Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.12.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92   

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BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92 (https://dejure.org/1992,344)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1992 - 4 B 39.92 (https://dejure.org/1992,344)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1992 - 4 B 39.92 (https://dejure.org/1992,344)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1284 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 268
 
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Wird zitiert von ... (167)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Das Tatsachengericht darf grundsätzlich nach seinem tatrichterlichen Ermessen entscheiden, ob es zusätzliche Sachverständigengutachten einholt (stRspr; vgl. Beschluss vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268).
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht der Fall, wenn sich die umstrittene Rechtsfrage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und/oder des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. März 1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268 = juris Rn. 11 und vom 12. Juli 2012 - 4 B 13.12 - NVwZ 2012, 1565 Rn. 3).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    In diesem Sinne ist ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts regelmäßig ungeeignet oder doch jedenfalls unzureichend, wenn es offen erkennbare Mängel enthält, insbesondere Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen lässt, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder unlösbare Widersprüche enthält, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige fachliche Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. September 2002 - 2 BvR 995/02 -, JURIS; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG VIII C 29.67 -, BVerwGE 31, 149; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, S. 268; Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 -, NJW 1986, S. 2268 ; Breunig, in: Posser/Wolff (Hrsg.), BeckOK VwGO, § 86 Rn. 84 ff. ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91   

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BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91 (https://dejure.org/1991,4375)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1991 - 7 B 165.91 (https://dejure.org/1991,4375)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 7 B 165.91 (https://dejure.org/1991,4375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Hundehaltung - Sachverhaltsaufklärung im Verwaltungsstreitverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 268
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91
    Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kann die Revision schon deshalb nicht zugelassen werden, weil in der Beschwerdeschrift keine Frage des revisiblen Rechts herausgearbeitet wird, die in einem Revisionsverfahren zu klären wäre (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • VG Trier, 28.01.2020 - 8 L 111/20

    Gesundheitsschädliches Hundegebell

    Aufgrund der vorgelegten Aufzeichnungen, der Vielzahl der Beschwerden und Lagepläne ist es auch der Kammer möglich, sich ein Bild der Lage zu machen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 7 B 165/91 - juris, Rn. 2), die im Eilverfahren auch nicht angezeigt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 1 S 3201/94

    Örtliche Polizeiverordnung zur Vermeidung von störendem Hundegebell -

    Aus diesem Grunde brauchte der Senat auch nicht den im Berufungsverfahren wiederholten Beweisangeboten des Klägers (vgl. Schriftsatz v. 27.1.1995, Seite 3) nachzugehen, da es als wahr unterstellt werden kann, daß die vier vom Kläger angebotenen Zeugen nicht über ruhestörenden Lärm durch Hundegebell klagen (vgl. zur gerichtlichen Sachaufklärungspflicht im Falle von Hundegebell zur Nachtzeit: BVerwG, Beschl. v. 20.12.1991 - 7 B 165/91 -. NVwZ 1993, 268).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2771/02

    Hundehaltung in Mischgebiet

    So teilte die Gemeinde Exxxxxxx der Antragsgegnerin unter dem 21.08.2000 mit, dass die Nachbarschaftsklagen über die Lärmbelästigung wegen Hundegebell in der Vergangenheit nicht weniger geworden seien (vgl. auch zum Umfang der gerichtlichen Sachaufklärung bei nächtlichem Hundegebell, BVerwG, Beschl. v. 20.12.1991 - 7 B 165.91 - NVwZ 1993, 268; OVG NW, Urt. v. 16.09.1986 - 11 A 2717/84 - BRS 46 Nr. 87).
  • OVG Sachsen, 17.07.2017 - 3 B 87/17

    § 3 Abs. 1 SächsPolG

    16 Ist die durch das Hundegebell auf dem Flurstück xx5a der Gemarkung K. ausgelöste Lärmbelästigung durch die Behörde somit also hinreichend und nachvollziehbar dokumentiert, bedarf es entgegen der Ansicht des Antragstellers - zumal in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - auch keiner weiteren Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht (vgl. zur Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell: BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 1991 - 7 B 165/91 -, juris Rn. 2, NdsOVG a. a. O., Rn. 11).
  • VG Würzburg, 24.04.2014 - W 5 K 12.659

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell;

    Zum Nachweis der Lärmstörungen durch Hundegebell sind Aufzeichnungen der belästigten Nachbarn als Beweismittel ausreichend (vgl. VG Frankfurt (Oder), B.v. 16.11.2010 Nr. 5 L 130/10; VG Stade, U.v. 03.08.1989 Nr. 1 A 188/88; vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Hauptsacheverfahren BVerwG, B.v. 20.12.1991 Nr. 7 B 165/91).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1991 Nr. 7 B 165/91; BayVGH, B.v. 28.6.2010 Nr. 10 AS 10.1074) hätten die vorliegenden wiederholten Nachbarbeschwerden und die Aufzeichnungen des Beklagten zur Bildung der richterlichen Überzeugung bereits ausgereicht.

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90

    Hundehaltung; Dackelzucht; Wohngebiet; Lärmbelästigung; Bauordnungsrecht

    Aber auch in einem allgemeinen Wohngebiet kann das Halten zweier Schäferhunde zur Nachtzeit außerhalb des Wohnhauses wegen der Störung der Nachtruhe durch das Bellen untersagt werden (BVerwG, Beschluß v. 20.12.1991 - 7 B 165.91 -, UPR 1992, 111).
  • VG München, 21.05.2015 - M 22 K 14.2203

    Anordnung zur Hundehaltung

    Die Aussagen und Lärmprotokolle der Beschwerdeführer wie auch der befragten Nachbarn, die sich auch auf den Zeitraum bis kurz vor Bescheidserlass erstrecken, belegen dabei in der Gesamtschau - auch ohne gerichtliche Zeugeneinvernahme oder Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit (vgl. insoweit auch BVerwG B.v. 20.12.1991 - 7 B 165/91) - hinreichend, dass die Beeinträchtigungen der Nachbarschaft maßgeblich auf die klägerischen Hunde zurückzuführen sind und diese nicht nur gelegentlich und vereinzelt Bellen, sondern vielmehr bereits auf niederschwellige Reize in der frequentierten ...straße in Form von vorbeilaufenden Hunden und Passanten mit teils aggressivem Bellen reagieren, weshalb sich die Nachbarschaft - wenn die Hunde im Garten des klägerischen Anwesens sind - nahezu ganztägig mit häufigem Gebell in kurzen Zeitabständen, teilweise auch über längere Zeit andauernd, konfrontiert sieht.
  • VG Gelsenkirchen, 18.09.2014 - 8 K 3784/13

    Hund; Hundegebell; Wachhund; Außengelände; Nachtzeit; Sonn- und Feiertage;

    Zur gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell: BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 7 B 165/91, NVwZ 1993, 268, juris, Rn. 2.
  • VGH Bayern, 29.08.2013 - 10 CS 12.2495

    (Verbot der) Hundehaltung; übermäßiges Hundegebell; Ermessen

    Denn der Antragsgegner hat in seiner Beschwerde zu Recht darauf verwiesen, dass angesichts der seit 2008 immer wieder vorgebrachten massiven Beschwerden zahlreicher Nachbarn, die zum Teil über das Hundebellen Protokoll geführt haben, hinreichend dargetan ist und dies auch der Lebenserfahrung entspricht, dass vom Halten von zeitweise bis zu 20 Hunden auf einem Grundstück eine erhebliche Lärmbeeinträchtigung ausgeht und eine solche Belästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (vgl. § 117 Abs. 1 OWiG; vgl. zur Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell BVerwG, B.v. 20.12.1991 -7 B 165/91 - juris, Rn. 2; OVG Lüneburg, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris, Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 4 B 885/17

    Sperrzeit; Sperrzeitverlängerung; Gaststättenlärm; Nachbarbeschwerden; Nachtruhe

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 7 B 165/91 -, NVwZ 1993, 268 = juris, Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 -, GewArch 2012, 370 = juris, Rn. 21. Siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 28.5.2008 - 4 B 2090/07 -, juris, Rn. 13 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2022 - 4 B 1642/20

    Verpflichtung des Betreibers einer Gaststätte zu einer immissionsschutzkonformen

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 705/11

    Immissionsschutzrecht

  • VG Düsseldorf, 11.11.2014 - 3 L 2216/14

    Beeinträchtigung des Wohlbefindens eines Nachbarn durch lautes Hundegebell;

  • VG Frankfurt/Oder, 16.11.2010 - 5 L 130/10

    Immissionsschutz: Untersagung des Haltens jeglicher Hunde auf Dauer in einem

  • VG Würzburg, 08.08.2012 - W 5 S 12.660

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell;

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745

    Lärmimmissionen aus einem Druckereibetrieb

  • VG Düsseldorf, 06.06.2023 - 3 L 946/23
  • VG Neustadt, 19.12.2018 - 5 L 1573/18

    Verfügung gegen eine Hundehalterin; nächtliches Hundegebell in einem allgemeinen

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 22 CS 18.2073

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auflagen zur erteilten Gaststättenerlaubnis

  • VG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 L 2798/23

    Nachbarschutz: Nachtruhestörung, Lärmbelästigung

  • VG Köln, 26.10.2022 - 1 L 1166/22
  • VG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 L 3492/15
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