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   VG Bremen, 13.08.1993 - 2 A 47/93   

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https://dejure.org/1993,10750
VG Bremen, 13.08.1993 - 2 A 47/93 (https://dejure.org/1993,10750)
VG Bremen, Entscheidung vom 13.08.1993 - 2 A 47/93 (https://dejure.org/1993,10750)
VG Bremen, Entscheidung vom 13. August 1993 - 2 A 47/93 (https://dejure.org/1993,10750)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1236
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Bremen, 17.10.1995 - 2 A 95/94
    Auch wenn mangels Wirksamkeit keine unmittelbare rechtliche Beschwer des Klägers insoweit vorlag, stehen dem Betroffenen wegen des Rechtsscheins des Entgeltbescheides - hier insbesondere im Hinblick auf die Auffassung der Beklagten zu der Wirksamkeit des Zuganges und damit auch der Vollstreckbarkeit des Entgeltbescheides -, gegen den nicht wirksam gewordenen Verwaltungsakt die gleichen Rechtsbehelfe zu wie bei wirksamen Verwaltungsakten (vgl. VG Bremen, Urt. v. 13.08.1993 - 2 A 47/93 in NVwZ 94, 1236; Kopp, Kom. zum VwVfG, 5. Aufl., zu § 43, Rdnr. 29, 25).

    Vielmehr ist grundsätzlich ein glaubhafter, substantiierter Vortrag eines Bescheidadressaten, daß er den ihm zugedachten Bescheid nicht bekommen hat, erforderlich, um Zweifel am Zugang i. S. d. § 41 Abs. 2 letzter Halbsatz BremVwVfG zu bewirken (VG Bremen, Urt. v. 13.08.1993 - 2 A 47/93 a.a.O.).

  • VG Berlin, 17.12.2010 - 14 K 57.10

    Zurückweisung weiteren schriftlichen Vortrags als Bevollmächtigter in einem

    Auch kann an dieser Stelle offenbleiben, ob die Zurückweisung angesichts dessen, dass sie dem Vollmachtgeber nicht mitgeteilt worden ist, noch keine Wirksamkeit erlangt hat (dazu vgl. II.2.), denn gegebenenfalls könnte auch der Rechtsschein eines tatsächlich noch nicht existenten Verwaltungsaktes im Rahmen einer Anfechtungsklage aufgehoben werden (vgl. VG Bremen, Urteil vom 13. August 1993 - 2 A 47/93 -, NVwZ 1994, 1236).
  • VG Düsseldorf, 22.03.2006 - 20 K 3546/04

    Widerspruchsfrist Frist Fristversäumnis Wiedereinsetzung Wiedereinsetzungsantrag

    Der Auffassung, wonach der Empfänger den Zugang eines Schriftstückes oder eines Bescheides durch bloßes Bestreiten nicht verneinen könne, sondern er nach Lage des Einzelfalls sein Vorbringen derart glaubhaft machen müsse, dass zumindest Zweifel am Zugang begründet werden, so VGH Bad.-Württemberg, Urteil vom 14.11.1984 - 11 S 2099/81 - NJW 1986, 210 (für die Entkräftung einer gesetzlichen Zugangsfiktion); VG Bremen, 13.08.1993 - 2 A 47/93 - NVwZ 1994, 1236 (Glaubhafter, substantiierter Vortrag eines Bescheidadressaten, dass er den ihm zugedachten Bescheid nicht bekommen hat, bewirkt Zweifel am Zugang i. S. des § 41 Abs. 2 letzter Halbs BremVwVfG) , sowie Urteil vom 17.10.1995 - 2 A 95/94 - NVwZ-RR 1996, 550-552 (Die Zugangsvermutung des VwVfG BR 1976 § 41 Abs. 2 kann ausnahmsweise durch einfaches Bestreiten des Empfanges des Verwaltungsaktes durch dessen Adressaten erschüttert werden, wenn sich nicht einmal die Absendung des Verwaltungsaktes - z. B. durch einen Absendevermerk in der Behördenakte - feststellen lässt.), ist in Fällen der vorliegenden Art nicht zu folgen.
  • VG Leipzig, 11.01.1999 - 6 K 1788/97
    Der Auffassung, dass der Empfänger den Zugang eines Schriftstückes oder eines Bescheides durch bloßes Bestreiten nicht verneinen kann, sondern er nach Lage des Einzelfalls sein Vorbringen derart glaubhaft machen muss, dass zumindest Zweifel am Zugang begründet werden ( VGH Bad.-Württ., NJW 1986, 210 ; VG Bremen, NVwZ 1994, 1236), kann sich die Kammer nicht anschließen.
  • VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00

    Altablagerung, Gewässerverunreinigung, Gefahrerforschung, Veranlasser

    Die Kammer kann allerdings offen lassen, ob es unter den gegeben Umständen ausreicht, den Zugang einfach zu bestreiten oder ob ein abweichender Geschehensablauf schlüssig und substantiiert dargelegt werden müsste (so VGH Mannheim, NJW 1986, 210; VG Bremen, NVwZ 1994, 1236 u. NVwZ-RR 1996, 550; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rd. 25, 54; Engelhardt / App VwZG, § 4 Rd. 6 - einfaches Bestreiten reicht allenfalls dann, wenn die Behörde den Abgang überhaupt nicht darlegen kann, VGH Mannheim, VBlBW 1991, 471).
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