Rechtsprechung
   BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92, 2 BvR 55/93, 2 BvR 250/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,213
BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92, 2 BvR 55/93, 2 BvR 250/93 (https://dejure.org/1993,213)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92, 2 BvR 55/93, 2 BvR 250/93 (https://dejure.org/1993,213)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 2 BvR 55/93, 2 BvR 250/93 (https://dejure.org/1993,213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2
    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der Abwehr separatistischer und terroristischer Bestrebungen sowie die asylrechtliche Beurteilung sogenannter Amtswalterexzesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordentliche Rechtsbehelfe - Letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen - Keine Begründung - Politische Verfolgung - Separatismusbekämpfung - Terrorismusbekämpfung - PKK

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 975
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, S. 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, S. 152 [154]).

    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 f.]; 81, 142 [149 f.]).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (BVerfGE 80, 315 [339 f.]; 81, 142 [152]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können zwar vereinzelte Exzeßtaten von Amtswaltern dem Staat nicht zurechenbar sein (vgl. BVerfGE 80, 315 [352]).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 f.]; 81, 142 [149 f.]).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfeldes gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung - im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (BVerfGE 80, 315 [339 f.]; 81, 142 [152]).

    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), sind die angegriffenen Urteile aufzuheben; die Sachen sind an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).

    Dieser Maßstab verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) eine Begründung auch der letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).

    Dieser Maßstab verlangt mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) eine Begründung auch der letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung abgewichen werden soll und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).

  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung und eines anderen Hinweises auf den maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkt kann - bei entsprechendem substantiierten Vortrag des Beschwerdeführers - dazu führen, daß ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist (vgl. auch BVerfGE 55, 205 [206]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidungen von Verfassungs wegen keiner Begründung bedürfen (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]; 71, 122 [135 f.]; 81, 97 [106]).
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, S. 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, S. 152 [154]).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Unterlassen einer Beweiserhebung

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, S. 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, S. 152 [154]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Mit der Entscheidung in der Hauptsache haben sich die in den Verfahren 2 BvR 55/93 und 2 BvR 250/93 zusätzlich gestellten Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157, 166 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, S. 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, S. 152 [154]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • VGH Hessen, 25.03.1994 - 13 UE 2185/91

    Ethnische Albaner unterliegen in der serbischen Provinz Kosovo einer

    Eine politische Verfolgung ist dann anzunehmen, wenn sie dem einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung, seine Volkszugehörigkeit oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 334 f.; BVerfG, Beschluß vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 55, 250/93 -, InfAuslR 1993, 310, 312).

    Ob eine Verfolgung wegen eines der oben genannten Asylmerkmale stattfindet und sich somit als asylerhebliche politische Verfolgung darstellt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven des Verfolgenden (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 335; BVerfG, Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O.).

    Unter diesen Umständen bedarf es einer besonderen Begründung, um sie dennoch aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 337; BVerfG, Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O.; BVerfG, Beschluß vom 9. Dezember 1993 - BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, S. 105, 107).

    2.) Unter Zugrundelegung der geschilderten derzeitigen Lage im Kosovo stellt sich das Vorgehen der serbischen Behörden gegenüber ethnischen Albanern als zielgerichtete Rechtsverletzung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 334 f.; Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O., 512) dar, die sich gegen die ethnischen Albaner wegen ihrer Volkszugehörigkeit richtet (a.).

    Es handelt sich nicht nur um Exzeßtaten einzelner Amtspersonen, die unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., 352; Beschluß vom 4. März 1993, a.a.O., 512; Beschluß vom 11. Mai 1993, a.a.O., 312) dem serbischen Staat nicht zuzurechnen wären.

  • VGH Hessen, 08.07.1996 - 13 UE 962/96

    Afghanistan: fehlende Staatsmacht für das gesamte Staatsgebiet, jedoch

    1) Eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG liegt dann vor, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung, seine Volkszugehörigkeit oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - BVerfGE 80, 315, 334 f.; und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 55, 250/93 -, InfAuslR 1993, 310, 312).

    Das Bestehen einer solchen übergreifenden Friedensordnung kennzeichnet zum einen den Staat im eigentlichen Sinne und ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u. a. -, a.a.O. und vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 1989/92, 55, 250/93 -, a.a.O.) gleichzeitig Anknüpfungspunkt für die Annahme einer die Gewährung von Asyl auslösenden staatlichen Verfolgung im Wege der Ausgrenzung Einzelner aus eben dieser Friedensordnung.

    Ob eine Verfolgung wegen eines der oben genannten Asylmerkmale stattfindet und sich somit als asylerhebliche politische Verfolgung darstellt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven des Verfolgenden (BVerfG, Beschlüsse vom 10. Juli 1989, a.a.O., 335; und vom 11. Mai 1993, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97

    Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im

    Politisch ist eine solche Verfolgung dann, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine Religions- oder Volkszugehörigkeit oder an andere für ihn unverfügbare Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden oder unmittelbar drohen, die ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315, v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - BVerfGE 83, 216, u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. - NVwZ 1993, 975).

    Ob diese spezifische Zielrichtung der Verfolgung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden zu beurteilen (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - a.a.O. u. v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. - a.a.O.).

    Denn die staatliche Verfolgung von Taten, die aus sich heraus eine Umsetzung politischer Überzeugung darstellen, ist - sofern nicht besondere Gründe auf Seiten des Verfolgten dem entgegenstehen wie etwa der Einsatz von als terroristisch zu bewertenden Mitteln oder dessen Unterstützung - selbst dann als politische Verfolgung anzusehen, wenn der Staat durch die betreffenden Verfolgungsmaßnahmen seinen Bestand oder seine politische Identität verteidigt (BVerfG, Be. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - a.a.O., v. 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a. - a.a.O. u. v. 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1994, 105).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1633
BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93 (https://dejure.org/1993,1633)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1993 - 1 BvR 823/93 (https://dejure.org/1993,1633)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 823/93 (https://dejure.org/1993,1633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerpflegebedürftige - Gesetzliche Krankenversicherung - Fälle häuslicher Pflege - Sozialstaatsprinzip

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2368
  • NVwZ 1993, 975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93
    Innerhalb dieser Grenzen ist er in seiner Entscheidung frei (vgl. BVerfGE 87, 1 [36]).

    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers würde unzulässig beschränkt, wenn es ihm verwehrt wäre, die vollständige und insgesamt befriedigende soziale Absicherung in mehreren Stufen und unter Heranziehung verschiedener Finanzierungsträger zu verwirklichen, um den Regelungsaufwand sowie die finanziellen Folgen zu begrenzen und sich für Erfahrungen, die im Zuge der Reform gewonnen werden, offenzuhalten (vgl. BVerfGE 87, 1 [40 f.]).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93
    Auch unter Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG ) sind sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange dessen Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 [107 und 110]; 14, 288 [301]; auch Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 1992 - 1 BvR 700/90 -, NZS 1993, S. 212 ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; 33, 171 [189]; 84, 348 [359]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93
    Auch unter Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG ) sind sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange dessen Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 [107 und 110]; 14, 288 [301]; auch Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 1992 - 1 BvR 700/90 -, NZS 1993, S. 212 ).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; 33, 171 [189]; 84, 348 [359]).
  • BVerfG, 02.11.1992 - 1 BvR 700/90

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 61 Abs. 1 Satz 1 AnVNG

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93
    Auch unter Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 1 GG ) sind sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange dessen Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 13, 97 [107 und 110]; 14, 288 [301]; auch Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 1992 - 1 BvR 700/90 -, NZS 1993, S. 212 ).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 823/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber im Rahmen des ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraums die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 162 [182]; 33, 171 [189]; 84, 348 [359]).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Im Hinblick auf die frühere, bis zum 31. März 1995 geltende Gesetzeslage zur Schwerpflegebedürftigkeit iS der §§ 53 ff SGB V aF hatte der Senat mit Urteil vom 17. April 1996 (3 RK 28/95 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) entschieden, dass krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, insbesondere wenn sie zur Aufrechterhaltung von Grundfunktionen bzw Vitalfunktionen erforderlich sind, zum Pflegebedarf iS der §§ 53 ff SGB V aF zählen, soweit sie im zeitlichen Zusammenhang mit den von den Spitzenverbänden der Krankenkassen geforderten sog 18 Katalogtätigkeiten (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 3, 5 und 6) erforderlich werden und nicht die Fachkunde eines Gesundheitsberufs erfordern, sondern auch von pflegenden Angehörigen erbracht werden können (einfache Behandlungspflege).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 8/04 R

    Abgrenzung Grundpflege und Behandlungspflege, Wahlrecht bei verrichtungsbezogenen

    Im Hinblick auf die frühere, bis zum 31. März 1995 geltende Gesetzeslage zur Schwerpflegebedürftigkeit iS der §§ 53 ff SGB V aF hatte der Senat mit Urteil vom 17. April 1996 (3 RK 28/95 - SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) entschieden, dass krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, insbesondere wenn sie zur Aufrechterhaltung von Grundfunktionen bzw Vitalfunktionen erforderlich sind, zum Pflegebedarf iS der §§ 53 ff SGB V aF zählen, soweit sie im zeitlichen Zusammenhang mit den von den Spitzenverbänden der Krankenkassen geforderten sog 18 Katalogtätigkeiten (BSGE 73, 146 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 3, 5 und 6) erforderlich werden und nicht die Fachkunde eines Gesundheitsberufs erfordern, sondern auch von pflegenden Angehörigen erbracht werden können (einfache Behandlungspflege).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Keinen rechtlichen Bedenken unterfällt, daß nur ein häuslicher Hilfebedarf beachtlich ist (BVerfG, Beschluß der 2. Kammer vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 823/93, in: SozVers 1993, 249).
  • BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95

    Kapitallebensversicherung als Befreiungstatbestand nach § 85 Abs. 3 Nr. 3 ALG

    Er konnte bei einer typisierenden Betrachtung grundsätzlich davon ausgehen, daß die Bäuerin durch ihren Ehemann ausreichend gesichert ist; wenn er deshalb einen umfassenden Schutz erst für die Zeit ab 1. Januar 1996 gewähren will und für den zurückliegenden Zeitraum es der eigenverantwortlichen Entscheidung der Bäuerin überläßt, ob und in welcher Weise sie einen eigenen Schutz erlangen will, so ist diese Entscheidung weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1 S 2 f; BVerfG SozR 3-2500 § 53 Nr. 3 S 16).
  • SG Hamburg, 05.12.2003 - S 21 KR 479/96

    Anspruch auf Krankengeld während einer Unterbringung; Sicherung der

    Den Gerichten jedenfalls ist es verwehrt, bei sozialpolitischen Entscheidungen nach der zweckmäßigsten, vernünftigsten und gerechtesten Lösung zu suchen, solange - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür existieren, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsraum überschritten hat (vgl. Beschl. des BVerfG vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 823/93 - in SozR a.a.O. § 53 Nr. 3 - Bl. 16 -).
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 19/93

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit - Berücksichtigung eines

    Erst recht sind die Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach den §§ 53 ff SGB V nicht als Alternative zur stationären Pflege gedacht, die bis zum Inkrafttreten des § 43 Sozialgesetzbuch - Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) nicht in den Verantwortungsbereich der Sozialversicherung fällt, sondern vom Betroffenen selbst bzw bei fehlender Leistungsfähigkeit von der Sozialhilfe unter Heranziehung unterhaltspflichtiger Angehöriger finanziert werden muß (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit vgl BVerfG SozR 3-2500 § 53 Nr. 3).
  • SG Nürnberg, 27.01.2014 - S 6 AL 398/10

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht der Geltung eines entsprechenden Grundsatzes im Bereich der sozialen Sicherung ausdrücklich widersprochen (s. BVerfG v. 30.04.1993 - 2 BvR 969/92 in SozVers 1993, 249 und schon in BVerfGE 11, 105 sowie in der oben zit. Entscheidung v. 16.10.1962 ; s.a. Scheidt in NK-SGB 111, 4. Auflage, § 26 Rn. 26).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1288/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4894
BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1288/89 (https://dejure.org/1993,4894)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1993 - 2 BvR 1288/89 (https://dejure.org/1993,4894)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1993 - 2 BvR 1288/89 (https://dejure.org/1993,4894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit rückwirkender steuerlicher Belastung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens - Steuergesetze - Gesetzesbeschluß des Bundestages - Verzögerung des Inkrafttretens - Vermittlungsausschuss - Meinungsverschiedenheiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2432
  • NVwZ 1993, 975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1288/89
    Diese Rückbewirkung von Rechtsfolgen, die sich an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen, insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit, messen lassen muß (BVerfGE 72, 200 [242]), ist im vorliegenden Fall gerechtfertigt.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3437
BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93 (https://dejure.org/1993,3437)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.1993 - 2 BvR 29/93 (https://dejure.org/1993,3437)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 1993 - 2 BvR 29/93 (https://dejure.org/1993,3437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; StGB § 34
    Kein rechtfertigender Notstand bei Kundgebungen gegen die Stationierung von atomaren Waffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Atomare Waffen - Zustimmung - BRD - Stationierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2432
  • NVwZ 1993, 975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Entscheidung, am Strafgesetzbuch gemessen, objektiv fehlerhaft ist, sondern im allgemeinen nur dann, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    a) Der Senat hat in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1987 (vgl. BVerfGE 77, 170 [222 ff.]) im Blick auf die Stationierung von C-Waffen dargelegt, daß die zugrunde liegenden Regelungen in normativer Hinsicht einen Sicherheitsstandard gewährleisten, der dem grundrechtlichen Anspruch auf Achtung von Leben und körperlicher Unversehrtheit des Einzelnen genügt.
  • BVerfG, 07.11.1988 - 2 BvR 1470/84
    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    Die 1. Kammer des Zweiten Senats hat auf der Grundlage dieser Rechtsprechung am 7. November 1988 im Verfahren 2 BvR 1470/84 entschieden, daß die Zustimmung der Bundesregierung zu der Stationierung von Nuklearraketen vom Typ Pershing II nicht gegen die Gewährleistung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - verstößt.
  • BVerfG, 04.11.1965 - 2 BvR 91/64

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Entscheidung, am Strafgesetzbuch gemessen, objektiv fehlerhaft ist, sondern im allgemeinen nur dann, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.1993 - 2 BvR 29/93
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn eine Entscheidung, am Strafgesetzbuch gemessen, objektiv fehlerhaft ist, sondern im allgemeinen nur dann, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]; 18, 315 [343]; 19, 290 [303]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvR 1371/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung US-amerikanischer

    Sie trägt selbst vor, dass die Bundesrepublik Deutschland Schutzvorkehrungen getroffen habe und legt nicht dar, dass diese gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären, das gebotene Schutzziel zu erreichen oder dass sie erheblich dahinter zurückblieben (vgl. auch BVerfGE 77, 170 ; BVerfG, NJW 1993, S. 2432).
  • OLG Köln, 12.10.2006 - 15 U 58/06
    Insoweit seien die Beklagten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2. Senat, 2. Kammer, Beschluss vom 19.02.1993, NJW 1993, 2432) hingewiesen.
  • AG Frankfurt/Main, 13.05.2022 - 901 Ds 6120 Js 248353/20
    Darüber hinaus ist bei der erforderlichen Interessenabwägung auch zu berücksichtigen, dass bewusste Normverletzungen als Mittel einer Minderheit, auf den öffentlichen Willensbildungsprozess einzuwirken, mit den Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaates schlechterdings unvereinbar sind (Schönke/Schröder/Perron, § 34 StGB, Rn. 41a; BGH NJW 1969, 1770, 1773; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.02.1993 - 2 BvR 29/93; BVerfG, Urteil vom 11. November 1986 - 1 BvR 713/83, 921, 1190/84 und 333, 248, 306, 497/85).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92, 1 BvR 1802/92, 1 BvR 1810/92, 1 BvR 1816/92, 1 BvR 1835/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2969
BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92, 1 BvR 1802/92, 1 BvR 1810/92, 1 BvR 1816/92, 1 BvR 1835/92 (https://dejure.org/1993,2969)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92, 1 BvR 1802/92, 1 BvR 1810/92, 1 BvR 1816/92, 1 BvR 1835/92 (https://dejure.org/1993,2969)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - 1 BvR 1801/92, 1 BvR 1802/92, 1 BvR 1810/92, 1 BvR 1816/92, 1 BvR 1835/92 (https://dejure.org/1993,2969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche aus einem Zusatzversorgungssystem für Ärzte in die Rentenversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenüberleitungsgesetz - Zusatzversorgungssystem für Ärzte - Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2367
  • NVwZ 1993, 975 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 10. März 1992, 1 BvR 454/91 u.a. - Umdruck S. 40/41).

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschriften rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muß der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.).

    Die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG liegen - auch im Hinblick auf das Alter der Beschwerdeführer, die bereits Rentner sind (vgl. BVerfGE 72, 39 [45 f.]) nicht vor.

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Beschwerdeführer hinsichtlich der ihnen erteilten Umwertungsbescheide über die Überführung ihrer Ansprüche aus dem Zusatzversorgungssystem in die Rentenversicherung ab 1. Januar 1992 keine Möglichkeit haben oder gehabt hätten, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung zunächst die Fachgerichte anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).

    Auf diese Weise ist gewährleistet, daß sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf fachgerichtliche Rechtsausführungen stützen kann (vgl. BVerfGE 74, 69 [75]).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schaffen könnte, ist nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, Umdruck S. 15).

    Das Interesse an der fachgerichtlichen Vorklärung wiegt hier so schwer, daß das allgemeine Interesse an der sofortigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurücktreten muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992, a.a.O., Umdruck S. 15/16).

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Beschwerdeführer hinsichtlich der ihnen erteilten Umwertungsbescheide über die Überführung ihrer Ansprüche aus dem Zusatzversorgungssystem in die Rentenversicherung ab 1. Januar 1992 keine Möglichkeit haben oder gehabt hätten, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung zunächst die Fachgerichte anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 10. März 1992, 1 BvR 454/91 u.a. - Umdruck S. 40/41).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
    Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schaffen könnte, ist nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, Umdruck S. 15).
  • BVerfG, 10.03.1995 - 1 BvR 342/95

    Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).

    Das Interesse an der fachgerichtlichen Vorklärung wiegt so schwer, daß das allgemeine Interesse an einer sofortigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurücktreten muß (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).

  • BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 476/98

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender fachgerichtlicher

    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373; BVerfG, NJW 1993, 2367 ).
  • BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 137/98

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei fehlender fachgerichtlicher

    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373; BVerfG, NJW 1993, 2367 ).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97

    Fehlende unmitterbare Betroffenheit bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, NJW 1992, 1373 ; BVerfG, NJW 1993, 2367 [2368]).
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