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   VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93   

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VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93 (https://dejure.org/1994,1385)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 (https://dejure.org/1994,1385)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. April 1994 - 1 S 1081/93 (https://dejure.org/1994,1385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen von einem gemeindlichen, öffentlichen Grillplatz

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abwehranspruch gegen Grillplatz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lärmbelästigung durch öffentlichen Grillplatz - Unterlassungsanspruch

  • gaius.legal

    Abwehranspruch gegen Grillplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 613
  • MDR 1994, 917
  • NVwZ 1994, 920
  • VBlBW 1994, 254
  • BauR 1994, 497
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93
    Der Maßstab führt im öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis zu demselben Ergebnis wie der nach §§ 906, 1004 BGB im privat-rechtlichen Nachbarschaftsverhältnis (vgl. hierzu und zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, NJW 1989, S. 1291 ff.).

    Dabei kommt es auf eine situationsbezogene Abwägung und auf einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93

    Zulassung von Parteien zu öffentlichen Einrichtungen - Vergabepraxis der Kommune

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93
    Die Widmung selbst ist ein Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Abs. 2 LVwVfG, so daß Modalitäten der Widmung durch Verwaltungsakt, soweit sie nicht den grundsätzlichen Zulassungsanspruch zur gemeindlichen Einrichtungen betreffen (vgl. zum Problem der Einschränkung des Zulassungsanspruches VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 5.10.1993 - 1 S 2333/93 -, NVwZ-RR 1994, 111), ohne Mitwirkung des Gemeinderats zulässig sind.

    Im übrigen entspricht es häufiger Verwaltungsübung, öffentliche Einrichtungen nur nach vorheriger Anmeldung und gegebenenfalls entsprechend den dafür maßgeblichen Richtlinien (vgl. dazu nochmals VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.10.1993, a.a.O.) zu vergeben.

  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93
    In die den Einzelfall und die konkrete Situation berücksichtigende Abwägung sind insbesondere die Gebietsart und die durch die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1992 7 C 25.91 -, Buchholz, 406.25, § 22 BImSchG Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - 8 S 1800/93

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrzweckraum wegen möglicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93
    Der Senat kann vorliegend offen lassen, ob grundsätzlich auch bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Grillplatzlärm die Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz zur Beurteilung der durch Freizeitlärm verursachten Geräusche (LAI-Hinweise - abgedruckt in NVwZ 1987, 98 und 1988, 135 - sowie ergänzend die Regeln der Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV) heranzuziehen sind (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.12.1993 - 8 S 1800/93 -), denn der vorliegende Fall weist die Besonderheit auf, daß die Beklagte die Zumutbarkeitsgrenze durch die Grillplatzordnung selbst festgelegt hat.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 7 B 162.89

    Zweckfremde Nutzungen eines öffentlichen Sportplatzes - Nachbar - Vorkehrungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93
    Der Grillplatz dient dem Zweck, dort Grillfeste zu feiern, und ist so ausgestaltet, daß seine mißbräuchliche Nutzung ohne weiteres möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.1.1990 - 7 B 162.89 -, NVwZ 1990, S. 858); Vorkehrungen, die die mißbräuchliche Nutzung, d.h. hier die Nutzung über 23.00 Uhr hinaus, verhindern, hat die Beklagte mit Ausnahme der Regelungen über die Grillplatzordnung nicht getroffen, doch sind diese nicht ausreichend, um den Zurechnungszusammenhang zwischen dem Betrieb der Anlage, dessen Benutzung mit erheblicher Lärmentfaltung verbunden ist, zu unterbrechen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11

    Spielplatzlärm: Bedeutung von § 22 Abs. 1a BImschG; Verantwortlichkeit für

    Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920; sowie Beschluss vom 18.10.2005 - 1 S 1697/05 -), nach der dem Anwohner ein Anspruch auf Einhaltung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen zustehen kann, ist auf die hier in Rede stehende Abwehr von Geräuschimmissionen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Kinderspielplätzen verursacht werden, seit Inkrafttreten von § 22 Abs. 1a BImSchG mit Wirkung zum 28.07.2011 nicht mehr anwendbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2012 - 10 S 406/10

    Festsetzung von Benutzungszeiten einer Einrichtung durch Polizeiverordnung

    Die Widmung selbst ist ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Satz 2 3. Alt. LVwVfG, so dass Modalitäten der Widmung durch Verwaltungsakt, soweit sie nicht den grundsätzlichen Zulassungsanspruch zur gemeindlichen Einrichtung betreffen, geregelt werden können (vgl. hierzu näher VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    Insofern ist eine umfassende situationsbezogene Abwägung aller Umstände des Einzelfalls und ein Ausgleich widerstrebender Interessen vorzunehmen (st. Rspr., BVwerG, Urt. v. 29.04.1988 - 7 C 33/87 - BVerwGE 79, 254, juris Rn. 15f.; Senat, Urt. v. 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920, juris Rn. 21; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - NVwZ 2012, 677, juris Rn. 7; Urt. v. 23.05.2014 - 10 S 249/14 - VBlBW 2015, 81, juris Rn. 24).

    Daher besteht im Hinblick auf solche nicht zurechenbaren Immissionen kein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen den Betreiber der Einrichtung aus §§ 1004, 906 BGB analog, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG oder Art. 14 Abs. 1 GG (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012, a.a.O. Rn. 14; Beschl. v. 19.04.2017 - 10 S 2264/16 - NVwZ-RR 2017, 653, juris Rn. 7; Bay. VGH, Urt. v. 30.11.1987 - 26 B 82 A.2088 - NVwZ 1989, 269, 272; HessVGH, Urt. v. 25.07.2011 - 9 A 125/11 - NVwZ-RR 2012, 21, juris Rn. 48; Urt. v. 10.04.2014, a.a.O. Rn. 37; im Einzelfall strenger zur Zurechnung Senat, Urt. v. 11.04.1994, a.a.O. Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 10 S 2264/16

    Unterlassungsanspruch wegen Lärmimmissionen von einem als öffentliche Einrichtung

    Eine Verantwortlichkeit der Beklagten für die Lärmerzeugung durch elektronisch extrem verstärkte Musik folgt entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - (NVwZ 1994, 920).

    An einer Vergleichbarkeit dieses Falles mit dem vorliegenden fehlt es schon angesichts der vom Kläger nicht substantiiert angegriffenen Annahme des Verwaltungsgerichts, die (nächtliche) Lärmerzeugung durch elektronisch extrem verstärkte Musik habe mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Grillplatzes überhaupt nichts mehr zu tun; anders als im Verfahren 1 S 1081/93 geht es hier mithin nicht um die bloße Fortsetzung einer regulären und damit von der Gemeinde, wenn auch zeitlich beschränkt, grundsätzlich zugelassenen Grillplatznutzung, sondern um die Ausübung einer zu jeder Zeit von vornherein untersagten Art der Lärmerzeugung.

    Auch ist es entgegen der Ansicht des Klägers nicht richtig, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - (NVwZ 1994, 920) davon ausgegangen ist, bei Grillplätzen sei wegen ihrer Zweckbestimmung des Feierns von Grillfesten für die Frage der Zurechnung von Immissionen keine Differenzierung zwischen bestimmungsgemäßen und missbräuchlichen Störungen geboten.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

    Der Hinweis auf die Privilegierung kommunaler Grillplätze (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.4.1994 - 1 S 1081/93 -, NVwZ 1994, 920 und vom 28.5.1985 - 1 S 292/84 -, NVwZ 1986, 62 jeweils ohne nähere Begründung) geht vorliegend ins Leere.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21

    Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich

    Eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung setzt daher eine Regelung voraus, die die Rechte und Pflichten der Benutzer verbindlich festlegt (vgl. etwa zu der Benutzungsordnung einer Sportanlage VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.07.2012 - 10 S 406/10 -, juris Rn. 35 ff.; zu einer Grillplatzordnung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 -, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 B 21.1473

    Lärmbelastung des Nachbarn durch ein Feuerwehrgerätehaus

    Für die vom Beklagten vorzunehmende Neubescheidung weist der Senat ergänzend darauf hin, dass die Klägerin hinsichtlich lärmverursachender Nutzungen des Feuerwehrvorplatzes außerhalb der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben nach dem BayFwG sowie außerhalb der Vereinsbetätigung der Freiwilligen Feuerwehr - also z.B. hinsichtlich der Nutzung als Sammelplatz für Vereine bei Bustouren, als allgemeiner Treffpunkt (z.B. von Jugendlichen) bzw. Feier- und Festplatz Dritter (z.B. Brunnenfest des örtlichen Siedlervereins) sowie als Parkplatz von Besuchern in der Nachbarschaft - wohl nur dann einen (Ermessens-) Anspruch gegen den Beklagten auf immissionsschutzrechtliches Eingreifen gem. § 24 Satz 1 BImSchG haben kann, wenn die Beigeladene den Vorplatz gem. Art. 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) zu diesen Zwecken als öffentliche Einrichtung gewidmet hat [zur möglichen Einordnung von Festveranstaltungen und Festplätzen als Anlage gem. § 3 Abs. 5 BImSchG vgl. Fricke, DÖV 2013, 640; Thiel in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Mai 2021, § 3 Rn. 86; vgl. auch VGH BW, U.v. 11.4.1994 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920 = juris Rn. 21 (Grillplatz); BayVGH, U.v. 30.4.1984 - 14 B 81 A.2463 - BayVBl 1984, 499 f. (Kinderspielplatz); allgemein zur Einordnung eines Platzes oder einer Räumlichkeit, auf dem bzw. in der bestimmungsgemäß mit gewisser Regelmäßigkeit Freizeitbetätigungen ausgeführt werden, als Anlage i.S. von § 3 Abs. 5 Nr. 1 und / oder Nr. 3 BImSchG vgl. Heilshorn/Sparwasser in Landmann/Rohmer a.a.O. Vorb.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und anderer Gerichte geht auch für Anlagen, die ausdrücklich für jedermann ohne Zulassung unentgeltlich zur Verfügung stehen, davon aus, dass es sich um öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde i.S.v. § 10 Abs. 2 GemO handelt, so z.B. für einen Kinderspielplatz (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.03.2012 - 10 S 2428/11 - VBlBW 2012, 468, juris Rn. 8), ein Kurhaus (FG Bad.-Württ., Urt. v. 18.10.2018 - 1 K 1458/18 - juris Rn. 76), einen Grillplatz (Senat, Urt. v. 11.04.1984 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920).
  • VG Aachen, 09.05.2012 - 6 K 1937/09

    Rechte eines Grundstückseigentümers im Hinblick auf die von einem angrenzenden

    " Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93 - NVwZ 1994, 920; sowie Beschluss vom 18.10.2005 - 1 S 1697/05 -), nach der dem Anwohner ein Anspruch auf Einhaltung der von der Gemeinde festgesetzten Nutzungszeiten öffentlicher Einrichtungen zustehen kann, ist auf die hier in Rede stehende Abwehr von Geräuschimmissionen, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Kinderspielplätzen verursacht werden, seit Inkrafttreten von § 22 Abs. 1a BImSchG mit Wirkung zum 28.07.2011 nicht mehr anwendbar.
  • VG Minden, 24.03.2004 - 11 K 1863/02

    Nachbarklage gegen missbräuchliche Nutzung eines Grillplatzes in Herford

    vgl. BVerwG, Urteile vom 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197 = NJW 1989, 1291, und vom 24.4.1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, 884; OVG NRW, Urteil vom 10.8.1989 - 7 A 1926/86 -, BRS 49 Nr. 204; VGH Mannheim, Urteil vom 11.4.1994 - 1 S 1081/93 -, NVwZ 1994, 920; Hess. VGH, Urteil vom 30.11.1999 - 2 UE 263/97 -, DÖV 2000, 787.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.1.1990 - 7 B 162.89 -, NVwZ 1990, 858; VGH Mannheim, Urteil vom 11.4.1994 - 1 S 1081/93 -, NVwZ 1994.920; siehe auch OVG NRW, Urteile vom 10.8.1989 - 7 A 1926 -, BRS 49 Nr. 204, und vom 2.3.1999 - 10 A 6491/96 -, NWVBl. 1999, 426.

  • VG Saarlouis, 12.11.2010 - 5 K 1988/09

    Zulässigkeit eines Bolz- und Spielplatzes unter Lärmschutzaspekten

  • VG Gießen, 04.02.2004 - 8 G 2875/03

    Vorübergehende Stilllegung einer auf einem Spielplatz aufgestellten Skate- und

  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier:

  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

  • VG Karlsruhe, 07.05.2002 - 6 K 10/02

    Abbruchverfügung; für Feiern genutzte Schutzhütte im Außenbereich

  • VG Saarlouis, 09.06.2010 - 5 K 618/09

    Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen ein gemeindliches

  • VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94

    Keine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung durch von einer Behindertenwohngruppe

  • VG Gießen, 21.02.1996 - 8 E 45/94

    Anforderungen an die Standortauswahl für Sammelcontainer

  • VG Gießen, 21.09.2005 - 8 G 2135/05

    Eilverfahren: Spielplatzlärm - Ausmaß - vorrangige Lärmminderungsmaßnahmen

  • VG Berlin, 03.06.2005 - 10 A 36.05

    Grillen auf zugelassenem Grillplatz weiter erlaubt

  • VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18

    Zumutbarkeit der bei einer Faschingseröffnung ausgehenden Geräuschimmissionen

  • VG Minden, 15.06.2005 - 11 K 2311/04

    Heilquell-Zapfstelle in Bad Lippspringe bleibt Nachts darf kein Wasser mehr

  • VG Freiburg, 13.11.2007 - 5 K 1777/05

    Nutzung eines Grillplatzes für Festivitäten; Unterlassen des Betreibens einer

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