Rechtsprechung
BVerfG, 25.08.1992 - 2 BvR 1433/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Weiterleitungspflicht im Asylverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Asylrecht - Anerkennung - Prüfung der Asylanträge - Zuständigkeit - Einreiseverweigerung - Verfahrensfehler
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 17.08.1992 - G 10373/92
- VGH Hessen, 20.08.1992 - 10 TG 1539/92
- BVerfG, 25.08.1992 - 2 BvR 1433/92
Papierfundstellen
- NJW 1992, 3157 (Ls.)
- NVwZ 1992, 973
- DVBl 1992, 1538
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80
Rechtsschutz im Asylverfahren
Auszug aus BVerfG, 25.08.1992 - 2 BvR 1433/92
Dabei ist es letztlich unerheblich, ob zur Feststellung eines offensichtlichen Rechtsmißbrauchs bzw. der offensichtlichen Aussichtslosigkeit der Inhalt des Asylantrags nur teilweise oder in vollem Umfang geprüft und bewertet wird; einer Sachentscheidung des Bundesamtes wird nämlich in jedem Fall vorgegriffen (BVerfGE 56, 216 [241]).Da bei der Annahme einer "abstrakt gewichtenden" Vorprüfung durch die Grenzschutzbehörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen die Beschwerdeführerin ergriffen werden dürften, ohne daß zuvor das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Feststellung der Asylberechtigung durchgeführt ist, widerspricht diese Verfahrensweise der Grundkonzeption des Gesetzes, nach der - bis zu einer etwaigen Gesetzesänderung - allein dem Asylanerkennungsverfahren die Aufgabe der Gewährleistung des Grundrechts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zufällt (BVerfGE 56, 216 [242]).
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 25.08.1992 - 2 BvR 1433/92
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
- BGH, 17.06.1993 - VII ZR 243/91
Kostentragung für Unterbringung von Asylbewerbern auf Flughäfen
Die Durchführung dieses Verfahrens, das die Sicherung des Asylgrundrechts bezweckt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413 u.a./80 = BVerfGE 56, 216, 236; BVerfG NVwZ 1992, 973, 974), ist eine gesetzlich vorgeschriebene hoheitliche Aufgabe. - VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 2814/92
Keine Visumspflicht für Asylbewerber bei der Einreise in die Bundesrepublik …
Auch dann, wenn ein Asylantrag unschlüssig, (offensichtlich) unglaubwürdig oder sonst unbegründet ist, muß dem Asylsuchenden die Durchführung eines Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht werden (BVerfG, Beschluß vom 25.8.1992, NVwZ 1992, 973).