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   BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90   

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BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90 (https://dejure.org/1992,1898)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1992 - 4 C 24.90 (https://dejure.org/1992,1898)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1992 - 4 C 24.90 (https://dejure.org/1992,1898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    NATO-Truppenstatus - Landesverteidigung - Anfechtbarer Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauGB § 29 S. 1, 2 §§ 35 36 37
    Landesverteidigung; gemeindliches Einvernehmen; Kompetenzregelung, besondere öffentliche Zweckbestimmung; Landesverteidigungsvorhaben; US-Streitkräfte; Gaststreitkräfte; Wohnbauvorhaben, Landbeschaffung; Auftragsbauvorhaben.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 227
  • NVwZ 1993, 892
  • DVBl 1993, 437
  • DÖV 1993, 528
  • ZfBR 1993, 136
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.07.1981 - 4 B 96.81

    Voraussetzungen für Abweichungen von städtebaulichen Vorschriften bei baulichen

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90
    Ist sonach die Entscheidungskompetenz der Beklagten nach § 37 Abs. 2 Satz 3 BauGB gegeben, so indiziert dies nicht ohne weiteres auch die Erfüllung der Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 BauGB, der neben einer Verfahrens- und Zuständigkeitsregelung auch einen materiellrechtlichen Inhalt hat (BVerwG, Beschluß vom 16. Juli 1981 - BVerwG 4 B 96.81 - Buchholz 406.11 § 37 BBauG Nr. 1).

    Eine "besondere öffentliche Zweckbestimmung" der Anlage nach § 37 Abs. 1 BauGB liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluß vom 16. Juli 1981 a.a.O.), an der er festhält, nur vor, wenn sich das Vorhaben wegen seiner Aufgabenstellung nach Standort, Art, Ausführung oder Auswirkung von vergleichbaren baulichen Anlagen unterscheidet.

    Maßgebend, ob in diesem Sinne eine Abweichung vernünftigerweise geboten ist, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (BVerwG, Beschluß vom 16. Juli 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90
    Den von der Klägerin hiermit geltend gemachten Belangen kann bei der Bewertung der widerstreitenden Interessen kein erhebliches Gewicht beigemessen werden: Die Einwendungen der Klägerin ergeben insbesondere keine Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit; denn das Vorhaben der US-Streitkräfte stört weder nachhaltig eine hinreichend bestimmte Planung der Klägerin, noch entzieht es wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung, noch werden kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt (vgl. hierzu z. B. Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwGE 81, 95 (106) [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 40/86]).
  • BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff des Bauvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90
    Worin das Vorhaben besteht, um dessen bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Streit herrscht, bestimmt sich grundsätzlich nach dem erkennbaren Willen des Bauherrn (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. zuletzt Beschluß vom 21. August 1991 - BVerwG 4 B 20.91 - Buchholz 406.11 § 21 BauGB Nr. 23).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90
    Nach der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu zuletzt ausführlich Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 2.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 272) ist die inhaltliche Bedeutung dieses Begriffs zwar enger als eine bloße Förderlichkeit des Vorhabens im Verhältnis zu einer anderen Anlage, verlangt aber nicht deren Notwendigkeit oder gar Unentbehrlichkeit.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90
    Aus diesem Grunde darf die Bauaufsichtsbehörde, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen versagt, einen gestellten Bauantrag nicht positiv entscheiden, es sei denn, die kommunalaufsichtsrechtlichen Regelungen eines Landes erlauben es, fehlendes Einvernehmen zu überwinden (st. Rspr. des erkennenden Senats, zuletzt Urteil vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 31.89 - Buchholz 406.11 § 36 BauGB Nr. 46 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 20.88

    Bauplanungsrecht: Fehlende "Anlagenhoheit" des Vorhabensträgers i.S. von § 37

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90
    Ob eine Abweichung von den andernfalls uneingeschränkt geltenden Vorschriften des BauGB i. S. von § 37 Abs. 1 BauGB wegen der besonderen öffentlichen Zweckbestimmung "erforderlich" ist, ist bei einem Vorhaben, dessen bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ohne diese Abweichungsregel nach § 35 BauGB zu beurteilen wäre, durch Gewichtung der widerstreitenden öffentlichen Belange zu ermitteln (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 20.88 - Buchholz 406.11 § 37 BBauG Nr. 4).
  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 15 N 17.1194

    Ungültigkeit einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

    Auch wenn aus Sicht des Senats eine verkehrliche Überlastung der G. Straße nicht zu befürchten sein dürfte, spricht daher mit Blick auf die Größe der einbezogenen, insofern nicht umfassend erschlossenen Flächen auch ein Bedürfnis nach einem Minimum an verkehrswegemäßiger Binnenkoordination (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1992 - 4 C 24/90 - BVerwGE 91, 227 = juris Rn. 21 m.w.N.) für eine Baulandausweisung im Wege eines regulären Verfahrens der Bauleitplanung, das auf Erlass eines Bebauungsplans mit entsprechenden Festsetzungsmöglichkeiten ausgerichtet ist (im Zusammenhang mit der Anwendung des § 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BauGB als gesetzlicher Schranke für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB vgl. auch HessVGH, U.v. 4.5.2010 - 4 C 1742/08.N - NVwZ-RR 2010, 83 = juris Rn. 27 ff.; allg. zum Planungserfordernis durch Bebauungsplan - dort jeweils im Zusammenhang mit der begrenzten Anwendbarkeit des § 35 Abs. 2 BBauG a.F. -vgl. auch die Erwägungen bei BVerwG, U.v. 22.11.1968 - IV C 98.65 - NJW 1969, 444 = juris Rn. 18; U.v. 7.5.1971 - IV C 19.70 - NJW 1972, 786 = juris Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

    Mit dieser Entscheidung wird ihr gegen das Vorhaben eingelegter Widerspruch überwunden, weshalb die Entscheidung ihr gegenüber einen anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 24.90 -, BVerwGE 91, 227 und juris, Rn. 13).

    Die Abweichung von städtebaulichen Vorschriften ist dann erforderlich, wenn sie zur Erfüllung oder Wahrung der in Rede stehenden besonderen öffentlichen Zweckbestimmung vernünftigerweise geboten ist; dies erfordert eine Abwägung der widerstreitenden öffentlichen Belange (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992, a.a.O., Rn. 20 und 22).

    Sowohl die Darstellung als Fläche für Wald als auch die Darstellung einer Kompensationsfläche stehen von vornherein unter dem Vorbehalt, dass sie ein im Eigentum der Beklagten stehendes Gelände betreffen, das den US-Streitkräften bereits seit längerem zur ausschließlichen Nutzung überlassen ist und deshalb nicht mehr dem uneingeschränkten planerischen Zugriff der Antragstellerin unterliegt (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992, a.a.O., Rn. 22).

  • VG Neustadt, 10.03.2014 - 4 L 87/14

    Klage und Eilantrag der Stadt Landstuhl gegen geplante SAT-Anlage der

    Vielmehr kann sie gegen eine Entscheidung, mit der eine Abweichung von den Vorschriften des Baugesetzbuchs, insbesondere von §§ 31, 33 bis 35 BauGB zugelassen wird, mit einer Verletzung der genannten Vorschriften begründen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 S 2735/95 -, juris; BVerwG, Urteil vom 3.Dezember 1992 - 4 C 24/90 -, BVerwGE 91, 227).

    Soweit nun die Antragstellerin rügt, dass der angefochtene Bescheid der Antragsgegnerin keine Feststellung zur Durchführung einer UVP enthalte, ist zu beachten, dass zunächst die SGD-Süd als höhere Verwaltungsbehörde nach § 37 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Entscheidungskompetenz über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens innehatte (BVerwG, Urteil vom 3.Dezember 1992 - 4 C 24/90 -, BVerwGE 91, 227) und daher auch nach §§ 2 Abs. 3 Nr. 1, 3a Abs. 1 UVPG die Erforderlichkeit einer UVP zu prüfen hatte.

    Die zur Optimierung der weltweiten Kommunikation der US-Gaststreitkräfte - gerade im Rahmen der NATO-Verpflichtungen - geplanten Anlagen dienen daher auch der Landesverteidigung (BVerwG, Urteil 3. Dezember 1992 - 4 C 24/90 - BVerwGE 91, 227ff).

    Erforderlich ist eine solche Abweichung nicht erst dann, wenn das Vorhaben mit der Zulassungsentscheidung steht oder fällt, sondern schon dann, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Belange die Verwirklichung des Vorhabens an diesem Standort vernünftigerweise geboten ist (BVerwGE 91, 227ff; BayVGH, Urteil vom 14. August 2002 - 15 B 96.2483 - juris; Krautzberger/Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 37 Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99

    Außerdienststellung; Beseitigung; Militäranlage; militärische Anlage;

    Hiernach gilt ein bewaffneter Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland als ein Angriff auf das Bündnis, in diesem Falle wäre die Mitwirkung der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Gaststreitkräfte an den Verteidigungshandlungen der Bundeswehr zugleich Teil der (nationalen) Landesverteidigung (BVerwG, Urt. v. 3.12.1992 - 4 C 24.90 -, DVBl. 1993, 437; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 7. Aufl., 1999, § 37, Anm. 7).

    Dies ergibt sich aus § 29 Satz 2 BauGB, der ausnahmslos die §§ 30 bis 37 BauGB für Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, für anwendbar erklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1992 - 4 C 24.90 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2019 - 2 A 2995/17

    Zivile Nachnutzung von ehemals von Angehörigen der britischen Streitkräfte

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 24.90 -, juris Rn. 18; Behme/Frey, VR 2016, 145 (149).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - 10 A 1261/17

    Stadt Lünen obsiegt im Streit um die Zustimmung zur bauplanungsrechtlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 24.90 -, juris, Rn. 20, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - 4 B 208.86 -, juris, Rn. 3, und vom 16. Juli 1981 - 4 B 96.81 -, juris, Rn. 4. Zu § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB siehe BVerwG, Urteile vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 -, juris, Rn. 26 ff., und vom 9. Juni 1978 - IV C 54.75 -, juris, Rn. 24 f., Beschluss vom 5. Februar 2004 - 4 B 110.03 -, juris, Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 24.90 -, juris, Rn. 22 (für die Abweichung von § 35 BauGB), Beschluss vom 10. Juli 1991 - 4 B 106.91 -, juris, Rn. 3 ff. (für die Abweichung von § 30 Abs. 1 BauGB, vorgehend OVG NRW, Urteil vom 14. März 1991 - 11 A 2247/87 -, juris), und Urteil vom 14. Februar 1991 - 4 C 20.88 -, juris, Rn. 20 ff. (für die Abweichung von § 34 BauGB).

  • VG Minden, 12.10.2017 - 9 K 4857/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1992 - 4 C 24.90 -, juris Rn. 18; allerdings offen lassend für "housing areas": BVerwG, Urteil vom 23.11.2016 - 4 CN 2.16 -, juris Rn. 20; kritisch gegenüber einem Bestandsschutz im Falle der Zustimmungsentscheidung: Behme/Frey, Rechtliche Aspekte der Konversion militärischer Liegenschaften, Verwaltungsrundschau 2016, 145 (149).

    Hierfür hätte etwa dann Anlass bestanden, wenn es sich bei dem streitgegenständlichen Areal um im Außenbereich gelegene, nicht integrierte Flächen gehandelt hätte, vgl. zu einem im Außenbereich befindlichen Vorhaben, bei der allein die besondere öffentliche Zweckbestimmung der baulichen Anlage eine Abweichung von den Vorschriften dieses Gesetzes - im vorliegenden Fall von § 35 BauGB - erforderlich machte: BVerwG, Urteil vom 3.12.1992 - 4 C 24.90 -, juris Rn. 19, woran es hier fehlt.

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2004 - 10 K 2105/02

    Klage der Stadt Herne gegen die Neuerrichtung einer forensischen Klinik im

    Dies trifft etwa für technische Anlagen der Daseinsvorsorge und für die in § 37 Abs. 2 BauGB hervorgehobenen Anlagen der Verteidigung oder des zivilen Bevölkerungsschutzes zu, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03. Dezember 1992 - 4 C 24.90 -, BVerwGE 91, 227, 232; Beschluss vom 16. Juli 1981, a.a.O.; Krautzberger, a.a.O., § 37 Rz. 16; Dürr, a.a.O., § 37 Rz. 9 und 10; Roeser, a.a.O., § 37 Rz. 5 jeweils m.w.N. .

    Dabei stellt die Intensität, mit der für das Vorhaben von der gegebenen bauplanungsrechtlichen Lage abgewichen werden muss, nur einen, wenn auch gewichtigen Faktor dar, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03. Dezember 1992 -4 C 24.90-, BVerwGE 91, 227, 232, 233; Urteil vom 14. Februar 1991 -4 C 20.88-, BVerwGE 88, 35, 37; Beschluss vom 10. Juli 1991 -4 B 106.91-, NVwZ 1992, 479; Beschluss vom 16. Juli 1981 -4 B 96.81-, BRS 38 Nr. 171; OVG NRW, Urteil vom 14. März 1991 -11 A 2247/87-, NWVBl. 1991, 420, 421; Krautzberger, a.a.O., § 37 Rz. 17, 18; Roeser, a.a.O., § 37 Rz. 6; Dürr, a.a.O., § 37 Rz. 12, 13 jeweils m.w.N.

  • VG Sigmaringen, 18.05.2010 - 3 K 346/10

    Bau eines Sprengplatzes auf dem Truppenübungsplatz Heuberg vorläufig gestoppt

    Als Vorhaben im Außenbereich bedürfte die von der Antragsgegnerin beabsichtigte Errichtung des Sprengplatzes damit grundsätzlich des gemeindlichen Einvernehmens der Antragstellerin i.S. des § 36 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 - 4 C 24/90 - ; VGH Baden - Württemberg, Urteil vom 19.12.1997 - 5 S 2735/95 - ; Dürr in Brügelmann, BauGB Kommentar § 37 Rn. 15; Krautzberger in Ernst - Zinkahn -Bielenberg, BauGB Kommentar § 37, Rn. 20; Scheidler in VBlBW 2008, S. 291 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 03.12.1992 - 4 C 24/90 - folgendes ausgeführt:.

    Gegen diese im Verwaltungsverfahren ergehende Entscheidung des zuständigen Bundesministeriums, welche die gemeindliche Planungshoheit durchaus einschränken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 - 4 C 24/90 - ) kann die widersprechende Gemeinde im Wege der Anfechtungsklage vorgehen (BVerwG, Urteil vom 03.12.1992 a.a.O.; Dürr in Brügelmann, BauGB, Kommentar § 37 Rn. 34; Krautzberger in Ernst - Zinkahn -Bielenberg, BauGB Kommentar § 37 Rn. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 2 S 1450/01

    Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung - Leerstand

    Die Wohnsiedlung Pattonville wurde ohne Bebauungsplan und ohne Baugenehmigung im Rahmen des NATO-Truppenstatuts als Wohnbauvorhaben für ausländische Streitkräfte, mithin als Anlage der Landesverteidigung, in den 50er Jahren errichtet (zur vergleichbaren heutigen Rechtslage nach § 37 Abs. 2 BauGB: BVerwG, Urteil vom 3.12.1992 - 4 C 24.90 - BVerwGE 91, 227 = NVwZ 1993, 892).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 C 8.99

    Zweckbindung der Enteignung; Rückübereignung; Verteidigungszwecke;

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

  • VG Gelsenkirchen, 28.03.2017 - 6 K 3241/15

    Standort für Forensik in Lünen

  • VGH Bayern, 16.11.2015 - 4 ZB 12.611

    Außenbereich, Verwaltungsgerichte, Bebauungsplan, Städtebaulicher Vertrag,

  • VGH Hessen, 07.12.2000 - 4 TG 3044/99

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei öffentlichen Bauvorhaben;

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 53.89

    Baurecht: Fehlendes Abwehrrecht einer Gemeinde gegen die Zustimmung der deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95

    Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder: Klagerecht einer Gemeinde gegen ein

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 4 LC 117/15

    Altersversorgungszusagen; Ansprüche; Anwartschaften; AOK Niedersachsen;

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99

    Rückfallrecht - Reichsvermögen - Ausschluß - Rückübertragung - Grundstück - BRD

  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2014 - 6 K 2945/13

    Vorgehen einer Gemeinde gegen staatlichen Schwarzbau

  • VG Düsseldorf, 22.10.2007 - 25 K 5308/06

    Klagen gegen Zustimmung der Bezirksregierung zur Errichtung einer forensischen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1997 - 8 S 967/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Sondergebiet für die Aussiedlung

  • VG München, 26.01.2015 - M 11 E 14.4297

    Ehemalige Kaserne; Asylbewerberunterkunft; Antragsgegner Landkreis; Keine

  • VG Mainz, 10.07.2013 - 3 K 1705/12

    Zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsgrundstücke in den unbeplanten

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1997 - 8 S 3479/96

    Gartenbaubetrieb als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, BauGB § 35 Abs 1

  • VG Düsseldorf, 22.10.2007 - 25 K 5309/06

    Klagen gegen Zustimmung der Bezirksregierung zur Errichtung einer forensischen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 7 B 11715/03

    Militärflugplatz Ramstein darf ausgebaut werden

  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 192.92

    Voraussetzungen des so genannten objektiven Abfallbegriffs - Gefährdung des Wohls

  • VG Neustadt, 17.03.2006 - 3 L 473/06

    Militärflughafen Ramstein: BUND unterliegt mit Antrag auf Einstellung von

  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2013 - 6 L 674/13

    Asylbewerberunterkunft ist "Anlage für soziale Zwecke"!

  • VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 15 K 08.00683

    Wohnbauvorhaben der US-Streitkräfte

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