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   BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92   

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BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92 (https://dejure.org/1992,1692)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 3Z BR 90/92 (https://dejure.org/1992,1692)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 3Z BR 90/92 (https://dejure.org/1992,1692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Memmingen - XIV 2/92
  • LG Memmingen - 4 T 1061/92
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1083 (Ls.)
  • MDR 1992, 1008
  • NVwZ 1993, 102
  • BayObLGZ 1992 Nr. 55
  • BayObLGZ 1992, 256
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92
    Die nach altem Recht (§ 57 Abs. 2 Satz 1 AuslG a.F.; vgl. BGHZ 98, 109/111 f.; BayObLGZ 1991, 72/75; 247/248) erforderliche Prüfung der Ausreisepflicht und der Abschiebungserfordernisse ist daher grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
  • BayObLG, 31.01.1991 - BReg. 3 Z 6/91
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92
    Die nach altem Recht (§ 57 Abs. 2 Satz 1 AuslG a.F.; vgl. BGHZ 98, 109/111 f.; BayObLGZ 1991, 72/75; 247/248) erforderliche Prüfung der Ausreisepflicht und der Abschiebungserfordernisse ist daher grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
  • BayObLG, 01.12.1988 - BReg. 3 Z 159/88
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92
    Die Dauer der angeordneten Haft verletzt nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BayObLGZ 1988, 382; 1991, 259/260).
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 3 Z 6/80
    Auszug aus BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 90/92
    Denn auf einer etwaigen Verletzung der grundsätzlich auch dem Beschwerdegericht obliegenden Pflicht, den Betroffenen mündlich anzuhören (§ 103 Abs. 2 AuslG , § 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG ; vgl. § 7 Abs. 5 FreihEntzG ; BayObLGZ 1980, 20/21 f.), beruht die angefochtene Entscheidung auf keinen Fall.
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Die gesetzliche Aufenthaltsgestattung stellt insoweit nicht nur ein (allein im Ausweisungsverfahren zu überprüfendes) Abschiebungshindernis, sondern auch ein Abschiebungshafthindernis dar (BayObLG NVwZ 1993, 102; OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 811, 812; OLG Naumburg FGPrax 2000, 211), das folglich im Abschiebungshaftverfahren zu prüfen ist und dessen Vorliegen die Abschiebungshaft rechtswidrig macht.
  • OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 71/05

    Asylrecht: Anspruch eines Asylbewerbers auf Haftentschädigung bei Anordnung von

    Das wegen der fehlerhaften Zustellung weiterhin bestehende Aufenthaltsrecht steht einer Haftanordnung entgegen (OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 811 [812]; BayObLG NVwZ 1993, 102).

    Der Haftrichter hat daher bei einem ersten Asylantrag auch zu prüfen, ob die gesetzliche Aufenthaltsgestattung erloschen ist (OLG Karlsruhe NVwZ 1993, 811 [812]; BayObLG NVwZ 1993, 102; Renner, a.a.O., § 57 AuslG Rdnr. 14).

  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

    Um eine Erleichterung der Anordnung der Abschiebehaft zu erreichen (BT-Drucks. 12/2062 S. 26 und S. 45), wurde dabei auch die Regelung der Sicherungshaft geändert und § 57 Abs. 2 AuslG um konkrete Haftgründe erweitert, die den Richter zwingend zur Anordnung von Sicherungshaft verpflichten, soweit diese nicht nach § 57 Abs. 2 Satz 3 AuslG unzulässig ist (vgl. BayObLGZ 1992, 256, 257).
  • BGH, 28.02.2001 - V ZB 8/01

    Zulässigkeit einer Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten

    Da die Ausreisepflicht damit entfallen ist (vgl. Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 57 AuslG), fehlt es an einer Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungshaft (vgl. BayObLGZ 1992, 256, 258).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 17/93

    Anordnung einer Abschiebehaft gegen einen Ausländer mit unbekanntem

    Um eine Erleichterung der Anordnung der Abschiebehaft zu erreichen (BT-Drucks. 12/2062 S. 26 und S. 45), wurde dabei auch die Regelung der Sicherungshaft geändert und § 57 Abs. 2 AuslG um konkrete Haftgründe erweitert, die den Richter zwingend zur Anordnung von Sicherungshaft verpflichten, soweit diese nicht nach § 57 Abs. 2 Satz 3 AuslG unzulässig ist (vgl. BayObLGZ 1992, 256, 257).
  • OLG Zweibrücken, 10.09.2001 - 3 W 204/01

    Abschiebehaft - Sicherung der Zurückschiebung - Bearbeitungsdauer des Vollzugs

    Die Ausführungen des Landgerichts und des Betroffenen (insbesondere im Erstbeschwerdeverfahren) zu der Frage, ob der Betroffene einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat (§ 55 Abs. 2 AuslG), geben dem Senat Veranlassung darauf hinzuweisen, dass die zuständige Verwaltungsbehörde und die Verwaltungsgerichte, nicht aber die Haftgerichte zu prüfen haben, ob die Abschiebung oder - wie hier - die Zurückschiebung des Betroffenen zu Recht betrieben wird (vgl. BGHZ 78, 145; BayObLG NVwZ 1993, 102; Beschluss vom 4. Oktober 1996 - 3 Z BR 257/96; Renner aaO § 57 Rdnr. 7).
  • KG, 04.08.2009 - 1 W 376/07

    Abschiebungshaftverfahren: Feststellungslast für die Einreise eines Betroffenen

    Sie verhindert auch eine Haftanordnung nach § 62 Abs. 2 S.1 Nr. 5 AufenthG, da eine asylrechtliche Aufenthaltsgestattung bei sämtlichen Haftgründen zu berücksichtigen ist (BayObLG, NVwZ 1993, 102; vgl. auch BVerfG, InfAuslR 2009, 205 ff. zur Prüfung der Ausreisepflicht).
  • KG, 04.08.2009 - 1 W 379/07

    Anforderungen an den Nachweis der Ausreisepflicht des Betroffenen im

    Sie verhindert auch eine Haftanordnung nach § 62 Abs. 2 S.1 Nr. 5 AufenthG, da eine asylrechtliche Aufenthaltsgestattung bei sämtlichen Haftgründen zu berücksichtigen ist (BayObLG, NVwZ 1993, 102; vgl. auch BVerfG, InfAuslR 2009, 205 ff. zur Prüfung der Ausreisepflicht).
  • OLG Naumburg, 24.02.2000 - 10 Wx 4/00

    Illegales Aufhalten im Bundesgebiet als alleiniger Haftgrund; Prüfung der

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  • OLG Frankfurt, 22.11.1995 - 20 W 538/95

    Ausländerrecht: Abschiebehaft, Erneute mündliche Anhörung des Betroffenen,

    Der Senat ist mit anderen Oberlandesgerichten der Auffassung, daß von einer erneuten mündlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren nur abgesehen werden darf, wenn ausnahmsweise davon ausgegangen werden kann, sie werde nichts zur Sachaufklärung beitragen (vgl. BayobLG NVwZ 1993, 103; NVwZ 1992, 814 ; BayObLGZ 1992, 256 ; OLG Dresden InfAuslR 1995, 163; OLG Celle NdsRpfl. 1995, 214)).
  • OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1993 - 3 Wx 276/93

    Ausländerrecht: Anordnung von Sicherungshaft bei begründetem Verdacht des

  • BayObLG, 20.03.1998 - 3Z BR 75/98

    Infragestellen des Haftgrundes im Abschiebungshaftverfahren

  • BayObLG, 14.02.1997 - 3Z BR 51/97

    Zeitlich begrenzte Abschiebungshaft und anschließende Strafvollstreckung

  • LG Karlsruhe, 18.11.1993 - 11 T 528/93

    Verstoß gegen das Ausländergesetz wegen Entziehung der Abschiebung;

  • BayObLG, 30.06.1993 - 3Z BR 141/93

    Voraussetzungen für Fluchtverdacht bei drohender Abschiebung

  • BayObLG, 14.03.1994 - 3Z BR 37/94

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

  • BayObLG, 05.05.1993 - 3Z BR 93/93
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.09.1992 - 2 W 141/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7903
OLG Köln, 30.09.1992 - 2 W 141/92 (https://dejure.org/1992,7903)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.09.1992 - 2 W 141/92 (https://dejure.org/1992,7903)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. September 1992 - 2 W 141/92 (https://dejure.org/1992,7903)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3306
  • NVwZ 1993, 102 (Ls.)
  • ZUM 1994, 44
  • afp 1992, 382
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