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   BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91   

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BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91 (https://dejure.org/1993,1839)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1993 - 8 C 35.91 (https://dejure.org/1993,1839)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1993 - 8 C 35.91 (https://dejure.org/1993,1839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erschließung - Vorausleistung - Erschließungsanspruch - 6-Jahres-Frist - Rückzahlungsanspruch - Vorausleistungserhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 133 Abs. 3 S. 3, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 242
  • NVwZ 1993, 1209
  • DVBl 1993, 1363
  • DÖV 1993, 1049
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66

    Nichtehelichkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91
    Sind aber mehrere Auslegungen einer Vorschrift möglich, ist im Zweifel die zu wählen, die der Wahrung von durch die Rechtsordnung anerkannten Rechtspositionen näher kommt (vgl. BVerfGE 25, 167 (191 [BVerfG 29.01.1969 - 1 BvR 26/66] und 195) und BVerfGE 59, 330 (334) [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 799/78] m. w. N.).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91
    Sind aber mehrere Auslegungen einer Vorschrift möglich, ist im Zweifel die zu wählen, die der Wahrung von durch die Rechtsordnung anerkannten Rechtspositionen näher kommt (vgl. BVerfGE 25, 167 (191 [BVerfG 29.01.1969 - 1 BvR 26/66] und 195) und BVerfGE 59, 330 (334) [BVerfG 09.02.1982 - 1 BvR 799/78] m. w. N.).
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91
    Die Erhebung einer Vorausleistung setzte nach der früheren Rechtslage voraus, daß mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von etwa vier Jahren nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens zu rechnen war (vgl. u. a. Urteil vom 22. Februar 1985 - BVerwG 8 C 114.83 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 90, S. 47 f.).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 8.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Verzinsung der Vorausleistung auf den

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91
    Denn § 133 Abs. 3 Satz 4 BauGB stellt mit den einleitenden Worten "Der Rückzahlungsanspruch" ausschließlich ab auf den Anspruch, der vorangehend in § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB geregelt, d. h. deshalb entstanden ist, weil die Erschließungsanlage, deren voraussichtlicher Erschließungsaufwand der Vorausleistungserhebung zugrunde liegt, sechs Jahre nach Erlaß des Vorausleistungsbescheids und Zahlung der Vorausleistung noch nicht benutzbar ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 8 C 8.90 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 115 S. 37).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 35.91
    Danach entstand einem Vorausleistenden ein einklagbarer Erschließungsanspruch, wenn eine Gemeinde trotz vereinnahmter Vorausleistung die entsprechende Straße nicht innerhalb eines Zeitraumes von sechs Jahren nach Abschluß des die Vorausleistung betreffenden Verwaltungsverfahrens in einen Zustand versetzt hatte, der die funktionsgerechte Nutzbarkeit der genehmigten baulichen Anlagen gewährleistet, sofern nicht die Gemeinde die Vorausleistung vor Entstehen dieses Anspruchs zurückerstattet hatte (vgl. BVerwGE 64, 186 (192 ff.) [BVerwG 28.10.1981 - 8 C 4/81]).
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    cc) Der Grundsatz, dass verwirklichte Tatbestände --hier: entstandene Steueransprüche-- von Rechtsänderungen grundsätzlich nicht berührt werden (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. August 1975 IV C 11.73, BVerwGE 49, 131, 136; vom 23. April 1993 8 C 35/91, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1993, 1209), findet seine Rechtfertigung darin, dass die Normadressaten ihr Verhalten am jeweils geltenden Recht orientieren, dieses zur Grundlage ihrer Dispositionen machen und dass eine Anpassung an die neue materiell-rechtliche Rechtslage mit erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden sein kann.
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

    § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist nicht anwendbar, wenn im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzbuchs das die Vorausleistungserhebung betreffende Verwaltungsverfahren bereits länger als sechs Jahre abgeschlossen war und dem Vorausleistenden deshalb bei noch fehlender Benutzbarkeit der Erschließungsanlage ein Erschließungsanspruch entstanden war (wie Urteil vom 23. April 1993 - BVerwG 8 C 35.91 - Abdruck S. 7 ff.).

    Denn § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist nicht anwendbar, wenn - wie im vorliegenden Fall - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzbuchs das die Vorausleistung betreffende Verwaltungsverfahren bereits länger als sechs Jahre abgeschlossen und dem Vorausleistenden deshalb bei immer noch fehlender Benutzbarkeit der Erschließungsanlage unter Geltung des Bundesbaugesetzes ein Erschließungsanspruch entstanden war (Urteile vom 23. April 1993 - BVerwG.8 C 35.91 - Abdruck S. 7 ff. und BVerwG 8 C 65.91 - Abdruck S. 8 ff.).

  • OVG Thüringen, 28.10.2013 - 4 KO 558/12

    Zur Verzinsung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Vorausleistung bei Aufhebung

    Danach verdichtete sich die allgemeine Erschließungspflicht zu einem einklagbaren Erschließungsanspruch, wenn eine Gemeinde trotz vereinnahmter Vorausleistung die entsprechende Straße nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach Abschluss des die Vorausleistung betreffenden Verwaltungsverfahrens in einen Zustand versetzt hatte, der die funktionsgerechte Nutzbarkeit der genehmigten baulichen Anlagen gewährleistet, sofern nicht die Gemeinde die Vorausleistung vor Entstehung des Anspruchs zurückerstattet hatte (BVerwG, Urteile vom 23. April 1993 - 8 C 35/91 - BVerwGE 92, S. 242 - 246, vom 28. Oktober 1981 - 8 C 4/81 - BVerwGE 64, S. 186 - 196 und vom 23. Mai 1975 - IV C 73.73 - BVerwGE 48, S. 247 - 251).

    Mit der ab 1. Juli 1987 geltenden Neuregelung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse der Gemeinden das Entstehen von Erschließungsansprüchen vermieden werden; an die Stelle eines Erschließungsanspruchs, der bei der Weitergeltung des Bundesbaugesetzes und Vorliegen der weiteren Voraussetzungen entstehen würde, sollte nach Inkrafttreten des Baugesetzbuches nach Maßgabe des § 133 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BauGB ein zu verzinsender Rückzahlungsanspruch treten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1993 - 8 C 35/91 - a. a. O., S. 242/244).

    Ausgehend von diesem Zweck stellt sich die Schaffung dieses gesetzlichen Rückzahlungs- und Verzinsungsanspruches nicht ausschließlich als Erweiterung der Rechtsposition des Vorausleistungsverpflichteten, sondern auch als eine Kompensation für eine mit diesem Anspruch einhergehende Begrenzung des Rechtskreises dar: Die mit der Zahlung der Vorausleistung einhergehende Erwartung, nach Ablauf von sechs Jahren - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - mit einer Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht zu einer aktuellen und auch fälligen Pflicht rechnen zu können, ist seit Inkrafttreten des Baugesetzbuches am 1. Juli 1987 nicht mehr berechtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1993 - 8 C 35/91 - BVerwGE 92, S. 242 - 246).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 2 S 446/02

    Erschließungsbeitrag - Abschnittsbildung - Buchgrundstücksbegriff

    Die Vorschrift sieht eine Verzinsung des Rückzahlungsanspruchs bezüglich einer Vorausleistung ausschließlich für den Fall der Rückzahlung bei Nichtbenutzbarkeit der Erschließungsanlage vor (BVerwG, Urteil vom 23.4.1993 - 8 C 35.91 -, NVwZ 1993, 1209).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 2220/03

    Verzinsung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Neuregelung auch auf Sachverhalte anzuwenden, bei denen - wie im vorliegenden Fall - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzbuchs die unter Geltung des Bundesbaugesetzes maßgebende Frist von sechs Jahren nach Abschluss des die Vorausleistung betreffenden Verwaltungsverfahrens noch nicht abgelaufen war (BVerwG, Urteil vom 23.4.1993 - 8 C 35.91 -, NVwZ 1993, 1209).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 64.91

    Erstattung einer bereits entrichteten Vorausleistung - Voraussetzungen für die

    § 133 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BauGB ist nicht anwendbar auf Konstellationen, in denen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzbuches das die Vorausleistungserhebung betreffende Verwaltungsverfahren bereits länger als sechs Jahre abgeschlossen war und dem Vorausleistenden deshalb bei immer noch fehlender Benutzbarkeit der Erschließungsanlage ein Erschließungsanspruch entstanden war (wie Urteil vom 23. April 1993 - BVerwG 8 C 35.91 -).

    War dagegen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Baugesetzbuches mangels Ablaufs der Sechs-Jahres-Frist ein Erschließungsanspruch noch nicht entstanden, ist § 133 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BauGB mit der Folge anwendbar, daß dem Vorausleistenden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein von der Zahlung der Vorausleistung an zu verzinsender Rückzahlungsanspruch erwachsen konnte (wie Urteil vom 23. April 1993 - BVerwG 8 C 35.91 -).

  • BVerwG, 24.01.1997 - 8 C 19.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Benutzbarkeit einer Anbaustraße

    Dem ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urteile vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 21 S. 2 (5 ff.) und vom 23. April 1993 - BVerwG 8 C 35.91 - BVerwGE 92, 242 (244) [BVerwG 23.04.1993 - 8 C 35/91]) zuzustimmen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1997 - 6 A 10700/96

    Kommunalabgabengesetz; Inkrafttreten; Zeitliche Geltung; Wirtschaftswegebeitrag;

    Dieser Grundsatz, daß bereits verwirklichte Tatbestände von Rechtsänderungen nicht berührt werden, entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. April 1993 - 8 C 35/91 - NVwZ 1993, 1209 sowie aus früherer Zeit z.B.: Urteil vom 22. August 1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131, 136).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1995 - 3 A 2081/91

    Beginn der 6- Jahres- Frist; Erschließungsanspruch; Erteilung einer

    Urteil vom 23. April 199 3 - 8 C 65.91 - aaO; Urteil vom23. April 1993 - 8 C 35.91 -, ZMR 1993, 585.
  • VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3636/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheids bzgl. der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1993 - 8 C 35.91 - in DVBl. 1993, 1363; .
  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 65.91
  • VG Düsseldorf, 28.01.2005 - 17 L 3597/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vorausleistungsbescheides bzgl. der

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