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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93   

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BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 (https://dejure.org/1993,861)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 (https://dejure.org/1993,861)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 1993 - 1 BvR 640/93 (https://dejure.org/1993,861)
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Aufgebot für gleichgeschlechtliche Ehe

Art. 6 GG, Ehe im verfassungsrechtlichen Sinne ist Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, Art. 3 GG, kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Anerkennung einer "gleichgeschlechtlichen Ehe"

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eheschließung - Gleichgeschlechtliche Partner - Rechtliche Unmöglichkeit - Verstoß gegen das Grundgesetz - Aufgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundrecht der Eheschließungsfreiheit (Art. 6 Abs. 1 GG) gewährt keinen Anspruch auf Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen - Ehe ist Vereinigung von Mann und Frau zur Lebensgemeinschaft

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3058
  • MDR 1993, 1208
  • NVwZ 1994, 54 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 1419
  • FamRZ 1994, 21
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 49, 286 [300]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 87, 234 [264]. Daraus folgt, daß aus dieser Grundrechtsnorm ein Recht auf Eingehung einer Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Partner nicht hergeleitet werden kann. Insbesondere ist das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Transsexuellenentscheidung davon ausgegangen, daß die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe gehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [300]).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 49, 286 [300]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 87, 234 [264]. Daraus folgt, daß aus dieser Grundrechtsnorm ein Recht auf Eingehung einer Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Partner nicht hergeleitet werden kann. Insbesondere ist das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Transsexuellenentscheidung davon ausgegangen, daß die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe gehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [300]).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 49, 286 [300]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 87, 234 [264]. Daraus folgt, daß aus dieser Grundrechtsnorm ein Recht auf Eingehung einer Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Partner nicht hergeleitet werden kann. Insbesondere ist das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Transsexuellenentscheidung davon ausgegangen, daß die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe gehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [300]).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 49, 286 [300]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 87, 234 [264]. Daraus folgt, daß aus dieser Grundrechtsnorm ein Recht auf Eingehung einer Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Partner nicht hergeleitet werden kann. Insbesondere ist das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Transsexuellenentscheidung davon ausgegangen, daß die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe gehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [300]).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 [66]; 49, 286 [300]; 53, 224 [245]; 62, 323 [330]; 87, 234 [264]. Daraus folgt, daß aus dieser Grundrechtsnorm ein Recht auf Eingehung einer Ehe mit einem gleichgeschlechtlichen Partner nicht hergeleitet werden kann. Insbesondere ist das Bundesverfassungsgericht auch in seiner Transsexuellenentscheidung davon ausgegangen, daß die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe gehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [300]).
  • EGMR, 17.10.1986 - 9532/81

    REES v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93
    Mit diesen Erwägungen wird die Annahme nicht widerlegt, daß die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt wird, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (vgl. auch den Hinweis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf den Zusammenhang zwischen Eheschließungsfreiheit und Familiengründung in Art. 12 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Urteil im Fall Rees, Serie A, Bd. 106, unter Nr. 49).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

    Ohne dass dieses gesetzlich normiert wäre, setzen sowohl der verfassungsrechtliche (Art. 6 Abs. 1 GG) als auch der bürgerlichrechtliche Ehebegriff (§§ 1297 ff. BGB) die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft voraus (vgl. BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 -NJW 1993, 3058; BVerfG 17.07.2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - NJW 2002, 2543, 2547 f.; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP Nr. 2 zu § 29 BAT; Münch-KommBGB/ Koch, 4. Aufl. 2000, Einleitung vor § 1297 Rnr. 190).

    Hinreichende Gesichtspunkte für einen grundlegenden Wandel dieses Eheverständnisses seien nicht erkennbar (ebenso BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BVerwG 27.02.1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293 f.).

    (2.5) In Vorwegnahme zukünftiger gesetzlicher Fortentwicklungen stützte das BAG im Jahre 1997 seine rechtliche Begründung hilfsweise auch auf die Rolle der Ehe bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern und die sich daraus ergebende bevölkerungspolitische Relevanz der Ehe: Es brauche nicht entschieden werden, ob der Gesetzgeber verpflichtet sei, gleichgeschlechtlichen Partnern eine rechtliche Absicherung ihrer Lebensgemeinschaft zu ermöglichen (vgl. dazu BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058).

    Die Typisierung in der Weise, dass nur eine im Normalfall präsumtiv reproduktionsfähige Lebensgemeinschaft begünstigt werde, sei sachlich vertretbar und berücksichtige, dass die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich gestützt sei, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen solle (BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058).

    Auch in der modernen deutschen Gesellschaft wird die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 4.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.5.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

    Die Ehe wird vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG 04.10.1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058; BAG 15.05.1997 - 6 AZR 26/96 - AP § 29 BAT Nr. 2).

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 49, 286 ; 53, 224 ; 62, 323 ; 87, 234 ; 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 3058).

    Mit diesen Erwägungen wird die Annahme nicht widerlegt, daß die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt wird, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 3058).

  • BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99

    Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft;

    Der Begriff der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG umfaßt nur die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft (BVerfG, Kammerbeschluß vom 4. Oktober 1993 - 1 BvR 640/93 - NJW 1993, 3058).

    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1993 (a.a.O.) führt ebenfalls nicht auf eine grundsätzlich klärungsbedürftige Frage.

  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gehört die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe (vgl. Urteil vom 17. November 1992 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; Beschluss vom 4. Oktober 1993 1 BvR 640/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1993, 3058).
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher

    Hinreichende Gesichtspunkte für einen grundlegenden Wandel dieses Eheverständnisses sind nicht erkennbar (BVerfG Beschluß vom 4. Oktober 1993 - 1 BvR 340/93 - NJW 1993, 3058, zu II 1 a der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. Februar 1996, aaO).
  • BGH, 14.12.1994 - XII ZR 180/93

    Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten bei langjährigem Zusammenleben

    Der Fall nötigt daher aus tatsächlichen Gründen nicht zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Unterhaltsbelastung für einen geschiedenen Ehegatten unter besonderen Umständen auch dann unzumutbar werden und deshalb gemäß § 1579 Nr. 7 BGB entfallen kann, wenn der Unterhaltsberechtigte eine dauerhafte Unterhaltsgemeinschaft nicht mit einem verschiedengeschlechtlichen, sondern mit einem gleichgeschlechtlichen Partner begründet, mit dem eine Eheschließung kraft Gesetzes nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG Beschluß vom 4. Oktober 1993 - I BvR 640/93 = FamRZ 1993, 1419 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03

    Rentenversicherung

    Denn auch wenn eine Ehe nicht vom Fortpflanzungswillen und der Fortpflanzungsfähigkeit der Ehepartner abhängt und die Zahl kinderloser Ehen ebenso zunimmt wie die Zahl außerhalb einer Ehe geborener und erzogener Kinder, bleibt die Grundannahme des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe die Ermöglichung einer rechtlichen Absicherung der Ehepartner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 04.10.1993 - 1 BvR 640/93).
  • OLG München, 06.07.2011 - 31 Wx 103/11

    Lebenspartnerschaftsregister: Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe

    Nach dieser Meinung wäre die im Ausland geschlossene Ehe eines Deutschen wegen der Heimatrechtsanknüpfung in Art. 13 EGBGB aus deutscher Sicht unwirksam; denn in Deutschland ist die Ehe verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten (vgl. BVerfG NJW 1993, 3058).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - L 9 AL 196/99

    Härtefälle bei Erteilung einer Arbeitserlaubnis; Bevorzugte Erteilung einer

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  • SG Hamburg, 17.05.1999 - S 7 AL 1487/98
    Ein Anspruch auf Eheschließung besteht nicht und lässt sich auch nicht aus Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) herleiten (BVerfG NJW 1993, 3058 f.).

    Lt. Bundesverfassungsgericht besteht zwar für gleichgeschlechtliche Partnerschaften kein durchsetzbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe, jedoch ist der Gesetzgeber gehalten, grundrechtsrelevante Benachteiligungen Homosexueller zu beseitigen, bzw. zu verändern (BVerfG NJW 1993, 3058).

  • VerfGH Berlin, 08.02.1995 - VerfGH 104/94

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2011 - 3 K 217/08

    Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. mangels Befreiung von der

  • LG Frankfurt/Main, 22.03.1993 - 9 T 17/93

    Aktion Standesamt

  • OLG Rostock, 29.07.2004 - 3 W 58/04

    Zu den Folgen einer Eheschließung zwischen Personen gleichen Geschlechts, die

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2000 - L 9 AL 196/99

    Arbeitslosenversicherung

  • FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 5 K 156/03

    Gleichstellung der Kinder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner mit den Kindern

  • BSG, 13.03.1997 - 11 BAr 237/96

    Verfassungsmäßigkeit der Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Leistungsgruppen

  • KG, 17.12.2002 - 1 W 380/02

    Keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im

  • FG Niedersachsen, 15.12.2004 - 2 K 292/03

    Steuerliche Zusammenveranlagung von Partnern einer Lebenspartnerschaft;

  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05

    Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

  • ArbG Essen, 11.02.2005 - 7 Ca 5385/04

    Anspruch eines in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden auf Zahlung

  • AG Nürnberg, 25.09.2010 - XVI 57/09

    Internationales Privatrecht: Annahme eines Kindes mit italienischer und

  • VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04

    Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

  • FG Niedersachsen, 04.06.2002 - 6 K 525/98

    Status einer Ehe gleichgeschlechtlicher Personen; Ehegatten-Begriff des deutschen

  • LG Neubrandenburg, 25.05.1993 - 3 T 15/92
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93, 2 BvR 1667/93   

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https://dejure.org/1993,1961
BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93, 2 BvR 1667/93 (https://dejure.org/1993,1961)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93, 2 BvR 1667/93 (https://dejure.org/1993,1961)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666/93, 2 BvR 1667/93 (https://dejure.org/1993,1961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 54
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    Im Blick auf die Aufgaben der Rechtsanwendungsorgane, Zweifelsfragen zu klären, die sich aus einer komplexe Sachverhalte erfassenden Regelung ergeben, bietet Art. 34 Abs. 5 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern eine ausreichende Rechtsgrundlage für das Tätigwerden parlamentarischer Untersuchungsausschüsse (vgl. zur Parallelregelung des Art. 44 GG : BVerfGE 77, 1 [50 f.]).

    Untersuchungsausschüsse haben im Rahmen der Beweiserhebung, da sie öffentliche Gewalt ausüben (vgl. BVerfGE 77, 1 [46]), ebenfalls die Stellung von Behörden im Sinne des Art. 35 Abs. 1 GG (vgl. BayVerfGH 36, S. 211 ff.; OVG Berlin, DVBl. 1970, S. 293 f.; Maunz/Dürig/ Herzog/Scholz, GG , Art. 35 Rdnr. 8, Art. 44 Rdnr. 27).

    Sie darf nur soweit in Grundrechte eingreifen, wie es im öffentlichen Interesse geboten ist; dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 77, 1 [53]).

    Der damit verbundenen Gefahr von Grundrechtsbeeinträchtigungen ist das Amtsgericht durch die Anordnung, die sichergestellten Unterlagen ihm zur Prüfung ihrer Beweiserheblichkeit vorzulegen, in ausreichendem Maße begegnet (vgl. BVerfGE 77, 1 [54 f.]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    Es greift nur ein, wenn Verfassungsrecht des Bundes verletzt ist und prüft deshalb nur, ob das Willkürverbot verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]) oder die Entscheidung auf Auslegungsfehlern beruht, die eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung und Reichweite eines Grundrechts erkennen lassen (vgl. BVerfG a.a.O., S. 92 f.).

    Gleiches mag gelten, wenn das Vorliegen dieser Betroffenenmerkmale sich für das Gericht so aufdrängt, daß die Vorenthaltung der Betroffenenstellung nicht mehr verständlich wäre und als auf sachfremden Erwägungen beruhend erschiene (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    Diese sind für das parlamentarische Regierungssystem, das grundlegend durch die Kontrollfunktion des Parlaments geprägt wird von einer Bedeutung, die es als folgerichtig erscheinen läßt, den Untersuchungsausschuß mit denjenigen Befugnissen ausgestattet zu sehen, deren er bedarf, um die ihm aufgegebene Klärung von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Regierungs- oder Verwaltungsmaßnahmen wirksam vornehmen zu können (vgl. BVerfGE 67, 100 [130]).

    Eine solche Auslegung und Anwendung von Landesverfassungsrecht entspricht den Erfordernissen des parlamentarischen Prinzips für die Länder, insofern es die Möglichkeit wirksamer Kontrolle der Regierung durch das Parlament voraussetzt (BVerfGE 67, 100 [103]).

  • BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87

    Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    Im übrigen unterliegen Beschlüsse von Untersuchungsausschüssen, soweit sie deren Tätigkeit nicht abschließen, nach herrschender Meinung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwGE 79, 339 [340]; DÖV 1981, 300; Redeker/von Oertzen, VwGO , 10. Aufl. 1991, § 40 Rdnr. 10 m.w.N.).

    Grenzen dieser Befugnis folgen lediglich aus der Einschränkung der zulässigen Untersuchungsgegenstände auf solche mit Landesbezug, nicht aber aus Belegenheit der Beweismittel (vgl. BVerwGE 79, 339 [342]; Arloth, NJW 1987, 808 [810]).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    Da in Rechtsprechung und Fachliteratur nicht nur vereinzelt die verfassungsrechtlich bedenkenfreie Auffassung vertreten wird, daß es zur Begründung der Aussagepflicht eines an sich zeugnisverweigerungsberechtigten Beraters nicht zusätzlich der Entbindungserklärung des anvertrauenden Organs einer juristischen Person bedarf (BGH, NJW 1990, 510 [512]; OLG Nürnberg, OLGZ 1977, S. 370 ff.; Landgericht Lübeck, NJW 1978, S. 1014; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar - StPO , 2. Aufl. 1987, § 97Rdnr. 5; Gerhard Schäfer in: Löwe-Rosenberg, 24. Aufl. 1988, § 97 Rdnr. 80 m.w.N. auch zur Gegenmeinung), kann weder Willkür noch ein sonstiger Verfassungsverstoß festgestellt werden.
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des materiellen Rechts unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 83, 182 [200]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    Art. 13 Abs. 2 GG macht es in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG dem Richter zur Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, daß der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt, kurz, daß die Ermächtigung rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügt (BVerfGE 42, 212 [220]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    Dieser Auffassung liegt zugrunde, daß das Vertraulichkeitsinteresse einer Person, die nicht als Beschuldigter sondern nur als Zeuge zu dem zu untersuchenden Tatgeschehen in Beziehung steht, geringer zu bewerten ist als das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) herzuleitende Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 77, 65 [76]).
  • OLG Celle, 30.09.1964 - 3 Ws 362/64
    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    c) Die für die Beschlagnahmefreiheit in Betracht kommenden Bestimmungen des § 97 Abs. 1 StPO stellen nach allgemeiner Meinung auf die Beschuldigteneigenschaft und darauf ab, daß sich der Beschuldigte dem Anwalt anvertraut hat (vgl. Laufhütte in: Karlsruher Kommentar - StPO , 2. Aufl. 1987, § 97Rdnr. 1; Gerhard Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl. 1988, § 97 Rdnr. 3a; Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl. 1991, § 97 Rdnr. 10; jeweils mit weiteren Nachweisen; OLG Celle, NJW 1965, S. 362 ff., LG Fulda, NJW 1990, S. 2946 ; insoweit auch LG Hamburg, NJW 1990, S. 780 ).
  • OLG Nürnberg, 19.07.1976 - 5 W 21/76
    Auszug aus BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
    Da in Rechtsprechung und Fachliteratur nicht nur vereinzelt die verfassungsrechtlich bedenkenfreie Auffassung vertreten wird, daß es zur Begründung der Aussagepflicht eines an sich zeugnisverweigerungsberechtigten Beraters nicht zusätzlich der Entbindungserklärung des anvertrauenden Organs einer juristischen Person bedarf (BGH, NJW 1990, 510 [512]; OLG Nürnberg, OLGZ 1977, S. 370 ff.; Landgericht Lübeck, NJW 1978, S. 1014; Laufhütte in: Karlsruher Kommentar - StPO , 2. Aufl. 1987, § 97Rdnr. 5; Gerhard Schäfer in: Löwe-Rosenberg, 24. Aufl. 1988, § 97 Rdnr. 80 m.w.N. auch zur Gegenmeinung), kann weder Willkür noch ein sonstiger Verfassungsverstoß festgestellt werden.
  • LG Lübeck, 07.06.1977 - 4 Qs 171/77
  • LG Hamburg, 16.03.1989 - Qs 3/89
  • LG Fulda, 28.06.1990 - 105 Js 6731/89
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 27.04.1971 - 2 BvL 31/71

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Durchführung

  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • LG Kiel, 23.07.1993 - 31 Qs 38/93
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Vernehmung

  • BGH, 27.01.2021 - StB 44/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Gegenüber der Bedeutung der handelnden natürlichen Personen ist zu beachten, dass die juristische Person - wie hier eine Aktiengesellschaft (§ 1 Abs. 1 AktG) - von der Rechtsordnung als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt ist, das Träger von Rechten und Pflichten sein kann (vgl. zum persönlichen Vertrauen im Dienstverhältnis BGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - IX ZR 11/18, DB 2019, 1379 Rn. 13 mwN; s. zudem BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00, BVerfGK 2, 97, 100; vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666/93 u.a., NVwZ 1994, 54, 56; SKStPO/Rogall, 5. Aufl., § 53 Rn. 205).
  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

    Der von einem Landesparlament formulierte Untersuchungsgegenstand muss einen Landesbezug aufweisen, hat also die sich aus dem Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes ergebenden Kompetenzgrenzen (Art. 30 GG) zu wahren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666 und 1667/93 - NVwZ 1994, 54 ; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 37.87 - BVerwGE 79, 339 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1178, 1179 und 1191/86 - BVerfGE 77, 1 für den umgekehrten Fall).

    Diese ergeben sich zwar nicht aus der Belegenheit der Beweismittel (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666 und 1667/93 - NVwZ 1994, 54 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 37.87 - BVerwGE 79, 339 ).

    Das verlangt die über das Homogenitätsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG auch in den Ländern verfassungsrechtlich geforderte Effizienz parlamentarischer Kontrolle (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666 und 1667/93 - NVwZ 1994, 54 ).

  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Gegenüber der Bedeutung der handelnden natürlichen Personen ist zu beachten, dass die juristische Person - wie hier eine Aktiengesellschaft (§ 1 Abs. 1 AktG) - von der Rechtsordnung als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt ist, das Träger von Rechten und Pflichten sein kann (vgl. zum persönlichen Vertrauen im Dienstverhältnis BGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - IX ZR 11/18, DB 2019, 1379 Rn. 13 mwN; s. zudem BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00, BVerfGK 2, 97, 100; vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666/93 u.a., NVwZ 1994, 54, 56; SKStPO/Rogall, 5. Aufl., § 53 Rn. 205).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Namentlich besteht eine bundesweite Zeugnispflicht gegenüber Untersuchungsausschüssen eines Landes (vgl. BVerwGE 79, 339 ; BVerfG, Beschluß vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666 u. 1667/93 - <NVwZ 1994, 54 ).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 48/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Gegenüber der Bedeutung der handelnden natürlichen Personen ist zu beachten, dass die juristische Person - wie hier eine Aktiengesellschaft (§ 1 Abs. 1 AktG) - von der Rechtsordnung als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt ist, das Träger von Rechten und Pflichten sein kann (vgl. zum persönlichen Vertrauen im Dienstverhältnis BGH, Urteil vom 2. Mai 2019 - IX ZR 11/18, DB 2019, 1379 Rn. 13 mwN; s. zudem BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2003 - 2 BvR 2211/00, BVerfGK 2, 97, 100; vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666/93 u.a., NVwZ 1994, 54, 56; SKStPO/Rogall, 5. Aufl., § 53 Rn. 205).
  • BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Beschlagnahme von

    Die rechtliche Eigenständigkeit der Vertragspartnerin der Beschwerdeführerin als juristische Person darf auch im gegenständlichen Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666 und 1667/93 -, NVwZ 1994, S. 54 ).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94

    Zur Anordnung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft zur Erzwingung einer Aussage des

    Diese sind für das parlamentarische Regierungssystem, das grundlegend durch die Kontrollfunktion des Parlaments geprägt wird, von einer Bedeutung, die es als folgerichtig erscheinen lässt, den Untersuchungsausschuss mit denjenigen Befugnissen auszustatten, derer er bedarf, um die ihm aufgegebene Klärung von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Regierungs- und Verwaltungshandeln wirksam vornehmen zu können (vgl. BVerfGE 67, 100 [130]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666/93 u. a. -, NVwZ 1994, S. 54).
  • BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 1.11

    Rechtsweg; sachliche Zuständigkeit; Beweiserhebung eines Parlamentarischen

    Die Untersuchungsausschüsse haben insoweit die Stellung von Behörden im Sinne von Art. 35 Abs. 1 GG (vgl. Beschluss vom 13. August 1999 a.a.O. S. 268 und Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 85.78 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 183 S. 68; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666, 1667/93 - NVwZ 1994, 54 ).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 1 VB 108/16
    Dagegen lässt sich aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör kein Recht der Beteiligten darauf ableiten, den gerichtlichen Aktenbestand - etwa durch eine Anforderung bei der Behörde - zu erweitern (vgl. BVerfGE 63, 45 - Juris Rn. 48; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13.9.1993 - 2 BvR 1666/93 u.a. -, Juris Rn. 6).
  • LG Hamburg, 06.08.2001 - 616 Qs 41/01

    Auferlegung der Kosten auf Grund der Verweigerung des Zeugnisses; Befugnis zur

    Die Entbindung eines Wirtschaftsprüfers von seiner Verschwiegenheitspflicht aus der Berufstätigkeit für eine in Insolvenz geratene juristische Person kann allein durch den Insolvenzverwalter erfolgen (Hacker in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 3. Aufl., 2000, § 92 Rn.9, KK-Nack, StPO, 4. Aufl., § 97 Rn.6; LR-Schäfer, StPO, 24. Aufl., § 97 Rn.81; H. Schäfer, wistra 1985, 209, 211; LG Lübeck, NJW 1978, 1014 [LG Lübeck 07.06.1977 - 4 Qs 171/77] ; Weyand, wistra 1995, 240 f, m.w.Nachw.; Müller/Webnitz/Janovsky, Wirtschaftskriminalität, 1997, S.155 Rn.32; vgl. auch BverfG, Beschluss vom 13.09.1993-2 BvR 1666 u. 1667/93- in NVwZ 1994, 54, 56).

    Allein aus diesem Grund ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 3 GG ) herzuleitende Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfG, NVwZ 1994, 54, 56) eingeschränkt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 216/95

    Deutscher Bundestag; Untersuchungsausschuss; Auskunftsverweigerungsrecht

  • BVerwG, 10.08.2011 - 6 A 2.11

    Auslegung des Begehrens auf Vorlage von Akten und Urkunden i.R. eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 239/95

    Ladung zur Vernehmung als Zeuge ; Voraussetzungen eines

  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 1 Ws 31/19

    Ordnungsgeld im NSA-Untersuchungsausschuss; Pflicht zur primären Vernehmung von

  • OLG Stuttgart, 22.12.1995 - 1 Ws 227/95

    Unverhältnismäßiger Aufwand bei Kopieren von 140 Aktenordnern zur Erfüllung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2003 - 1 A 4879/01

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung;

  • VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 3/03
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2610
BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90 (https://dejure.org/1991,2610)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1991 - 2 BvR 964/90 (https://dejure.org/1991,2610)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90 (https://dejure.org/1991,2610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2; StGB § 24 Abs. 2 § 25 Abs. 2
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren - Befangenheitsantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Subsidiarität - Strafverfahren - Beendigung - Gedrängt - Befangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2926
  • NVwZ 1994, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90
    Es ist anerkannt, daß derartige Einflußnahmen einen Befangenheitsgrund nach § 24 Abs. 2 StPO darstellen (vgl. BGHSt 37, 298 ; BGH, NStZ 1985, S. 36 ; BGHR, § 24 Abs. 2 StPO , Befangenheit 2, Vereinbarung mit Mitangeklagten).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90
    Er fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 81, 22 >27<).
  • BGH, 05.09.1984 - 2 StR 347/84

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in Tateinheit mit

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 964/90
    Es ist anerkannt, daß derartige Einflußnahmen einen Befangenheitsgrund nach § 24 Abs. 2 StPO darstellen (vgl. BGHSt 37, 298 ; BGH, NStZ 1985, S. 36 ; BGHR, § 24 Abs. 2 StPO , Befangenheit 2, Vereinbarung mit Mitangeklagten).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Unterlassung eines geeigneten

    Dieser Obliegenheit ist der Beschwerdeführer nicht nachgekommen, da er die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, die Befangenheit des Richters der Strafvollstreckungskammer, die er sinngemäß geltend macht, im fachgerichtlichen Verfahren mit einem Ablehnungsantrag zu rügen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1987 - 2 BvR 814/87 -, juris, Rn. 3; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 383/91 -, juris, Rn. 1, und vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90 -, NJW 1993, S. 2926).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und gegen ein

    Der Subsidiaritätsgrundsatz verpflichtet dazu, rechtzeitig vor Erlass der Hauptsacheentscheidung einen effektiven Befangenheitsantrag zu stellen, wenn aus Sicht des Beschwerdeführers Befangenheitsgründe vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 1991 - 2 BvR 964/90, NJW 1993, 2926 = juris, Rn. 3).
  • LG Bochum, 15.03.2005 - 12 Qs 4/05

    Berufsgeheimnisträger - Schweigepflichtentbindung bei juristischen Personen

    Allein aus diesem Grund ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) herzuleitende Interesse an einer möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfG , NVwZ 1994, 54 [56]) eingeschränkt.
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 20-IV-05
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt auch, dass ein Beschwerdeführer, sofern er einen Richter für gesetzlichen Ausschlusses oder befangen hält, einen entsprechenden Ablehnungsantrag zu stellen hat (vgl. für § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfG NJW 1993, 2926).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 31-IV-05
    Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt auch, dass ein Beschwerdeführer, sofern er einen Richter für gesetzlich ausgeschlossen oder befangen hält, einen entsprechenden Ablehnungsantrag zu stellen hat (vgl. für § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfG NJW 1993, 2926).
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