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   BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92   

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https://dejure.org/1992,76
BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92 (https://dejure.org/1992,76)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1992 - 7 C 7.92 (https://dejure.org/1992,76)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 (https://dejure.org/1992,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schlachterei - Industriegebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen in einem Gewerbegebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlage (IBR 1993, 432)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 987
  • DVBl 1992, 111
  • DVBl 1993, 111
  • DÖV 1993, 253
  • ZfBR 1993, 132
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Der Umstand, daß ein Gewerbebetrieb (hier: eine Schlachterei) eine gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage ist, bewirkt allein noch nicht, daß sie bauplanungsrechtlich nur in einem Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO zulässig ist (Einschränkung der sog. Typisierungslehre, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 118 f.).

    Ob das den seinerzeit vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gezogenen Schluß rechtfertigte, solche Anlagen gehörten ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Grad ihrer Emissionen nicht in Gewerbegebiete und dürften dort allenfalls im Wege der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BBauG - jetzt BauGB - zugelassen werden (Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 118 f. = NJW 1975, 460 = GewArch 1975, 69 ; bestätigt durch Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG 4 B 37.75 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 3 = BRS 29 Nr. 27), mag dahingestellt bleiben.

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Allerdings stehen Immissionsschutzrecht und Bebauungsrecht in einer Wechselwirkung zueinander: Einerseits konkretisiert das Bundesimmissionschutzgesetz die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und folglich auch mit Wirkung für das Bebauungsrecht; andererseits bemißt sich die Schutzwürdigkeit eines Gebietes nach dem, was dort planungsrechtlich zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 - DVBl. 1989, 1050 unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Allerdings stehen Immissionsschutzrecht und Bebauungsrecht in einer Wechselwirkung zueinander: Einerseits konkretisiert das Bundesimmissionschutzgesetz die gebotene Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft allgemein und folglich auch mit Wirkung für das Bebauungsrecht; andererseits bemißt sich die Schutzwürdigkeit eines Gebietes nach dem, was dort planungsrechtlich zulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 - DVBl. 1989, 1050 unter Berufung auf BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Eine solche streng typisierende Betrachtungsweise, die ihre Rechtfertigung nur in den "Formulierungen" der in Rede stehenden Vorschriften sah, die "aufeinander abgestimmt" seien, kann jedenfalls nach der Klarstellung durch § 15 Abs. 3 in der Fassung der Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) nicht aufrechterhalten werden (vgl. dazu bereits das Urteil des 4. Senats vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 17.88 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 11 S. 12 f.).
  • BVerwG, 11.04.1975 - 4 B 37.75

    Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt im Mischgebiet

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Ob das den seinerzeit vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gezogenen Schluß rechtfertigte, solche Anlagen gehörten ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Grad ihrer Emissionen nicht in Gewerbegebiete und dürften dort allenfalls im Wege der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BBauG - jetzt BauGB - zugelassen werden (Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 77.73 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 118 f. = NJW 1975, 460 = GewArch 1975, 69 ; bestätigt durch Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG 4 B 37.75 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 3 = BRS 29 Nr. 27), mag dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92
    Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, begründen jedoch nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, weder einen schweren und unerträglichen Eingriff in das Eigentum noch eine Verletzung des - hier in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO konkretisierten - baurechtlichen Rücksichtnahmegebotes (Urteil vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 ); denn das Bebauungsrecht vermittelt gegenüber schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG keinen andersartigen oder weitergehenden Nachbarschutz als § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Danach sind Immissionen unzumutbar, die im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft hervorzurufen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58, und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Das gilt auch für das in § 15 Abs. 1 BauNVO konkretisierte Rücksichtnahmegebot (BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 BVerwG 7 C 7.92 DVBl 1993, 111; weitere Nachweise bei Schlichter/Roeser in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, Vorbemerkung zu den §§ 29 bis 38, Rn. 36).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Welche Maßnahmen dem zur Rücksichtnahme auf seine Nachbarschaft verpflichteten Anlagenbetreiber - möglicherweise auch über das zur Herstellung von Wohnverträglichkleit gebotene Mindestmaß hinaus - zumutbar sind, bestimmt sich nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 [BVerwG 30.09.1983 - 4 C 74/78] und vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22).
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