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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92 (https://dejure.org/1992,1058)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 (https://dejure.org/1992,1058)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 (https://dejure.org/1992,1058)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 23/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 291
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 (74)).

    Demnach verlangt Artikel 19 Abs. 4 GG nicht nur bei Anfechtungs-, sondern auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 74; Beschluß vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 (179)).

    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine in der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 75; Senat, Beschluß vom 13.09.1991 - 4 M 125/91 - NVwZ 1992, 687).

    Ergeben sich gewichtige Anhaltspunkte dafür, daß die Klage in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird, ist das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs zu bejahen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 75, zur voraussichtlichen Verfassungswidrigkeit).

    Diese qualifizierten Anforderungen an die Erfolgsprognose sind indes in der Regel nicht zu verlangen, wenn die Vorausbeurteilung der Hauptsache ergibt, daß die Klage in der Hauptsache aller Voraussicht nach erfolgreich sein wird, weil anderenfalls gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, daß Grundrechte des Antragstellers erheblich, über Randbereiche hinausgehend endgültig verletzt würden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 75 und 77).

    Hat die Prüfung des Anordnungsanspruchs ergeben, daß bei Versagung vorläufigen Rechtsschutzes Grundrechte nicht nur am Rande eingeschränkt, sondern fortschreitend vereitelt werden, ist die Bejahung des Anordnungsanspruchs auch bei Vorwegnahme der Hauptsache für die Prüfung des Anordnungsgrundes in weitem Umfang vorgreiflich (BVerfG, Beschluß vom 25.10.1988, aaO, 77 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - A 16 S 1765/91

    Abschiebung abgelehnter syrischer Asylbewerber - Abschiebungshindernisse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Die Annahme eines Abschiebungshindernisses setzt voraus, daß die der Abschiebung nach Artikel 3 EMRK entgegenstehende Behandlung aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte ernsthaft zu befürchten ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.05.1990 - 1 B 84.90 - InfAuslR 1990, 298 (299); VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.04.1992 - A 16 S 1765/91 - Umdruck S. 2).

    Die allgemeine Feststellung, daß in dem Zielland der Abschiebung Folter und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind, begründet für sich allein noch keinen Rückgriff auf Artikel 3 EMRK (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.04.1992, aaO, Umdruck S. 3 mwN).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    In diesem Umfang hat die Ausländerbehörde im Blick auf Artikel 3 EMRK auch bei Bestehen einer unanfechtbaren Abschiebungsandrohung zu prüfen, ob der Ausländer abgeschoben werden darf, ohne daß sichergestellt ist, daß er weder der Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.12.1989 - 2 BvR 958/86 - BVerfGE 81, 142 (145 f.)).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Durch Artikel 19 Abs. 4 GG sollen irreparable Entscheidungen soweit als möglich ausgeschlossen werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.06.1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 (252); Beschluß vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 - BVerfGE 67, 43 (58); Beschluß vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69 und 14/72 - BVerfGE 35, 263 (274)).
  • EGMR, 07.07.1989 - 14038/88

    Jens Söring

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Artikel 3 EMRK verbietet die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers in ein Land, in dem er der ernsthaften Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung ausgesetzt ist (EGMR, Urteil vom 30.10.1991 - Nr. 45/1990/236/302-306 - NVwZ 1992, 869; vgl. auch: Urteil vom 20.03.1991 - Nr. 46/1990/237/307 - NJW 1991, 3079 (3080), zur Ausweisung; Urteil vom 07.07.1989 - Nr. 1/1989/161/217 - NJW 1990, 2183 (2185), zur Auslieferung).
  • OVG Hamburg, 26.11.1986 - Bs I 67/86
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Ein Anordnungsgrund für den Erlaß einer Regelungsanordnung liegt vor, wenn besondere Gründe vorliegen, die es unzumutbar erscheinen lassen, den Antragsteller auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. HmbOVG, Beschluß vom 26.11.1986 - OVG Bs 67/86 - DVBl. 1987, 316; HessVGH, Urteil vom 08.11.1966 - OS I 67/66 - NJW 1967, 219 (219 f.)).
  • VGH Hessen, 02.04.1982 - IX TG 130/81
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Nähme die begehrte Regelungsanordnung die Hauptsache vorweg, bedarf es regelmäßig besonders schwerwiegender Nachteile, die eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren mit sich brächte (vgl. HessVGH, Beschluß vom 02.04.1982 - IX TG 130/81 - FEVS 32, 466 (469); Finkelnburg/Jank, aaO, Rn. 247 ff. mwN).
  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Es verstößt gegen Artikel 1 Abs. 1 GG iVm Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG, § 53 AuslG in einem solchen Fall in der Weise auszulegen und anzuwenden, daß nur Gefahren zu berücksichtigen sind, die unabhängig von der Verfolgung bestehen, auf die sich der Ausländer bereits im Asylverfahren berufen hat (BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91 - AuAS 2/1992, 7 (8)).
  • BVerwG, 17.10.1967 - I WB 43.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Grundsätzlich darf mit dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht etwas begehrt und mit der gerichtlichen Entscheidung nicht etwas zugesprochen werden, was als Vorgriff auf den im Hauptsacheverfahren geltend zu machenden Anspruch anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.10.1987 - I WB 43.67 - BVerwGE 33, 42 (44); Senat, Beschluß vom 30.07.1991, aaO, 388 mwN).
  • BVerwG, 21.01.1976 - 1 WB 111.75
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92
    Ein Anordnungsanspruch für den Erlaß einer Regelungsanordnung ist glaubhaft gemacht, wenn eine aufgrund summarischer Prüfung vorzunehmende Vorausbeurteilung der Erfolgsaussichten einer (potentiellen) Hauptsacheklage ergibt, daß das Obsiegen in der Hauptsache zumindest überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21.01.1976 - I WB 111.75 - BVerwGE 53, 121 (122); Senat, Beschluß vom 30.07.1991, aaO, 387 mwN).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • EGMR, 30.10.1991 - 13163/87

    VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • EGMR, 20.03.1991 - 15576/89

    CRUZ VARAS ET AUTRES c. SUÈDE

  • VGH Hessen, 08.11.1966 - OS I 67/66
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • BVerwG, 28.05.1990 - 1 B 84.90

    Keine Divergenz bei Abweichen von einer Entscheidung des BVerfG - Ausübung des

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • OVG Niedersachsen, 04.08.1993 - 2 L 5341/92

    Asylantrag; Volkszugehörigkeit; Syrien; Verfolgung; Religion; Minderheitenschutz

    OVG, Beschl. v. 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, Inf AuslR 1993, 18 f; Bay. VGH, Urt. v. 17.3.1993 - 19 B 91.30857 - vgl. auch schon Beschl. d. Sen. v. 11.2.1992 - 2 O 681/91 -.

    Einige der ausgewerteten Auskünfte lassen zwar erkennen, daß für die Sicherheitsbehörden die Zugehörigkeit eines Rückkehrers zur christlichen Religion von Gewicht ist, weil sich dadurch ein Verdacht verstärken kann und sich deshalb die Wahrscheinlichkeit des Verbringens in ein Verhörzentrum erhöht (amnesty international, Auskünfte v. 16.3. 1993 und 26.4. 1993, a.a.O.; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 8.10.1992, a.a.O.).

    Ist ein Rückkehrer wegen seiner Religionszugehörigkeit dem verstärkten Verdacht einer wehrdienstbezogenen Straftat ausgesetzt und droht ihm deshalb Freiheitsentzug und Folter, so ist im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG seine Freiheit wegen seiner Religion bedroht (übereinstimmend - allerdings für den Begriff der "konkreten Gefahr" nach § 53 Abs. 1 AuslG - Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 8.10.1992, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2020 - 13 ME 151/20

    Streit um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Abs. 1 AufenthG;

    Besondere Gründe müssen es unzumutbar erscheinen lassen, den Antragsteller auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, NVwZ 1993, 291 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Der Senat schließt sich dieser auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Rechtsauffassung an, vgl. VGH BW, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 145/93 -, VBlBW 1993, 480, 481; OVG SH, InfAuslR 1993, 18.20; GK § 53 AuslG Rdn. 30 und 57; Ruge, NVwZ 1995, 733, 738; Heinold, InfAuslR 1994, 411; Lohmann, InfAuslR 1998, 329; Schenk, VBlBW 1995, 458, 459; a.A. HmbOVG, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, 629, das eine Umgehung des § 13 AsylVfG befürchtet.
  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Allerdings wirft, das mit dem Asylgesuch begründete Entscheidungsmonopol des Bundesamtes die Frage auf, ob die Ausländerbehörde neben den Umständen, die unabhängig von der geltend gemachten politischen Verfolgung Abschiebungshindernisse gemäß § 53 AuslG begründen können, auch die behaupteten Verfolgungsmaßnahmen unter Eliminierung ihres politischen Charakters unter dem Blickwinkel des § 53 AuslG zu würdigen hat (vgl. VGH Mannheim VBlBW 1994, 454 ; OVG Schleswig InfAuslR 1993, 18 ; OVG Hamburg DVBl 1996, 628 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von

    § 53 AuslG erfasst schließlich auch Gefahren, die auf Lebenssachverhalten beruhen, die zugleich politische Verfolgung darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.1993, a.a.O., OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8.10.1992, InfAuslR 1993, 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.1995 - 2 L 34/95

    Bürgerkrieg; Bürgerkriebssituation; Bewaffnete Konflikte; Afghanistan

    Erforderlich ist eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der genannten Rechtsgutsverletzungen, die "bloße", wenn auch durch Präzedenzfälle bestätigte Möglichkeit reicht hingegen nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. August 1990 - 9 B 100/90 -, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 18; OVG Schleswig, Beschl. v. 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, 20).

    Die allgemeine Feststellung, daß in dem Zielland der Abschiebung Folter und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind, begründet für sich allein noch keinen Rückgriff auf Art. 3 EMRK (vgl. VGH BW, Beschl. v. 08. April 1992 - A 16 S 1765/91 - OVG Schleswig, Beschl. v. 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 -, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 17. Februar 1993 - Bs VII 7/93 -, ZAR 1993, 92 = EzAR 046 Nr. 3 = NVwZ-RR 1993, 441; kritisch hierzu Gusy, a.a.O. 69; ebenso Heinhold InfAuslR 1994, 411 mit zahlreichen Nachweisen aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 2 L 18/95
    Erforderlich ist eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der genannten Rechtsgutsverletzungen, die "bloße", wenn auch durch Präzedenzfälle bestätigte Möglichkeit reicht hingegen nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. August 1990 - 9 B 100/90 -, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 18; OVG Schleswig Beschl. v. 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, 20).

    Die allgemeine Feststellung, daß in dem Zielland der Abschiebung Folter und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind, begründet für sich allein noch keinen Rückgriff auf Art. 3 EMRK (vgl. VGH BW, Beschl. v. 08. April 1992 - A 16 S 1765/91 - OVG Schleswig, Beschl. v. 08. Oktober 1992 - 4 M 89/92 -, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 17. Februar 1993 - Bs VII 7/93 -, ZAR 1993, 92 = EzAR 046 Nr. 3 = NVwZ-RR 1993, 441; kritisch hierzu Gusy, a.a.O. 69; ebenso Heinhold InfAuslR 1994, 411 mit zahlreichen Nachweisen aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.1993 - 4 M 18/93

    Zuständigkeit; Bundesamt; Flüchtling; Abschiebungshindernis; Asylantrag;

    Ein solcher Antrag kann Erfolg haben, wenn der Antragsteller sowohl einen Anordnungsgrund als auch einen Anordnungsanspruch i.S.d. § 123 Abs. 1 VwGO geltend macht (vgl. Beschl. des Senats vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18 ff.).

    Erforderlich ist eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der genannten Rechtsgutverletzungen, die bloße, wenn auch durch Präzedenzfälle bestätigte Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. Senat, Beschl, v. 08.10.1992 a.a.O. S. 19 f. m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2010 - 8 ME 95/10

    Teilnahme am Schulunterricht als Ausnahmefall zur Erteilung einer

    Ein Anordnungsgrund für den Erlass einer Regelungsanordnung erfordert das Vorliegen besonderer Gründe, die es unzumutbar erscheinen lassen, die Antragstellerin auf das Hauptsacheverfahren zu verweisen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - 4 MB 5/23

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer

    Würde der Erlass einer Regelungsanordnung die Hauptsache vorwegnehmen, setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der ausnahmsweise Erlass der einstweiligen Anordnung im Regelfall auch voraus, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 04.11.2009 - 4 MB 90/09 -, n.v., Beschluss des Senats vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, Rn. 5, juris).

    Nähme die begehrte Regelungsanordnung die Hauptsache vorweg, bedarf es regelmäßig besonders schwerwiegender Nachteile, die eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren mit sich brächte (Beschluss des Senats vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, Rn. 7, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2006 - L 23 B 1009/05

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Pflegegeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

  • OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08

    Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

  • OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06

    Zuständigkeiten bei Geltendmachung vielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

  • VG Arnsberg, 31.01.2011 - 9 K 242/09

    Flüchtlingsanerkennung eines organisatorisch i.R.d. Versorgung von PKK-Kämpfern

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 8 ME 221/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer eingegangenen Ehe mit einem

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10

    Schwerer und unzumutbarer Nachteil bei dem durch eine nur rückwirkende Erteilung

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2018 - 13 ME 325/18

    Anordnungsgrund; Duldungsbescheinigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08

    Bürgerbegehren; einstweilige Anordnung; Kommunalrecht; Zulässigkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - 4 MB 52/21

    Aufenthaltserlaubnis - Nachweis mündlicher Deutschkenntnisse

  • VG Arnsberg, 21.02.2011 - 9 K 4078/08

    Die Abschiebungsandrohung in einem Bescheid des Bundesamtes für Migration und

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2010 - 8 ME 101/10

    Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1

  • VG Würzburg, 28.11.1994 - W 8 K 93.33609

    Antrag eines rumänischen Staatsangehörigen ungarischer Volkszugehörigkeit auf

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2015 - 4 MB 14/15

    Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus (juris: );

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 18 B 1522/02

    Anforderungen an die Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung bzgl. Rücknahme

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.1996 - 4 M 10/96

    Abschiebung; Tatsächliche Durchführung; Ausländer; Androhung auf Vorrat

  • VG Wiesbaden, 01.11.1995 - 1 E 7990/93

    Antrag eines Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf Gewährung von

  • VG Schleswig, 25.03.2009 - 14 B 4/09

    D (A), Altfallregelung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.1992 - 4 M 135/92
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2704
VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92 (https://dejure.org/1992,2704)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.1992 - 1 S 15/92 (https://dejure.org/1992,2704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 291
  • VBlBW 1992, 266
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 1 S 931/91

    Zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92
    Die gegen den Antragsteller erlassene Abschiebungsandrohung dient der Vollstreckung der die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht begründenden Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 42 Abs. 2 S. 2, § 72 Abs. 1 AuslG - vgl. Beschl. d. Senats v. 15.4.1991, VBlBW 1991, S. 383 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1991 - 11 S 1455/91 -).

    In jedem Fall kommt vorläufiger Rechtsschutz in bezug auf die Versagung der Duldung wie auch bei einem noch nicht beschiedenen Duldungsantrag nur im Wege der einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO) in Betracht (Beschl. d. Senats v. 15.4.1991, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1991 - 11 S 1455/91

    Baden-Württemberg: Sofortvollzug einer Abschiebungsandrohung gegenüber polnischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92
    Die gegen den Antragsteller erlassene Abschiebungsandrohung dient der Vollstreckung der die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht begründenden Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 42 Abs. 2 S. 2, § 72 Abs. 1 AuslG - vgl. Beschl. d. Senats v. 15.4.1991, VBlBW 1991, S. 383 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1991 - 11 S 1455/91 -).

    Angesichts des hinsichtlich der Ablehnung des Duldungsantrags unklaren Bescheids der Antragsgegnerin vom 7. August 1991 hätte es jedoch gewisser Anhaltspunkte für die Annahme eines solchen Rechtsschutzbegehrens bedurft, so daß der Senat keine Möglichkeit für eine Teilumdeutung des Antrags in einen solchen auf Anordnung einer vorläufigen Duldung nach § 123 VwGO sieht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1991 - 11 S 1455/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1990 - 1 S 3055/90

    Ausreisepflicht nach Ablehnung der Anerkennung als Vertriebener - Betreiben des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92
    Daß dies auch im Hinblick auf den von ihm gestellten Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises, der durch Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Oktober 1990 und durch Widerspruchsbescheid vom 13. September 1991 zurückgewiesen wurde, nicht der Fall ist, der Antragsteller vielmehr auch unter Beachtung des Art. 116 Abs. 1 GG darauf verwiesen werden kann, diesen Antrag von seinem Heimatland aus weiter zu verfolgen, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats im einzelnen zutreffend ausgeführt (Beschl. v. 14.3.1991 - 1 S 166/91 -, VBlBW 1991, S. 385 u. Beschl. v. 20.12.1990 - 1 S 3055/90 -, VBlBW 1991, S. 273, ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1991 - 11 S 1544/91 -).

    Daß die Antragsgegnerin eine weitere Duldung des Antragstellers rechtswidrig versagt hätte, ist nicht erkennbar; insbesondere kann er aus dem Umstand, daß über seinen Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises noch nicht rechtskräftig entschieden ist, ein vorläufiges Bleiberecht ebensowenig wie ein Aufenthaltsrecht herleiten (Beschl. d. Senats v. 20.12.1990 - 1 S 3055/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1026/91

    Vorläufiger Rechtsschutz nach VwGO § 80 Abs 5 bei Ablehnung einer beantragten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92
    Obwohl im Ausgangspunkt ein Verpflichtungsbegehren, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegeben, soweit dem Antragsteller durch die Ablehnung seines Antrags ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 69 Abs. 2, 3 AuslG) genommen wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -).

    Ob er "unerlaubt eingereist" ist, bestimmt sich, der insoweit identischen Wortwahl des Gesetzes entsprechend, nach § 58 Abs. 1 AuslG (ebenso Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1986 - 1 S 1966/86

    Änderung des Aufenthaltszwecks nach Einreise

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92
    Dagegen greift die gesetzliche Vermutung - übereinstimmend mit der Rechtslage nach früherem Recht (s. BVerwG, Urt. v. 4.9.1986, BVerwGE 75, 20; Beschl. d. Senats v. 13.10.1986, DVBl. 1987, S. 54) - im Rahmen der Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung oder die Verlängerung eines Visums (§§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 13 Abs. 2 S. 1 AuslG) bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AuslG), sofern die Beantwortung dieser Frage von subjektiven Umständen in der Person des Ausländers abhängt (im Ergebnis ebenso Fraenkel, aaO, S.25).
  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92
    Dagegen greift die gesetzliche Vermutung - übereinstimmend mit der Rechtslage nach früherem Recht (s. BVerwG, Urt. v. 4.9.1986, BVerwGE 75, 20; Beschl. d. Senats v. 13.10.1986, DVBl. 1987, S. 54) - im Rahmen der Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung oder die Verlängerung eines Visums (§§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 13 Abs. 2 S. 1 AuslG) bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Ausländer mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AuslG), sofern die Beantwortung dieser Frage von subjektiven Umständen in der Person des Ausländers abhängt (im Ergebnis ebenso Fraenkel, aaO, S.25).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92
    Obwohl im Ausgangspunkt ein Verpflichtungsbegehren, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegeben, soweit dem Antragsteller durch die Ablehnung seines Antrags ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 69 Abs. 2, 3 AuslG) genommen wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91

    Bewirkung der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Ablehnung der Ausstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92
    Daß dies auch im Hinblick auf den von ihm gestellten Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises, der durch Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Oktober 1990 und durch Widerspruchsbescheid vom 13. September 1991 zurückgewiesen wurde, nicht der Fall ist, der Antragsteller vielmehr auch unter Beachtung des Art. 116 Abs. 1 GG darauf verwiesen werden kann, diesen Antrag von seinem Heimatland aus weiter zu verfolgen, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats im einzelnen zutreffend ausgeführt (Beschl. v. 14.3.1991 - 1 S 166/91 -, VBlBW 1991, S. 385 u. Beschl. v. 20.12.1990 - 1 S 3055/90 -, VBlBW 1991, S. 273, ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1991 - 11 S 1544/91 -).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Eine Strafbarkeit nach den genannten Vorschriften wäre nur dann gegeben, wenn man die vom Bundesverwaltungsgericht noch nicht entschiedene Frage bejaht, daß ein Ausländer, der - wie die Ukrainerinnen - nicht vom Erfordernis der Einholung einer Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Visums vor der Einreise befreit ist (sog. Negativstaater), auch dann unerlaubt, also ohne "eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung", nach Deutschland einreist, wenn er zwar ein Touristenvisum hat, aber bereits im Zeitpunkt der Einreise die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beabsichtigt und das Visum folglich gemäß § 11 Abs. 1 DVAuslG der Zustimmung der Ausländerbehörde bedurft hätte (so die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung und die überwiegende Kommentarliteratur, vgl. OVG Hamburg EZAR 622 Nr. 12; Urt. vom 22. März 1993 -Bs VII 18/93; VGH Kassel NVwZ-RR 1993, 213; InfAuslR 1993, 369; 1994, 349; 1996, 142 f; OVG Münster InfAuslR 1991, 232; 1994, 138; Urt. vom 24. Februar 1998 - 18 B 177/97; OVG Schleswig InfAuslR 1992, 125; VGH Mannheim InfAuslR 1993, 14; NVwZ 1993, 291; von der Weiden in GK-AuslR § 42 Rdn. 32; Funke-Kaiser in GK-AuslR § 58 Rdn. 4 - 6, 16 - 18 und § 69 Rdn. 26; Renner AuslR 7. Aufl. § 58 Rdn. 4, 5 und § 69 Rdn. 15, ders. NVwZ 1993, 729, 730 f; Kloesel/Christ/Häußer § 58 Rdn. 5, 7, § 92 Rdn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1992 - 1 S 241/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

    Denn die gesetzliche Vermutung, daß der Ausländer, der erst nach seiner Einreise die Aufenthaltsgenehmigung zu einem visumspflichtigen oder zustimmungsbedürftigen Aufenthaltszweck beantragt, schon im Zeitpunkt der Einreise visumspflichtig oder sein Visum zustimmungsbedürftig war (§ 71 Abs. 2 S. 2 AuslG), findet in bezug auf die Illegalität seiner Einreise (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) keine Anwendung (s. Beschl. d. Senats v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 -).

    Demgemäß richtet sich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber den Wirkungen der Versagung der Aufenthaltsgenehmigung in Fällen der vorliegenden Art, die durch eine formell legale und aus subjektiven Gründen materiell möglicherweise illegale Einreise gekennzeichnet sind, regelmäßig nach § 80 Abs. 5 VwGO (Beschl. d. Senats v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 - ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 - Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - vgl. auch Beschl. d. Senats v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - Fraenkel, aaO, S. 25; a.A. Hess.VGH, Beschl. v. 14.2.1991, InfAuslR 1991, 272; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.2.1991, InfAuslR 1991, 186; OVG NW, Beschl. v. 12.3.1991, NVwZ 1991, 910; Beschl. v. 22.3.1991, NVwZ 1991, 911; wohl auch Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl. 1992, AuslG § 69 Rdnr. 13, § 60 Rdnr. 6 f.).

  • VGH Hessen, 16.03.1993 - 12 TH 2542/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei formell

    Dabei ist - was das Verwaltungsgericht verkannt hat - zu beachten, daß die gesetzliche Vermutung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG, nach der in den Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und § 13 Abs. 2 Satz 1 AuslG vermutet wird, daß schon im Zeitpunkt der Einreise der Ausländer visumpflichtig und das Visum zustimmungsbedürftig war, im Rahmen des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG nicht anwendbar ist (Hess. VGH, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92 -, EZAR 622 Nr. 14 = NVwZ 1993, 291 = InfAuslR 1992, 134; VGH Baden-Württemberg, 06.07.1992 - 1 S 881/92 -, InfAuslR 1993, 14 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 11 S 1370/04

    Maßstab für die Aufenthaltsunterbrechung oder Kontinuität des Aufenthalts bei

    Der Kläger wurde seitens der Ausländerbehörde auch nicht im Unklaren darüber gelassen, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur im Fall der erfolgreichen Adoption in Frage kommen, aber auf jeden Fall wegen des bei der Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nach § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG vermuteten und vom Kläger nicht widerlegten Visumsverstoßes die vorherige Ausreise und Wiedereinreise mit Visum voraussetzen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6.2.1992 - 1 S 15/92 -, InfAuslR 1992, 134 = VBlBW 1992, 266).
  • VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz

    Der 1. Senat des VGH Baden-Württemberg geht in seinen Beschlüssen vom 6. Februar 1992 (- 1 S 15/92 -, NVwZ 1993, 291 = EZAR 622 Nr. 14), 4. März 1992 (- 1 S 241/92 -, InfAuslR 1992, 168 = EZAR 622 Nr. 15) und vom 6. Juli 1992 (- 1 S 881/92 -, InfAuslR 1993, 14) davon aus, daß ein Negativstaater, der mit einem Besuchsvisum einreist, obwohl er schon bei der Einreise einen Daueraufenthalt beabsichtigt hat, unerlaubt im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG einreist.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 1 S 818/94

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und gleichzeitige Androhung

    Obwohl im Ausgangspunkt ein Verpflichtungsbegehren, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegeben, soweit dem Antragsteller durch die Ablehnung seines Antrags ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 69 Abs. 2, 3 AuslG) genommen wird (st. Rechtspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -, VBlBW 1992, 155; v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 -, VBlBW 1992, 134).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Denn der Antragsteller hatte zum Zeitpunkt seiner Einreise den objektiv erforderlichen Aufenthaltstitel für einen legalen Grenzübertritt; die gesetzliche Vermutung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 6.2.1992 - 1 S 15/92 -).
  • VGH Hessen, 08.04.1992 - 12 TH 611/92

    Aufenthaltserlaubnis: Ermessen bei Berücksichtigung von Unterbrechungen des

    Darauf kommt es aber im Rahmen der Prüfung der Statthaftigkeit des vom Antragsteller gewählten Rechtsschutzantrags letztlich nicht an; denn insoweit genügt der hier gegebene schlüssige Vortrag der gesetzlichen Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 oder 3 AuslG (vgl. dazu allgemein auch VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/89 - und 06.02.1992 - 1 S 15/92 -, demn. in EZAR 622 Nr. 13 und 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 1 S 627/94

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Die Duldungsfiktion entfällt vorliegend auch nicht nach § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AuslG, da derzeit mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht davon ausgegangen werden kann, daß die Antragstellerin illegal eingereist ist und die gesetzliche Vermutung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG insoweit keine Anwendung findet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 - InfAuslR 1992, 134).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 1 S 1319/93

    Auswirkungen der Asylantragstellung auf zuvor ergangene aufenthaltsbeendende

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO), ist zwar statthaft, soweit der Antragsteller damit vorläufigen Rechtsschutz gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsgenehmigung begehrt, da durch die Ablehnung des Antrags ihm ein durch die Antragstellung begründetes fiktives Verweilrecht im Bundesgebiet genommen wird (§ 69 Abs. 3 AuslG; vgl. VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 6.2.1992 - 1 S 15/92 -, VBlBW 1992, 266; Beschl. v. 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -, BWVPr 1992, 91).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - 11 S 2626/92

    Ausländerrecht: Vorliegen einer erlaubten Einreise - Befreiung vom Erfordernis

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