Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 21.05.1992

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92   

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https://dejure.org/1992,1470
OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92 (https://dejure.org/1992,1470)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24.01.1992 - 1 B 1/92 (https://dejure.org/1992,1470)
OVG Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - 1 B 1/92 (https://dejure.org/1992,1470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz im baurechtlichen Nachbarstreit; Bauwichgarage; Ausschluß durch Bebauungsplan; Verhältnis zwischen Ordnungsrecht und Planungsrecht; Auslegung des Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baurechtlicher Nachbarstreit; Grundstücksnachbarn; Aufschiebende Wirkung; Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Bebauungsplan ; Garagen in Bauwichen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eilverfahren bei Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung (II) (IBR 1992, 512)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 592
  • BauR 1992, 608
  • ZfBR 1992, 193
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1990 - 3 S 1615/90

    Zu den Anforderungen an einen Antrag auf Vollzugsanordnung durch das Gericht;

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    Nur wenn die Anordnung der sofortigen Vollziehung (nicht der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs) erstmals begehrt wird, wird ein Antrag an die Behörde möglicherweise vorzulaufen haben; das aber folgt dann nicht aus der Verweisung auf § 80 Abs. 6 (s. hierzu VGH Baden-Württ., NVwZ 91, 687).

    Dazu war reichlich Zeit, so daß die Ausnahmeregelung nach § 80 Abs. 6 Nr. 1 VwGO als erfüllt gelten muß (vgl. hierzu VGH Baden-Württ., NVwZ 91, 687).

  • VGH Bayern, 16.05.1983 - 14.B - 1294/79

    Bauleitplanung: Festsetzung von Sammelgaragen und Sammelstellplätzen

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    Auf dieser Rechtsgrundlage kann der Bebauungsplan Bauwichgaragen vollständig ausschließen (BVerwGE 22, 129, 134; Weyreuther, BauR 72, 1, 6; BayVGH, BayVBl. 83, 593, 594; uneinheitlich Bielenberg, s. einerseits BBauG § 9 Rdnr. 28 und andererseits BauGB , § 23 BauNVO Rdnr. 58).

    Daß die wiedergegebene textliche Festsetzung diesen Inhalt hat, wird dadurch bestätigt, daß der Bebauungsplan auf dem Grundstück der Beigeladenen eine Garagenfläche für eine Doppelgarage eigens ausweist und die Zufahrten auf beiden Grundstücken vorschreibt (vgl. hierzu BayVGH, BayVBl. 83, 593, 594).

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    6.) Die Verwaltungsgerichte sind nach § 80 a Abs. 3 VwGO nicht auf Maßnahmen gegen die Antragsgegnerin festgelegt, sondern können zur Sicherung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarwiderspruchs (zu dieser Funktion der Sicherungsmaßnahmen s. VGH Baden-Württ., NVwZ-RR 91, 176, 177) auch Maßnahmen direkt gegen den beigeladenen Bauherrn richten (a.A. HessVGH, NVwZ 91, 592, 593; wie hier Schoch, NVwZ 91, 1121, 1125).
  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 197.65

    Vereinbarkeit des weitergehenden Landesrechts über die Zulässigkeit des Baus von

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    Die wohl zu verneinende Frage, ob schon die Ausweisung der offenen Bauweise für sich allein ausreicht, Bauwichgaragen auszuschließen (verneinend Weyreuther, BauR 72, 1, 6; BVerwGE 28, 29, 32), stellt sich in diesem Verfahren nicht.
  • OVG Bremen, 14.02.1989 - 1 BA 64/88

    Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung; Errichtung einer Garage; Verletzung

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    Wäre das eine oder das andere der Fall, könnte möglicherweise allein daraus auf eine Unzulässigkeit von Garagen im Bauwich oder auf sonst unüberbaubaren Flächen geschlossen werden (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 14.2.89, OVG 1 BA 64/88, BauR 89, 444 = BRS 49 Nr. 136 = NVwZ-RR 90, 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1990 - 5 S 1840/90

    Rechtsschutz bei faktischer Vollziehung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    6.) Die Verwaltungsgerichte sind nach § 80 a Abs. 3 VwGO nicht auf Maßnahmen gegen die Antragsgegnerin festgelegt, sondern können zur Sicherung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarwiderspruchs (zu dieser Funktion der Sicherungsmaßnahmen s. VGH Baden-Württ., NVwZ-RR 91, 176, 177) auch Maßnahmen direkt gegen den beigeladenen Bauherrn richten (a.A. HessVGH, NVwZ 91, 592, 593; wie hier Schoch, NVwZ 91, 1121, 1125).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 1170/91

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels im Falle des BauGBMaßnG §

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    Zum anderen kommt es auf die Abwägung der Interessen aller Beteiligten an; dabei gewinnt die Frage besondere Bedeutung, inwieweit durch die Ausführung oder die Verzögerung des Vorhabens irreparable bauliche oder wirtschaftliche Folgen entstehen (vgl. zu den Entscheidungskriterien BayVGH, NVwZ 91, 1002, 11003; VGH Baden-Württ., NVwZ 91, 1004; Schoch, NVwZ 91, 1121, 1124).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 3.65

    Zulässigkeit der und Klageform bei der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    Auf dieser Rechtsgrundlage kann der Bebauungsplan Bauwichgaragen vollständig ausschließen (BVerwGE 22, 129, 134; Weyreuther, BauR 72, 1, 6; BayVGH, BayVBl. 83, 593, 594; uneinheitlich Bielenberg, s. einerseits BBauG § 9 Rdnr. 28 und andererseits BauGB , § 23 BauNVO Rdnr. 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1991 - 11 B 246/91

    Widerspruch; Keine aufschiebende Wirkung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    Aus den noch darzulegenden sachlichen Gründen war deshalb die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs als Voraussetzung weiterer Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht anzuordnen (OVG Münster, NVwZ 91, 1001).
  • VGH Bayern, 14.01.1991 - 14 CS 90.3166

    Wohnungsbauerleichterungsgesetz: Was ist ein "ausschließlich Wohnzwecken

    Auszug aus OVG Bremen, 24.01.1992 - 1 B 1/92
    Zum anderen kommt es auf die Abwägung der Interessen aller Beteiligten an; dabei gewinnt die Frage besondere Bedeutung, inwieweit durch die Ausführung oder die Verzögerung des Vorhabens irreparable bauliche oder wirtschaftliche Folgen entstehen (vgl. zu den Entscheidungskriterien BayVGH, NVwZ 91, 1002, 11003; VGH Baden-Württ., NVwZ 91, 1004; Schoch, NVwZ 91, 1121, 1124).
  • VG München, 16.02.2024 - M 7 SN 23.2209

    Anerkennung einer Stiftung, Drittanfechtung, Antragsbefugnis, drittschützende

    Bei dem Verweis von § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO auf § 80 Abs. 6 VwGO handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung (vgl. VGH BW, B.v. 29.6.1994 - 10 S 2510/93 - juris Rn. 6; OVG Bremen, B.v. 24.1.1992 - 1 B 1/92 - juris Rn. 6 ff.; ausführlich OVG Hamburg, B.v. 14.3.2017 - 1 Bs 266/16 - juris Rn. 7 ff.; NdsOVG, B.v. 9.8.2019 - 12 MS 34/19 - juris Rn. 12; OVG RhPf, B.v. 9.9.2003 - 8 B 11269/03 - juris Ls. 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 8 B 11269/03

    Baurecht, Prozessrecht, Baugenehmigung, Abweichung, Abstand, Grenzabstand,

    Im Ergebnis ist danach festzuhalten, dass der Antragsteller im baurechtlichen Nachbarstreit kein behördliches Aussetzungsverfahren betreiben muss, bevor er gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nimmt (ebenso: HessVGH, Beschluss vom 1. August 1991, NVwZ 1993, 491; OVG Bremen, Beschluss vom 24. Januar 1992, NVwZ 1993, 592; VGH BW, Beschluss vom 23. September 1994, NVwZ 1995, 1003; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. September 1994, NVwZ-RR 1995, 551; Schoch, a.a.O.; Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 21; Sodan/Ziekow, VwGO, § 80 a Rn. 16 ff.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 80 a Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2003 - 8 B 11269/03
    Im Ergebnis ist danach festzuhalten, dass der Antragsteller im baurechtlichen Nachbarstreit kein behördliches Aussetzungsverfahren betreiben muss, bevor er gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nimmt (ebenso: HessVGH, Beschluss vom 1. August 1991, NVwZ 1993, 491 [VGH Hessen 01.08.1991 - 4 TH 1244/91] ; OVG Bremen, Beschluss vom 24. Januar 1992, NVwZ 1993, 592; VGH BW, Beschluss vom 23. September 1994, NVwZ 1995, 1003; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. September 1994, NVwZ-RR 1995, 551; Schoch, a.a.O.; Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 21; Sodan/Ziekow, VwGO, § 80 a Rn. 16 ff.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 80 a Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

    Letzteres ergibt sich daraus, daß bei den sogenannten Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80 a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschluß vom 24.01.1992 - 1 B 1/92 - Senat, Beschluß vom 01.12.1993 - 4 M 74/92 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 113/94

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortige Vollziehung;

    Letzteres ergibt sich daraus, daß bei den sog. Verwaltungsakten mit Drittwirkung § 80 a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 24.01.1992- 1 B 1/92 - Senat, Beschl. v. 01.12.19930 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des

    Letzteres ergibt sich daraus, dass bei den sogenannten Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, dass das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne dass zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss vom 24.01.1992 - 1 B 1/92 - Senat, Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, aaO).
  • OVG Hamburg, 19.09.1994 - Bs II 35/94

    Eilverfahren bei Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung?

    Dies hat in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zu einer unterschiedlichen Beantwortung der Frage geführt, ob vor einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz z.B. gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung ein Antrag bei der Behörde gestellt werden muß (so u.a. Nds.OVG, Beschl. v. 21.5.1992, BauR 1992 S. 603 ; OVG Rheinland-Pfalz', Beschl. v. 14.6.1993, BauR 1993 S. 718) oder ob § 80 a VwGO einen solchen Antrag nicht fordert (so u.a. HessVGH, Beschl. v. 1.8.1991, DVBI. 1992 S. 45; OVG Bremen, Beschl. v. 24.1.1992, BauR 1992 S. 608).
  • OVG Bremen, 19.07.2004 - 1 A 69/04

    BremStaffelbauordnung; Baubeschränkung Bauwich - Staffelbauordnung; Bauwich

    Zum Verhältnis von Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht in der Frage der Grenzbebauung und zum Vorrang spezieller bauplanungsrechtlicher Festsetzungen hat das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 24.01.1992 (1 B 1/91 - NVwZ 1993, S. 592) Stellung genommen, die das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil ebenfalls verwertet hat.
  • OVG Saarland, 23.04.1993 - 2 W 1/93

    Abstandsfläche; Schmalseitenprivileg; Abstandsflächentiefen; Abrundung

    Für die Entscheidung kann dahinstehen, ob der Antrag auf gerichtlichen Rechtschutz gemäß den §§ 80 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 80 Abs. 5 - entsprechend - VwGO in Anwendung der §§ 80 a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 6 - entsprechend - VwGO regelmäßig nur dann statthaft ist, wenn zunächst ein erfolglos oder unbeschieden gebliebener Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Baugenehmigung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. in diesem Zusammenhang etwa OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.5.1992, BauR 1992, 603 ; OVG Koblenz, Beschluß vom 4.6.1992, BauR 1992, 607; OVG Bremen, Beschluß vom 24.1.1992, BauR 1992, 608).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 112/94

    Prüfungsmaßstab; Planfeststellungsbeschluß; Planungshoheit; Gemeindegebiet;

    Letztere ergibt sich daraus, daß bei den sog. Verwaltungsakten mit Doppelwirkung § 80 a Abs. 3 VwGO die Möglichkeit vorsieht, daß das Gericht nicht nur behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Vollzugsanordnungsanträgen des Begünstigten bzw. Aussetzungsanträgen des Dritten ändern oder aufheben, sondern auch selbst solche Maßnahmen treffen kann, und zwar auch, ohne daß zuvor ein Antrag bei der Behörde gestellt worden wäre (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 24.01.1992 - 1 B 1/92 - Senat, Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.).
  • VG Stuttgart, 31.07.2019 - 11 K 1286/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Autoverwertungsanlage in einem

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.1996 - 4 M 91/96
  • VG Berlin, 17.02.1995 - 10 A 1174.94

    Rechtmäßigkeit einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum Schutz der

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 6 M 1995/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1803
OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 6 M 1995/92 (https://dejure.org/1992,1803)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.05.1992 - 6 M 1995/92 (https://dejure.org/1992,1803)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 6 M 1995/92 (https://dejure.org/1992,1803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 6; VwGO § 80a Abs. 3 S. 2
    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die Anordnung des Sofortvollzugs einer Baugenehmigung bei aufschiebender Wirkung eines Nachbarwiderpruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 80a Abs. 3 S. 2 VwGO; § 80 Abs. 6 VwGO
    Nachbarwiderspruch; Aufschiebende Wirkung; Antrag auf Anordnung des Sofortvollzugs; Antragstellung bei Behörde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachbarwiderspruch; Aufschiebende Wirkung; Antrag auf Anordnung des Sofortvollzugs; Antragstellung bei Behörde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eilverfahren bei Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung (I) (IBR 1992, 511)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2553 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 592
  • DVBl 1993, 123
  • BauR 1992, 603
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1990 - 3 S 1615/90

    Zu den Anforderungen an einen Antrag auf Vollzugsanordnung durch das Gericht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 6 M 1995/92
    Für eine Befassung des Gerichts gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 1 VwGO ist nach allem nur dann Raum, wenn zunächst die Behörde mit der Frage der Vollziehbarkeit befaßt worden ist (Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., Rdnr. 5 Abs. 2 zu § 80 a; Grosse-Suchsdorf/ Schmaltz/Wiechert, NBauO, 5. Aufl., Rdnr, 86 zu § 72; Schmaltz, Probleme des vorläufigen Rechtsschutzes im Baunachbarrecht, DVBI, 1992, 230, 234; Grosse-Hündfeld, Festschrift für Gelzer, 1991, S. 303, 308; BayVGH, Beschl, v. 23.8.1991 [2] - 14 CS 91.22 54 -, BayVBI 1991, 723, und VGH Bad.-Württ., Beschl, v. 7.9.1990 - 3 S 1615/90 -, NVwZ 1991, 687, beide für den Antrag des Bauherrn), Die Baugenehmigungsbehörde ist keine" Relaisstation", in der die Entscheidungslast schnell zu den Verwaltungsgerichten weitergeschaltet werden kann (Grosse-Hündfeld, wie vor).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1993 - 8 B 11088/93

    Vorläufiger Rechtsschutz im Baurecht

    Dabei handelt es sich um eine Rechtsfolgenverweisung, die über die in § 80 Abs. 6 VwGO geregelten Fälle der Anforderung öffentlicher Kosten und Abgaben hinaus alle Verwaltungsakte mit Doppelwirkung umfaßt (siehe OVG Lüneburg, Beschluß vom 21. Mai 1992, BauR 1992, 603; Redeker/von Oertzen, Komm. z. VwGO, 10. Aufl., Rdnr. 5 zu § 80 a; Schmaltz, Probleme des vorläufigen Rechtsschutzes im Baunachbarrecht, DVBl. 1992, 230).
  • OVG Hamburg, 19.09.1994 - Bs II 35/94

    Eilverfahren bei Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung?

    Dies hat in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zu einer unterschiedlichen Beantwortung der Frage geführt, ob vor einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz z.B. gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung ein Antrag bei der Behörde gestellt werden muß (so u.a. Nds.OVG, Beschl. v. 21.5.1992, BauR 1992 S. 603 ; OVG Rheinland-Pfalz', Beschl. v. 14.6.1993, BauR 1993 S. 718) oder ob § 80 a VwGO einen solchen Antrag nicht fordert (so u.a. HessVGH, Beschl. v. 1.8.1991, DVBI. 1992 S. 45; OVG Bremen, Beschl. v. 24.1.1992, BauR 1992 S. 608).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.07.1996 - 3 M 24/96

    Kanalbelegungsplan; Rundfunkprogramm; Verwaltungsakt mit Doppelwirkung;

    Fraglich könnte sein, ob die Zulässigkeit eines Antrages nach § 80a III VwGO die vorherige Befassung der Behörde mit dem Antragsbegehren voraussetzt (so OVG Lüneburg, NVwZ 1993, 592 = DVBl 1993, 123 [124] m.w. Nachw.; a.A. Schoch, NVwZ 1991, 1121 [1126] - 'Redaktionsversehen' - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 8 S 2380/94

    Unanwendbarkeit des VwGO § 80 Abs 6 im baurechtlichen Nachbarstreit

    § 80 Abs. 6 VwGO gilt nach seinem Wortlaut nur für Abgabenangelegenheiten, eine "entsprechende" Anwendung im baurechtlichen Nachbarstreit macht keinen Sinn (im Ergebnis ebenso zum Aussetzungsantrag nach § 80 a Abs. 1 Nr. 2: Hess. VGH, DVBl. 1992, 45; OVG Bremen BRS Bd. 54 Nr. 168; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.6.1994 - 10 S 2510/93; Kopp, VwGO 9. Aufl., § 80 a RdNr. 21; zweifelnd: OVG Koblenz BRS 154 Nr. 169; a.A. OVG Lüneburg DVBl. 1993, 123 = BRS Bd. 54 Nr. 170 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 23.04.1993 - 2 W 1/93

    Abstandsfläche; Schmalseitenprivileg; Abstandsflächentiefen; Abrundung

    Für die Entscheidung kann dahinstehen, ob der Antrag auf gerichtlichen Rechtschutz gemäß den §§ 80 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3, 80 Abs. 5 - entsprechend - VwGO in Anwendung der §§ 80 a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 6 - entsprechend - VwGO regelmäßig nur dann statthaft ist, wenn zunächst ein erfolglos oder unbeschieden gebliebener Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Baugenehmigung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. in diesem Zusammenhang etwa OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.5.1992, BauR 1992, 603 ; OVG Koblenz, Beschluß vom 4.6.1992, BauR 1992, 607; OVG Bremen, Beschluß vom 24.1.1992, BauR 1992, 608).
  • VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CS 10.1659

    Sperrung eines Ortsstraßenzuges für den Schwerlastverkehr; fehlendes Ermessen

    Die vom Antragsgegner für seine Auffassung genannten Entscheidungen betreffen eine Kostenverfügung (VG Würzburg vom 6.6.2005 Az. W 5 S 05.516) sowie die hier nicht einschlägige Regelung des § 80 a VwGO (Niedersächsisches OVG vom 21.5.1992 NVwZ 1993, 592).
  • VG Berlin, 17.02.1995 - 10 A 1174.94

    Rechtmäßigkeit einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum Schutz der

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