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   OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92   

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OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92 (https://dejure.org/1992,3432)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 (https://dejure.org/1992,3432)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 1 M 3997/92 (https://dejure.org/1992,3432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1117
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92
    Die hier streitige Zustimmung nach § 82 NdsBauO wird auch nicht durch eine andere gesetzlich vorgeschriebene weitere Genehmigung verdrängt (zu dieser Möglichkeit vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 1163 = DVBl 1989, 1055 [1058]).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92
    Bei der Entscheidung darüber, was dem betroffenen Nachbarn hiernach zumutbar ist, ist das Bundesimmissionsschutzgesetz zu berücksichtigen (vgl. Senat, Die Gemeinde 1987, 323 [3241 unter Hinweis auf BVerwGE 68, 58 = NVwZ 1984, 509).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.01.1982 - 6 B 82/81

    Beeinträchtigung; Öffentliche Belange; Vorhaben; Errichtung; Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92
    Es entspricht zwar der Rechtsprechung beider mit Bausachen befaßter Senate des OVG Lüneburg, daß vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer Baugenehmigung grundsätzlich nicht mehr begehrt werden kann, wenn das beanstandete Bauwerk im wesentlichen erstellt worden ist (vgl. NdsRpfl 1978, 77 und BauR 1982, 372).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92
    Da aber für die Anlage einer Funksendestelle gerade kein besonderes Genehmigungsverfahren vorgesehen ist, bedeutet dies, daß die Frage, ob eine solche Anlage unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes ordnungsgemäß errichtet wird, gegebenenfalls in dem nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Verfahren geprüft werden muß (vgl. BVerwG, NVwZ 1987, 884 = DVBl 1987, 93 [94]).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92
    Die Errichtung des (provisorischen) Stahlgittermastes im Außenbereich und die Nutzung als Funksendestelle verstößt insbesondere nicht gegen das u. a. in § 35 III BauGB enthaltene nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme (zu diesem Gebot vgl. BVerwGE 52, 122 = NJW 1978, 62).
  • VG Düsseldorf, 27.05.1992 - 4 L 1867/92
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92
    Ohne Erfolg macht die Ast. ferner unter Hinweis auf das VG Düsseldorf (Beschl. v. 27.5.1992 - 4 L 1867/92, V. n. b.) geltend, die Ag. habe die erforderliche Prüfung der Voraussetzungen des § 22 BImSchG unterlassen.
  • BVerwG, 12.04.1989 - 6 B 62.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92
    Da sich der Regelungsgehalt einer Baugenehmigung aber nicht nur auf die Errichtung des Bauwerks selbst beschränkt, sondern darüber hinaus auch deren bestimmungsgemäße Nutzung umfaßt, kann in Ausnahmefällen auch dann vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, wenn die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade und vorrangig durch die Nutzung eintritt bzw. eintreten kann (vgl. z. B. Senat, NdsRpfl 1978, 77; OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.1.1988 - 6 B 62/88).
  • OVG Niedersachsen, 23.10.1992 - 1 M 3938/92

    Nachbarschutz gegen Funksendeanlagen; Beeinträchtigung, gesundheitliche; Feld,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92
    Nicht der Stahlgittermast als Baukörper, sondern gerade seine Nutzung als Funksendestelle lassen eine Beeinträchtigung von Rechten der Ast. nicht als ausgeschlossen erscheinen (s. dazu Senat, NVwZ 1993, 1119 L [in diesem Heft]) .
  • VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer

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  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 ; OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117).
  • VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92

    Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für

    Angesichts nicht gesicherter Erkenntnisse über die Wirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das biologische System lassen sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auch bei einer Entfernung des Wohn- und Betriebsanwesens der Antragsteller von 90 m nicht ausschließen (vgl. für einen zulässigen Widerspruch bei 200 m Abstand vom Antennenträger, OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.10.1992 - 1 M 3938/92 - ZUR 1993, 40 - L - zum anders gelagerten Sachverhalt einer sofort vollziehbaren Zustimmung vgl. z. B. OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - und BayVGH, Beschluß vom 15.12.1992 - 14 Cs 92.3208 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94

    Nachbarlicher Abwehranspruch; Antennenträger; Telekom; Elektromagnetisches Feld

    Die Tatsache, daß die Deutsche Bundespost Telekom als öffentliches Unternehmen der Deutschen Bundespost ihre Aufgaben nach unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führt, ändert nichts an den gesetzlichen Vorgaben (Gassner, Fragen der baurechtlichen Zulässigkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen, NVwZ 1993, 1045 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992 - 1 M 3997/92 -, NVwZ 1993, 1117).

    Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 TKZulV geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfassen lediglich die Sicherheit der Benutzer sowie die Sicherheit des Personals der Betreiber von öffentlichen Übertragungswegen, Festanschlüssen oder Wählanschlüssen, nicht aber die Sicherheit Dritter (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, NuR 1995, 205 m. Anm. Neuser; OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1993 - 6 M 4691/93 - HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, a.a.O.; HessVGH, Beschl. v. 11.03.1993, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992, a.a.O.; Roßnagel/Neuser, Die rechtliche Regulierung des Elektrosmogs - am Beispiel des Mobilfunks -, UPR 1993, 401).

  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 (648); OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.1993 - 6 M 4691/93

    Wissenschaftliche Erkenntnis; Nichtthermische Wirkung; Funkwellen; Schädlich;

    Der angefochtene Beschluß steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichts (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.4.1992 - 1 M 361/91 und 1 M 1207/92 - NVwZ 1993, 1119 [LS]; NVwZ 1993, 1117 = BRS 54 Nr. 192 = UPR 1993, 155; Beschl. v. 28.6.1993 - 1 M 1838/93).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 250/91

    Nachbarschutz gegen Richt- und Mobilfunkantenne;; Antennenmast; Gefahr,

    Der Senat ist in der Vergangenheit unter Auseinandersetzung mit den bis dahin vorliegenden Äußerungen davon ausgegangen, daß der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis noch keine endgültigen Antworten auf die Frage erlaubt, bis zu welchen Grenzwerten Auswirkungen solcher Strahlung auf den menschlichen Körper sicher vermieden werden (vgl. Beschlüsse v. 21.4.1992 - 1 M 361/91 -, NVwZ 1992, 993, u.v. 2.12.1992 - 1 M 3997/92 -, NVwZ 1993, 1117).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04

    Anfechtung der Genehmigung für eine Feuerbestattungsanlage

    Die im Baugenehmigungsverfahren vorzunehmende Überprüfung der Voraussetzungen des § 22 BImSchG schreibt kein gesondertes drittschützendes Prüfungsverfahren vor (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 02.12.1992 - 1 M 3997/92 -, NVwZ 1993, 1117 [1118]).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1997 - 1 M 5218/96

    Nachbarschutz nach Baufertigstellung;; Baufreigabe; Fertigstellung; Gesamturteil,

    Es entspricht der Rechtsprechung beider mit Bausachen beschäftigter Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, daß vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer Baugenehmigung grundsätzlich nicht mehr begehrt werden kann, wenn das beanstandete Bauwerk im wesentlichen erstellt worden ist; da der Regelungsgehalt der Baugenehmigung jedoch auch die bestimmungsgemäße Nutzung des Bauwerks umfaßt, kann vorläufiger Rechtsschutz noch in den Ausnahmefällen gewahrt werden, in denen die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade und vorrangig durch die Nutzung eintritt (z.B. Beschl. d. Sen. v. 7.10.1977 - 1 B 92/77 - Nds. Rpfl. 1978, 77; Beschl. d. 6. Sen. v. 20.1.1982 - 6 B 82/82 - BauR 1982, 372; Beschl. d. Sen. v. 2.12.1992 - 1 M 3997/92 NVwZ 1993, 1117).
  • VG Bremen, 17.02.2004 - 1 V 501/02
    Nicht der Stahlgittermast als Baukörper, sondern gerade die Nutzung als Funksendestelle lassen eine Beeinträchtigung von Rechten der Antragsteller nicht ausgeschlossen erscheinen (vgl. Niedersächsisches OVG, B. v. 02. Februar 1992, NVwZ 1993, S. 1117).
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