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   VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91   

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VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 (https://dejure.org/1991,207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 (https://dejure.org/1991,207)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. August 1991 - 4 TG 1244/91 (https://dejure.org/1991,207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 1 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO, § 34 BauGB, § 10 Abs 2 BauGBMaßnG
    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 491
  • DVBl 1992, 45
  • BauR 1992, 217
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    Das gilt auch in Fällen, in denen bereits vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes entsprechend der bisherigen ständigen Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO anhängig geworden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991 -- 4 TG 3243/90 --, BauR 1991, 185 = NVwZ 1991, 592).

    Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten, hier des Grundstücksnachbarn, gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung haben seit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung regelmäßig auch im Verhältnis zwischen dem Bauherrn und der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O., und vom 20.06.1991 -- 4 TH 1094/91 --).

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    Der Dritte muß daher substantiiert dartun, daß er im Anfechtungsprozeß (Hauptsacheverfahren) geltend machen könnte, durch den Verwaltungsakt in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein (vgl. OVG Saarland, Beschluß vom 24.01.1983 -- 2 W 2/83 --, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 22.12.1986 -- 2 A 4/85 --, NVwZ 1988, 181; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, NVwZ 1991, 88, 89).

    Bei der Abwägung zwischen diesen privaten Interessen kann es nach der Auffassung des Senats wegen des gemäß Art. 19 Abs. 4 GG für beide Seiten geltenden Gebots effektiven Rechtschutzes ein Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht geben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 01.10.1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, 16; BVerwG, Beschluß vom 22.11.1965 -- IV CB 224.65 --, DVBl. 1966, 273; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, a.a.O).

  • OVG Berlin, 22.12.1986 - 2 A 4.85
    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    Der Dritte muß daher substantiiert dartun, daß er im Anfechtungsprozeß (Hauptsacheverfahren) geltend machen könnte, durch den Verwaltungsakt in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein (vgl. OVG Saarland, Beschluß vom 24.01.1983 -- 2 W 2/83 --, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 22.12.1986 -- 2 A 4/85 --, NVwZ 1988, 181; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, NVwZ 1991, 88, 89).
  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 28.06.1965 -- B IV 21/65 --, ESVGH 15, 153/154; Beschluß vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 --, BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 -- 4 TH 530/85 --, BRS 44 Nr. 198).
  • VGH Hessen, 20.06.1991 - 4 TH 1094/91

    Abwehrrechte gegen Bauvorhaben - vorläufiger Rechtsschutz - Sicherungsbedürfnis

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, daß die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 30.01.1991, a.a.O., und vom 20.06.1991 -- 4 TH 1094/91 --).
  • BVerfG, 01.10.1984 - 1 BvR 231/84

    Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    Bei der Abwägung zwischen diesen privaten Interessen kann es nach der Auffassung des Senats wegen des gemäß Art. 19 Abs. 4 GG für beide Seiten geltenden Gebots effektiven Rechtschutzes ein Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht geben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 01.10.1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, 16; BVerwG, Beschluß vom 22.11.1965 -- IV CB 224.65 --, DVBl. 1966, 273; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, a.a.O).
  • OVG Saarland, 24.01.1983 - 2 W 2/83
    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    Der Dritte muß daher substantiiert dartun, daß er im Anfechtungsprozeß (Hauptsacheverfahren) geltend machen könnte, durch den Verwaltungsakt in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein (vgl. OVG Saarland, Beschluß vom 24.01.1983 -- 2 W 2/83 --, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 22.12.1986 -- 2 A 4/85 --, NVwZ 1988, 181; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, NVwZ 1991, 88, 89).
  • VGH Bayern, 01.09.1989 - 26 CS 89.1328
    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    Auch § 10 Abs. 2 BauGBMaßnahmenG kann deshalb nur die verfahrensrechtliche Ausgangsposition, nicht aber das Gewicht der jeweiligen privaten Interessen des Bauherrn und des Nachbarn im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses gestalten (vgl. insoweit auch Bay. VGH, Beschluß vom 01.09.1989 -- 26 CS 89.1328 --, BayVBl. 1990, 211, 212).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    In allen anderen Fällen entscheidet bei summarischer Beurteilung des Sachverhalts eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen, die für oder gegen die Dringlichkeit der Vollziehung sprechen, über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 28.06.1965 -- B IV 21/65 --, ESVGH 15, 153/154; Beschluß vom 14.07.1971 -- IV TH 25/71 --, BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: Beschluß vom 12.07.1985 -- 4 TH 530/85 --, BRS 44 Nr. 198).
  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

    Auszug aus VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
    Bei der Abwägung zwischen diesen privaten Interessen kann es nach der Auffassung des Senats wegen des gemäß Art. 19 Abs. 4 GG für beide Seiten geltenden Gebots effektiven Rechtschutzes ein Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht geben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 01.10.1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, 16; BVerwG, Beschluß vom 22.11.1965 -- IV CB 224.65 --, DVBl. 1966, 273; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, a.a.O).
  • VGH Hessen, 09.10.2015 - 4 B 1353/15

    Nachbarantrag gegen Grenzbalkon

    Ist weder das eine noch das andere bei der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung der Sachlage offensichtlich, so hat das Gericht entsprechend der von dem Vorhaben berührten Interessen der Beteiligten zu entscheiden (Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, BauR 1992, 217).

    und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (Hessischer VGH, Beschluss vom 1. August 1991 - 4 TG 1244/91 -, a. a. O.; Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 4 TH 3032/94 -, HessVGRspr. 1995, S. 58; Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 13 ME 320/19

    Anwendungsvorrang; aufschiebende Wirkung; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanföl;

    Demgegenüber hat die Antragstellerin bisher nicht glaubhaft gemacht (vgl. zum Glaubhaftmachungserfordernis im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.5.1999 - 10 S 2766/98 -, NVwZ 1999, 1243, 1244 - juris Rn. 12; Hessischer VGH, Beschl. v. 1.8.1991 - 4 TG 1244/91 -, NVwZ 1993, 491, 492 - juris Rn. 34; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 125 m.w.N.), dass die von ihr unter Verwendung der sichergestellten Hanfölprodukte durch Abfüllung und Verpackung nach den Spezifikationen eines Auftraggebers hergestellten Enderzeugnisse, die durch Extraktion gewonnenes Cannabidiol (CBD) enthalten, nicht als neuartige Lebensmittel einzustufen sind.
  • VGH Hessen, 10.02.2023 - 9 B 247/22

    Rodungsarbeiten für den Bau einer Zuwegung vorerst gestoppt

    Insoweit gelten in gerichtlichen Verfahren nach § 80a Abs. 3 VwGO die in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 80 Abs. 5 VwGO entwickelten Maßstäbe (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 1. August 1991 - 4 TH 1244/91 -, NVwZ 1993, 491 (492) und vom 9. August 1991 - 3 TH 1488/91 -, zit. nach juris Rn. 22).
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