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   BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90   

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BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90 (https://dejure.org/1992,182)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1992 - 4 NB 2.90 (https://dejure.org/1992,182)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 (https://dejure.org/1992,182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan Abwägungsgebot - Normenkontrollverfahren - Keine ausreichende Erschließung durch Bebauungsplan - Verwirkung der Antragsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bauplanungsrecht: Verstoß gegen Abwägungsgebot bei ausschließlicher Zuwegung über nicht befahrbaren Treppenweg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wegemäßige Erschließung von Grundstücken (IBR 1992, 243)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 747 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 974
  • BauR 1992, 187
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers (oder seines Rechtsvorgängers) in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen "Abwägungsmaterial" gehörte (ständige Rechtsprechung seit dem grundlegenden Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 ).

    Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge der Bürgerbeteiligung bei der Planaufstellung vorzutragen, so ist sein Interesse abwägungsbeachtlich nur dann, wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen mußte (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979, a.a.O., S. 104).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Für einen Normenkontrollantrag fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Die Beschwerde rügt zwar zu Recht, daß die vom Normenkontrollgericht angenommene Fehlerhaftigkeit der Festsetzungen für den Weg zur Grundstraße (Flurstück Nr. 3037/5) nicht zur bloßen Teilnichtigkeit des Bebauungsplans hinsichtlich des Weges führen kann, weil so ein Planungstorso entsteht (vgl. zur Möglichkeit der Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans z.B. den Beschluß des Senats vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Die als Abwägungsmaterial beachtlichen privaten Interessen beschränken sich jedoch im Bauplanungsrecht nicht auf subjektive öffentliche Rechte oder verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter (vgl. die Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 und vom 16. August 1989 - BVerwG 4 NB 27.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Das Normenkontrollgericht hätte deshalb gegebenenfalls sogar über den Antrag hinausgehen und auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung den gesamten Bebauungsplan oder zumindest einen abtrennbaren Teil des Planes mit dem Bereich des Treppenweges für nichtig erklären müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - DVBl. 1992, 37).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Bereits geklärt ist, daß auch die Ausübung prozessualer Rechte den Geboten von Treu und Glauben unterliegt und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 , mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, daß zu den Mindestvoraussetzungen der wegemäßigen Erschließung im Regelfall gehört, daß an das Baugrundstück herangefahren werden kann, weil - im Grundsatz - nur so gesichert ist, daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erreichbar sind (vgl. z.B. Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228; Urteil vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - NVwZ 1991, 1090 ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Geklärt ist aber auch, daß ein Bebauungsplan die Anforderungen an die Erschließung eines Baugrundstücks hiervon abweichend festlegen, insbesondere eine im Vergleich zur Zufahrt mindere Erreichbarkeit des Grundstücks - d.h. praktisch: seine unmittelbare Erreichbarkeit nur für Fußgänger (Zugang) - genügen lassen kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Der Senat hat auch bebereits ausgesprochen, daß in die Prüfung eines Normenkontrollantrages nicht mehr eingetreten werden kann, wenn der Antragsteller dadurch, daß er zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts das Gericht anruft, sich zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (Beschluß vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 14.89 - Buchholz 310 § 47 Nr. 44).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.04.1985 - 6 C 3/84

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Verwirkung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Danach kommt eine Verwirkung des Antragsrechts nach § 47 Abs. 2 VwGO in der Tat in Betracht, wenn der Antragsteller zunächst die ihm günstigen Festsetzungen eines Bebauungsplans ausnutzt und sich erst dann gegen die ihm ungünstigen Festsetzungen wendet (vgl. etwa das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 24. April 1985 - 6 C 3/84 - BRS 44 Nr. 31).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 4 NB 27.88

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Derartige Erwägungen zielen - ohne daß dies das Berufungsgericht näher ausgeführt hat - auf den hinsichtlich § 47 Abs. 6 Satz 2 VwGOübertragbaren Gedanken des § 183 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 2.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61 = NVwZ 1992, 974).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2017 - 1 S 345/17

    Normenkontrollantrag eines Einzelstadtrates im Gemeinderat gegen das vom

    Am fehlenden Rechtsschutzinteresse scheitert ein Normenkontrollantrag ferner dann, wenn es einen anderen einfacheren Weg zu dem erstrebten Ziel gibt (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85; Beschl. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 - BauR 1992, 187; Beschl. v. 04.06.2008 - 4 BN 13.08 - BauR 2008, 2031).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt ferner dann, wenn es einen anderen, einfacheren Weg zu dem erstrebten Ziel gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - BVerwG 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91 f., insoweit nur unvollkommen in juris Rn. 19, v. 23.1.1992 - BVerwG 4 NB 2.90 -, juris Rn. 12, und v. 4.6.2008 - BVerwG 4 BN 13.08 -, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der Beschwerdeeinlegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2307
  • NVwZ 1992, 974 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.11.1991 - 5 ER 681.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Durch Beschluß des Senats vom 26. November 1991 - BVerwG 5 ER 681.91 -, dem Kläger durch am 3. Dezember 1991 zur Post gegebenen eingeschriebenen Brief zugestellt, ist dem Kläger für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ihm am 8. März 1991 zugestellten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 1991 Prozeßkostenhilfe bewilligt worden.
  • BSG, 20.10.1977 - 1 BA 55/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumen der

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Jedenfalls wenn wie hier - und anders als in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall - dem Wiedereinsetzungsantrag ein Verfahren vorausgegangen ist, in dem dem Antragsteller Prozeßkostennilfe bewilligt worden ist; ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 160 a Abs. 2 Satz 1 SGG, dem Vorbild des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (s. BT-Drucks. 11/7030 S. 33 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs), anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer, der schon die Einlegungsfrist versäumt hat, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung steht, wenn ihm wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, und daß die Einmonatsfrist für die Begründung mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. BSG: Beschlüsse vom 20. Oktober 1977 - Az. 1 BA 55/77 - und vom 10. Mai 1978 - Az. 7 BAr 18/78 - und - dieser Rechtsprechung für § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgend - BAGE 43, 297).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Dies hält der Senat wegen der damit verbundenen Begrenzung des der "armen Partei" verbleibenden Rechtsschutzes nicht für gerechtfertigt (s. auch BAGE 59, 174 ).
  • BSG, 10.05.1978 - 7 BAr 18/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Jedenfalls wenn wie hier - und anders als in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall - dem Wiedereinsetzungsantrag ein Verfahren vorausgegangen ist, in dem dem Antragsteller Prozeßkostennilfe bewilligt worden ist; ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 160 a Abs. 2 Satz 1 SGG, dem Vorbild des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (s. BT-Drucks. 11/7030 S. 33 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs), anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer, der schon die Einlegungsfrist versäumt hat, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung steht, wenn ihm wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, und daß die Einmonatsfrist für die Begründung mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. BSG: Beschlüsse vom 20. Oktober 1977 - Az. 1 BA 55/77 - und vom 10. Mai 1978 - Az. 7 BAr 18/78 - und - dieser Rechtsprechung für § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgend - BAGE 43, 297).
  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Dabei kann offenbleiben, ob mit dem 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts davon auszugehen ist, daß die Beschwerdebegründungsfrist grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils zu laufen beginnt, wenn die Frist zur Einlegung der Beschwerde versäumt und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt worden ist (so Beschluß vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 -).
  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
    Jedenfalls wenn wie hier - und anders als in dem vom 9. Senat entschiedenen Fall - dem Wiedereinsetzungsantrag ein Verfahren vorausgegangen ist, in dem dem Antragsteller Prozeßkostennilfe bewilligt worden ist; ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 160 a Abs. 2 Satz 1 SGG, dem Vorbild des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (s. BT-Drucks. 11/7030 S. 33 zu § 133 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs), anzunehmen, daß dem Beschwerdeführer, der schon die Einlegungsfrist versäumt hat, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung steht, wenn ihm wegen Versäumung der Einlegungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, und daß die Einmonatsfrist für die Begründung mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung hinsichtlich der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährenden Beschlusses zu laufen beginnt (vgl. BSG: Beschlüsse vom 20. Oktober 1977 - Az. 1 BA 55/77 - und vom 10. Mai 1978 - Az. 7 BAr 18/78 - und - dieser Rechtsprechung für § 72 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG folgend - BAGE 43, 297).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    § 18 FamFG ist, ebenso wie die inhaltsgleiche Regelung in § 234 Abs. 1 ZPO (dazu: BGH, Beschl. v. 9. Juli 2003, XII ZB 147/02, NJW 2003, 3275, 3276 f.) und ähnlich wie § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO (BVerwG NJW 1992, 2307, 2308) jeweils in der bis zum 31. August 2004 geltenden Fassung, verfassungskonform auszulegen (Bahrenfuss in Bahrenfuss (Hrsg.) FamFG, § 18 Rdn. 2; Prütting/Helms/Ahn-Roth, FamFG, § 18 Rdn. 23 f.; offen Keidel/Sternal, FamFG, 16 Aufl., § 18 Rdn. 10 f.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision steht dem Prozessbevollmächtigten bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist (§ 133 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) zumindest dann die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von zwei Monaten im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO zu, wenn keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist, die mit einer sich daran anschließenden einmonatigen Begründungsfrist verbunden wäre (vgl. Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. Nr. 3).

    Diese Frist kann ein solcher Beschwerdeführer beanspruchen, um keinen unzulässigen Nachteil gegenüber bemittelten Rechtsbehelfsführern (vgl. im Einzelnen nachfolgend 2. b) erleiden zu müssen (vgl. die tragenden Gründe im Beschluss vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 3 m.w.N.; s. ferner Pietzner a.a.O. Rn. 63).

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    des Bundesverwaltungsgerichts zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG NJW 1992, 2307) und zur Begründung der Revision (Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84),.
  • VG Berlin, 15.01.2021 - 4 K 160.20

    Maklererlaubnis für psychisch Erkrankten mit strafrechtlicher Verurteilung?

    Das Hindernis entfällt mit der Zustellung des Beschlusses über die PKH-Bewilligung, so dass hiermit auch die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 zu laufen beginnt (BVerwG, Beschluss vom 18. März 1992 - 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307; Schoch/Schneider VwGO/Bier/Steinbeiß-Winkelmann, 39. EL Juli 2020 Rn. 17, VwGO § 60 Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Kläger, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - <NJW-RR 1987, 1150>; Senatsbeschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - ).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

    Allenfalls könnte unbeschadet dieser Unabhängigkeit der Beschwerdebegründungsfrist von dem Lauf der Beschwerdefrist in Betracht kommen, einem Kläger, dem wegen der Versäumung der Beschwerdeeinlegungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist, in Fortentwicklung der den Fristvorschriften des § 116 FGO zugrunde liegenden Rechtsgedanken im Anschluss an die Zustellung des Beschlusses, durch den dieses geschehen ist, eine Frist von einem weiteren Monat für die Begründung der Beschwerde einzuräumen (so Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1992, 974; Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297; Bundessozialgericht --BSG--, Beschluss vom 20. Oktober 1977 1 BA 55/77, SozR 1500 § 164 Nr. 9; Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, § 133 Rdnr. 62).
  • BFH, 04.09.2002 - XI R 67/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) soll allerdings einem Rechtsmittelführer, der PKH beantragt und deshalb die Frist für die Einlegung des von ihm beabsichtigten Rechtsmittels versäumt hat, dann, wenn ihm nach der Bewilligung von PKH wegen dieser Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, für die Begründung des Rechtsmittels eine weitere Frist von einem Monat zur Verfügung stehen (BVerwG-Beschluss vom 18. März 1992 5 B 29.92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2307, unter Verweis auf Bundessozialgericht --BSG-- und Bundesarbeitsgericht --BAG--; BVerwG-Beschluss vom 2. April 1992 5 C 24.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 139 Nr. 84, m.w.N.; ebenso BAG, Beschluss vom 19. September 1983 5 AZN 446/83, BAGE 43, 297).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1998 - 7 S 1819/98

    Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit der unterschiedlichen Fristen für die

    Nach der Entscheidung über diesen Prozeßkostenhilfeantrag hat der mittellose Beteiligte grundsätzlich einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er den Prozeßkostenhilfeantrag innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gestellt hat und über diesen aber erst nach Ablauf der  Rechtsbehelfsfrist entschieden worden ist (BVerwG, Beschluß vom 18.3.1992 - 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 3).

    - 5 B 29.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 3 mit Hinweis auf die Rechtsprechung  des  BSG und des BAG sowie Beschluß vom 2.4.1992 - 5 C 24.91 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 84).

  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97

    Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht

    Diese noch zur Einreichung einer gesonderten Begründung innerhalb der einheitlichen Monatsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 VwGO a.F. ergangene Rechtsprechung gilt (erst recht) für die Auslegung und Anwendung der durch das 4. VwGO -Änderungsgesetz eingeführten besonderen Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 und 2 VwGO (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 -, Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - und Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 178.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO [n.F.] Nrn. 2, 3 und 14).
  • BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10

    Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Einlegung nach Ablehnung des

    Dafür stand ihr die volle Monatsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Verfügung (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - NVwZ 2002, 992 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307 = Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 3; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - NJW-RR 1987, 1150).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 6 B 88.99

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmitteleinlegungsfrist und

  • BVerwG, 16.07.1992 - 5 B 107.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 26.10.2001 - 7 B 75.01

    Entschädigungsberechtigung aus Inanspruchnahme eines Grundstücks in der DDR -

  • OLG Hamburg, 30.10.2006 - 3 Ws 134/06

    Klagerzwingung, Antragsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 27.10.1995 - 4 B 109.95

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wiedereinsetzung

  • VG Düsseldorf, 25.01.2008 - 21 K 3379/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Stellen eines Antrags auf Bewilligung

  • BVerwG, 22.03.1994 - 5 B 138.93

    Verhinderung auf Grund der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse als ausreichende

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 25.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Unmöglichkeit zur Aufbringung der

  • VG Berlin, 14.02.2023 - 10 K 4.20
  • BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 77.96

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist für

  • BVerwG, 11.10.1994 - 5 B 94.94

    Verhinderung an der Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über den

  • BVerwG, 02.04.1992 - 5 C 24.91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Unmöglichkeit zur Aufbringung der

  • BVerwG, 25.04.2002 - 3 B 138.01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung infolge einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2019 - 1 LZ 587/18

    Rechtzeitigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die

  • BVerwG, 20.04.1993 - 9 B 235.93

    Beginn des Laufs der Beschwerdeeinlegungsfrist

  • VG Düsseldorf, 18.12.2009 - 21 K 6318/09

    Unterhalt Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschussgesetz Anrechnung Bezugsdauer

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