Rechtsprechung
   VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92.NW   

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https://dejure.org/1992,7749
VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92.NW (https://dejure.org/1992,7749)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.05.1992 - 7 L 1271/92.NW (https://dejure.org/1992,7749)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 7 L 1271/92.NW (https://dejure.org/1992,7749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Berechtigung zur Durchführung von Schaustellungen in Unterhaltungseinrichtungen; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Durchführung eines "Zwergenweitwurfs" in einer Discothek; Anforderungen an das Vorliegen der entwürdigenden Behandlung eines Menschen; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwergenwerfen ist menschenunwürdig

  • saarheim.de

    Zwergenweitwurf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Zwergenweitwurf"

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 952 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Auszug aus VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92
    Veranstaltungen i. S. des § 33a GewO, die durch die Umstände ihres Ablaufs die Würde eines Menschen verletzten, sind sittenwidrig (vgl. BVerwG, NJW 1982, 664 = NVwZ 1982, 193 L = GewArch 1982, 139).

    Dieser Schutz verlöre seine normative Kraft und seine für die verfassungsmäßige Ordnung des sozialen Zusammenlebens konstitutive Bedeutung, wenn die Frage, ob sozialrelevante gewerbliche öffentliche Veranstaltungen durch die Art und Weise ihrer Darbietung die Menschenwürde des Darstellers verletzten, dem Belieben des Unternehmers oder des Darstellers anheimgegeben würde (vgl. BVerwG, NJW 1982, 664 = NVwZ 1982, 193 L = GewArch 1982, 139).

  • BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90

    Verfassungsmäßigkeit der Beurteilung einer bestimmten Peep-Show als sittenwidrig

    Auszug aus VG Neustadt, 21.05.1992 - 7 L 1271/92
    Die Vorschrift des § 33a II Nr. 2 GewO ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, GewArch 1990, 275).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R

    Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern

    Indes stehen beide Grundrechte unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung (Art. 2 Abs. 1 GG) bzw kollidierenden Verfassungsrechts (vgl Jarras/Pieroth, Kommentar zum GG, 8. Aufl, Art. 12 RdNr 41; VG Neustadt, Beschluss vom 21. Mai 1992 - 7 L 1271/92.NW - NVwZ 1993, 98, 100 - zur Berufsfreiheit bei einem so genannten Zwergenweitwurf; Rädler, DÖV 1997, 109, 112).
  • VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06

    "Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung

    Rechtsgrundlage für die Anordnung der Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu 2), in der Gaststätte des Antragstellers zu 1) es zu unterlassen, sämtliche Spielgeräte mit Abgabe von Token sowie die Token-Manager samt den Chipkartensystemen, mit denen der Einsatz zurück gewonnen werden kann (sog. Fun Games), zu betreiben und weitere Spielgeräte aufzustellen, ist nach Auffassung der Kammer die über § 31 GastG entsprechend anwendbare Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (vgl. auch Hess. VGH, GewArch 2005, 255 ; Bay. VGH, GewArch 2005, 119; VG Sigmaringen, Urteil vom 21. September 2005 - 1 K 1650/04 - VG Neustadt, NVwZ 1993, 98; der VGH Baden-Württemberg, GewArch 2003, 248 sieht dagegen § 33 c Abs. 1 Satz 3 GewO i. V. m. der polizeilichen Generalklausel als Rechtsgrundlage an).
  • AG Düsseldorf, 02.12.2015 - 270 F 223/14

    Annahme als Kind durch Adoption bei Zeugung des Kindes im Wege der

    Die Würde des Menschen ist ein objektiver, unverfügbarer Wert, auf dessen Beachtung der einzelne nicht wirksam verzichten kann (BVerwG, Urteil v. 15.12.1981 - 1 C 232/79 -, NJW 1982, 664; VG Neustadt, Beschluss v. 21.05.1992 - 7 L 1271/92 -, NVwZ 1993, 98).
  • VG Köln, 18.11.1994 - 20 L 1955/94

    Gewerberecht; Betrieb eines Laserdromes

    BVerwG, wie vor; VG Neustadt, GewArch 1992, 296, NVwZ 1993, 98 f. - Zwergenwerfen.
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 21.02.1992 - Bf IV 44/90   

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https://dejure.org/1992,3108
OVG Hamburg, 21.02.1992 - Bf IV 44/90 (https://dejure.org/1992,3108)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.1992 - Bf IV 44/90 (https://dejure.org/1992,3108)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 1992 - Bf IV 44/90 (https://dejure.org/1992,3108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 15 § 97 Abs. 1 S. 1, S. 2 HS 1
    Sozialhilferecht: Kostenübernahme für eine Beerdigung im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestattungskosten; Kostenübernahme; Sozialhilfe; Überführung ins Heimatland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3118
  • NVwZ 1993, 98 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1991 - 8 A 287/89

    Sozialhilferecht: Übernahme von Bestattungskosten im Ausland

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.02.1992 - Bf IV 44/90
    Findet die Beerdigung im Ausland statt, ist die Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln nicht bereits im Hinblick auf § 97 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BSHG ausgeschlossen (gegen OVG Nordrhein-Westfalen NJW 1991, 2232 ).

    a) Ein Übernahmeanspruch kann vorliegend nicht bereits im Hinblick auf § 97 Abs. 1 Satz 2 1. Halbs. BSHG mit der Begründung verneint werden, daß der Bestattungsort im Ausland liege und deshalb es an der örtlichen Zuständigkeit eines Trägers der Sozialhilfe nach dem BSHG fehle (so aber OVG Münster, Urt. v. 20.3.1991, NJW 1991 S. 2232 = FEVS Bd. 42 S. 27 sowie Schmitt, BSHG , Kommentar, § 15 Rdnr. 9).

  • OVG Hamburg, 28.04.1989 - Bf IV 56/89
    Auszug aus OVG Hamburg, 21.02.1992 - Bf IV 44/90
    § 97 Abs. 1 Satz 2 1. Halbs. BSHG ist daher einschränkend dahin auszulegen, daß die Vorschrift nur Anwendung findet, wenn der Bestattungsort im Zuständigkeitsbereich eines deutschen Sozialhilfeträgers liegt, und sie deshalb bei einer Bestattung im Ausland nicht eingreift (so bereits Urt. des Senats v. 28.4.1989 -- OVG Bf IV 56/89 --, FEVS Bd. 39 S. 144).
  • SG Lüneburg, 12.05.2011 - S 22 SO 19/09

    Kosten einer Auslandsbeerdigung werden nicht aus Mitteln der Sozialhilfe

    Im vorliegenden Fall wäre dem Verstorbenen eine Beisetzung auf einen islamischen Friedhof in Deutschland, insbesondere Hamburg, möglich und zumutbar gewesen, so dass eine sozialhilferechtliche Erforderlichkeit der Beisetzung in der Türkei zu verneinen ist (vgl. so auch Urteil des OVG Hamburg vom 21. Februar 1992 - Bf IV 44/90 -, FEVS 43, 66).

    Im Rahmen des § 74 SGB XII sind lediglich die tatsächlich angefallenen Kosten berücksichtigungsfähig und nicht fiktive Kosten einer vergleichbaren Beisetzung im Bundesgebiet (vgl. Urteil des OVG Hamburg vom 21. Februar 1992 aaO.).

  • SG Darmstadt, 02.02.2017 - S 17 SO 45/15

    Sozialhilfe

    Dabei war bereits die vorherige Regelung, die an den Ort des Begräbnisses anknüpfte, unvollständig, wie das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.02.1992 zutreffend feststellte (Hamburgisches OVG, Urteil vom 21.02.1992, Bf IV 44/90, Rn. 24 - 29).

    Die erstmalige Regelung dieser Rechtsfrage mit der Einfügung des § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG durch das Zweite Änderungsgesetz zum BSHG vom 14.08.1969 (BGBl. I S. 1153) sollte insofern zur Klärung der oftmals streitigen Frage beitragen, welcher Sozialhilfeträger für die Übernahme von Bestattungskosten örtlich zuständig ist (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 21.02.1992, Bf IV 44/90, Rn. 27).

  • LSG Sachsen, 30.11.2022 - L 8 SO 107/19
    Diesem Wunsch musste die Beklagte jedoch nicht entsprechen, weil die Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten iHv 2111, 03 EUR verbunden war (OVG Hamburg, 21. Februar 1992 - Bf IV 44/90 - juris, Rn. 31).
  • SG Aachen, 14.05.2012 - S 20 SO 98/12

    Sozialhilfe

    Diese Regelungslücke wird in der Literatur und Rechtsprechung dahin geschlossen, dass in den Fällen, in denen keine Sozialhilfe bis zum Tode geleistet wurde und der Sterbeort im Ausland liegt, aber eine Bestattung in Deutschland vorgenommen werden soll, der Träger der Sozialhilfe des tatsächlichen Aufenthaltsortes des Bestattungspflichtigen örtlich zuständig ist (vgl. Grube, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Aufl., § 74 Rn. 47; Schoch, in: LPK SGB XII, 8. Aufl., § 98 SGB XII Rn. 42 unter Hinweis auf OVG Hamburg, Urteil vom 21.02.1992 - Bf IV 44/90).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2013 - L 8 SO 302/12
    Sollte dies der Fall sein, stellt sich des Weiteren die Frage, ob die Kosten für eine Auslandsbestattung, soweit diese niedriger sind als die einer einfachen Inlandbestattung, in voller Höhe erstattungsfähig sind oder sämtliche durch die Überführung verursachten Kosten von einer Erstattung ausgeschlossen sind (so OVG Hamburg, Urteil vom 21. Februar 1992, Bf IV 44/90, Juris, zu der Vorschrift des § 15 BSHG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2017 - L 8 SO 329/16
    Lediglich die bei einer möglichen Bestattung im Inland nicht entstehenden Überführungskosten sind - so zu Recht das SG - nach herrschender Rechtsauffassung grundsätzlich keine erforderlichen Kosten i.S. des § 74 SGB XII (vgl. OVG Hamburg v. 21.02.1992 - Bf IV 44/90 - juris Rn. 31; Berlit in LPK-SGB XII, § 74 Rn. 15 m.w.N.).
  • SG Stuttgart, 30.10.2006 - S 16 SO 3087/05

    Erstattung von bereits bezahlten Kosten für die Bestattung eines verstorbenen

    Dabei besteht in der sozialhilferechtlichen Rechtsprechung Streit, ob bei einer Beerdigung im Ausland Beerdigungskostenüberhaupt übernommen werden können (vgl. einerseits OVG Münster, Urteil vom 20.3.1991, 8 A 287/89, NJW 1991, 2232; andererseits OVG Hamburg, Urteil vom 21.2.1992, Bf IV 44/90, NJW 1992, 3118 f.).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.03.1992 - 9 TG 1112/89   

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https://dejure.org/1992,1324
VGH Hessen, 27.03.1992 - 9 TG 1112/89 (https://dejure.org/1992,1324)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.03.1992 - 9 TG 1112/89 (https://dejure.org/1992,1324)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. März 1992 - 9 TG 1112/89 (https://dejure.org/1992,1324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 318 (Ls.)
  • NJW 1992, 3253
  • NVwZ 1993, 98 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 119
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2017 - L 23 SO 236/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Entgegenstehenden Erklärungen der Betroffenen kommt in der Regel keine durchgreifende Bedeutung zu (VGH Kassel v. 27.3. 1992 - 9 TG 1112/89, Rn. 1; OVG Hamburg v. 22.3. 1990 - Bs IV 92/90, Rn. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2000 - 11 L 729/00

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei ausreichender Erfolgsaussichten der

    Von daher können die Erklärungen der an der nichtehelichen Lebensgemeinschaft beteiligten Personen nur vorsichtig und eingeschränkt berücksichtigt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1977 -V C 62.75 -, BVerwGE 52 S. 11 = FEVS Bd. 25 S. 278; Hessischer VGH, Beschluss vom 27. März 1992 - 9 TG 1112/89 -, FEVS Bd. 44 S. 109).

    Hierbei ist für eine umfassende Tatsachenwürdigung bedeutsam, dass Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft angebracht sein können, da diese von der Sache her gemeinsam um die Sozialhilfe kämpfen und nach dem Gang des Verfahrens wissen, worauf es für die Hilfegewährung ankommt; dann wirken früheren Erklärungen und tatsächlichen Feststellungen des Antragsgegners widersprechende Einlassungen, die überdies nach der Lebenserfahrung wenig wahrscheinlich sind, konstruiert; sie erweisen sich als Versuch, nachträglich die Sachlage der vermeintlich günstigen Rechtslage anzupassen, und sind in der Regel nicht geeignet, das Nichtbestehen einer Wohngemeinschaft zu belegen - vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. März 1992 - 9 TG 1112/89 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1997 - 7 S 1816/95

    Zur eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122

    b) Von daher können die Erklärungen der an der nichtehelichen Lebensgemeinschaft beteiligten Personen nur vorsichtig und eingeschränkt berücksichtigt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.1.1977 - V C 62.75 -, BVerwGE 52, S. 11; Hess. VGH, B. v. 27.3.1992 - 9 TG 1112/89 -, FEVS 44, 109).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 1 A 526/10

    Bestehen einer sittlichen Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung i.S.v. § 40 Abs.

    Eine abweichende Auffassung wird insbesondere auch nicht in dem Beschluss des Hessischen VGH vom 27. März 1992 - 9 TG 1112/89 -, NJW 1992, 3253 = juris, vertreten, welcher von der erwähnten Kommentierung und auch von der Kommentierung bei Kümmel/Pohl fehlerhaft zur Stützung der eigenen Ansicht herangezogen worden ist.
  • VG Kassel, 07.12.2005 - 7 E 1342/05

    Familienzuschlag wegen des Bestehens einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

    Soweit in dem Beschwerdebescheid vom 25.08.2005 ferner eine Entscheidung des Hess. VGH vom 23.03.1992 zitiert wird, so hat der Vertreter der Beklagten in der heutigen mündlichen Verhandlung angegeben, dass es sich insoweit um einen Irrtum handele, richtigerweise sei eine Entscheidung des Hess. VGH vom 27.03.192 gemeint, die in der NJW 1992, S. 3253 abgedruckt sei.

    Diese Entscheidung wiederum, ein Beschluss des 9. Senats (Az. 9 TG 1112/89), gibt für den vorliegenden Fall nichts her.

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.1993 - 5 L 361/91

    Eheähnliche Gemeinschaft; Bloße Wohngeimeinschaft; Wohngemeinschaft

    Diesem Widerruf mißt der Senat aber keine Bedeutung bei, weil Erklärungen der Beteiligten, die mehr und mehr erfahren haben, worauf es ankommt, um die Voraussetzungen einer eheähnlichen Gemeinschaft auszuschließen, immer weniger glaubhaft werden, insbesondere wenn sie sich - wie hier die Klägerin durch Beauftragung eines Rechtsanwalts nach der ersten Verhandlung - über die entscheidungserheblichen Fragen rechtskundig gemacht haben (VGH Kassel, Beschluß vom 27.03.1992 - 9 TG 1112/89 -, NJW 1992, 3253; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluß vom 22.03.1990, aaO, S. 23 f).
  • VG Kassel, 26.02.2004 - 7 G 292/04
    Von daher können die Erklärungen der an der nichtehelichen Lebensgemeinschaft beteiligten Personen nur vorsichtig und eingeschränkt berücksichtigt werden (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 20.01.1977 - V C 62.75 -, BVerwGE 52, S. 11; Hess. VGH, B. v. 27.03.1992 - 9 TG 1112/89, FEVS 44, S. 109).
  • VG Kassel, 09.07.2003 - 7 G 1216/03
    Von daher können die Erklärungen der an der nichtehelichen Lebensgemeinschaft beteiligten Personen nur vorsichtig und eingeschränkt berücksichtigt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.01.1977 - V C 62.75 -, BVerwGE 52, S. 11; Hess. VGH, B. v. 27.03.1992 - 9 TG 1112/89 -, FEVS 44, S. 109).
  • VG Münster, 11.02.2003 - 5 K 723/99

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe auf der Grundlage

    Voraussetzung dafür wäre gewesen, dass der Beklagte Tatsachen vorträgt, belegt und gegebenenfalls beweist, die für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer eheähnlichen Gemeinschaft gegeben sein müssen (BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 5 B 114/98 - OVG NRW, Beschluss vom 29. Oktober 2001 - 16 B 738/01 - und Beschluss vom 11. Mai 1994 - 8 B 963/94 - sowie Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. März 1992 - 9 TG 1112/89 -, FEVS 44, 109 und W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, Kommentar zum Bundessozialhilfegesetz, 16. Auflage 2002, § 122 Randnr. 6 a).
  • VG Kassel, 19.05.2004 - 7 G 1183/04

    Antrag auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt im Wege einer einstweiligen

    Von daher können die Erklärungen der an der nichtehelichen Lebensgemeinschaft beteiligten Personen nur vorsichtig und eingeschränkt berücksichtigt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.01.1977 - V C 62.75 -, BVerwGE 52, S. 11; Hess. VGH, B. v. 27.03.1992 - 9 TG 1112/89, FEVS 44, S. 109).
  • VG Kassel, 03.02.2004 - 7 G 3223/03
  • VG Kassel, 22.08.2003 - 7 G 1914/03
  • VG Kassel, 07.08.2003 - 7 G 1761/03
  • VG Münster, 04.02.2003 - 5 K 1906/99

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bei Vorliegen einer eheähnlichen

  • VG Kassel, 09.12.2002 - 7 G 2800/02
  • VG Düsseldorf, 30.01.2002 - 20 L 3670/01

    Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt; Einsetzbarkeit des

  • VG Kassel, 15.09.2003 - 7 G 2071/03
  • VG Gelsenkirchen, 13.03.2000 - 11 L 367/00

    Anforderungen an die Durchsetzung sozialhilferechtlicher Ansprüche im Wege des

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.1992 - 5 M 99/92

    Wohngemeinschaft; Wirtschaftsgemeinschaft; Eheähnliche Gemeinschaft;

  • VG Kassel, 24.10.2002 - 7 E 1993/99
  • VG Braunschweig, 05.09.2002 - 3 A 103/02

    Eheähnliche Gemeinschaft; Erklärung; Indizien

  • VG Gießen, 09.10.1997 - 6 G 1161/97
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 13 S 1479/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4094
VGH Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 13 S 1479/89 (https://dejure.org/1992,4094)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.02.1992 - 13 S 1479/89 (https://dejure.org/1992,4094)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 13 S 1479/89 (https://dejure.org/1992,4094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption; Maßgeblichkeit des Heimatrechts des Adoptierten zur Frage der Minderjährigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3117
  • NVwZ 1993, 98 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 13.11.1984 - IX OE 81/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 13 S 1479/89
    Aus § 7 Abs. 1 EGBGB a.F. ergibt sich, daß sich die Frage der Minderjährigkeit nach dem Heimatrecht des Anzunehmenden beurteilt (vgl. dazu mit ausführlicher und überzeugender Begründung HessVGH, Urt. v. 13.11.1984, StAZ 1985, S. 312 u. VG Darmstadt, Urt. v. 9.8.1982, StAZ 1984, S. 44, jeweils mit insoweit zustimmender Anmerkung von v. Mangoldt; vgl. ferner Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., § 6 RuStAG RdNrn. 22 ff.; Huber, Ausländer- und Asylrecht, München 1983, RdNr. 777; Hailbronner/Renner, a.a.O., § 6 RuStaG RdNr. 18, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2015/01

    Erklärungserwerb - Erstreckung auf Abkömmlinge

    Denn eine nach deutschem Recht wirksame Annahme als Kind ist auch eine im Ausland nach ausländischem Recht vorgenommene Adoption, wenn ihre Anerkennung nicht nach § 16a FGG ausgeschlossen ist und wenn sie die wesentlichen Merkmale einer Adoption nach deutschem Recht erfüllt (Bay.VGH, Urteil vom 9.11.1988, NJW 1989, 3107; Makarov/v. Mangoldt, a.a.O., § 6 RuStAG, RdNr. 11; Renner in Hailbronner/Renner, a.a.O., § 6 StAG, RdNr. 21 ff., vgl. auch Senatsurteil vom 5.2.1992 - 13 S 1479/89 - EZAR 271 Nr. 24).

    Eine Wesensgleichheit mit einer Kindesannahme nach deutschem Recht besteht auch insofern, als die Adoption nicht durch Rechtsgeschäft vorgenommen wird, sondern eine behördliche Entscheidung erfordert (Dekretsystem; vgl. Senatsurteil vom 5.2.1992 - 13 S 1479/89 -, NJW 1992, 3117).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1995 - 13 S 2993/95

    Keine degressive Staffelung des Streitwertes bei Einbürgerungsbegehren mehrerer

    Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der degressiven Steigerung der Streitwerte bei Asylklagen mehrerer Familienangehöriger, die in § 83 b Abs. 2 AsylVfG ihren Niederschlag gefunden haben, gelten nicht in Einbürgerungsverfahren (so bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.6.1994, a.a.O., Beschl. v. 26.4.1994, a.a.O. und Beschl. v. 12.2.1992 - 13 S 1479/89 - anders noch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.10.1990 - 13 S 472/90 -, VBlBW 1991, 185).
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