Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93   

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OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93 (https://dejure.org/1994,3201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.1994 - 1 M 5091/93 (https://dejure.org/1994,3201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 1 M 5091/93 (https://dejure.org/1994,3201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO; § 10 Abs. 2 BauGBMa?nG; § 10 Abs. 2 S. 2 BauGBMaßnG
    Unzulässigkeit; Aussetzungsantrag; Nachbar; Verwaltungsgericht; Baugenehmigungsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit; Aussetzungsantrag; Nachbar; Verwaltungsgericht; Baugenehmigungsbehörde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorläufiger Rechtsschutz im Baurecht (IBR 1994, 390)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 698
  • BauR 1994, 358
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 26.02.1993 - 1 M 290/93

    Baugenehmigungsbehörde; Sofortige Vollziehung; Nachbarwiderspruch; Aufschiebende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 26.2.1993 - 1 M 290/93 -, UPR 1993, 233 m. w. N.) muß der Nachbar, dessen Widerspruch nach § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG keine aufschiebende Wirkung hat, grundsätzlich erst einen Aussetzungsantrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen, bevor er vorläufigen Rechtsschutz bei Gericht beantragt.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 167/04

    Antrag eines Nachbarn auf Aussetzung der Vollziehung ; Vorläufiger Rechtsschutz

    Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188) die Ausnutzung der Baugenehmigung der drohenden Vollstreckung im Sinne des § 80 Abs. 6 Nr. 2 VwGO gleichzusetzen ist.

    Als frühester Zeitpunkt für die Ausnutzung des Bauvorbescheides kann allenfalls die Erteilung der Baugenehmigung in Betracht kommen, wenn nicht sogar erst deren Ausnutzung als drohende Vollstreckung im Sinne des § 80 Abs. 6 Nr. 2 VwGO anzunehmen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.1994, a.a.O.), wie das Verwaltungsgericht mit einigem Fug angenommen hat.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13

    Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten

    Das heißt, dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 6 VwGO insgesamt erfüllt sein müssen, wenn bei Gericht ein Eilantrag gestellt wird (ständige Senatsrechtsprechung: Beschluss des Senats vom 3. Januar 2011 - 1 ME 146/10 -, BRS 78 Nr. 174 = BauR 2011, 787; Beschluss vom 8. Juli 2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596; s. schon Beschluss vom 31. Januar 1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188).
  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des für Bausachen zuständigen 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, dass § 80 a Abs. 3 Satz 2 iVm § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO die obligatorische vorherige Befassung der Behörde mit dem Begehren um vorläufigen Rechtsschutz vor der Anrufung des Gerichts vorsieht (Nds. OVG, Beschl. v. 26.2.1993 - 1 M 290/93 -, NVwZ 1994, 82; Beschl. v. 30.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698; Beschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 164/04 -, Nds.VBl.

    Damit gleichzusetzen ist die Herstellung vollendeter Tatsachen durch die Ausnutzung einer Baugenehmigung (Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 146/10

    Kriterien für die Beurteilung der Nachbarverträglichkeit einer Kinderkrippe

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 -, BauR 2004, 1596; s. schon Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188) muss der Nachbar bei der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, bevor er in statthafter Weise bei Gericht einen Eilantrag stellen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 8 B 11166/96

    Baugenehmigung, Aussetzung der Vollziehung, Subsidiarität des gerichtlichen

    Wenn es demnach zwar weiterhin statthaft ist, das Aussetzungsersuchen zunächst an die Behörde zu richten, so kann der aufgezeigte Normkonflikt doch in dem Sinne gelöst werden, daß im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 2 BauGB -MaßnG auf eine Verpflichtung zur vorrangigen Anrufung der Behörde verzichtet wird (vgl. ebenso Schmaltz, BauR 1994, 283, 287 f.; vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluß vom 31. Januar 1994, UPR 1994, 158 - letztlich aber offengelassen).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1995 - 3 S 174/95

    Ausschluß der Heilung von Zustellungsmängeln trotz tatsächlichen Zugangs

    Gleichwohl haben die Antragsteller den - nach dem klaren Wortlaut des § 10 Abs. 2 S. 2 BauGB-MaßnahmenG allein gemeinten (ebenso OVG Lüneburg, Beschluß vom 31.1.1994, BauR 1994, 358) - Antrag auf gerichtlichen vorläufigen Rechtsschutz erst am 5.9.1994 gestellt, nachdem sie zuvor ein erfolgloses Verfahren mit dem Ziel einer behördlichen Aussetzung des Sofortvollzugs nach § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO durchgeführt hatten.
  • VG Lüneburg, 23.07.2013 - 2 B 21/13

    Allgemeines Wohngebiet; Aussetzungsantrag; Baubeginn; Baugebiet; Baugrenze;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 167/04 - , BauR 2004, 1596; s. schon Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698 = BauR 1994, 358 = BRS 56 Nr. 188) muss der Nachbar bei der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben, bevor er in statthafter Weise bei Gericht einen Eilantrag stellen kann.
  • OVG Hamburg, 19.09.1994 - Bs II 35/94

    Eilverfahren bei Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung?

    Die gegenteilige Auslegung, daß § 80 a Abs. 3 Satz 2 VwGO ein vorheriges behördliches Verfahren fordere, nimmt der neuen und eindeutigen Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 2 BauGB -MaßnG von vornherein die praktische Geltung (vgl. hierzu Nds.OVG, Beschl. v. 31.1.1994, BauR 1994 S. 358) und kann aus den genannten Gründen nicht mehr aufrechterhalten werden.
  • VG Bremen, 02.11.2004 - 1 V 2119/04

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage

    Dieses folgt aus § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, B. v. 22. Februar 1995, NVwZ 1995, 903; B. v. 13. März 1995, NVwZ 1995, 904; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1991, 1001; Niedersächsisches OVG, NVwZ 1994, 698, ferner Kopp/Schenke, Komm. zur VwGO, 13. Aufl. 2003, § 80 a Rn. 17; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998; a. A. Schoch, in ders./Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, § 80 a Rn. 49 ff. m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 02.07.2001 - 4 B 1539/01

    Nachbarwiderspruch gegen Errichtung einer Mobilfunkanlage

    Vorheriger Aussetzungsanträge bei der Antragsgegnerin als Bauaufsichtsbehörde bedarf es nicht, da durch die bereits begonnene Ausnutzung der Baugenehmigung die Herstellung vollendeter Tatsachen droht, was der drohenden Vollstreckung i.S.d. § 80 Abs. 6 Nr. 2 VwGO gleichzusetzen ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss v. 31. Januar 1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 8 S 1676/92   

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https://dejure.org/1993,3132
VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 8 S 1676/92 (https://dejure.org/1993,3132)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.09.1993 - 8 S 1676/92 (https://dejure.org/1993,3132)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. September 1993 - 8 S 1676/92 (https://dejure.org/1993,3132)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Begrenzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen pro Wohngebäude; Abwägung von Wohnbedarf und anderen Belangen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Darf die Gemeinde die Zahl der Wohnungen beschränken? (IBR 1994, 73)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2564 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 698
  • VBlBW 1994, 61
  • BauR 1994, 79
  • ZfBR 1994, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 8 S 1676/92
    Der Charakter eines Wohngebiets kann dementsprechend auch durch die Zahl der Wohnungen in den Häusern (mit-)bestimmt sein (BVerwG, Urt. v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69, 80).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 8 S 1676/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309) und des erkennenden Gerichtshofs ist die vom Satzungsgeber gem. § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92

    Festsetzung von privaten Grünflächen (Streuobstwiese) und Ausweisung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 8 S 1676/92
    Vielmehr bleibt das gemeindliche Planungsermessen grundsätzlich bestehen (vgl. den Normenkontrollbeschl. des erk. Senats v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 - VBlBW 1993, 177).
  • VGH Bayern, 20.11.2013 - 9 N 13.1681

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; Bebauungsplanänderung; Gewerbegebiet;

    Die Ordnungs- und Entwicklungsziele einer gemeindlichen Planung müssen aber nicht nur auf Veränderung, sie können auch auf Bewahrung vorhandener Strukturen gerichtet sein (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2012 - 4 BN 9/12 - juris Rn. 3; VGH BW, B.v. 30.9.1993 - 8 S 1676/92 - ZfBR 1994, 104).
  • BVerwG, 19.12.1996 - 4 NB 46.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der "besonderen städtebaulichen Gründe" in § 9 Abs. 1

    Die Beschwerde macht ferner geltend, das Urteil des Normenkontrollgerichts weiche von dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. September 1993 (BauR 1994, 79 [VGH Baden-Württemberg 30.09.1993 - 8 S 1676/92]) ab.
  • VG Braunschweig, 11.09.2013 - 2 A 1311/12

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Erteilung einer Ausnahme von der

    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. vom 21.12.1993 - 4 NB 40/93 -, NVwZ 1994, 698 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95

    Festsetzungen über die Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan

    Vielmehr kann eine Gemeinde eine derartige Festsetzung in einem Bebauungsplan treffen, wenn sie unerwünschte Umstrukturierungen der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets mit den Mitteln der Bauleitplanung verhindern will (vgl. hierzu auch den Normenkontrollbeschluß des Senats v. 30.9.1993 - 8 S 1676/92 -, VBlBW 1994, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 S 1854/93

    Normenkontrollklage gegen Bebauungsplanänderung durch Festsetzungsaufhebung

    Zum anderen schließt auch die prinzipielle Annahme, es bestehe im Gebiet der Antragsgegnerin jedenfalls im Grundsatz Bedarf an Wohnraum - welcher Qualität auch immer - nicht aus, daß sich die Gemeinde nach sorgfältiger Abwägung gegen die Aufrechterhaltung einer ihr an dieser Stelle bedenklich erscheinenden Terrassenbebauung entscheidet (vgl. zur Erhaltung einer Streuobstwiese in einer Gemeinde, die ebenfalls im Großraum S liegt, den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 16.12.1992 - 8 S 634/92 - VBlBW 1993, 177; vgl. ferner den NK-Beschluß v. 30.9.1993 - 8 S 1676/92 - BauR 1994, 79).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.08.1993 - 5 S 1558/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5526
VGH Baden-Württemberg, 23.08.1993 - 5 S 1558/93 (https://dejure.org/1993,5526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.08.1993 - 5 S 1558/93 (https://dejure.org/1993,5526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. August 1993 - 5 S 1558/93 (https://dejure.org/1993,5526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf einer Baugenehmigung gegenüber mehreren gemeinschaftlichen Eigentümern eines Gebäudes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf einer Baugenehmigung gegenüber mehreren Berechtigten (IBR 1994, 252)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 698 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 698 L
  • VBlBW 1994, 27
  • DVBl 1994, 299 NVwZ 1994, 698 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 3 S 358/08

    Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans, wenn

    Denn auch bei einer solchen Fallgestaltung wäre ein erneutes Verfahren, in welchem dem Eigentümer und Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben würde, eine bloße Förmlichkeit, die für die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans im Sinne der mit der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange vom Gesetz verfolgten Zwecke nichts erbringen könnte (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987, a.a.O.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.1996 - 8 S 2466/95 - Urteil vom 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1994, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    So wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Erforderlichkeit einer erneuten Auslegung des Planentwurfs verneint, wenn nur eine Klarstellung erfolgt war oder die allein betroffenen Grundstückseigentümer mit der geänderten Planung einverstanden waren; denn in einem solchen Fall sei das Beteiligungsverfahren mit Blick auf den fortgeführten Plan eine unnütze Förmelei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822; ebenso Senatsurt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - VBlBW 1994, 27).
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