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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89   

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https://dejure.org/1993,537
BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89 (https://dejure.org/1993,537)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 3 C 3.89 (https://dejure.org/1993,537)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 3 C 3.89 (https://dejure.org/1993,537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der Landesbehörde zu der Anschaffung, Nutzung oder Mitbenutzung von medizinischen Großgeräten - Verletzung subjektiver Rechte - Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan eines Landes als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 313
  • NJW 1994, 1604
  • NVwZ 1994, 785 (Ls.)
  • DVBl 1994, 479
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Diesem Gesetzeszweck hat auch die Rechtsprechung des Senats zum Ausschluß drittschützender Rechtswirkungen bei der Festsetzung von Pflegesätzen Rechnung getragen (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 3 C . 2.80 - in BVerwGE 60, 154 [BVerwG 22.05.1980 - 3 C 2/80]).
  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88

    Klagebefugnis bei der Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von Großgeräten

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Zu einer anderen Beurteilung gibt keine Veranlassung das Urteil des Bundessozialgerichts vom 9. Mai 1990 - 6 RKa 27/88 - (Sozialrecht 3-2200 § 368 n RVO Nr. 1), das sich mit der die Kassenärzte betreffenden, mit § 10 Satz 1 KHG 1984 teilweise wörtlich übereinstimmenden Großgerätevorschrift des § 368 n Abs. 8 Satz 3 RVO befaßt.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Ihre Klagen wären nur dann unzulässig, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihnen zustehen könnten, eine Verletzung subjektiver Rechte also nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu BVerfGE 83, 182 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] m.w.N.; auch BVerwGE 68, 241 [BVerwG 09.12.1983 - 4 C 44/80]).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Eine Norm des öffentlichen Rechts hat nach der allgemein verbreiteten Schutznormtheorie nur dann drittschützenden Charakter, wenn sie nicht nur öffentlichen Interessen, sondern - zumindest auch - Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, daß die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (vgl. BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; BVerwGE 72, 226 [BVerwG 15.11.1985 - 8 C 43/83]).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Ihre Klagen wären nur dann unzulässig, wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihnen zustehen könnten, eine Verletzung subjektiver Rechte also nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu BVerfGE 83, 182 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] m.w.N.; auch BVerwGE 68, 241 [BVerwG 09.12.1983 - 4 C 44/80]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
    Eine Norm des öffentlichen Rechts hat nach der allgemein verbreiteten Schutznormtheorie nur dann drittschützenden Charakter, wenn sie nicht nur öffentlichen Interessen, sondern - zumindest auch - Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, daß die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (vgl. BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; BVerwGE 72, 226 [BVerwG 15.11.1985 - 8 C 43/83]).
  • VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18

    EuGH-Vorlage: Wann dürfen Umweltverbände klagen?

    Danach hängt die Anerkennung subjektiv-öffentlicher Rechte vom Vorliegen eines Rechtssatzes ab, der nicht nur im öffentlichen Interesse erlassen wurde, sondern - zumindest auch - dem Schutz der Interessen einzelner Bürger, in Abgrenzung zur Allgemeinheit, zu dienen bestimmt ist (statt vieler: BVerwG, Urteil vom 17.06.1993 - 3 C 3.89).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Ob eine Norm des öffentlichen Rechts drittschützende Wirkung hat, hängt davon ab, ob sie ausschließlich objektiv-rechtlichen Charakter hat und nur dem öffentlichen Interesse dient oder ob sie - zumindest auch - dem Schutz von Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, daß die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (vgl. etwa Urteil vom 17. Juni 1993 - BVerwG 3 C 3.89 - BVerwGE 92, 313 = Buchholz 451.74 § 10 KHG Nr. 4).
  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 8/06 R

    Vertragsarzt - defensive Konkurrentenklage - Erfordernisse für

    Die Überprüfung im Einzelnen, ob eine Rechtsnorm drittschützenden Charakter hat, erfolgt erst im Rahmen der Begründetheit (s zB BVerwGE 92, 313, 316 f; 112, 51, 54 f; BVerwG NVwZ 2004, 1244, 1246).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,258
BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92 (https://dejure.org/1993,258)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 6 C 20.92 (https://dejure.org/1993,258)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 6 C 20.92 (https://dejure.org/1993,258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulassung zu Prüfungen - Ausschluß von der Ärztlichen Vorprüfung wegen "Unwürdigkeit"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus - Berufsfreiheit - Berufswahl

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der vorläufige Rechtsschutz im Prüfungsrecht (Dr. Wolfgang Zimmerling, Dr. Robert Brehm)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 352
  • NJW 1994, 1601
  • NVwZ 1994, 785 (Ls.)
  • DVBl 1994, 636
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung dieser Regelung ist davon auszugehen, daß das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung eine subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Ausübung des Berufs als Arzt ist, durch die in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingegriffen wird (BVerfGE 7, 377, 406; 80, 1, 23; 84, 59, 72).

    Der Eingriff darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfGE 7, 377, 406, 407; 66, 337, 353).

    Es ist vielmehr unter den zweckentsprechenden jeweils die Auslegung zu wählen, die das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl des Betroffenen am wenigsten beschränkt (BVerfGE 7, 377).

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung dieser Regelung ist davon auszugehen, daß das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung eine subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Ausübung des Berufs als Arzt ist, durch die in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingegriffen wird (BVerfGE 7, 377, 406; 80, 1, 23; 84, 59, 72).

    Er muß geeignet, erforderlich und für den Betroffenen zumutbar sein; die Maßstäbe dafür müssen durch Gesetz festgelegt werden (BVerfGE 80, 1, 24; 84, 59, 72).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung dieser Regelung ist davon auszugehen, daß das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung eine subjektive Zulassungsvoraussetzung für die Ausübung des Berufs als Arzt ist, durch die in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingegriffen wird (BVerfGE 7, 377, 406; 80, 1, 23; 84, 59, 72).

    Er muß geeignet, erforderlich und für den Betroffenen zumutbar sein; die Maßstäbe dafür müssen durch Gesetz festgelegt werden (BVerfGE 80, 1, 24; 84, 59, 72).

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Infolgedessen hat es im Ergebnis auch den Grundsatz nicht beachtet, daß im Interesse der Normerhaltung im Zweifel eine verfassungskonforme Auslegung zu verlangen ist, mit der Folge, daß eine Norm nur dann für nichtig zu erklären ist, wenn keine nach anerkannten Auslegungsregeln zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung möglich ist (BVerfGE 49, 148, 157 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Es ist nicht Aufgabe der staatlichen Organe, den Bürger wegen derartiger Risiken, zumal wenn sie bewußt in Kauf genommen werden, fürsorglich zu zwingen, die Wahrnehmung von damit verbundenen Chancen zu unterlassen (vgl. BVerfGE 59, 172 [213]).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Dem Gesetz- und Verordnungsgeber ist es erlaubt, das Berufsbild des Arztes in bestimmter Weise zu fixieren und alle Personen von der Aufnahme dieses Berufs auszuschließen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sofern hierbei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wird (BVerfGE 25, 236, 247, 248; 80.1. 24).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
    Der Eingriff darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfGE 7, 377, 406, 407; 66, 337, 353).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auf die Verpflichtungsklage analog anwendbar ist und der Übergang von der Verpflichtungsklage auf die Fortsetzungsfeststellungsklage bzw. die hilfsweise Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage im Revisionsverfahren keine nach § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO unzulässige Klageänderung darstellt (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 20.92 - BVerwGE 94, 352 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 321 = juris Rn. 19 und vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - LS 1= BVerwGE 72, 38 ff. = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 7).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 10.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Streits um

    Die hierdurch vermittelte vorläufige Rechtsposition ist "ungesichert" und entfällt in der Regel rückwirkend, falls der Bewerber im Hauptsacheverfahren unterliegt (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 20.92 - BVerwGE 94, 352 ).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Die durch die einstweilige Anordnung vermittelte Rechtsposition entfällt rückwirkend, wenn der Bewerber im Hauptsacheverfahren verliert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1993, NJW 1994, S. 1601).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2370
BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93 (https://dejure.org/1993,2370)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1993 - 2 B 156.93 (https://dejure.org/1993,2370)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1993 - 2 B 156.93 (https://dejure.org/1993,2370)
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Entbindung der Schulleiterin

§ 42 VwGO, § 35 VwVfG, Begriff des 'Verwaltungsakts', § 21 VwVfG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der dienstlichen Beurteilung und die Einschränkung der Beurteilungsbefugnis - Entbindung von einer konkreten Amtsausübung als Anordnung über die Art und Weise der Amtsführung eines Beamten - Hinweis des Vorgesetzten auf Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG §§ 21, 35; VwGO § 42

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 785
  • DVBl 1994, 1070
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
    Im übrigen zählen nach der Rechtsprechung des Senats selbst auf Dauer gerichtete dienstliche Anordnungen wie die Umsetzung (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144, 146 f. [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] = Buchholz 232 § 26 Nr. 20>) und die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ), auch hinsichtlich einzelner Aufgaben (Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>) zu den bloßen innerorganisatorischen Maßnahmen ohne Verwaltungsaktqualität.

    Im übrigen ergibt sich aus der angeführten Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78]), daß Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen des Dienstherrn auch unabhängig von einem Verwaltungsakt gegeben sein können.

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
    Er ist lediglich berechtigt und verpflichtet, seine Vorgesetzten auf Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit dienstlicher Maßnahmen hinzuweisen; ggf. hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit im Wege der Remonstration geltend zu machen (§ 65 Satz 1, § 66 Abs. 2 LBG = § 55 Satz 1, § 56 Abs. 2 BBG; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 -
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
    Im übrigen zählen nach der Rechtsprechung des Senats selbst auf Dauer gerichtete dienstliche Anordnungen wie die Umsetzung (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144, 146 f. [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] = Buchholz 232 § 26 Nr. 20>) und die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ), auch hinsichtlich einzelner Aufgaben (Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>) zu den bloßen innerorganisatorischen Maßnahmen ohne Verwaltungsaktqualität.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
    Im übrigen zählen nach der Rechtsprechung des Senats selbst auf Dauer gerichtete dienstliche Anordnungen wie die Umsetzung (vgl. Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144, 146 f. [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] = Buchholz 232 § 26 Nr. 20>) und die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten (vgl. Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ), auch hinsichtlich einzelner Aufgaben (Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 41.89 - <BVerwGE 89, 199 = Buchholz 232 § 26 Nr. 34>) zu den bloßen innerorganisatorischen Maßnahmen ohne Verwaltungsaktqualität.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1993 - 2 B 156.93
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05

    Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor;

    Vielmehr ist er regelmäßig auf die Möglichkeit beschränkt, seine Bedenken intern oder auf dem Aufsichtsweg in Form der sog. Remonstration anzubringen (vgl. statt vieler: Beschluss vom 30. November 1993 - BVerwG 2 B 156.93 - Buchholz 316 § 21 VwVfG Nr. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1994 - 2 A 10721/94

    Äußerungen des Dienstvorgesetzten; Subjektiv-öffentliche Rechte des Beamten;

    Insoweit ist auch nach der das besondere Gewaltverhältnis als verfassungsrechtliche Kategorie überwindenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 14. März 1972 - 2 BvR 41/71 -, BVerfGE 33, 1 [10 ff.]) mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1981 - 2 C 26.78 -, Buchholz 232 § 8 Nr. 20; Beschluß vom 30. November 1993 - 2 B 156/93 -, ZBR 1994, 250 f. m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. September 1993 - 2 A 11075/93.OVG -, UA S. 9 ff. m.w..N.) und dem überwiegenden wissenschaftlichen Schrifttum (vgl. Isensee, öffentlicher Dienst, HbdVerfR, 2. Aufl. 1994, § 32Rdnr.

    Auseinandersetzungen dieser Art gehören nicht vor ein gerichtliches Forum; sie haben im Behördeninternum ihren angemessenen Platz, wo der Beamte seine Bedenken gegen die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit solche Maßnahmen mit Hilfe seiner Remonstrationsbefugnis hinreichend zur Geltung bringen kann (BVerwG, Beschluß vom 30. November 1993 - 2 B 156.93 -, ZBR 1994, 250 f.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

    Die Anordnungen über die Art und Weise der Amtsführung des Beamten sind - von besonders geregelten, den Beamten zugleich persönlich berührenden Maßnahmen wie Versetzung und Abordnung abgesehen - gegenüber dem Beamten weder Verwaltungsakte noch berühren sie ihn in eigenen Rechten (BVerwG, Beschl. v. 30. November 1993 - 2 B 156.93 -, zit. nach JURIS, Rdnr. 6, m. w. N.); besondere Maßstäbe gelten dabei für sog. gemischt dienstlich-persönliche Anordnungen (vgl. auch § 62 Abs. 2 BBG).
  • VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836

    Wahlanfechtung; Gemeinderat; Korrektur; Wahlergebnis; nicht wählbar; Schwerpunkt

    Die Familienwohnung ist diejenige Wohnung, in welcher der Schwerpunkt der Haushaltsführung liegt und in der sich das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt (BayVGH vom 5.12.1984, a.a.O., S. 274; VG Würzburg vom 5.10.1993, BayVBl 1994, 155/157; vgl. auch Büchner, a.a.O., Anm. 8 zu Art. 1 GLkrWG, Anm. 2 zu § 1 GLkrWO).

    (1) Maßgeblich für die Bestimmung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen des Klägers, der verheiratet ist und unstrittig nicht von seiner Familie getrennt lebt, ist nach § 1 Satz 1 GLkrWO die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie, in dem oben von der Rechtsprechung dargestellten Sinn (VerfGH vom 24.11.1966, a.a.O.; BayVGH vom 5.12.1994, a.a.O.; VG Würzburg vom 5.10.1993, a.a.O.), dass sich dort das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt.

  • VG Bremen, 27.06.2018 - 1 K 762/18

    Feststellung der Rechtwidrigkeit einer Anordnung - Beamter; Förderort; Gymnasium;

    Eine Einbeziehung von Gerichten in innerdienstliche Meinungsverschiedenheiten über die gebotene Art der Aufgabenerfüllung, z. B. in einer Art Organstreitverfahren ist nicht vorgesehen (st. Rspr. vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 22. August 2005 - 6 BN 1/05 -, Rn. 5; Beschluss vom 30. November 1993 - 2 B 156/93 -, Rn. 6, jeweils juris sowie Plog/Wiedow, BBG, Stand Mai 2018, § 126 Rn. 32 m. w. N.), denn die Gerichte haben zu respektieren, dass dienstliche Belange des Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen (Plog/Wiedow, BBG, Stand Mai 2018, § 126 Rn. 48 m.zahlr.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 10199/99

    Weisungen ; Dienstvorgesetzter; Aufgabenerledigung; Amtsbereich;

    Demgemäß kann der Beamte amtlichen Anordnungen, ungeachtet der Tatsache, dass er für die Rechtmäßigkeit seiner Amtshandlungen persönlich verantwortlich ist, nicht im Wege der Klage, sondern im Allgemeinen nur durch Remonstration begegnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1993 - 2 B 156.93 -, NVwZ 1994, 785 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 24.01.2011 - 9 K 2369/10

    Beschränkung der Zuständigkeit eines stellvertretenden Behördenleiters in

    Es handelt sich um eine innerdienstliche Maßnahme schlicht hoheitlicher Art (vgl. BVerwG B. v. 30.11.1993 - 2 B 156.93 - ZBR 1994, 250 = NVwZ 1994, 785).
  • VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1127

    Kreistag; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung

    Die Familienwohnung ist diejenige Wohnung, in welcher der Schwerpunkt der Haushaltsführung liegt und in der sich das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt (vgl. BayVGH vom 5.12.1984 - a.a.O.; VG Würzburg vom 5.10.1993 - BayVBl. 1994, 155; Büchner, a.a.O., Anm. 8 zu Art. 1 GLKrWG, Anm. 2 zu § 1 GLKrWO).
  • VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 3 K 08.1126

    Gemeinderat; Wählbarkeit; vorwiegend benutzte Familienwohnung

    Die Familienwohnung ist diejenige Wohnung, in welcher der Schwerpunkt der Haushaltsführung liegt und in der sich das Familienleben in der von Berufsarbeit freien Zeit abspielt (vgl. BayVGH vom 5.12.1984 - a.a.O.; VG Würzburg vom 5.10.1993 - BayVBl. 1994, 155; Büchner, a.a.O., Anm. 8 zu Art. 1 GLKrWG, Anm. 2 zu § 1 GLKrWO).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.1993 - 2 WD 4.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9951
BVerwG, 06.10.1993 - 2 WD 4.93 (https://dejure.org/1993,9951)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1993 - 2 WD 4.93 (https://dejure.org/1993,9951)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - 2 WD 4.93 (https://dejure.org/1993,9951)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßnahmebemessung - Disziplinarmaßnahme - Alkoholbedingte Verletzung der Dienstpflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 9
  • NVwZ 1994, 785
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