Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93   

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BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93 (https://dejure.org/1994,2409)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1994 - 1 C 35.93 (https://dejure.org/1994,2409)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1994 - 1 C 35.93 (https://dejure.org/1994,2409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs Abkömmling - Bestehen eines Einbürgerungsanspruchs - Wiedergutmachung staatsangehörigkeitsrechtlicher Unrechtsmaßnahmen des Nationalsozialismus - Höchstpersönliche Natur des Einbürgerungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 95, 36
  • NJW 1994, 2164
  • NVwZ 1994, 1015 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 568
  • FamRZ 1994, 703 (Ls.)
  • DVBl 1994, 529
  • DÖV 1994, 1047
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93
    Wenn er sich zu Ansprüchen von "Kindern" eines Ausgebürgerten aus Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG geäußert hat (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ), ist dies allein darauf zurückzuführen, daß Kläger in den damals zu entscheidenden Fällen Kinder des Ausgebürgerten waren.

    Sie zieht die Folgerungen daraus, daß der aus rassischen Gründen erfolgte Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grobes Unrecht ist und deswegen keinen Bestand haben kann, wenn die Betroffenen das Wiederaufleben ihrer deutschen Staatsangehörigkeit wünschen (BVerwGE 85, 108 ; BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ).

    Desgleichen ist der Anspruch nicht auf Abkömmlinge der Ausgebürgerten beschränkt worden, die bei Inkrafttreten des Grundgesetzes oder bei Geltendmachung des Anspruchs bereits verstorben waren (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der Einbürgerungsanspruch des Abkömmlings nach Art. 116 Abs. 2 GG ein rechtliches Verhältnis zum Ausgebürgerten voraus, an welches das Staatsangehörigkeitsrecht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit knüpft (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ).

    Dies folgt daraus, daß von einer "Wiedereinbürgerung" sinnvoll nur gesprochen werden kann, wenn an die infolge der Ausbürgerung vorenthaltene deutsche Staatsangehörigkeit angeknüpft, also der staatsangehörigkeitsrechtliche Zustand "wieder"hergestellt wird, wie er ohne die Ausbürgerung bestanden hätte (BVerwGE 85, 108 ).

    Unschädlich ist demgegenüber im Interesse einer sachgerechten Verwirklichung der Wiedergutmachung die Erfüllung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlusttatbestandes durch den Ausgebürgerten vor seiner Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ; Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - Dok.Ber. A 1994, 22; BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ).

  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93
    Wenn er sich zu Ansprüchen von "Kindern" eines Ausgebürgerten aus Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG geäußert hat (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ), ist dies allein darauf zurückzuführen, daß Kläger in den damals zu entscheidenden Fällen Kinder des Ausgebürgerten waren.

    Desgleichen ist der Anspruch nicht auf Abkömmlinge der Ausgebürgerten beschränkt worden, die bei Inkrafttreten des Grundgesetzes oder bei Geltendmachung des Anspruchs bereits verstorben waren (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der Einbürgerungsanspruch des Abkömmlings nach Art. 116 Abs. 2 GG ein rechtliches Verhältnis zum Ausgebürgerten voraus, an welches das Staatsangehörigkeitsrecht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit knüpft (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ).

    Unschädlich ist demgegenüber im Interesse einer sachgerechten Verwirklichung der Wiedergutmachung die Erfüllung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlusttatbestandes durch den Ausgebürgerten vor seiner Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ; Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - Dok.Ber. A 1994, 22; BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93
    Die vom Beklagten genannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ) betrifft nur den staatsangehörigkeitsrechtlichen Status des Ausgebürgerten selbst, verhält sich aber ebenfalls nicht zum Anspruch ihrer Abkömmlinge, um den es hier geht.

    Sie zieht die Folgerungen daraus, daß der aus rassischen Gründen erfolgte Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grobes Unrecht ist und deswegen keinen Bestand haben kann, wenn die Betroffenen das Wiederaufleben ihrer deutschen Staatsangehörigkeit wünschen (BVerwGE 85, 108 ; BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ).

    Unschädlich ist demgegenüber im Interesse einer sachgerechten Verwirklichung der Wiedergutmachung die Erfüllung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlusttatbestandes durch den Ausgebürgerten vor seiner Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ; Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - Dok.Ber. A 1994, 22; BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ).

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93
    Die vom Beklagten genannte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ) betrifft nur den staatsangehörigkeitsrechtlichen Status des Ausgebürgerten selbst, verhält sich aber ebenfalls nicht zum Anspruch ihrer Abkömmlinge, um den es hier geht.

    Sie zieht die Folgerungen daraus, daß der aus rassischen Gründen erfolgte Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grobes Unrecht ist und deswegen keinen Bestand haben kann, wenn die Betroffenen das Wiederaufleben ihrer deutschen Staatsangehörigkeit wünschen (BVerwGE 85, 108 ; BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ).

    Unschädlich ist demgegenüber im Interesse einer sachgerechten Verwirklichung der Wiedergutmachung die Erfüllung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlusttatbestandes durch den Ausgebürgerten vor seiner Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ; Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - Dok.Ber. A 1994, 22; BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ).

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92

    palästinensische Mandatszugehörigkeit - 'Drei-Elemente-Lehre'

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93
    Unschädlich ist demgegenüber im Interesse einer sachgerechten Verwirklichung der Wiedergutmachung die Erfüllung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Verlusttatbestandes durch den Ausgebürgerten vor seiner Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ; Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - Dok.Ber. A 1994, 22; BVerfGE 23, 98 ; 54, 53 ).

    Schließlich stellen sich auch nicht Fragen nach etwaigen Rechtsfolgen eines Verzichts oder einer Verwirkung des Anspruchs aus Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. dazu Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - a.a.O.), weil weder der Großvater noch der Vater der Kläger auf den Anspruch verzichtet hat, beide sich vielmehr nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG einbürgern ließen.

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter entsprechender Abänderung der Streitwertbeschlüsse des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs für alle Rechtszüge gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3, § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. einer entsprechenden Anwendung des § 5 ZPO auf je 30 000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 -).
  • BVerwG, 08.03.1977 - 1 C 68.76

    Anforderungen an die Wiedereinbürgerung eines ehemaligen deutschen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1994 - 1 C 35.93
    Renck (JZ 1979, 752 ) begründet seine abweichende Auffassung damit, daß Abkömmlinge von Verfolgten kaum ohne zeitliche Beschränkung ihren staatsangehörigkeitsrechtlichen Status nach Maßgabe des Art. 116 Abs. 2 GG ändern könnten.
  • BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei eine hypothetische Prüfung vorzunehmen, ob der Abkömmling ohne die Ausbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hätte (unter Verweis auf BVerwGE 95, 36 ).

    Es hat auf folgende Entscheidungen hingewiesen: das Urteil vom 6. Dezember 1983, BVerwGE 68, 220; das Urteil vom 21. Oktober 1986, BVerwGE 75, 86; das Urteil vom 27. März 1990, BVerwGE 85, 108; den Beschluss vom 20. März 1992 - 1 B 33.92 - das Urteil vom 11. Januar 1994, BVerwGE 95, 36; und den Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 -.

    In seinem Urteil vom 11. Januar 1994 stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, dass Abkömmlinge im Sinne des Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG auch die Enkel und weiteren Nachkommen des Ausgebürgerten seien, sofern sie zu ihm in einem rechtlichen Verhältnis stünden, an welches das Staatsangehörigkeitsrecht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit knüpfe (vgl. BVerwGE 95, 36 ).

  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als

    Der Begriff der "Abkömmlinge" erfasst auch die Kindeskinder (vgl. etwa zu Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 C 35.93 - BVerwGE 95, 36 = juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 13 S 2125/03

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit bei Adoption durch einen vertriebenen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Frage, ob eine Erwachsenenadoption im Vertreibungsgebiet die Abkömmlingseigenschaft i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG vermittelt, soweit ersichtlich noch nicht entschieden (schon das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil zutreffend darauf hingewiesen, dass es in denjenigen obergerichtlichen Entscheidungen, die sich mit dem Abkömmlingsbegriff i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG befassen, nicht um das Problem der Adoption, geschweige denn der Erwachsenenadoption geht, vgl. BVerwG, Urt. v. 02.05.2001 - 1 C 18.99 -, DVBl. 2002, 47; Urt. v. 11.01.1994 - 1 C 35.93 -, NJW 1994, 2167; Urt. v. 12.05.1992 - 1 C 54.89 -, E 90, 173 = NJW 1993, 2004).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2018 - 19 A 2209/17
    BVerwG, Urteile vom 11. Januar 1994 - 1 C 35.93 -, BVerwGE 95, 36, juris, Rn. 18, vom 27. März 1990 - 1 C 5.87 -, BVerwGE 85, 108, juris, Rn. 15, und vom 6. Dezember 1983 - 1 C 122.80 -, BVerwGE 68, 220, juris, Rn. 32; OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2013 - 19 A 376/12 -, juris, Rn. 6; Hailbronner, in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, Art. 116 GG, Rn. 93.
  • VG Köln, 26.07.2017 - 10 K 7159/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu diesem Einbürgerungsanspruch in seinem Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 C 35/93 -, juris, Rn. 17 f., Folgendes ausgeführt:.
  • VG Dresden, 28.01.2003 - 14 K 2777/02

    Untersagung der Nutzung der Räumlichkeiten für sogenannte Paintball-Spiele durch

    aa) Die Würde des Menschen ist der oberste Wert des Grundgesetzes (BVerfGE 32, 98 [108] = NJW 1972, 327; BVerfGE 50, 166 [175] = NJW 1979, 1100; BVerwGE 95, 36 = NJW 1994, 2164 = DVBl 1994, 529); sie ist tragendes Konstitutionsprinzip der Verfassung (BVerfGE 87, 209 [228] = NJW 1993, 1457; BVerfGE 96, 375 [398] = NJW 1998, 519 = LM H. 6/1998, § 249 (A) BGB Nr. 114a - mit Ausstrahlungswirkung auf die Auslegung der Grundrechte ebenso wie für die Anwendung einfachgesetzlichen Rechts; Maunz/Dürig, GG, Art. 1 Rdnrn. 6ff. und 15f. m.w. Nachw.).
  • VG München, 28.06.1999 - M 25 K 97.807

    Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung als Spätaussiedler ; Frist zur

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2007 - 12 A 2367/05

    Berücksichtigung der staatsangehörigkeitsrechtlichen Entwicklung unter

    So ist insbesondere nichts dazu vorgetragen, dass die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 C 35.93 -, BVerwGE 95, 36 ff., unter Bestätigung der vorangegangenen Urteile vom 6. Dezember 1983 - 1 C 122.80 -, a.a.O., und vom 27. März 1990 - 1 C 5.87 -, BVerwGE 85, 108 ff., ohne Einschränkungen vertretene und aus dem Wiedergutmachungszweck des Art. 116 Abs. 2 GG abgeleitete hypothetische Betrachtungsweise gerade mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Wiedergutmachungszweck des Art. 116 Abs. 2 GG einer einschränkenden Auslegung dahingehend bedarf, dass familienrechtliche Fragen, wie etwa die Frage einer wirksamen Legitimation eines unehelichen Kindes, nicht hypothetisch unter Zugrundelegung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit der verfolgungsbedingt ausgebürgerten Bezugsperson geprüft werden können und diese Prüfung nicht ggf. auch mit der Zuerkennung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Einbürgerungsanspruchs nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG abschließen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 2 A 86/94

    Erteilung eines Aufnahmebescheides als Aussiedler im Wege einer Einbeziehung;

    vgl. zum Rückgriff auf den allgemeinen juristischen Sprachgebrauch: Bundesverwaltungsgericht -BVerwG -, Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 C 35.93 -, BVerwGE 95, 36 (37)= NJW 1994, 2164 ff.= DVBl. 1994, 529 ff.= Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des BVerwG, 11 Art. 116 GG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2007 - 12 A 1097/07
    So ist insbesondere nichts dazu vorgetragen, dass die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. Januar 1994 - 1 C 35.93 -, BVerwGE 95, 36 ff., unter Bestätigung der vorangegangenen Urteile vom 6. Dezember 1983 - 1 C 122.80 -, a.a.O., und vom 27. März 1990 - 1 C 5.87 -, BVerwGE 85, 108 ff., ohne Einschränkungen vertretene und aus dem Wiedergutmachungszweck des Art. 116 Abs. 2 GG abgeleitete hypothetische Betrachtungsweise gerade mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Wiedergutmachungszweck des Art. 116 Abs. 2 GG einer einschränkenden Auslegung dahingehend bedarf, dass familienrechtliche Fragen, wie etwa die Frage einer wirksamen Legitimation eines unehelichen Kindes, nicht hypothetisch unter Zugrundelegung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit der verfolgungsbedingt ausgebürgerten Bezugsperson geprüft werden können und diese Prüfung nicht ggf. auch mit der Zuerkennung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Einbürgerungsanspruchs nach Art. 116 Abs. 2 Satz 1 GG abschließen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - 19 E 205/02

    Anspruch auf Einbürgerung oder auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - 2 A 5381/97

    Nichtanerkennung einer Adoption durch einen blutmäßigen Deutschen

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1993 - 8 B 11088/93   

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https://dejure.org/1993,3333
OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1993 - 8 B 11088/93 (https://dejure.org/1993,3333)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.1993 - 8 B 11088/93 (https://dejure.org/1993,3333)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 8 B 11088/93 (https://dejure.org/1993,3333)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ; Nachbarwiderspruch; Verwaltungsakte mit Doppelwirkung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorläufiger Rechtsschutz im Baurecht (IBR 1994, 390)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1015
  • BauR 1993, 718
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.08.1991 - 14 CS 91.2254
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1993 - 8 B 11088/93
    Diese Rechtsauffassung ist nun im Gesetz durch § 80 a Abs. 3 Satz 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 6 VwGO bestätigt worden (vgl. Schoch, a.a.O. S. 1126, BayVGH, Beschluß vom 23. August 1991, BayVBl. 1991, 723; VGH Bad.-Württm., Beschluß vom 7. September 1990, NVwZ 1991, 687).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1993 - 8 B 11088/93
    Die dagegen von einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Entscheidung erhobenen Bedenken, die sich insbesondere auch aus der amtlichen Begründung zu § 80 Abs. 6 VwGO herleiten (siehe Beschluß des 1. Senats des OVG Rh.-Pf. vom 4. Juni 1992 - 1 B 880/92 - HessVGH, DVBl. 1992, 45; Schoch, Der vorläufige Rechtsschutz im 4.VwGO ÄnderungsG, NVwZ 1991, 1121 ff.; Kopp, Komm. z. VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 21 zu § 80 a), stehen dieser Auslegung nicht entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 6 M 1995/92

    Nachbarwiderspruch; Aufschiebende Wirkung; Antrag auf Anordnung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1993 - 8 B 11088/93
    Dabei handelt es sich um eine Rechtsfolgenverweisung, die über die in § 80 Abs. 6 VwGO geregelten Fälle der Anforderung öffentlicher Kosten und Abgaben hinaus alle Verwaltungsakte mit Doppelwirkung umfaßt (siehe OVG Lüneburg, Beschluß vom 21. Mai 1992, BauR 1992, 603; Redeker/von Oertzen, Komm. z. VwGO, 10. Aufl., Rdnr. 5 zu § 80 a; Schmaltz, Probleme des vorläufigen Rechtsschutzes im Baunachbarrecht, DVBl. 1992, 230).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1990 - 3 S 1615/90

    Zu den Anforderungen an einen Antrag auf Vollzugsanordnung durch das Gericht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.1993 - 8 B 11088/93
    Diese Rechtsauffassung ist nun im Gesetz durch § 80 a Abs. 3 Satz 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 6 VwGO bestätigt worden (vgl. Schoch, a.a.O. S. 1126, BayVGH, Beschluß vom 23. August 1991, BayVBl. 1991, 723; VGH Bad.-Württm., Beschluß vom 7. September 1990, NVwZ 1991, 687).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96

    Baugenehmigung, Aussetzung der Vollziehung, Subsidiarität des gerichtlichen

    »Der Antrag des Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BauG-MaßnG ist auch ohne das erfolglose Nachsuchen um eine behördliche Aussetzung der Vollziehbarkeit der Baugenehmigung zulässig (Einschränkung des Beschlusses des Senats vom 14. Juni 1993 - 8 B 11088/93 -, BauR 1993, 718).«.

    Allerdings hat der Senat in seinem Beschluß vom 14. Juni 1993 (BauR 1993, 718) aus der Vorschrift des § 80 a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 80 Abs. 6 VwGO gefolgert, daß der an das Verwaltungsgericht gerichtete Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz bei allen Verwaltungsakten mit Doppelwirkung erst nach erfolgloser Anrufung der zuständigen Behörde zulässig ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 8 B 11269/03

    Baurecht, Prozessrecht, Baugenehmigung, Abweichung, Abstand, Grenzabstand,

    Soweit der Senat hierzu früher einen abweichenden Rechtsstreitpunkt vertreten hat (grundlegend: Beschluss vom 14. Juni 1993, NVwZ 1994, 1015), hält er daran nach erneuter Prüfung aus nachstehenden Erwägungen nicht mehr fest:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2003 - 8 B 11269/03
    Soweit der Senat hierzu früher einen abweichenden Rechtsstreitpunkt vertreten hat (grundlegend: Beschluss vom 14. Juni 1993, NVwZ 1994, 1015 [OVG Rheinland-Pfalz 14.06.1993 - 8 B 11088/93] ), hält er daran nach erneuter Prüfung aus nachstehenden Erwägungen nicht mehr fest:.
  • OVG Hamburg, 19.09.1994 - Bs II 35/94

    Eilverfahren bei Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung?

    Dies hat in der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zu einer unterschiedlichen Beantwortung der Frage geführt, ob vor einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz z.B. gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung ein Antrag bei der Behörde gestellt werden muß (so u.a. Nds.OVG, Beschl. v. 21.5.1992, BauR 1992 S. 603 ; OVG Rheinland-Pfalz', Beschl. v. 14.6.1993, BauR 1993 S. 718) oder ob § 80 a VwGO einen solchen Antrag nicht fordert (so u.a. HessVGH, Beschl. v. 1.8.1991, DVBI. 1992 S. 45; OVG Bremen, Beschl. v. 24.1.1992, BauR 1992 S. 608).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1994 - 8 B 12060/93
    Zwar hat der Senat bereits entschieden, daß bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung vor Stellung eines Antrags nach § 80 a Abs. 3 Satz 1 VwGO bei Gericht zunächst gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2i.V.m. § 80 Abs. 6 VwGO ein entsprechendes behördliches Verfahren durchgeführt werden muß und daß es sich dabei um eine Zugangsvoraussetzung zum Gericht handelt, die auch nicht infolge der Stellungnahme des Antragsgegners im gerichtlichen Verfahren entbehrlich ist (vgl. Beschluß vom 14. Juni 1993 - 8 B 11088/93.OVG -).
  • VG Trier, 16.01.2003 - 2 L 1630/02
    Ungeachtet der Frage, ob bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung - um einen solchen handelt es sich bei der Erteilung einer Genehmigung im Sinne des § 6 Abs. 1 , Abs. 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 550) [vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1988 - 4 C 11 und 12/85 -, NVwZ 1988, S. 1122 und vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40/86 -, BVerwGE 81, S. 95 ff. [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 40.86] ] - vor Stellung eines Antrags nach § 80a Abs. 3 Satz 1, 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Gericht zunächst gemäß § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 6 VwGO ein behördliches Verfahren gemäß § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO durchgeführt werden muss (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 26. Februar 1999 - 6 B 10198/99.OVG -, AS 27, S. 328 , vom 18. März 1994 - 8 B 12060/93.OVG -, vom 9. September 1993 - 8 B 11920/93.OVG -, vom 14. Juni 1993 - 8 B 11088/93.OVG -, NJW 1994, S. 1015 = NVwZ 1994, S. 1015 [OVG Rheinland-Pfalz 14.06.1993 - 8 B 11088/93] = AS 24, 134 , vom 29. April 1992 - 12 B 10465/92.OVG - und vom 15. April 1992 - 6 B 10344/92 -, DVBl. 1992, 1296 = AS 24, S. 1 ff.) oder ob ein derartiges Verfahren entbehrlich ist (vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO -Kommentar § 80 Rd.-Nrn. 72 ff.m.w.N.) und ob die Voraussetzungen der auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 42 Abs. 2 VwGO schon nicht erfüllt sind kann der Antrag keinen Erfolg haben.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.07.1993 - 20 CE 93.1589   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7291
VGH Bayern, 12.07.1993 - 20 CE 93.1589 (https://dejure.org/1993,7291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.07.1993 - 20 CE 93.1589 (https://dejure.org/1993,7291)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - 20 CE 93.1589 (https://dejure.org/1993,7291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2308
  • NVwZ 1994, 1015 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 04.05.2023 - RiSt 1/21

    Bundesrichterin wegen Nichterledigen von Arbeit aus Richterverhältnis entfernt

    Erst wenn rechtskräftig oder - vorläufig - im Wege einer einstweiligen Anordnung die Unwirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans festgestellt worden ist, muss sich der betroffene Richter hieran nicht mehr festhalten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1990 - 2 BvR 785, 1536/90, DRiZ 1991, 100; HessStGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132, juris Rn. 60; BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 20 CE 93.1589, NJW 1994, 2308).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Das Verfahren wurde vor dem Hintergrund sachlicher Erwägungen durchgeführt, so dass kein Verstoß gegen das dem pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums Grenzen ziehende Willkürverbot vorliegt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, 2274; VGH München, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 20 CE 93.1589 -, NJW 1994, 2308 ).
  • VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 1 S 09.00495

    Recht der Richter; einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Präsidialbeschluss;

    Soweit die Kammer der Auffassung sei, die Antragstellung ginge inhaltlich zu weit, so wäre nach eigenem Ermessen in Anlehnung an die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 12.7.1993 - 20 CE 93.1589) dahingehend zu entscheiden, dass.

    Die Streitsache fällt nicht in die Zuständigkeit des Richterdienstgerichts, weil es sich nicht um eine der in § 78 DRiG, Art. 57 Abs. 1 BayRiG abschließend aufgezählten, den Richterdienstgerichten übertragene Angelegenheit handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, a.a.O; BayVGH, Beschluss vom 12.7.1993, 20 CE 93.1589, NJW 1994, 2308).

    Als vorläufiges Rechtsschutzverfahren kommt grundsätzlich eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 in Form einer Regelungsanordnung in Betracht; letzteres deshalb, weil die Geschäftsverteilung ein dauerndes Rechtsverhältnis regelt und der Antragsteller der Sache nach geltend macht, im Hinblick auf die Aufgabenneuzuteilung "wesentliche Nachteile" zu erleiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, a.a.O; BayVGH, Beschluss vom 19.12.1977 - 241 III 77, BayVBl 1978, 337; Beschluss vom 12.7.1993 a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 20.1.2000, 20 ZB 99.3394; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.9.1986, Bs V 144/86, NJW 1987, 1215).

    Dies ist die geeignetere Form der Entscheidung, da dadurch ein Eingriff in den Geschäftsverteilungsplan selbst unterlassen wird, was unter Umständen einen vorübergehenden geschäftsverteilungslosen Zustand bewirken könnte (vgl. BayVGH Beschluss vom 12.7.1993 a.a.O; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.9.1986, a.a.O.).

    (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.12.1977, BayVBl 1978, S. 337; Beschluss vom 12.7.1993 a.a.O.).

    Zwar kann sich der Antragsteller nicht auf das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 2 GG, Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV), berufen, da durch die Entziehung des gesetzlichen Richters nur Prozessbeteiligte in ihren Rechten verletzt sein können und Art. 101 Abs. 2 GG einem Richter nicht das subjektive Recht auf Entscheidung eines nach der Geschäftsverteilung zu seiner Zuständigkeit gehörenden Prozesses garantiert (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.7.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2011 - 4 S 1/11

    Einstweilige Anordnung gegen Zuweisung eines Richters zu einem bestimmten

    Dies ist die geeignete Form der Entscheidung, da dadurch ein Eingriff in den in richterlicher Unabhängigkeit getroffenen (BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 -, NJW 2008, 909) Geschäftsverteilungsplan selbst unterlassen wird (OVG Hamburg, Beschluss vom 19.09.1986 - Bs V 144/86 -, NJW 1987, 1215; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.07.1993 - 20 CE 93.1589 -, NJW 1994, 2308).

    Als mögliche Verletzungen der persönlichen Rechtsstellung des Richters, die den Ermessensspielraum des Präsidiums begrenzen, kommen insbesondere Verstöße gegen die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) und gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 18.03.1982 - 9 CB 1076/81 -, NJW 1982, 2274; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.07.1993, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18

    Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde - Abordnung eines

    Vielmehr muss er aufgrund seiner Bindung an Gesetz und Recht in Verbindung mit seiner allgemeinen Dienstleistungspflicht auch bei einem fehlerhaften Geschäftsverteilungsplan eine Entscheidung erlassen und in dem ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Aufgabenbereich tätig werden (BVerwG, Urt. vom 28.11.1975 - VII C 47.73 - BVerwGE 50, 11, 13 = juris Rn. 37; Bay VGH , Beschluss vom 12.7.1993 - 20 CE 93.1589 - juris Rn. 13 und 19; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 25.8.2016 - 2 BvR 877/16 - DRiZ 2017, 64 f. = juris Rn. 18 und Beschluss vom 6.3.1963 - 2 BvR 129/63 - BverfGE 15, 298 ff. = juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 4 S 1830/05

    Kein Anordnungsanspruch gegen die Entscheidung des Präsidiums eines Gerichts bei

    Als mögliche Verletzungen der persönlichen Rechtsstellung, die den Ermessensspielraum des Präsidiums begrenzen, kommen insbesondere Verstöße gegen die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) und gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 18.03.1982, NJW 1982, 2274; Bayer.VGH, Beschluss vom 12.07.1993, NJW 1994, 2308).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2007 - 10 B 11104/07

    Mainzer Richter konnte anderer Kammer zugewiesen werden

    Als durch die Ermessensentscheidung des Präsidiums im Rahmen der Geschäftsverteilung verletzte Individualrechte des Richters kommen insbesondere die grundgesetzlich verbürgte richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG, ferner §§ 25 ff. des Deutschen Richergesetzes - DRiG -) und das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) in Betracht (vgl. z.B. OVG Hamburg, a.a.O.; BayVGH, NJW 1994, 2308, und Beschluss vom 20. Januar 2000 - 20 ZB 99.3394 -, Juris; Zöller, a.a.O., Rdnr. 55).

    Allein aus diesem Grund kann eine Umsetzung auch nicht etwa deshalb die richterliche Unabhängigkeit verletzen, weil die innere Unabhängigkeit eines Richters auch von seiner persönlichen Gewissheit bestimmt ist, dass er als zuständiges Organ der Rechtspflege handelt (so aber offenbar BayVGH, NJW 1994, 2308).

  • VG München, 18.12.2015 - M 5 E 15.5395

    Richterclash am Bundesfinanzhof

    Denn der Geschäftsverteilungsplan selbst stellt die einzelnen Richter betreffend keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar (BayVGH, B.v. 12.7.1993 - 20 CE 93.1589 - NJW 1994, 2308; BVerwG, U.v. 28.11.1975 - VII C 47.73 - NJW 1976, 1124; BayVGH, B.v. 19.12.1977 - 241 III 77 - juris Rn. 10; VGH BW, B.v. 17.1.2011 - 4 S 1/11 - juris Rn. 2), dessen Sofortvollzug im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichtlich überprüft werden könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 1 A 1703/07
    Allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 21. Oktober 1982 - RiZ (R) 6/81 -, BGHZ 85, 154; BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 1993 - 20 CE 93.1589 -, NJW 1984, 2308; Beschluss vom 19. Dezember 1977 - 241 III 77 -, BayVBl. 1978, 337, 338; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. September 1986 - Bs V 144/86 -, NJW 1987, 1215; ähnlich BVerfG, Entscheidung vom 28. April 1971 - 2 BvL 14/70, 2 BvL 27/71 -, BVerfGE 31, 47, 53; Kissel/Mayer, a.a.O. Rn. 100, 122 a.E. (bei Fn. 238); vgl. auch Zimmermann, in: MK ZPO, Band 3, 3. Aufl. 2008, § 21e GVG Rn. 63.
  • VGH Bayern, 08.04.2009 - 3 CE 09.795

    Änderung der Geschäftsverteilung eines Gerichts; Präsidium des Gerichts für

    Der Senat sieht keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abzuweichen (vgl. Beschlüsse vom 20.1.2000 Az. 20 ZB 99.3394 und vom 12.7.1993 Az. 20 CE 93.1589).

    Im Hauptsacheverfahren - und entsprechendes gilt für das Eilverfahren - kann ein Richter nur die Feststellung nach § 43 VwGO beantragen, ob sich aus dem Geschäftsverteilungsplan seine rechtliche Verpflichtung ergibt, der dort getroffenen Regelung nachzukommen (vgl. BVerwG vom 28.11.1975, BVerwGE 50, 11; BayVGH vom 12.7.1993, 20 CE 93.1589, NJW 1994, 2308; OVG NRW vom 23.4.2008 Az. 1 A 1703/07, zitiert nach juris, RdNr. 49; Kissel/Mayer, GVG, 5. Aufl., RdNr. 121 zu § 21 e).

  • VG Magdeburg, 24.11.2010 - 5 B 55/10

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Geschäftsverteilung in Verwaltungsgericht in

  • VG Frankfurt/Main, 26.05.2014 - 9 L 1009/14

    Umsetzung eines Richters, Beschluss des Präsidiums eines Gerichts

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 10.171

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Neuregelung zum Beginn des

  • VG Hamburg, 19.04.2018 - 21 E 168/18
  • VG München, 28.10.2022 - M 30 E 22.309

    Bayerisches Lobbyregistergesetz, Feststellungsbegehren, Antrag auf Erlass einer

  • VG Hannover, 28.02.2007 - 13 A 3683/05

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Richterin auf entsprechend geringere

  • VG Düsseldorf, 03.11.2004 - 1 L 3274/04

    Ausgestaltung der Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses über die Anweisung der

  • VG Düsseldorf, 03.11.2004 - 1 L 3101/04

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Aussetzung der Vollziehung

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