Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,110
BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92 (https://dejure.org/1993,110)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 9 C 59.92 (https://dejure.org/1993,110)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 9 C 59.92 (https://dejure.org/1993,110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - entschieden hat, hat der letzte Wohn- oder Aufenthaltsort des Asylsuchenden vor seiner Ausreise aus dem Heimatstaat zwar Bedeutung für die aufgrund einer Rückschau zu beantwortende Frage, ob der Asylbewerber vor seiner Ausreise von politischer Verfolgung betroffen war.

    Nur wer in seinem Heimatstaat aufgrund politischer Verfolgung überall schutzlos ist und deshalb Schutz im Ausland suchen muß, ist asylberechtigt im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfG a.a.O. S. 342; ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. zuletzt Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 -).

    Nach der erwähnten Rechtsprechung muß bei der Frage, ob der Kläger auf andere Teile seines Heimatlandes als Zufluchtsort verwiesen werden kann, in bezug auf eine ihm dort drohende politische Verfolgung der sog. herabgestufte Wahrsclieinlichkeitsmaßstab im Sinne der Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - (BVerwGE 70, 169) angelegt werden (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
    Diese sind ferner politisch, zum einen, weil sie nach den Feststellungen des Berufungsgerichts an die tamilische Volkszugehörigkeit der Opfer anknüpfen, zum anderen, weil sie Gegenterror darstellen (zum Rechtscharakter des Gegenterrors als politische Verfolgung vgl. BVerfGE 80, 315 ff. ).

    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) in bezug auf unverfolgt ausgereiste Asylbewer ber, denen aufgrund beachtlicher Nachfluchttatbestände politische Verfolgung droht, ausgeführt, ohne auf das Herkunftsgebiet innerhalb des Verfolgerstaates abzustellen: "Droht diese Gefahr nur in einem Teil des Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohen dort andere nach den ... dargelegten Grundsätzen unzumutbare Nachteile und Gefahren" (BVerfG a.a.O. S. 346).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
    Die asylrechtlichen Begriffe "Vorfluchttatbestand" und "Nachfluchttatbestand" als politische Verfolgung auslösende Umstände unterscheiden sich dadurch, daß der Nachfluchttatbestand zeitlich nach dem Verlassen des Heimatstaates entstanden ist und deshalb im Unterschied zum Vorfluchttatbestand nicht ursächlich für die Flucht des Verfolgungsbetroffenen gewesen sein kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - BVerwGE 80, 131 ).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
    Nach der erwähnten Rechtsprechung muß bei der Frage, ob der Kläger auf andere Teile seines Heimatlandes als Zufluchtsort verwiesen werden kann, in bezug auf eine ihm dort drohende politische Verfolgung der sog. herabgestufte Wahrsclieinlichkeitsmaßstab im Sinne der Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - (BVerwGE 70, 169) angelegt werden (Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 -).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Zum anderen muss der aufgezeigte Weg dem Betroffenen angesichts der humanitären Intention des Asylrechts zumutbar sein, d.h. insbesondere ohne erhebliche Gefährdungen zum Ziel führen (Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162 S. 384 , vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 ; vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - BVerwGE 110, 74 und vom 16. Januar 2001 - BVerwG 9 C 16.00 - BVerwGE 112, 345 ).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.1996 - 11 L 7675/95

    Asyl, syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei; Asyl; Christ, syrisch-orthodox;

    Unerheblich ist, ob der Landesteil, in dem die politische Verfolgung droht, die Heimatregion des Betreffenden ist oder falls nicht, ob es aus sonstigen Gründen wahrscheinlich ist, daß der Betreffende sich im Fall einer Rückkehr gerade in diese Region begibt (BVerwG, Urt. v. 16.2.1993 - 9 C 31.92 -, NVwZ 1993, 791; v. 13.5.1993 - 9 C 59.92 -, InfAuslR 1993, 354).

    Eine derartige inländische Fluchtalternative besteht in anderen Landesteilen dann, wenn der Betroffene dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und wenn ihm dort keine anderen Nachteile und Gefahren mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 10.7.1989 - 2 BvR 502, 1000, 691/86 -, BVerfGE 80, 315 -343 f.-; und vom 10.11.1989 - 2 BvR 403, 1501/84 -, BVerfGE 81, 58 -65 f.-; BVerwG, Urteile vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 -, DVBl. 1994, 524, vom 13.5.1993 - 9 C 59.92 -, NVwZ 1993, 1210 sowie vom 16.2.1993 - 9 C 31.92 -, NVwZ 1993, 791 jeweils m.w.N.).

    Droht jedoch - je nach dem geltend gemachten Verfolgungsgrund - in (irgend-)einem Teil des Staatsgebietes unmittelbare oder vom Staat zu vertretende mittelbare politische Verfolgung (bzw. läßt sie sich bei einem vorverfolgt ausgereisten Ausländer nicht hinreichend sicher ausschließen), so erweist sich der Heimatstaat als ein Verfolgerstaat, wobei es ohne Bedeutung ist, ob die politische Verfolgung in dem Gebiet stattfindet, in dem der Ausländer vor seiner Ausreise gelebt hat oder außerhalb dieses Gebietes und ob der Asylsuchende bei Rückkehr sich überhaupt in diese Region begeben würde (vgl. BVerwG, Urt. v; 16.2.1993 - 9 C 31.92 - NVwZ 1993, 791, v. 13.5.1993 - 9 C 59.92 - NVwZ 1993, 1210, Marx, Handbuch zur Asyl- und Flüchtlingsanerkennung, Stand: 1995, Stichwort: Asylanerkennung, § 13 Rdnr. 20 f).

    Er muß mithin bei Rückkehr hinreichend sicher vor Verfolgung sein (kritisch zu diesem Ansatz Hess. VGH, Urt. v. 26.7. 1993 - 12 UE 2439/89 - DVbl 1994, 69 u. Urt. v. 14.8. 1995 - 12 UE 2496/94 -) und es dürfen ihn mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit auch keine anderen sonstigen existenzbedrohenden Gefahren erwarten (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.2.1993 - 9 C 31.92 - NVwZ 1993, 791; v. 13.5.1993 - 9 C 59.92 - NVwZ 1993, S. 1210; Marx, Handbuch zur Asyl- und Flüchtlingsanerkennung, Stand: 1995, Stichwort: Asylanerkennung, § 13 Rdnr. 20 f.).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.1994 - 12 L 7136/91

    Anerkennung; Asyl; Sri Lanka; Politische Verfolgung; Asylantrag; Nachfluchtgrund

    Die von dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 26. Juli 1993, 12 UE 2439/89 -) an der eben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat, (BVerwG, Urt. v. 16.2. 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - AuAS 1993, 25 und Urt. v. 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 -, InfAuslR 1993, 354 (356) sowie Urteil vom 13. Mai 1993, BVerwG 9 C 58.92 -) geäußerten Zweifel teilt der Senat nicht.

    Üben die Sicherheitskräfte des Heimatstaates im Kampf gegen Guerillabewegungen Gegenterror aus, zerstören sie Siedlungen, richten sie Massaker unter der Zivilbevölkerung an, führen sie Großrazzien durch, bei denen sämtliche Bewohner eines Dorfes oder eines Flüchtlingslagers festgehalten und dann zahlreiche Einzelpersonen herausgegriffen, mißhandelt und häufig auch heimlich umgebracht werden, sind solche Übergriffe nach ihrer Intensität politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG , wenn sie an eine bestimmte Volkszugehörigkeit der Opfer anknüpfen (BVerwG, Urt. v. 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 -, aaO, S. 355).

    Stellen sich nämlich die Maßnahmen des Verfolgerstaates als Gegenterror dar, so übt er auch bei dem Fehlen effektiver Gebietsgewalt politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.7. 1989, aaO, S. 340 f. und BVerwG, Urt. v. 13.5. 1993 - BVerwG 9 C 59.92 -, aaO, S. 355).

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 -, aaO, S. 355) ist auch anzunehmen, daß der Gegenterror durch Regierungstruppen ein konkretes asylrelevantes Geschehen und nicht nur ein vorübergehender, nicht faßbarer Stand in einem ständig wechselnden Kriegsgeschehen ist.

    Eine solche Alternative muß nach dem Dargelegten (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 13. Mai 1993, - BVerwG 9 C 59.92 -, aaO, S. 356, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 10. Juli 1989, aaO, S. 346) bestehen, wenn dem Beigeladenen eine Rückkehr in sein Heimatland zuzumuten ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht