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1992 - BLw 5/92 (https://dejure.org/1992,716)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1992 - BLw 5/92 (https://dejure.org/1992,716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pachtverhältnis - Nutzungsverhältnis - Rat des Kreises - Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft - Rechtsstreitigkeit aus dem LAnpG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Landwirtschaftsgericht; Zuständigkeit für Ansprüche aus Pachtverhältnis über durch den Rat des Kreises überlassene landwirtschaftliche Flächen gegen LPG; Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de

    LwAnpG § 65
    Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 118, 179
  • NJW 1992, 1834
  • ZIP 1992, 808
  • MDR 1992, 705
  • NVwZ 1992, 814 (Ls.)
  • NJ 1992, 409
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92
    Soweit der Kläger Prozeßkostenhilfe zur Verteidigung gegen die Rechtsbeschwerde des Beklagten zu 1 beantragt, konnte dem Gesuch schon deswegen nicht entsprochen werden, weil die Rechtsbeschwerde noch nicht begründet worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 30. September 1981, IVb ZR 694/80, NJW 1982, 446, 447 m.w.N.; ebenso BGH, FamRZ 1988, 943).
  • BGH, 27.02.1992 - BLw 4/92

    Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen Urteile der Landwirtschaftsgerichte

    Auszug aus BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92
    Aus ihr läßt sich z.B. nicht herleiten, daß eine Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einer LPG vor das Landwirtschaftsgericht gehört, nur weil § 43 a Satz 1 LwAnpG bestimmt, daß die erforderlichen Kündigungen nach Maßgabe des Kündigungsrechts vom Vorstand der LPG ausgesprochen werden (vgl. Senatsbeschl. v. 27. Februar 1992, BLw 4/92); vielmehr ist die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben (Fischer-Riepe, aaO., S. 24).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Der "zuständigen Kreisbehörde" werden lediglich bestimmte Aufgaben zur Abwicklung der betreffenden Rechtsverhältnisse zugewiesen, weil sich der Staat entsprechend der Zielsetzung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (§§ 1, 2, 3) aus ihnen zurückziehen wollte (BGHZ 118, 179, 181).
  • OLG Naumburg, 30.03.1994 - 2 U (Lw) 13/93

    Haftung der neuen Landkreise für Ansprüche aus DDR-Kreispachtverträgen;

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  • BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 714/93

    Arbeitsverhältnis der LPG -Mitglieder

    (4) Diese Auslegung deckt sich mit der Auffassung des Bundesgerichtshofes, der ebenfalls davon ausgeht, daß die LPG-Mitglieder nach der Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes durch das Gesetz vom 3. Juli 1991 aufgrund von Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden (BGH Beschluß vom 30. April 1992 - BLw 5/92 - BGHZ 118, 179, 181 = ZIP 1992, 808, 809; BGH Beschluß vom 21. Januar 1993 - BLw 45/92 - NJ 1993, 225).
  • BGH, 30.06.1994 - BLw 15/94

    Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten zwischen einem

    Diese Bestimmung, die zu einem Wegfall der Mittelinstanz geführt hat, ist als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204; v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188 und v. 14. Oktober 1993, BLw 31/93).

    Selbst wenn als Grundlage dieser Ansprüche ein Pacht- oder sonstiges Nutzungsverhältnis in Betracht käme, wurde es sich um keine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz handeln (vgl. Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992 aaO. und v. 14. Oktober 1993, BLw 31/93).

  • BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93

    Anfechtung eines Urteils des Landwirtschaftsgerichts betreffend den Erlaß einer

    Es kann hier offenbleiben, ob es sich im vorliegenden Fall mit Blick auf die unterschiedliche Rechtslage hinsichtlich der beanspruchten Flächen (die teilweise Gegenstand von Kreispachtverträgen waren, teilweise aber von den Eigentümern als Mitglieder in die Beklagte eingebracht waren) und die zu § 65 LwAnpG n.F. ergangene Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschl. v 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204) insgesamt um eine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz handelt.

    Soweit § 65 LwAnpG n.F. für die Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz unmittelbar die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof unter Fortfall der Mittelinstanz eingeführt hat, bedeutet diese, möglicherweise nur für einen Teil der Hauptsacheklage geltende Regelung (vgl. Senatsbeschl. v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204), allerdings einen Rechtsmittelausschluß.

  • BGH, 14.10.1993 - BLw 43/93

    Begriff der Rechtsstreitigkeit nach dem LwAnpG

    Diese Bestimmung ist als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204 ff; v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188).

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 30. April 1992 (aaO) ausgesprochen.

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 73/93

    Begriff der Streitigkeit nach dem LwAnpG; Vorerwerbs- oder Vorkaufsrecht des

    Die Bestimmung ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Senats als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (BGHZ 118, 179; Senatsbeschl. v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat daher eine Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts nach § 65 Satz 1 LwAnpG verneint für Ansprüche aus den sogenannten Kreisverträgen (Beschl. v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204; v. 14. Oktober 1993, BLw 43/93, zur Veröffentlichung vorgesehen), für Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer LPG (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, aaO und v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188) sowie in bezug auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von einem ehemals "Volkseigenen Gut" (VEG; Senatsbeschl. v. 23. November 1993, BLw 88/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 14.10.1993 - BLw 31/93

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine landwirtschaftsgerichtliche

    Diese Bestimmung ist als Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten beschränkt, deren materielle Grundlage unmittelbar in diesem Gesetz geregelt ist (Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204 ff; v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, AgrarR 1993, 188).

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 30. April 1992 (a.a.O.) ausgesprochen.

  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93

    Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz in nicht streitigen

    Zwar handelt es sich bei dieser Bestimmung um eine Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes, die deshalb eng auszulegen und auf solche Streitigkeiten zu beschränken ist, deren materielle Grundlage unmittelbar im Landwirtschaftsanpassungsgesetz liegt (BGHZ 118, 179, 181; BGH, Beschl. v. 22. Februar 1994 - BLw 73/93, AgrarR 1994, 201 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1993 - BLw 38/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde in Landwirtschaftssachen - Vorliegen einer

    Wie der Senat bereits entschieden hat, muß diese Ausnahmeregelung im System des Rechtsschutzes eng ausgelegt werden (vgl. Senatsbeschlüsse v. 30. April 1992, BLw 5/92, BGHR LwAnpG § 65, Rechtsstreitigkeit 1 und v. 21. Januar 1993, BLw 45/92, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Abgesehen davon, daß keinerlei Tatsachen für das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses zwischen ihm und der Beklagten zu 2 vorgetragen sind, würde die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem solchen Nutzungsverhältnis keine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz begründen (vgl. Senatsbeschl. v. 30. April 1992, a.a.O.).

  • BGH, 29.09.1994 - LwZB 4/94

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • OLG Naumburg, 30.03.1994 - 2 U (LW) 9/93

    Schadensersatz für Veränderungen eines landwirtschaftlichen Anwesens;

  • BGH, 21.01.1993 - BLw 45/92

    Streitigkeiten über Arbeitverhältnis bei einer LPG

  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 2/93

    Rechtsfolgen der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antragsgemäße

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 11/94

    Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten zwischen LPG

  • BGH, 29.09.1994 - BLw 32/94

    Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten unter LPG

  • OLG Brandenburg, 25.03.2003 - 1 AR 8/03

    Geltendmachung von Abfindungsansprüchen eines ehemaligen LPG -Mitglieds

  • BGH, 23.11.1993 - BLw 88/93

    Anwendbarkeit des LwAnpG auf die Rückforderung geleisteter Inventarbeiträge von

  • LG Leipzig, 01.06.1993 - 8 O 135/92
  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94

    Streitigkeiten nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes -

  • OLG Dresden, 28.07.1993 - 6 U 445/93
  • BGH, 11.05.1993 - X ARZ 284/93

    Streitigkeiten in bezug auf ein Arbeitsverhältnis zu einer ehemaligen LPG -

  • OLG Naumburg, 22.12.1992 - 4 U 76/92

    Die heutigen Landkreise und die früheren Räte des Kreises; Gesamtrechts- oder

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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92   

Zitiervorschläge
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BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92 (https://dejure.org/1992,2555)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1992 - 3Z BR 29/92 (https://dejure.org/1992,2555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einreise eines iranischen Staatsangehörigen; Fehlende mündliche Anhörung durch den Haftrichter

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - XIV 6/92
  • LG Augsburg - 5 T 675/92
  • BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 814
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77

    Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92
    Allerdings können Straftaten nach den Umständen des Einzelfalles eine so starke rechtsfeindliche Energie erkennen lassen, dass befürchtet werden muss, der Ausländer werde seiner Abschiebung einen Widerstand entgegensetzen, der nicht mit einfachem, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang (BVerwGE 62, 325 ) überwunden werden kann (BayObLG aaO 271).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92
    Das wäre ein Verstoß gegen die vom Gesetzgeber bestimmten Voraussetzungen und Formen einer Freiheitsentziehung und damit auch eine Verletzung der vom Grundgesetz gewährleisteten Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG ; BVerfGE 58, 208/220).
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92
    Die Annahme, er werde sich wahrscheinlich ohne Festnahme der Abschiebung entziehen oder diese anderweit erheblich behindern, muss sich auf konkrete Umstände stützen (BGHZ 98, 109/112 f. m. w. Nachw.; BayObLGZ 1991, 266/270).
  • BayObLG, 11.07.1991 - BReg. 3 Z 103/91
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92
    Die Annahme, er werde sich wahrscheinlich ohne Festnahme der Abschiebung entziehen oder diese anderweit erheblich behindern, muss sich auf konkrete Umstände stützen (BGHZ 98, 109/112 f. m. w. Nachw.; BayObLGZ 1991, 266/270).
  • BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 3 Z 159/88
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92
    Im Einzelfall kann sich auch allein aus dem Umstand, dass der Ausländer in Deutschland keine sozialen Bindungen hat, ein begründeter Verdacht ergeben, er wolle sich seiner Abschiebung entziehen (BayObLGZ 1988, 382/384 m. w. Nachw.); auch eine solche Schlussfolgerung erfordert aber eine Kenntnis aller Umstände des Einzelfalles.
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 3 Z 6/80
    Auszug aus BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92
    Diese Verpflichtung besteht - was das Landgericht nicht verkennt - grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. § 7 Abs. 5 FreihEntzG ; BayObLGZ 1980, 20/21 f.).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Aber an der zuletzt genannten Voraussetzung fehlt es, wenn das Beschwerdevorbringen eine weitere Sachaufklärung erwarten lässt (Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226, insoweit nicht in BGHZ 129, 383 abgedruckt); auch darf das Beschwerdegericht die Glaubwürdigkeit des Betroffenen nur beurteilen, wenn es sich von ihm bei einer Anhörung einen persönlichen Eindruck verschafft hat (BayObLG NVwZ 1992, 814, 815).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Wie das Erfordernis der Mündlichkeit erweist, erschöpft sich die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FEVG gebotene Anhörung nicht in der richterlichen Sachaufklärung (vgl. BayObLG, Beschluß vom 19. März 1992, NVwZ 1992, 814 [815]; Saage/Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 3. Aufl., 1994, § 5 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 20 W 188/05

    Abschiebehaftanordnung: Fehlende mündliche Anhörung im Abschiebungshaftverfahren

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht deshalb heute Übereinstimmung dahin, dass die mündliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz nur ausnahmsweise unterbleiben darf, etwa, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass die erneute Anhörung neue Erkenntnisse bringt; die Nichtanhörung ist durch das Landgericht näher zu begründen (vgl. zur mündlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz BayObLG NVwZ 1992, 814; NVwZ 1993, 103; NVwZ-Beil.
  • OLG Frankfurt, 10.02.2004 - 20 W 48/04

    Abschiebungshaftverfahren: Erfordernis der mündlichen Anhörung des Betroffenen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht deshalb heute Übereinstimmung dahin, dass die mündliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz nur ausnahmsweise unterbleiben darf, etwa, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass die erneute Anhörung neue Erkenntnisse bringt; die Nichtanhörung ist durch das Landgericht näher zu begründen (vgl. zur mündlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz BayObLG NVwZ 1992, 814; NVwZ 1993, 103; NVwZ-Beil.
  • OLG Frankfurt, 07.04.2003 - 20 W 117/03

    Abschiebungshaft: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht deshalb heute Übereinstimmung dahin, dass die mündliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz nur ausnahmsweise unterbleiben darf, etwa, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass die erneute Anhörung neue Erkenntnisse bringt; die Nichtanhörung ist durch das Landgericht näher zu begründen (vgl. zur mündlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz BayObLG NVwZ 1992, 814; NVwZ 1993, 103; NVwZ-Beil.
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 16 Wx 33/01

    Berechnung der Vierwochenfrist im Asylrecht

    Nach einheitlicher obergerichtlicher Rechtsprechung kann die mündliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz nur ausnahmsweise unterbleiben, etwa wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass die erneute Anhörung neue Erkenntnisse bringt, wobei die Nichtanhörung durch das Landgericht näher zu begründen ist (vgl. BayObLG NVwZ 1992, 814; BayObLG NVwZ 1993, 103; BayObLG NVwZ-Beil.
  • OLG Frankfurt, 30.01.2003 - 20 W 10/03

    Abschiebungshaftverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen im

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht deshalb heute Übereinstimmung dahin, dass die mündliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz nur ausnahmsweise unterbleiben darf, etwa, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass die erneute Anhörung neue Erkenntnisse bringt; die Nichtanhörung ist durch das Landgericht näher zu begründen (vgl. zur mündlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz BayObLG NVwZ 1992, 814; NVwZ 1993, 103; NVwZ-Beil.
  • OLG Frankfurt, 28.10.1997 - 20 W 366/97

    Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Abschiebung; Rechtmäßigkeit

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  • OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95

    Ausländerrecht: Abschiebehaft, Erneute mündliche Anhörung des Betroffenen,

    Der Senat ist mit anderen Oberlandesgerichten der Auffassung, daß von einer erneuten mündlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren nur abgesehen werden darf, wenn ausnahmsweise davon ausgegangen werden kann, sie werde nichts zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BayobLG NVwZ 1993, 103; NVwZ 1992, 814 ; BayObLGZ 1992, 256 ; OLG Dresden InfAuslR 1995, 163; OLG Celle NdsRpfl. 1995, 214)).
  • OLG Naumburg, 15.08.2008 - 6 Wx 6/08

    D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensrecht, Anhörung, Landgericht, Beschwerde,

    Die Anhörung ist deshalb nötig, weil es nicht nur dem Amtsgericht, sondern auch dem Beschwerdegericht obliegt, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (§ 12 FGG), dem Betroffenen das rechtliche Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG) und sich einen persönlichen Eindruck von dessen Glaubwürdigkeit zu verschaffen (vgl. BayOblG, Beschluss vom 19. März 1992 ­ 3 ZBR 29/92 ­ NVwZ 1992, 814 f.; Beschluss vom 2. August 2001 ­ 3 ZBR 237/01 -, InfAuslR 2002, 314 f.; vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 2002 ­ 2 Wx 40/02 ­ und OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. März 2002 ­ 5 W 40/02 ­ NdsRpfl 2002, 264; OLG Naumburg, Beschluss vom 24. Februar 2000 ­ 10 Wx 4/00 ­ FGPrax 2000, 211 f.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 - 6 Wx 5/05; Senatsbeschluss vom 27. September 2005 ­ 6 Wx 7/05; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2006 ­ 6 Wx 2/06; Senatsbeschluss vom 7. April 2006 ­ 6 Wx 6/06; Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2006 ­ 6 Wx 14/06 ­ vorgehend 3 T 648/06 Landgericht Magdeburg; Senatsbeschluss vom 17. Juli 2007 ­ 6 Wx 6/07).
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