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   BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94   

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BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94 (https://dejure.org/1994,417)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1994 - 4 C 2.94 (https://dejure.org/1994,417)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 4 C 2.94 (https://dejure.org/1994,417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 110
  • NJW 1995, 209 (Ls.)
  • MDR 1994, 1214
  • NVwZ 1994, 1099
  • DVBl 1994, 1147
  • DÖV 1995, 290
  • BauR 1994, 755
  • ZfBR 1994, 288
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    Er verfügt aber, wenn er vor der Frage steht, ob er in einer Vorschrift unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet oder sie ins einzelne gehend fasst, über einen Gestaltungsspielraum, wobei nicht zuletzt auch Erwägungen der praktischen Handhabung seine Entscheidung beeinflussen dürfen (BVerfGE 49, 89 [137]).

    Verfassungsrechtlich geboten ist nicht eine Bestimmtheit "um jeden Preis", sondern eine auch unter Berücksichtigung der praktischen Handhabung (vgl. BVerfGE 49, 89 [137]) in der Weise ausreichende Bestimmtheit, die eine willkürliche Behandlung durch Behörden oder Gerichte ausschließt.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1990 - 3 K 21/89

    Baumschutzsatzung; Geltungsbereich; Bebauungsplan; Im Zusammenhang bebaute

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    Diese rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten mit der Formel "Bestimmtheit geht vor Verwaltungsbequemlichkeit" (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 6.12.1990, NVwZ 1991, 1012; OLG Hamm, Beschluß vom 25. Februar 1993, JMBl NW 1993, 155) für unbeachtlich zu erklären, verkürzt die Problematik in unzulässiger Weise und verweist auf eine nur scheinbar gegebene Alternative einer bestimmteren räumlichen Abgrenzung.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Vorschrift lässt noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit entfallen (BVerfGE 63, 312 [324]).
  • BVerwG, 29.12.1988 - 4 C 19.86

    Angabe des Zwecks einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    Aus dem Inhalt der Rechtsvorschrift muss sich mit ausreichender Bestimmtheit ermitteln lassen, was von den pflichtigen Personen verlangt wird (vgl. z.B. Beschluss vom 29.12.1988 - BVerwG 4 C 19.86 - Buchholz 406.401 § 18 BNatSchG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    Ihr Geltungsbereich kann in der Regel nicht nach allgemeinen Merkmalen, sondern muss in der konkreten Begrenzung durch formale Darstellungen bestimmt werden, wie durch genaue Beschreibung des Grenzverlaufs, katastermäßige Bezeichnungen oder Eintragung der Grenzlinie in einer Karte (vgl. BVerwGE 26, 129).
  • BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74

    Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    Das Verbot, den Geltungsbereich eines Bebauungsplans z.B. mit einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB über die Erhaltung von Bäumen in der Weise veränderlich festzusetzen, dass sich die Geltung des Plans nachträglich noch auf zusätzliche Gebiete erweitern soll, gilt vor allem deshalb, weil bei einem veränderlichen Geltungsbereich das hier gebotene Anhörungsverfahren beeinträchtigt würde (vgl. Urteil vom 30.01.1976 - BVerwG 4 C 26.74 - BVerwGE 50, 114 [123] = Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 15 S. 7).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    Schließlich ist auch die Bezugnahme auf den "Geltungsbereich der Bebauungspläne" zulässig, da es sich hierbei um die auch sonst übliche Gesetzestechnik der Verweisung auf andere Rechtsvorschriften handelt, die jedenfalls im vorliegenden Fall auch als "dynamische Verweisung" keine Probleme (vgl. hierzu allgemein BVerfGE 47, 285 [312 ff.]) aufwirft, da der Satzungsgeber auf eigenes Ortsrecht verweist.
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    In erster Linie ist die Eigenart des zu regelnden Sachgebiets maßgebend (BVerfGE 49, 168 [181]).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    Lediglich in Grenzfällen können sich im Einzelfall Auslegungsschwierigkeiten ergeben, die jedoch - gegebenenfalls durch Rücksprache bei der Gemeinde oder durch Einholung von Rechtsrat (vgl. hierzu BVerfGE 78, 205 [212 f.]) - behoben werden können, zumal dieses Abgrenzungskriterium auch durch die Rechtsprechung näher strukturiert worden ist.
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
    Der Gesetzgeber ist zwar gehalten, seine Vorschriften so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfGE 59, 104 [114]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

    Mögliche Nachteile einer insoweit verbleibenden Unbestimmtheit können durch die gerichtliche Kontrolle einer konkretisierenden Polizeiverfügung oder eines Bußgeldbescheides ausgeglichen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.1994 - 4 C 2.94 -, BVerwGE 96, 110 ; Senatsurteil vom 15.11.2007 - 1 S 27720/06 -, VBlBW 2008, 134 ff.).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

    Es genügt, wenn die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 799/76 - BVerfGE 45, 400 und vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 ; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 2.94 - BVerwGE 96, 110 = Buchholz 406.401 § 18 BNatSchG Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 11 KN 187/12

    Auf Wochenendnächte begrenztes Trinkverbot auf Straße kann zulässig sein

    Vereinzelte Zweifelsfälle hinsichtlich der Reichweite von § 2 Nr. 1b AVV können durch eine entsprechende Vollzugspraxis sowie die gerichtliche Kontrolle einer konkretisierenden Polizeiverfügung oder eines Bußgeldbescheides ausgeglichen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 2/94 -, BVerwGE 96, 110, 116).
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