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   VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92   

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VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92 (https://dejure.org/1992,1289)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.08.1992 - 1 TG 1074/92 (https://dejure.org/1992,1289)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 (https://dejure.org/1992,1289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die Auswahlentscheidung während des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 78 (Ls.)
  • NJW 1993, 2766 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 284
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die aktuellen Eignungsbeurteilungen und die maßgeblichen Auswahlerwägungen schriftlich festzuhalten (Hess.VGH, Beschluß vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89, NVwZ 1990, 284, 285).
  • VGH Hessen, 06.07.1989 - 1 TG 1870/89

    Beamtenrecht - Neubesetzung eines Dienstpostens - Verletzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92
    Entscheidet sich der Dienstherr für ein solches Auswahlverfahren vor der Besetzung einer freien Stelle, so sind die personellen Maßnahmen einer Umsetzung bzw. einer Versetzung an den Maßstäben des Leistungsprinzips zu messen (vgl. Hess.VGH, Beschluß vom 6. Juli 1989, 1 TG 1870/89, ZBR 1990 S.24).
  • VG Gießen, 21.01.1998 - 5 G 1204/96

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: faktisches Beförderungsverbot -

    Die hierzu erst während des gerichtlichen Verfahrens bekanntgewordenen Tatsachen sind bei der von dem Gericht zu treffenden Entscheidung unabhängig davon, ob der Dienstherr aufgrund des am 27.11.1995 durchgeführten Personalgesprächs Veranlassung zu einem Tätigwerden gegen den Beigeladenen gehabt hat, zu berücksichtigen, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht ist, der Tag der gerichtlichen Entscheidung ist (vgl. HessVGH, Beschluß vom 18.08.1992, NVwZ 1993, 284).

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 18.08.1992, NVwZ 1993, 284 und Beschluß vom 28.01.1988, HSGZ 1988, 319, 321) eine nachgereichte Begründung bei der Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu berücksichtigen, da zum einen maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, wann ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht ist, grundsätzlich der Tag der gerichtlichen Entscheidung ist, und zum anderen das Besetzungsverfahren bis zur Besetzung der Stelle noch nicht abgeschlossen ist.

    Erforderlich ist insoweit, daß ein aktueller schriftlicher Leistungsvergleich zwischen dem Antragsteller und dem Beigeladenen unterschrieben von dem zuständigen Beamten vorgelegt wird, aus dem sich die maßgeblichen Erwägungen für die Auswahlentscheidung ergeben (siehe HessVGH, Beschluß vom 18.08.1992, NVwZ 1993, 284).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2000 - B 3 S 391/99
    Wenngleich eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für einen solchen Abänderungsantrag fehlt, wird jedoch nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich der Senat anschließt, die Zulässigkeit eines hierauf gerichteten Rechtsschutzbegehrens anerkannt (OVG NW, NVwZ-RR 1990, 591; OVG Rheinl.-Pfalz, NVwZ-RR 1991, 390; HessVGH, NVwZ 1993, 284; Hmb.

    Die genannten Versäumnisse sind insoweit - selbst wenn man dem "Bescheid vom 24. Juni 1999" bereits einen Regelungsgehalt beimessen wollte - zumindest mit heilender Wirkung gem. § 45 VwVfG LSA nachgeholt worden (vgl. zum Nachschieben der Begründung für die Auswahlentscheidung während des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens: VGH Kassel, Beschl. v. 18.8.1992 - 1 TG 1074/92 - (NVwZ 1993, 284 f.); vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 - DÖD 1993, 210 (211) m. w. N.; Beschlüsse d. Senats v. 14.4.2000 - 3 M 56/00 und v. 31.8.1995 - 3 M 19/95 - ZBR 1997, 282 (285) - vgl. ferner zum Erlaß eines neuen Verwaltungsaktes mit ordnungsgemäßer Begründung: BVerwG, Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG 3. Aufl. § 45 Rdnr. 28).

  • VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94

    Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes

    Der Senat hat sich in seiner bisherigen Rechtsprechung noch nicht endgültig festgelegt, wann eine Beurteilung nicht mehr aktuell ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.8.1992 - 1 TG 1074/92, NVwZ 1993, 284; vom 20.4.1993 - 1 TG 709/93 -, ZBR 1994, 82 sowie zuletzt vom 9.11.1994 - 1 TG 2088/94 -).

    Allerdings kann der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung nicht nur verteidigen, sondern auch zusätzliche Auswahlerwägungen in das Verfahren einbringen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung berücksichtigt (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 18.8.1992 - 1 TG 1074/92 -, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2002 - B 3 S 391/99

    Zulässigkeit eines gesetzlich nicht geregelten Antrags auf Abänderung eines

    Wenngleich eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für einen solchen Abänderungsantrag fehlt, wird jedoch nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich der Senat anschließt, die Zulässigkeit eines hierauf gerichteten Rechtsschutzbegehrens anerkannt (OVG NW, NVwZ-RR 1990, 591; OVG Rheinl.-Pfalz, NVwZ-RR 1991, 390; HessVGH, NVwZ 1993, 284; Hmb.

    Die genannten Versäumnisse sind insoweit - selbst wenn man dem "Bescheid vom 24. Juni 1999" bereits einen Regelungsgehalt beimessen wollte - zumindest mit heilender Wirkung gem. § 45 VwVfG LSA nachgeholt worden (vgl. zum Nachschieben der Begründung für die Auswahlentscheidung während des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens: VGH Kassel, Beschl. v. 18.8.1992- 1 TG 1074/92 - (NVwZ 1993, 284 f.); vgl. auch VGH Kassel, Beschl. v. 26.11.1992 - 1 TG 1792/92 - DÖD 1993, 210 (211) m. w. N.; Beschlüsse d. Senats v. 14.4.2000 - 3 M 56/00 und v. 31.8.1995 - 3 M 19/95 - ZBR 1997, 282 (285) - vgl. ferner zum Erlaß eines neuen Verwaltungsaktes mit ordnungsgemäßer Begründung: BVerwG, Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4; Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG 3. Aufl. § 45 Rdnr. 28).

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass im Widerspruchsverfahren gegen eine beamtenrechtliche Auswahlentscheidung, solange es noch nicht abgeschlossen ist, bei einer Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde eine unzureichende Ermessensentscheidung durch Nachholung einer ermessensfehlerfreien Entscheidung geheilt werden kann (Senatsbeschluss vom 29.10.2001 - 2 EO 515/01-ThürVBl. 2002, 139; VGH Kassel, Beschluss vom 18.08.1992 - 1 TG 1074/92, NVwZ 1993, 284).
  • VGH Hessen, 20.09.1994 - 1 TG 1261/94

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    1990, 63 f. = NVwZ 1990, 284; 18. August 1992, 1 TG 1074/92, HessVGRspr.

    1993, 19 f. = NVwZ 1993, 284; 20. April 1993, 1 TG 709/93, NVwZ-RR 1994, 350 und vom 5. Juli 1994, 1 TG 977/94), die Auswahlentscheidung zugunsten des Beigeladenen bestätigt hat, so daß hierdurch die ursprünglich möglicherweise vorhandenen Mängel des Auswahlverfahrens geheilt worden sind (vgl. hierzu z. B. Senatsbeschluß vom 18. August 1992, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

    Sollte die Heilung von Abwägungsfehlern im gerichtlichen Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers überhaupt möglich sein (vgl. hierzu z.B. VGH Hessen, Beschluss vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 -, NVwZ 1993, S. 284 f.), so wären die aufgezeigten Mängel im Abwägungsvorgang im vorliegenden Verfahren nicht geheilt worden.
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Obgleich der Senat es in ständiger Rechtsprechung nicht zuletzt aus prozeßökonomischen Gründen zuläßt, daß seitens der sachlich und persönlich für die Personalauswahlentscheidung zuständigen Stelle bestimmte, für die rechtsfehlerfreie Begründung einer Auswahlentscheidung erforderliche Erwägungen nachgereicht werden (vgl. hierzu grundlegend: Beschluß des Senats vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 -, NVwZ 1993, 284), so führt doch die vom Antragsgegner wiederholt geübte Praxis, seine Entscheidung erst im Lauf des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachvollziehbar zu begründen, letztlich dazu, daß die unterlegenen Bewerber gezwungen sind, unter Umständen unnötig gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, wenn sie eine nähere Begründung der zu ihren Lasten getroffenen Entscheidung begehren.
  • VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96

    Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Dienstherr noch während eines anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens eine bislang fehlerhafte Auswahlentscheidung durch einen ordnungsgemäßen, nachvollziehbaren schriftlichen Leistungs- und Eignungsvergleich der Bewerber heilen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 -, NVwZ 1993, 284 m.w.N., vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 - und vom 21. Oktober 1993 - 1 TG 1063/93 -).
  • VGH Hessen, 23.05.2000 - 1 TZ 591/00

    Erledigung der Hauptsache in einem Streit um Beförderungsentscheidung nach

    Insofern unterscheidet sich die hier zu beurteilende Fallkonstellation nicht von den Fällen, in denen der Dienstherr die ursprünglich fehlende oder unvollständige Begründung erst später, etwa während des Verwaltungsstreitverfahrens nachholt oder einzelne für eine rechtsfehlerfreie Begründung erforderliche Elemente ergänzt (siehe dazu ausführlich Beschluss des Senats vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 - ESVGH 43, 78 = NVwZ 1993, 284).
  • VGH Hessen, 27.01.1994 - 1 TG 2485/93

    Personalauswahlentscheidung des privaten Arbeitgebers nach Übernahme der

  • VGH Hessen, 30.04.2003 - 1 TG 363/03

    Höherwertiges Richteramt - Auswahlkriterium

  • VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03

    Personelle Auswahlentscheidung bei abgeordnetem Richter

  • VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03

    Gesundheitszustand als Beförderungshindernis - längere Dienstunfähigkeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95

    Beförderungsauswahlverfahren - Erstellung von aktuellen Beurteilungen zur Wahrung

  • VGH Hessen, 01.12.1993 - 1 UE 691/91

    Zur Begründung einer Eignungsauswahlentscheidung für die Zulassung zur Ausbildung

  • VGH Hessen, 07.01.1993 - 1 TG 1777/92

    Begründungspflicht des Ministeriums bei von der Berufungsliste abweichender

  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98

    Personalauswahlentscheidung: Eignungsvergleich und Leistungsvergleich -

  • VG Weimar, 17.12.1998 - 4 E 2593/98

    Beurteilungsgrundlagen bei Beförderungskonkurrenz; Einstweilige Anordnung zur

  • VGH Hessen, 27.01.1995 - 1 TG 2188/94

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens: zum Anforderungsprofil bei der

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1996 - 3 M 42/96

    Staatsanwalt; Beförderung; Erprobung; Beförderungsbewerber; Eignungsprognose;

  • VGH Hessen, 06.10.1994 - 1 TG 1319/94

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung: schriftliche Eignungsbeurteilungen und

  • VG Gießen, 16.03.2001 - 5 G 3923/00

    Dienstliche Beurteilung von Staatsanwälten; Gesamturteil; Erprobungsabordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 4 S 598/95

    Beamtenrecht: Berücksichtigung einer erneuten Auswahlentscheidung während der

  • VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
  • VG Darmstadt, 05.10.2005 - 1 E 1962/04

    Beamtenrecht; fehlende Begründung der Auswahlentscheidung;

  • VG Gießen, 09.10.2001 - 5 G 1845/01

    BESETZUNG EINER SCHULLEITUNGSSTELLE; DIENSTLICHE BEURTEILUNG;

  • VG Kassel, 31.01.2001 - 1 G 2648/00

    Ernennung eines Richters; Auswahlverfahren; Erledigung der Hauptsache; zur

  • VG Gießen, 03.08.2006 - 5 G 662/06

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Schulleiterstelle an der

  • VG Wiesbaden, 28.04.2000 - 8 G 2298/99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Antrag, vorläufig bis zum

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