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VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92 |
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Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Leitsatz)
VvB Art. 6 Abs. 1, 26 Abs. 1, 53 Abs. 2, 54 Abs. 1, 87 a Abs. 2; VerfGHG § 49 Abs. 1 und 2; Bezirksverwaltungsgesetz § 35 Abs. 2
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 17.03.1992 - 8 B 31.91
- VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 1093
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Zwar ist es richtig, daß die Grundrechte im Grundsatz Abwehr-, Leistungs- und Teilhaberrechte der Bürger und ihrer Zusammenschlüsse gegen den Staat darstellen und deshalb grundsätzlich dem Staat und seinen Untereinheiten eine Grundrechtsfähigkeit dort zu versagen ist, wo sie öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllen (vgl. zum Bundesrecht unter anderem BVerfGE 21, 362 ; 35, 263 ; 38, 175 ).Wie das Bundesverfassungsgericht für die Grundrechte nach dem Grundgesetz in ständiger Rechtsprechung überzeugend angenommen hat, kann der Staat nicht gleichzeitig Adressat und Berechtigter der Grundrechte sein und sind die Kompetenzkonflikte innerhalb des staatlichen Organisationsbereichs nicht als grundrechtsrelevant anzusehen (vgl. etwa BVerfGE 21, 362 ).
- VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 39/92
Keine Beteiligtenfähigkeit der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung im …
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Das schließt zugleich die Annahme aus, die Verfassungsbeschwerde könnte hier deshalb unzulässig sein, weil das Begehren der Beschwerdeführerin im Wege eines verfassungsrechtlichen Organstreitverfahrens nach §§ 14 Nr. 1, 36 ff. VerfGHG hätte verfolgt werden können (vgl. in diesem Zusammenhang im einzelnen Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 39/92 -).Dieses in Auslegung und Anwendung des § 35 Abs. 2 BezVerwG vom Oberverwaltungsgericht Berlin gefundene Ergebnis ist aus der Sicht des Berliner Landesverfassungsrechts nicht zu beanstanden (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 39/92 -).
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Über diese Wahlen hinaus gelten diese Grundsätze als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch für politische Abstimmungen in den von Wahlberechtigten gewählten Parlamenten, z.B. für Abstimmungen über die Zuteilung von Sitzen in Ausschüssen und sonstigen Gremien (vgl. in diesem Zusammenhang zum Bundesrecht unter anderem BVerfGE 51, 222 mit weiteren Nachweisen und zum bayerischen Landesrecht BayVerfGH in BayVBl. 1977, 271 ).Etwas anderes gilt indes für den Grundsatz der Gleichheit der Wahl (vgl Art. 26 Abs. 1 u. 54 Abs. 1 VvB und den damit auf das engste im Zusammenhang stehenden Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. Zwar handelt es sich bei diesen beiden Grundsätzen - wie dargelegt - um Anwendungsfälle des allgemeinen Gleichheitssatzes. Doch unterscheiden sie sich von dem allgemeinen Gleichheitssatz durch ihren formalen Charakter. Dieser Unterschied zwingt mit Blick auf alle mit Wahlen zusammenhängenden Fragen grundsätzlich zu einer schematischen Gleichheit. Deshalb bedürfen in diesem Bereich zu Ungleichbehandlungen führende Bestimmungen stets eines besonderen, rechtfertigenden, zwingenden Grundes (vgl. zum Bundesrecht unter anderem BVerfGE 51, 222 (235> mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Wie mit Recht allgemein anerkannt ist (vgl. etwa BVerfGE 34, 269 ), sind die Gerichte nach der Verfassungsordnung nicht lediglich auf die Umsetzung gesetzgeberischer Weisungen in den Grenzen des möglichen Wortsinns verwiesen, sondern auch zur Lückenfüllung unter Übertragung anderweitig niedergelegter gesetzgeberischer Wertungen oder notfalls auch zu rechtsfortbildender Gestaltung nach den Maßstäben der praktischen Vernunft und den fundierten allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft berufen. - BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71
Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Diese Grundsätze gelten über das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 GG unmittelbar auch in den Ländern, und zwar nicht nur für die Landesparlamente, sondern auch für Gemeindevertretungen, die als demokratisch gewählte Beschlußorgane insoweit dem Bereich der Legislative zuzuordnen sind (vgl. BVerfGE 32, 346 ). - BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89
Ausländerwahlrecht II
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Auch wenn die Berliner Verwaltungsbezirke als rechtlich unselbständige Gliederungen einer Einheitsgemeinde nicht unter die Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG fallen (vgl BVerfGE 83, 60 für die Hamburgischen Bezirksversammlungen) und der Funktionsbereich der Bezirksverordnetenversammlungen nach der Verfassung von Berlin enger abgegrenzt ist, üben deren Mitglieder als demokratisch legitimierte Repräsentanten Staatsgewalt aus Ihr Funktionsbereich kann ebensowenig wie derjenige der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin dem grundrechtlich geschützten Rechtsbereich des Bürgers zugeordnet werden Daß der Gesetzgeber die Fähigkeit, Antragsteller oder Antragsgegner eines verfassungsgerichtlichen Organstreits um verfassungsmäßige Rechte und Pflichten zu sein, nur den in § 14 Nr. 1 VerfGHG genannten Beteiligten und damit nicht auch den Mandatsträgern auf der Ebene der Verwaltungsbezirke zugemessen hat, vermag einen mit der Verfassungsbeschwerde durchsetzbaren Grundrechtsschutz für innerstaatliche Kompetenzkonflikte auf dieser Ebene nicht zu eröffnen. - BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Redezeit
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Zur Rechtsstellung der Fraktionen des Bundestages und der einzelnen Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihrer Funktionen hat das Bundesverfassungsgericht überzeugend angenommen, daß insoweit nicht die für den Wahlkampf anerkannten Bürgerrechte auf Chancengleichheit als grundrechtliche Sicherung aus Art. 3 und 21 GG maßgebend sind, sondern die Regelungen über den Abgeordnetenstatus nach Art. 38 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 70, 324 ). - BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
Universitäre Selbstverwaltung
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann nur höchst ausnahmsweise die Grundrechtsfähigkeit zustehen, ihren Teilen jedenfalls nur dann, wenn das Gesamtgebilde selbst über eine - dann immer partielle - Grundrechtsfähigkeit verfügt (vgl. etwa BVerfGE 15, 256, 261 f.), Das mag hier in den Einzelheiten auf sich beruhen. - BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ehenamen
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
Überdies hat es etwa das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 84, 9 (24)) erst jüngst beim Streit um den Namen von Kindern aus Ehen, in denen sich die Eheleute nicht auf einen gemeinsamen Ehenamen einigen konnten, für "sachgerecht" gehalten, den Kindern vorläufig einen Doppelnamen zu geben und den Standesbeamten hierfür die Reihenfolge der Namen durch Los ermitteln lassen. - VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 36/92
Kein verfassungsmäßig verbürgtes Recht der Bezirke Berlins auf bezirkliche …
Auszug aus VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92
"Jedermann" im Sinne von § 49 Abs. 1 VerfGHG ist dementsprechend - der Verfassungsgerichtshof hat dies bisher der Sache nach offengelassen (vgl. das Urteil vom gleichen Tage - VerfGH 36/92 -) - nach meiner Auffassung (nur) jeder Grundrechtsträger und jeder Träger als grundrechtsgleich zu qualifizierender Rechte. - BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
- BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60
Société Anonyme
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Klagestop Kriegsfolgen
- BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerwG, 04.03.1991 - 8 B 31.91
Rechtmäßigkeit einer erhobenen Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte und …
- BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
- BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62
Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 18.08.1989 - 1 A 79.89
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.08.1992 - 8 B 118.92
Herausnahme der "Wasserversorgung" aus dem Negativkatalog des § 121 Abs. 2 der …
- BVerwG, 10.08.1989 - 1 A 80.89
Rechtsmittel
- BFH, 07.08.1969 - V K 2/68
Nichtigkeitsklage - Finanzgerichtliches Verfahren - Ordnungsgemäß vertretene …
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
- BVerwG, 06.03.1987 - 8 B 27.87
Straßenbauliche Maßnahmen als Verbesserung im Sinne des § 8 Abs. 2 …
- BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68
Behördliches Beschwerderecht
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Wüppesahl
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
5%-Sperrklausel III
- VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 36/92
Rückenteignung
Deshalb wird, wie der Verfassungsgerichtshof im Urteil vom 19. Oktober 1992 (VerfGH 24/92) entschieden hat, der Verfassung von Berlin nur eine Auslegung des Art. 87 a Abs. 2 S. 4 VvB wie des § 35 Abs. 2 BezVerwG dahin gerecht, daß diese Bestimmungen selbst das Verfahren zur Auflösung einer etwaigen Pattsituation abschließend festlegen, und zwar das Losverfahren. - VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 6/01
Abschluß einer Zielvereinbarung des Senats mit Berliner Stadtreinigungsbetrieben …
Entsprechend unterliegt die Zulässigkeit eines verfassungsrechtlichen Organstreitverfahrens nach §§ 36 ff. VerfGHG keinen Zweifeln, wenn - wie hier - die neue Fraktion ausdrücklich die Fortsetzung des Verfahrens erklärt (vgl. zu den Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlungen: Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 ).Hinzu kommt, daß verfassungsgerichtliche Verfahren typischerweise einige Zeit in Anspruch nehmen, so daß die Verfahrensbeteiligten, deren Lebensdauer von der Dauer der Wahlperiode abhängig ist, weitgehend gehindert wären, die Klärung einer klärungsbedürftigen verfassungsrechtlichen Rechtsfrage zu betreiben, weil sie Gefahr laufen, vor Beendigung dieser Auseinandersetzung ihre Parteifähigkeit einzubüßen (Beschluß vom 19. Oktober 1992, a.a.O., LVerfGE 1, 9 ).
- VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig - …
Vielmehr liegt darin nach dem sachlichen Regelungsgehalt die umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen mit demselben Umfang wie die Verbürgung in Art. 3 Abs. 1 GG und damit auch in der materiellen Ausprägung als Willkürverbot (vgl. das Urteil VerfGH 24/92 vom 19. Oktober 1992, Umdruck S. 14/16, sowie den Beschluß VerfGH 53/93 vom 17. Februar 1993, Umdruck S. 3).
- VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 35/97
Verfassungsmäßigkeit der Unterschutzstellung von Denkmalen kraft Gesetzes nach …
Zur Erschöpfung des Rechtswegs gehört grundsätzlich auch eine gesetzlich vorgesehene Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, es sei denn, diese erweist sich von vornherein als aussichtslos (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 ;… Beschluß vom 12. Oktober 1994 - VerfGH 53/94 -~J 1995, S. 373). - VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95 Das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit ergibt sich für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen aus Art. 54 Abs. 1 VvB 1950 (jetzt gleichlautend Art. 70 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 - GVBl. S. 779 -), wonach die Bezirksverordnetenversammlung in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl zur gleichen Zeit wie das Abgeordnetenhaus von den Wahlberechtigten des Bezirks gewählt wird (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9, 21).
- VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 29/96
Umbenennung einer Straße nach StrG BE § 5 Abs 1 verletzt nicht die allgemeine …
Auch wenn in der Verfassung von Berlin eine dem Art. 19 Abs. 3 GG vergleichbare Vorschrift über die Voraussetzungen der Grundrechtsträgerschaft von Vereinigungen fehlt, ist davon auszugehen, daß sich ein Verein u.a. auf Art. 7 VvB als ein eigenes Recht berufen kann (vgl. in diesem Zusammenhang den Beschluß v. 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 -, LVerfGE 1, 9, 16). - OVG Sachsen, 02.06.2009 - 4 B 287/09
Geltendmachung der Mitwirkungsbefugnisse von Gemeinderatsfraktionen bei der …
Auf Organteile öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften sind die Grundrechte ihrem Wesen nach nicht anwendbar, soweit sich diese Organteile - wie hier - auf ihren kommunalverfassungsrechtlichen Status berufen (siehe BVerfG, Kammerbeschl. v. 6.12.2002, NJW 2003, 1856 m. w. N. zur Grundrechtsfähigkeit von Parlamentsfraktionen; anders BerlVerfGH, Beschl. v. 19.10.1992, NVwZ 1993, 1093 f. sowie Ladeur, in: GG Alternativkommentar, 3. Aufl., Art. 19 Abs. 3 Rn. 52, für Organteile von Gemeinden). - VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 4/21
Höhe der Unterschriftenquoren für die Wahlen 2021 in Berlin infolge der …
Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ergibt sich aus dem Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gem. Art. 39 Abs. 1 VvB (Entscheidung vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 -, LVerfGE 1, 21 = juris Rn. 35) in Verbindung mit Art. 21 GG, der unmittelbar in den Ländern als Landesverfassungsrecht gilt (…Beschluss vom 21. September 1995 - VerfGH 12/95 -, juris Rn. 25). - VerfGH Berlin, 18.03.1993 - VerfGH 54/92
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde der …
Im übrigen wird das Gebot der vorrangigen Erschöpfung des Rechtswegs durch den Gesichtspunkt der Zumutbarkeit beschränkt und ist der Beschwerdeführerin aus den im Urteil vom 19. Oktober 1992 (VerfGH 24/92) im einzelnen dargelegten Gründen eine Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens nicht zumutbar.Zwar trifft es zu, dass die Verfassung von Berlin das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit verbürgt und dieses Recht auch zugunsten der Fraktion in der BVV wirken kann (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92).
- VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 77/03
Grundrechtsfähigkeit der juristischen Personen des öffentlichen und privaten …
Parteifähig für eine auf die Verletzung von Grundrechten gestützte Verfassungsbeschwerde ist nur, wer Träger von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten sein kann (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 10 ; Beschlüsse vom 16. August 1995 - VerfGH 7/95 - LVerfGE 3, 47 und 27. Januar 1999 - VerfGH 66/98 - NVwZ-RR 2000, 549). - VerfGH Berlin, 20.08.1997 - VerfGH 46/97
Überprüfung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung am Maßstab des Grundrechts …
- VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der …
- VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 66/98
Mangels Parteifähigkeit der Studentenschaft unzulässige Verfassungsbeschwerde des …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01
Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …
- VerfGH Berlin, 17.03.2021 - VerfGH 20/21
Höhe der Unterschriftenquoren für die Wahlen 2021 infolge der Corona-Pandemie …
- VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96
Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1 …
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung …
- VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95
Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin …
- VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 43/03
Unsubstantiierte Verfassungsbeschwerde: Fehlende Rechtswegerschöpfung wegen …
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
- VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 19/04
- VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 129/03
- VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 25/00
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
- VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
Keine Beteiligtenfähigkeit der Berliner Bezirke im Organstreitverfahren
- VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 90 A/01
- VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 7/95
Keine Grundrechtsfähigkeit der Studentenschaft hinsichtlich ihrer gesetzlich …
- VerfGH Berlin, 12.10.1994 - VerfGH 53/94
Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer Lehrerin aufgrund Falschbeantwortung …
- VerfGH Berlin, 03.08.1999 - VerfGH 27/98
Politische Parteien können Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit bei der …
- OVG Saarland, 15.12.1994 - 1 R 27/94
Klage einer Stadtratsfraktion und eines beigetretenen Bürgers auf verbindliche …
- VerfGH Berlin, 23.01.1995 - VerfGH 5/95
Unzulässige, auf die Wahlrechtsgrundsätze iSv Verf BE Art 26 Abs 1 gestützte …