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   BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91   

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https://dejure.org/1993,822
BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91 (https://dejure.org/1993,822)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1993 - 4 C 15.91 (https://dejure.org/1993,822)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 4 C 15.91 (https://dejure.org/1993,822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überplanung - Überschreitung der Höchstwerte baulicher Nutzung - Abwägungsfehler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überplanung eines überwiegend bebauten Gebietes (IBR 1994, 249)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 274
  • BauR 1993, 668
  • BauR 1993, 688
  • ZfBR 1994, 28
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 N 2.92

    Neuinkraftsetzung eines aus formellen Gründen für nichtig erklärten

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91
    In diesem (zweiten) Normenkontrollverfahren hat das Normenkontrollgericht durch Beschluß vom 26. August 1992 die Rechtssache dem Bundesverwaltungsgericht zur Klärung der Frage vorgelegt, ob es ausreiche, zur erneuten Inkraftsetzung eines Bebauungsplans, der wegen eines formellen Fehlers gemäß § 47 Abs. 6 Satz 2 VwGO für nichtig erklärt worden sei, nach Heilung des Fehlers lediglich das nachfolgende Verfahren zu wiederholen, über diese Frage hat der Senat mit Beschluß vom 6. Mai 1993 im Verfahren BVerwG 4 N 2.92 entschieden.

    Auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom heutigen Tage zum Vorlageverfahren BVerwG 4 N 2.92 wird insoweit verwiesen.

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91
    Dabei hat das Revisionsgericht seiner Entscheidung den Bebauungsplan in seiner neuen Bekanntmachung vom 28. März 1991 zugrunde zu legen, da insoweit eine zu beachtende Rechtsänderung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91
    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf das Urteil des Senats vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - (BVerwGE 88, 191) zur Änderung des bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenrechts.
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91
    Allerdings können ein Bebauungsplan oder einzelne seiner Festsetzungen an einem Abwägungsfehler leiden, wenn von Anfang an feststeht, daß mit ihrer Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, etwa weil die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - (ZfBR 1990, 245 = Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 52) im einzelnen dargelegt; die Revision enthält keine Gesichtspunkte, die diese Rechtsauffassung in Frage stellen könnten.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können bauplanerische Festsetzungen funktionslos werden und deshalb außer Kraft treten, wenn und soweit sich die tatsächlichen Verhältnisse nach der Aufstellung des Bebauungsplans derart verändert haben, daß mit einer Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit nicht mehr gerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91
    Zwar liegt ein im Sinne dieser Vorschrift offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang nicht schon dann vor, wenn Planbegründung und Aufstellungsvorgänge keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, daß sich der Plangeber mit bestimmten Umständen abwägend befaßt hat (BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 22.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 6; vgl. auch Beschluß vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz a.a.O. Nr. 5).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91
    Zwar liegt ein im Sinne dieser Vorschrift offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang nicht schon dann vor, wenn Planbegründung und Aufstellungsvorgänge keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, daß sich der Plangeber mit bestimmten Umständen abwägend befaßt hat (BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 22.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 6; vgl. auch Beschluß vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz a.a.O. Nr. 5).
  • BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18

    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel;

    Die Vorinstanz habe in Anschluss an das Urteil des Senats vom 6. Mai 1993 - 4 C 15.91 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 S. 66) einen Abwägungsfehler erkennen müssen, weil die Gemeinde die Möglichkeit einer Ausnahme nach § 17 Abs. 2 BauNVO übersehen habe.
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Vielmehr dürfe ein offensichtlicher Mangel nur dann angenommen werden, wenn konkrete Umstände positiv und klar auf einen solchen Mangel hindeuteten (ebenso BVerwG, Beschluß vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5 = ZfBR 1992, 138 = BRS 54 Nr. 18; Urteil vom 6. Mai 1993 - BVerwG 4 C 15.91 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 66 = ZfBR 1994, 28 = BauR 1993, 688 [BVerwG 06.05.1993 - 4 C 15/91]).
  • OVG Hamburg, 10.12.2019 - 2 E 24/18

    Bindungswirkung der Obergrenzen in BauNVO § 17 Abs 1 für die Bauleitplanung der

    Ein Verstoß gegen § 17 BauNVO führt direkt zur Unwirksamkeit der Festsetzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.5.1993, 4 C 15/91, BRS 55 Nr. 36, juris Rn. 10, 15).
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