Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.08.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,268
BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89 (https://dejure.org/1992,268)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1992 - 4 C 43.89 (https://dejure.org/1992,268)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1992 - 4 C 43.89 (https://dejure.org/1992,268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbegebiet - Gewerbetreibenden - Betriebsart Zulässigkeit - Baunutzungsverordnung - Beherbergungsbetrieb

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbegebiet; Baunutzungsverordnung; Beherbergungsbetriebe; Fremdenpension; Pensionsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNutzVO § 8; GastG § 1 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    BauNVO (1977) § 8 ; GastG § 1 Abs. 1 Nr. 3
    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beherbergungsbetrieb im Gewerbegebiet (IBR 1992, 502)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 140
  • NVwZ 1993, 773
  • VBlBW 1993, 49
  • DVBl 1992, 1433
  • DÖV 1993, 115
  • BauR 1992, 586
  • BauR 1993, 194
  • ZfBR 1992, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83

    Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Die Einordnung eines Betriebes unter den Begriff der "Gewerbebetriebe aller Art", dessen Nachteile und Belästigungen unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit bleiben, macht ihn aber noch nicht ohne weiteres im Gewerbegebiet zulässig (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 ).

    Bauleitpläne sollen nämlich im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB auch dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - a.a.O.).

    Auch ein als Betrieb des Beherbergungsgewerbes einzustufendes Wohnheim ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 21.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Das schließt jedoch nicht aus, daß ein bestimmtes unter die spezielle gewerbliche Nutzungsart fallendes Vorhaben ein Gewerbebetrieb ist und als solcher in dem Baugebiet zulässig sein kann, nämlich wenn er von dem in der Baunutzungsverordnung bei der Definition der speziellen gewerblichen Nutzungsart vorausgesetzten Regelfall abweicht und wenn er die Voraussetzungen erfüllt, unter denen "sonstige Gewerbebetriebe" in dem Baugebiet zulässig sind (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 ).

    Die Zweckbestimmung eines Baugebiets wird auch davon beeinflußt, welche Funktion dem einzelnen Baugebiet im Verhältnis zu den anderen Baugebieten zukommt (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - BVerwG 4 C 64.79 - BVerwGE 68, 207 ).

  • BVerwG, 23.12.1981 - 4 B 196.81
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Für die Annahme, daß es - entgegen dem Vortrag der Klägerin - in Wirklichkeit auf eine Wohnnutzung ausgerichtet ist, könnte zwar sprechen, daß zu den Appartements jeweils eine Kochgelegenheit gehört, die Voraussetzung für den bauplanungsrechten Begriff der Wohnung ist (BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1981 - BVerwG 4 B 196.81 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 25).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Der Betrieb ist aber auch dann unzulässig, wenn er mangels eines Mindestmaßes der Möglichkeit, den häuslichen Wirkungskreis eigen zu gestalten, nicht mehr von dem Begriff der Wohnnutzung (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 6 = ZfBR 1985, 44) erfaßt wird.
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 120.90

    Einordnung von Spielhallen nach Änderung der BauNVO

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Im Unterschied zur abschließenden Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten durch die Baunutzungsverordnung 1990 (BVerwG, Beschluß vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 120.90 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 4 = ZfBR 1991, 35) kann der Baunutzungsverordnung - in ihren sämtlichen Fassungen - im übrigen nämlich nicht entnommen werden, daß die Aufführung spezieller gewerblicher Nutzungsarten im Katalog zulässiger Nutzungen bei einzelnen Gebieten als solche schon Ausschlußwirkungen für andere Baugebiete hat.
  • BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff des Bauvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Sie respektiert die Zweckbestimmung des Vorhabens (im Sinne des § 29 BauGB) durch den Bauherrn, indem sie auf den wirklichen Nutzungszweck, wie er sich - objektiv - aus den vom Bauherrn vorgelegten Bauunterlagen ergibt, abstellt (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 21. August 1991 - BVerwG 4 B 20.91 - Buchholz 406.11 § 21 BauGB Nr. 23).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Zwar ist es grundsätzlich Sache des Bauherrn, die Zweckbestimmung des Bauvorhabens festzulegen; über den Inhalt des "Vorhabens" im Sinne von § 29 BauGB bestimmt grundsätzlich der jeweilige Antragsteller (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 99.77 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 26).
  • BVerwG, 25.02.1976 - 1 B 29.76

    Betreiben eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes - Betrieb einer

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob ein Beherbergungsbetrieb im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GastG nur das gewerbsmäßige Zurverfügungstellen von Räumen an jedermann zum vorübergehenden Aufenthalt, unabhängig von einer Bedienung der Gäste, voraussetzt und deshalb auch die insbesondere in Erholungsgebieten gebräuchliche Beherbergung in Räumlichkeiten, in denen der Gast selbst kocht, umfaßt (so BVerwG, Beschluß vom 25. Februar 1976 - BVerwG 1 B 29.76 - Buchholz 451.41 § 1 GastG Nr. 1 = GewArch. 1976, 170) oder ob jedenfalls die bloße Vermietung ohne zusätzliche Leistungen keine Beherbergung im Sinne des Gaststättenrechts ist (so Mörtel/Metzner, GastG, 4. Aufl. 1988, § 1 Rdnr. 23).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.05.1987 - 1 A 124/86

    Bauplanungsrecht: Begriff der "Ferienwohnung" i.S. von 3 Abs. 3 BauNVO

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Denn der bauplanungsrechtliche Begriff des Beherbergungsbetriebes ist nicht mit dem gaststättenrechtlichen Begriff gleichzusetzen (a.A. OVG Lüneburg, BRS 47 Nr. 37; VGH Kassel, BRS 49 Nr. 53).
  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89
    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits ohne Prüfung der gaststättenrechtlichen Fragestellung einem "Apart-Hotel" die Eigenschaft eines Betriebes des Beherbergungsgewerbes im Sinne der Baunutzungsverordnung abgesprochen: Ein Vermieten von Appartements sei schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch keine Beherbergung; ein Beherbergungsbetrieb liege nur vor, wenn Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne daß diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten könnten (BVerwG, Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 27 = ZfBR 1989, 225).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Diesen rechtlichen Maßstab hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Fällen angelegt, in denen zu entscheiden war, ob ein Vorhaben nach der Art der Nutzung in dem jeweils festgesetzten Baugebiet allgemein (regelhaft) zulässig ist (vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1991 - BVerwG 4 B 1.91 - NVwZ 1991, 982 zu § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO 1990 und vom 28. Juli 1988 - BVerwG 4 B 119.88 - NVwZ 1989, 50 zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 4 C 31.83 - NVwZ 1986, 643 zu § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO; vgl. auch Urteile vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - NVwZ 1991, 264 zu § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO und vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1977; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - BVerwG 4 B 71.05 - NVwZ 2006, 457 zu § 8 Abs. 2 BauNVO).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2014 - 3 L 212/12

    Zulässigkeit von Ferienwohnungen im reinen Wohngebiet; Gebäude mit

    Auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 29.04.1992 - 4 C 43.89 - (BVerwGE 90, 140 = Juris Rn. 16) lässt sich eine andere Auffassung nicht entnehmen, weil die Frage, ob ein Beherbergungsbetrieb ("im weiteren Sinne") vorliegt, wenn Appartements mit Kochgelegenheit ohne nennenswerte weitere Dienstleistungen an Montagearbeiter vermietet werden, ausdrücklich offen gelassen wird.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 S 2.06

    Boardinghouse; Wohnnutzung/Beherbergungsbetrieb; Nutzungsuntersagung

    Dies setzt vor allem eine eigene Kochgelegenheit für die Zubereitung von Speisen voraus, die eine gewisse Unabhängigkeit von der Inanspruchnahme von Gemeinschaftsräumen, wie Frühstücksraum, Speisesaal usw., gewährleistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996, BRS 58 Nr. 56; Urteil vom 29. April 1992, BVerwGE 90, 140 = BRS 54 Nr. 53; Beschluss vom 8. Mai 1989, BRS 49 Nr. 66; Beschluss vom 7. September 1984, BRS 42 Nr. 55; OVG Bln, Beschluss vom 8. Juni 2000, BRS 63 Nr. 216).

    Abzustellen ist auf einen an den objektiven Nutzungsmöglichkeiten orientierten Nutzungszweck, wie er sich aus den vom Bauherrn vorgelegten Bauunterlagen ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,476
BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90 (https://dejure.org/1992,476)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1992 - 8 C 19.90 (https://dejure.org/1992,476)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1992 - 8 C 19.90 (https://dejure.org/1992,476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 310
  • NJW 1993, 1810
  • NVwZ 1993, 773 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 129
  • DVBl 1993, 263
  • DÖV 1993, 163
  • ZfBR 1993, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90
    Die Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten beschränkt sich auf solche Kosten, die durch das jeweilige Vorhaben bzw. durch den seiner Zulässigkeit zugrundeliegenden Bebauungsplan verursacht werden (im Anschluß an das Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331).

    Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331 entschieden, daß Folgekostenverträgen der auch im vorliegenden Fall in Rede stehenden Art eine "Schranke" unter anderem durch "das Erfordernis der Ursächlichkeit" gesetzt sei.

    Wenn das Erfordernis der Ursächlichkeit, wie dargelegt, daraus folgt, daß hoheitliche Entscheidungen nicht von zusätzlichen Gegenleistungen abhängig gemacht und deshalb solche Gegenleistungen auch nicht vereinbart werden dürfen, und wenn dies bei Folgekosten nur deshalb nicht greift, weil (und wenn) es sich bei ihnen nicht um eine ("echte") Gegenleistung, sondern lediglich "um eine Art Aufwendungsersatz" handelt (Urteil vom 6. Juli 1973, a.a.O. S. 343), dann legt dies die "Betrachtungsweise" von vornherein fest auf das, was als hoheitliche Entscheidung dem Vertragspartner als Verwaltungsleistung erbracht wird.

    Erforderlich ist dafür vielmehr, daß, und eben dies ist der Verwendung des Wortes "Aufwendungsersatz" mit der in sie eingeschlossenen Anknüpfung an das Privatrecht (Urteil vom 6. Juli 1973, a.a.O. S. 340) zu entnehmen, aus Anlaß der Ausführung eines bestimmten Vorhabens etwas geschieht (ein "Geschäft" tatsächlich "geführt" wird) und nicht erst - irgendwann - ein aufgelauener Bedarf Konsequenzen nach sich zieht.

    Dieses Genehmigungshindernis kann - von Fall zu Fall - dadurch ausgeräumt werden, daß der Bauinteressent durch Vertrag die Aufwendungen auf sich nimmt (Urteil vom 22. März 1972 - BVerwG IV C 121.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 97a S. 51 und ferner auch dazu das mehrfach angeführte Urteil vom 6. Juli 1973, a.a.O. S. 339).

    Wenn es den Gemeinden durch das einschlägige Landesrecht verwehrt sein sollte, die Kosten "normaler" Fortentwicklungsfolgen abzuwälzen, führte unmittelbar das zur Unzulässigkeit dagegen verstoßender Folgekostenverträge (Urteil vom 6. Juli 1973, a.a.O. S. 336 f.).

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78

    Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90
    In jedem Falle sind es allein die von dem Vorhaben ausgehenden Nachteile ..., die ... den Grund, aber auch die Grenze kompensatorischer Entscheidungen zu Lasten des Eigentümers bilden" (BVerfG, Beschluß vom 2. Dezember 1980 - 1 BvR 436/78 u.a. - BVerfGE 55, 249 ).
  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90
    Dazu nimmt die Rechtsprechung unwidersprochen an, daß eine solche Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtzurechnung nicht erlaubt ist (siehe Urteile vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6 S. 14 und vom 10. November 1978 - BVerwG 4 C 35.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 153 S. 86 sowie Beschluß vom 14. September 1967 - BVerwG IV B 68.67 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 49 S. 165 ).
  • BVerwG, 14.09.1967 - IV B 68.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bau eines

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90
    Dazu nimmt die Rechtsprechung unwidersprochen an, daß eine solche Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtzurechnung nicht erlaubt ist (siehe Urteile vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6 S. 14 und vom 10. November 1978 - BVerwG 4 C 35.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 153 S. 86 sowie Beschluß vom 14. September 1967 - BVerwG IV B 68.67 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 49 S. 165 ).
  • BVerwG, 22.03.1972 - IV C 121.68

    Anwendungsbereich des § 34 BBauG; Begriff der "unwirtschaftlichen" Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90
    Dieses Genehmigungshindernis kann - von Fall zu Fall - dadurch ausgeräumt werden, daß der Bauinteressent durch Vertrag die Aufwendungen auf sich nimmt (Urteil vom 22. März 1972 - BVerwG IV C 121.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 97a S. 51 und ferner auch dazu das mehrfach angeführte Urteil vom 6. Juli 1973, a.a.O. S. 339).
  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90
    Die Trennung nach "groß" und "klein" spielt - jedenfalls in dem angeführten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - eine Rolle nicht von der Ursächlichkeit her, sondern im Zusammenhang mit der Trennung dessen, was als Fortentwicklung einer Gemeinde "normal" und was als Fortentwicklung "sprunghaft" ist (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG VII C 78.72 - BVerwGE 44, 202).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90
    Diese Frage beurteilt sich nach irrevisiblem Recht (Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ).
  • BVerwG, 10.11.1978 - 4 C 35.76

    Beeinrächtigung öffentlicher Belange durch Außenbereichsvorhaben;

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90
    Dazu nimmt die Rechtsprechung unwidersprochen an, daß eine solche Gesamtbetrachtung bzw. Gesamtzurechnung nicht erlaubt ist (siehe Urteile vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6 S. 14 und vom 10. November 1978 - BVerwG 4 C 35.76 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 153 S. 86 sowie Beschluß vom 14. September 1967 - BVerwG IV B 68.67 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 49 S. 165 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Ebenso haben der Einwand des Rechtsmissbrauchs (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - IV C 6.76 - BVerwGE 55, 337, juris Rn. 13, 14 und Urt. v. 14.08.1982 - 8 C 19.90 - BVerwGE 90, 310, juris Rn. 16) und die Grundsätze der Organtreue ihre Grundlage im Landesrecht.
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Zwar ist das Abgabenrecht aus Gründen der Gleichheit der Abgabepflichtigen dem Grundsatz nach vertragsfeindlich; jedoch darf der Gesetzgeber von diesem Grundsatz Ausnahmen zulassen (vgl. Urteil vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 19.90 - BVerwGE 90, 310 = Buchholz 406.11 § 124 BauGB Nr. 1 S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Die in der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch auf der Grundlage der allgemeinen Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts entwickelten Beschränkungen (vgl. insbesondere das Urteil des 8. Senats vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 19.90 - BVerwGE 90, 310) lassen sich auf die jetzt maßgebliche Gesetzeslage nicht ohne Weiteres übertragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht