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   BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91   

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BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91 (https://dejure.org/1992,590)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1992 - 6 P 16.91 (https://dejure.org/1992,590)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1992 - 6 P 16.91 (https://dejure.org/1992,590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung - Parkerlaubnisverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BPersVG § 69 Abs. 2 S. 3, 5 § 75 Abs. 3 Nr. 17

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 91, 276
  • NVwZ 1994, 176 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 644
  • DÖV 1994, 129
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Umgruppierung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten (für eine mögliche Verlängerung: Bacher PersR 1988, 68; de lege lata dagegen, de lege ferenda dafür: Widmaier PersV 1988, 106; dagegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. April 1983 - 15 S 744/82 - ZBR 1984, 216; BAG - 4. Senat -, Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 42/83 - NZA 1986, 187; für eine mögliche Verlängerung der vergleichbaren Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat sich der 1. Senat des BAG ausgesprochen: vgl. BAGE 42, 386; 50, 55 - unter Aufgabe von BAGE 23, 196).

    Für das Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich entschieden, daß es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und insbesondere mit Rücksicht auf sein besonderes Gewicht im Betriebsverfassungsrecht Fälle gebe, in denen der Arbeitgeber aus der Versäumung von Ausschlußfristen, und zwar auch materieller Ausschlußfristen, keine Rechte für sich herleiten könne (BAGE 14, 140 ; 23, 196 ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. auch die Hinweise auf diese herrschende Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur in BAGE 42, 386 ).

    Wesentlich sei allein, wie der Betriebsrat die Erklärung habe auffassen dürfen (BAGE 23, 196 ).

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Dies hat der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits entschieden (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53).

    Aus diesen Gründen ist es nach der Rechtsprechung für die Anwendung der Mitbestimmungsregelung nicht erheblich, ob die Beschäftigten allein durch die technische Einrichtung überwacht werden oder ob sie in Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen an der Überwachung etwa durch regelmäßig zu erstellende Tätigkeitsberichte aktiv mitwirken (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - a.a.O.).

    Im übrigen kann nach der Rechtsprechung des Senats eine solche Regelung über die Begrenzung bestehender Überwachungsmöglichkeiten gegenüber der Personalvertretung (dauerhafte) Verbindlichkeit nur erlangen, wenn sie Inhalt einer Dienstvereinbarung ist; eine entsprechende einseitige Versicherung des Dienststellenleiters genügt dazu nicht (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - a.a.O.).

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten (für eine mögliche Verlängerung: Bacher PersR 1988, 68; de lege lata dagegen, de lege ferenda dafür: Widmaier PersV 1988, 106; dagegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. April 1983 - 15 S 744/82 - ZBR 1984, 216; BAG - 4. Senat -, Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 42/83 - NZA 1986, 187; für eine mögliche Verlängerung der vergleichbaren Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat sich der 1. Senat des BAG ausgesprochen: vgl. BAGE 42, 386; 50, 55 - unter Aufgabe von BAGE 23, 196).

    Jedenfalls aber hält es der Senat für angezeigt, die gesetzliche Regelung nicht so eng auszulegen, daß Unklarheiten über den Fristlauf, die aus verschiedenen Gründen auftreten mögen (vgl. etwa BVerwGE 84, 58; BAGE 50, 55), nicht durch einvernehmliche Klarstellung bereinigt werden können.

  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Der Senat hat die Frage nach der Verlängerbarkeit der Frist in seinen Beschlüssen vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 P 27.83 - Buchholz 238.31 § 82 BaWüPersVG Nr. 2 und vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - PersR 1990, 102 (insoweit in BVerwGE 84, 58 nicht abgedruckt) ausdrücklich offengelassen, zuletzt aber eine gewisse zeitliche Dispositionsbefugnis und die insoweit bestehende Verantwortlichkeit des Dienststellenleiters hervorgehoben.

    Jedenfalls aber hält es der Senat für angezeigt, die gesetzliche Regelung nicht so eng auszulegen, daß Unklarheiten über den Fristlauf, die aus verschiedenen Gründen auftreten mögen (vgl. etwa BVerwGE 84, 58; BAGE 50, 55), nicht durch einvernehmliche Klarstellung bereinigt werden können.

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten (für eine mögliche Verlängerung: Bacher PersR 1988, 68; de lege lata dagegen, de lege ferenda dafür: Widmaier PersV 1988, 106; dagegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. April 1983 - 15 S 744/82 - ZBR 1984, 216; BAG - 4. Senat -, Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 42/83 - NZA 1986, 187; für eine mögliche Verlängerung der vergleichbaren Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat sich der 1. Senat des BAG ausgesprochen: vgl. BAGE 42, 386; 50, 55 - unter Aufgabe von BAGE 23, 196).

    Für das Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich entschieden, daß es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und insbesondere mit Rücksicht auf sein besonderes Gewicht im Betriebsverfassungsrecht Fälle gebe, in denen der Arbeitgeber aus der Versäumung von Ausschlußfristen, und zwar auch materieller Ausschlußfristen, keine Rechte für sich herleiten könne (BAGE 14, 140 ; 23, 196 ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. auch die Hinweise auf diese herrschende Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur in BAGE 42, 386 ).

  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 28.82

    Gegenstand der Personalvertretung - Initiativrecht der Personalvertretung -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Der Abschluß einer derartigen Dienstvereinbarung stellt sich mithin als "vorweggenommene" Mitbestimmung dar (Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 28.82 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 5 (LS) = ZBR 1984, 151 ).

    Dem Dienststellenleiter und dem Personalrat ist auf diese Weise aufgegeben, in dem jeweiligen Sachzusammenhang zu erwägen, ob der Abschluß einer Dienstvereinbarung zweckmäßiger ist als die Aneinanderreihung von Einzelregelungen und die jeweilige Beteiligung des Personalrats an ihnen (Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 28.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 26.90

    Personalvertretung - Überwachungseinrichtung - Personalcomputer

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Der Dienststellenleiter kann im Rahmen der Dienstaufsicht notfalls dazu gezwungen werden (vgl. zuletzt Beschluß vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 81).

    Bei objektiv-finaler Betrachtung (vgl. dazu Beschluß vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 - a.a.O.) ist die Einrichtung aufgrund ihrer technischen Natur und der objektiv gegebenen Einsatzbedingungen geeignet und damit auch dazu "bestimmt", diese Daten jederzeit lückenlos und auf technisch einfache Weise zu Kontrollzwecken abrufen und auswerten zu können.

  • BAG, 23.08.1956 - 2 AZR 405/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Regelungsgehalt des § 129 ZPO

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Unter anderem ist das dann der Fall, wenn das Nichtvorbringen offenbar auf einem Versehen oder darauf beruht, daß ein Verfahrensbeteiligter die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt hat (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 1956 - 2 AZR 405/55 - AP Nr. 1 zu § 139 ZPO).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Für das Betriebsverfassungsrecht hat das Bundesarbeitsgericht verschiedentlich entschieden, daß es nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und insbesondere mit Rücksicht auf sein besonderes Gewicht im Betriebsverfassungsrecht Fälle gebe, in denen der Arbeitgeber aus der Versäumung von Ausschlußfristen, und zwar auch materieller Ausschlußfristen, keine Rechte für sich herleiten könne (BAGE 14, 140 ; 23, 196 ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. auch die Hinweise auf diese herrschende Auffassung in der arbeitsrechtlichen Literatur in BAGE 42, 386 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1983 - 15 S 744/82

    Personalvertretung; Äußerungsfrist des Personalrats; Schriftform der

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91
    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur sehr umstritten (für eine mögliche Verlängerung: Bacher PersR 1988, 68; de lege lata dagegen, de lege ferenda dafür: Widmaier PersV 1988, 106; dagegen: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. April 1983 - 15 S 744/82 - ZBR 1984, 216; BAG - 4. Senat -, Urteil vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 42/83 - NZA 1986, 187; für eine mögliche Verlängerung der vergleichbaren Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat sich der 1. Senat des BAG ausgesprochen: vgl. BAGE 42, 386; 50, 55 - unter Aufgabe von BAGE 23, 196).
  • BAG, 20.06.1978 - 1 ABR 65/75

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei sachlich nicht

  • BVerwG, 03.07.1986 - 6 P 27.83

    Anforderungen an die Begründung der Zustimmungsverweigerung bei Personalmaßnahmen

  • BVerwG, 14.07.1986 - 6 P 12.84

    Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Die Vertretungsbefugnis des

  • BVerwG, 21.04.1992 - 6 P 8.90

    Vertretung des Personalrats in Gruppenangelegenheiten - Verstoß gegen die

  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 15.67

    Antrag auf Reisekostenerstattung nach Ablauf der Jahresfrist - Auslegung des § 17

  • BVerwG, 08.07.1983 - 6 P 1.81

    Rechtmäßigkeit der Geschäftsordnung für das Bundesbahn-Sozialwerk -

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis -

  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 29.85

    Personalvertretungsrecht - Änderung des Dienstplans - Schichtregelung -

  • BVerwG, 26.03.1986 - 6 P 38.82

    Einstellung des Betriebes eines Dienstzuges - Beteiligung des Personalrates - Die

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige

    Der Begriff der "Überwachung" umfasst nach seiner sprachlichen Bedeutung sowohl das Sammeln von Informationen als auch die Auswertung bereits vorliegender Informationen im Hinblick auf eine Beurteilung der Beschäftigten (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 17; BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 ).

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 22, vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 16) als auch des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 und vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - juris Rn. 36) ist geklärt, dass es für die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme nicht darauf ankommt, ob die leistungs- und verhaltensbezogenen Daten unmittelbar auf technischem Weg, also durch die Einrichtung selbst, erhoben werden oder ob sie dem System zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden müssen (mittelbare Datenerfassung).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem

    Im Beschluss vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - (BVerwGE 91, 276) hat der Senat in der Forderung des Personalrats, über bestimmte Gesichtspunkte der beabsichtigten Maßnahme eine Dienstvereinbarung zu treffen, keinen Grund für den Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens erblickt.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2022 - DB 16 S 530/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unbefugter Recherchen in

    Damit hat sie den Personalrat von einer fristwahrenden Erklärung abgehalten mit der Folge, dass sie sich auf die Folgen einer nach dieser Praxis rechtzeitigen, in Wahrheit aber verspäteten Erklärung nach Treu und Glauben sowie nach dem das Personalvertretungsrecht beherrschenden Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht berufen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1992 - 6 P 16.91 -, BVerwGE 91, 276 [zu § 69 Abs. 2 Satz 3 BPersVG a.F.]).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15

    Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats

    Im Fall einer derart unbeachtlichen Zustimmungsverweigerung gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Stellungnahmefrist als gebilligt, und die Maßnahme kann durchgeführt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 16. Dezember 1992 - 6 P 27.91 - BVerwGE 91, 295 , jeweils m.w.N.).

    Der Dienststelle ist es verwehrt, die angegebene Begründung einer Schlüssigkeitsprüfung zu unterziehen und die einzelnen Gründe auf ihre Richtigkeit zu untersuchen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 ).

  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auf den engen Zusammenhang zwischen Aufhebbarkeit und Folgenbeseitigung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach hingewiesen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 und vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 13.76 - BVerwGE 54, 314 ; Beschluß vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 ).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung;

    Bei Beachtung dieser Prämisse reicht es für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung jedoch aus, wenn die angeführte Begründung des Personalrats nicht völlig aus der Luft gegriffen ist oder neben der Sache liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 31.20

    Frist zur Anschlussberufung im Asylverfahren; Verwirkung prozessualer Befugnisse;

    Sowohl ein schutzwürdiges Vertrauen der anderen Beteiligten auf das Untätigbleiben des Berechtigten als auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens können es zwar rechtfertigen, die Geltendmachung eines prozessualen Rechts nach langer Zeit als Verstoß gegen Treu und Glauben und damit als verwirkt anzusehen (BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 103.17 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 ).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der andere Beteiligte infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte (Vertrauensgrundlage) und auch tatsächlich darauf vertraut hat (Vertrauenstatbestand), dass der Berechtigte das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde, und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 und Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 ).

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Dem Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - (BVerwGE 91, 276 = Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 23) entnimmt der Beteiligte den Rechtssatz: "Durch den Abschluss einer Dienstvereinbarung wird die Mitbestimmung verbraucht." Diese Annahme ist ergänzungsbedürftig.
  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.2639

    Das Ausdrucken, Auswerten und Sammeln von Bestandteilen elektronisch geführter

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen darf, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und er sich infolge dessen in seinen Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 m.w.N.).

    Der Abschluss einer Dienstvereinbarung stellt sich dabei als "vorweggenommene" Mitbestimmung dar, durch die für alle gegenwärtig oder künftig davon abgedeckten Fälle das Mitbestimmungsrecht abgegolten ist (BVerwG, B.v. 9.12.1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 m.w.N.).

    22 Die vom Antragsteller vorgetragene Zusicherung des früheren Präsidenten des BAMF, die Kurzübersichten würden nicht für eine Leistungskontrolle verwendet, konnte keine (dauerhafte) Verbindlichkeit erlangen, weil sie nicht Inhalt der Dienstvereinbarung geworden ist; eine Zusage, von Überwachungsmöglichkeiten keinen Gebrauch zu machen, lässt weder das Mitbestimmungsrecht entfallen noch kann sie über den Inhalt der Dienstvereinbarung hinaus Verbindlichkeit erlangen (BVerwG, B.v. 9.12.1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 m.w.N.).

    Der Abschluss einer Dienstvereinbarung stellt sich dabei als "vorweggenommene" Mitbestimmung dar, durch die für alle gegenwärtig oder künftig davon abgedeckten Fälle das Mitbestimmungsrecht abgegolten ist (BVerwG, B.v. 9.12.1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.11.2012 - 6 PB 13.12

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zur Auswahl und Beauftragung von

    Der vom Antragsteller erwähnte (Beschwerdebegründung S. 15) Beschluss des Senats vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - hat bereits geklärt, dass einer Dienststelle unter bestimmten Umständen nach Treu und Glauben und nach dem Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit verwehrt sein kann, sich auf die Versäumung einer Erklärungsfrist nach Art des § 74 Abs. 2 Satz 7 PersVG RP zu berufen, wenn die Versäumung auf eine ständige Praxis der Dienststelle zurückzuführen ist, verspätete Erklärungen als fristgemäß zu behandeln (Beschluss vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 = Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 23 S. 39).

    Dem Beschluss des Senats vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - lag der Sachverhalt zugrunde, dass aufgrund einer ministeriellen Verfügung eine ständige Praxis in der Dienststelle bestand, den Fristlauf abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen dergestalt zu berechnen, dass der Fristbeginn auf den Tag nach der letzten Personalratssitzung festgelegt wird (a.a.O. S. 284 bzw. S. 36).

    Indem das Oberverwaltungsgericht für den hier vorliegenden Fall gerade auf das Bestehen eines solchen Schwebezustands hingewiesen und hiervon ausgehend eine etwaige Praxis des Beteiligten, sich auf verspätete Erklärungen des Antragstellers einzulassen, als unbeachtlich eingestuft hat, bewegt sich sein Beschluss auf der Linie des Senatsbeschlusses vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 -.

    Aus den vorstehenden Erwägungen unter Ziff. 2 ergibt sich, dass die vom Antragsteller geltend gemachte (Beschwerdebegründung S. 23) Divergenz zum Senatsbeschluss vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - nicht vorliegt.

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2021 - 7 Sa 135/20

    Kündigung - Personalratsbeteiligung - ständige Praxis einer Stellungnahmefrist -

  • BVerwG, 27.06.2019 - 5 P 2.18

    Antragsbefugnis; Beruhen; Beschlussverfahren; Betriebsvereinbarung;

  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07

    Keine Nachzahlung von Besoldung für die Vergangenheit

  • OVG Hamburg, 28.02.2000 - 8 Bf 338/99

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Erfassung und Auswertung der

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 2.22

    Mitbestimmungsrecht des Personalreates im Zusammenhang mit dem Betrieb einer

  • OVG Sachsen, 26.11.2003 - 2 B 465/03

    Beamter auf Probe, Entlassung, Bewährung, Eignung, Alkohol, Beteiligung,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1996 - PB 15 S 365/96

    Erstattung von Schulungskosten eines Personalratsmitgliedes -

  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00

    Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von

  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 5.10

    Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf die allgemeinbildenden und auf

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 31.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 61 PV 9.13

    Mitbestimmung; Aktivlegitimation; Verwirkung; Feststellungsinteresse; langjährige

  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 20.94

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Verwaltungsgerichtliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2020 - 62 PV 11.19

    Agentur für Arbeit; Jobcenter; gemeinsame Einrichtung; Auswahlentscheidung;

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 30.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 33.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 34.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 32.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • OVG Saarland, 27.10.2010 - 4 A 147/10

    Verwirkung der Geltendmachung einer Verletzung von personalvertretungsrechtlichen

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 34/02

    Mitbestimmung des Personalrats bei Musikern in Kulturorchestern; Beeinflussung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2021 - 6 L 3/20

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Einrichtung von Vertrauensarbeitszeit

  • VG Bayreuth, 24.09.2020 - B 9 E 20.733

    Fristgerechte Ladung zur konstituierenden Gemeinderatssitzung

  • VG Bayreuth, 27.08.2020 - B 9 E 20.658

    Besetzung eines Ausschusses (Art. 33 GO)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 62 PV 5.19

    Bundespolizei; Ruhepausen; Anrechnung auf die Arbeitszeit; Erlass; Mitbestimmung;

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 TaBV 65/10

    Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung einer Dienststelle der Britischen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2003 - PL 15 S 1430/02

    Keine Mitbestimmung bei Verminderung der Bereitschaftsdienste

  • VG Bayreuth, 15.09.2020 - B 9 E 20.668

    Wahl des Berechnungsverfahrens bei der Ausschussbesetzung

  • VGH Hessen, 23.05.2000 - 22 TL 4473/98

    Arbeitszeitregelung für eine einzelne Person - Hausmeister

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 61 PV 3.11

    Einstweilige Verfügung; (Gesamt-)Personalrat; Mitbestimmungsrecht; automatisierte

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 18 LP 5/17

    Allgemeine Regelung; Beschwerde; Dienstreise; Genehmigung; Gesamtpersonalrat;

  • VG Hamburg, 12.12.2018 - 25 FL 216/18

    Personalvertretungsrecht; Zustimmungsfiktion; UKE

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 2 TaBV 1/16

    Einführung einer Kleiderordnung - Mitbestimmungsrecht der Hauptbetriebsvertretung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 1 A 2014/98

    Einleitung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens ; Zeitraum für

  • VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94

    Personalvertretungsrecht: Versetzung im Sinne des PersVG HE § 77 Abs 1 Nr 2c

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.2641

    Das Ausdrucken, Auswerten und Sammeln von Bestandteilen elektronisch geführter

  • VG Hannover, 21.10.2014 - 17 B 11890/14

    Dienststelle; Eingliederung; Einstellung; Projekt; Umsetzung

  • VG Bayreuth, 04.02.2021 - B 9 E 20.1401

    Berechnungsverfahren für die Besetzung von Ausschüssen des Stadtrates,

  • VG Ansbach, 23.10.2012 - AN 7 P 12.00506

    Ausdruck; Sammlung und Auswertung der elektronisch übermittelten Bescheidrubren

  • VG Karlsruhe, 14.09.2012 - PL 12 K 4/12

    Zum Ausschluss des Mitbestimmungsrechts durch "vorweggenommene Mitbestimmung" in

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2002 - PL 15 S 671/02

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei Einstellung von

  • OVG Brandenburg, 10.12.1998 - 6 A 210/97

    Anspruch eines Personalrates auf Rückgruppierungen von Angestellten; Antrag auf

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.1994 - IX/2 E 392/92

    Gewährung einer widerruflichen Vergütung ; Vergütungen für Tätigkeiten auf

  • VG Düsseldorf, 13.08.2015 - 40 K 3717/14

    Wappenseminare; Seminar; Fortbildung; Mitbestimmung

  • VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 2570/12

    Personalvertretungsrecht der Länder

  • VG Minden, 04.05.2012 - 10 K 823/11

    Verwaltungsamtfrau hat Anspruch auf eine dem Statusamt entsprechende Verwendung

  • VG Köln, 02.07.2010 - 33 L 713/10

    Fortsetzung des Mitbestimmungsverfahrens bei Billigung einer Maßnahme mangels

  • VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 1/06

    Verbindlichkeit von Fristen im Personalvertretungsrecht

  • VG Bremen, 26.04.2007 - P K 498/07

    Ausschluss der Mitbestimmung durch Dienstvereinbarung

  • VG Berlin, 13.04.2016 - 71 K 8.15

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 32.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2463
BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 32.90 (https://dejure.org/1993,2463)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1993 - 8 C 32.90 (https://dejure.org/1993,2463)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 8 C 32.90 (https://dejure.org/1993,2463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinderecht - Hebesatz - Gesetzgebungskompetenz - Gewerbesteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 176
  • DVBl 1993, 1366
  • DÖV 1993, 1093
 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    So habe das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32/90 -, NVwZ 1994, S. 176 ) dargelegt, dass die Gemeinden auf Steuerquellen nur dann zurückgreifen dürften, soweit die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichten.
  • BVerwG, 29.05.2019 - 10 C 1.18

    Kommunalaufsicht darf Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung

    Sie sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebilligt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32.90 - Buchholz 11 Art. 106 GG Nr. 4 S. 4; Beschluss vom 16. November 2017 - 10 B 2.17 - juris Rn. 9).
  • VG Arnsberg, 25.04.2003 - 3 K 2121/02

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der kommunalen Satzung der Stadt Werdohl über die

    Bei der Festsetzung der Hebesätze hat die Gemeinde einen weiten Ermessensspielraum, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 5. Oktober 1989 - 2 S 1429/87 -, Kommunale Steuer-Zeitschrift (KStZ) 1990, 35 (35); Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 17. November 1988 - 11 K 5427/87 -, Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) 1989, 156 (157); Finanzgericht (FG) Bremen, Urteil vom 8. Mai 1995 - 2 94 205 K 5 -, ZKF 1996, 36 (36); vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32/90 -, NVwZ 1994, 176 (177 a. E.); VGH BW, Beschluss vom 12. Februar 1998 - 2 S 1648/97 -, NVwZ 1998, 1325 (1325), der sich aus der ihr verfassungsrechtlich garantierten Steuerhoheit ergibt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32/90 -, NVwZ 1994, 176 (177).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32/90 -, NVwZ 1994, 176 (176 f.) - zur Gewerbesteuer -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32/90 -, NVwZ 1994, 176 (177) - zu der vergleichbaren Vorschrift des § 16 Abs. 5 des Gewerbesteuergesetzes -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1993 - 8 C 32/90 -, NVwZ 1994, 176 (177).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92   

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https://dejure.org/1993,2369
BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92 (https://dejure.org/1993,2369)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1993 - 6 B 81.92 (https://dejure.org/1993,2369)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1993 - 6 B 81.92 (https://dejure.org/1993,2369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3154
  • NVwZ 1994, 176 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 1429
  • DVBl 1993, 1309
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92
    Im vorliegenden Fall hat sich das Berufungsgericht - ohne eine durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1991 (BVerfGE 84, 9) herbeigeführte "Gewichtverschiebung zugunsten sogenannter Scheidungskinder" anzunehmen - auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Juni 1992 bezogen, dem eine die Namensänderung befürwortende Stellungnahme des Kreisjugendamts sowie eine Anhörung des Klägers in Abwesenheit der übrigen Verfahrensbeteiligten zugrunde lag; die Bekundungen des Klägers sind darin eingehend gewürdigt worden.
  • BVerwG, 24.04.1987 - 7 C 120.86

    Namensänderung - Pflegekind - Schwerwiegender Grund - Eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92
    Nach dem bereits erwähnten Urteil vom 4. Juni 1986 sowie nach der weiteren Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, die in dem Urteil vom 24. April 1987 - BVerwG 7 C 120.86 - (Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 60) zusammengefaßt ist, ist für das öffentlich-rechtliche Namensänderungsrecht entscheidend, daß der gesetzgeberische Entschluß, den nach § 1616 BGB erworbenen Familiennamen des Kindes unverändert auch in der namensverschiedenen Familie des sorgeberechtigten Elternteils beizubehalten, "im Einzelfall nur umgestoßen werden darf, wenn das Kindeswohl als oberste Richtschnur der elterlichen Sorge die Namensänderung erfordert".
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 77.85

    Namensänderung bei Stiefkindern - Stiefkindernamen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1993 - 6 B 81.92
    Er hat aber in seinem vom Verwaltungsgerichtshof erwähnten Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 77.85 - (Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 57) ausgeführt, zur Entscheidung, ob die beanspruchte Namensänderung aus Gründen des Kindeswohls erforderlich sei, müßten alle für und gegen die Änderung sprechenden Belange miteinander abgewogen werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 7 A 10074/19

    Änderung des von der Mutter abgeleiteten Familiennamens eines minderjährigen

    Diese Beurteilung konnte vorliegend angesichts des fortgeschrittenen Alters der Beigeladenen ohne Weiteres auf deren Anhörungen vor der Beklagten und die hiermit übereinstimmenden Schilderungen in dem Erörterungstermin vor dem Senat gestützt werden (vgl. hierzu auch: BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 6 B 81/92 -, juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 27.06.1994 - 6 B 17.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Im Rahmen seines tatrichterlichen Ermessens hat das Gericht dann darüber zu befinden, ob die vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse ausreichen, um eine Entscheidung zu treffen oder ob eine zusätzliche kinderpsychologische Begutachtung, wie sie der Kläger fordert, erforderlich ist (BVerwG, Beschluß vom 14. Mai 1993 - BVerwG 6 B 81.92 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 68).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.1995 - 10 L 4913/93

    Familienname; Änderung; Fortfall einer Adelsbezeichnung; Adel

    Diese Feststellungen kann der Senat aus eigener Sachkunde treffen, ohne daß es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf (vgl. hierzu BVerwG NJW 1987, 2454 sowie BayVBl. 1994, 58).
  • VG Minden, 21.02.2007 - 2 K 2498/05
    vgl. zur Aufklärungspflicht: BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 6 B 81.92 - und Urteil vom 04. Juni 1986 - 7 C 77.85 - zur Anhörung Minderjähriger auch: BVerwG, Beschluss vom 09. Oktober 1985 - 7 B 9.85 -, NJW 1986, 1188.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92   

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https://dejure.org/1993,3672
BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92 (https://dejure.org/1993,3672)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1993 - 6 C 33.92 (https://dejure.org/1993,3672)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 6 C 33.92 (https://dejure.org/1993,3672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Namensänderung - Wiederverleihung eines alten Namens mit Adelsbezeichnung - Namensführungsverbot auf Grund eines Gesetzes oder einer Verwaltungsmaßnahme des früheren Heimatstaates - Angehörige einer nichtdeutschen Minderheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3155
  • NJW 1993, 344
  • NVwZ 1994, 176 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 36
  • DVBl 1993, 1310
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 13 S 1703/91

    Wiederherstellung früherer Adelsbezeichnungen als Namensbestandteil

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Kläger durch das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Mai 1992 ergangene Urteil (NJW 1993, 344) im wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, § 3 a NÄG setze voraus, daß der von einem Namensführungsverbot seines Heimatstaates Betroffene selbst Angehöriger einer deutschen Minderheit gewesen sei.
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 78.79

    Namensänderung - Einbürgerung - Wichtiger Grund

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92
    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ist in seinem Urteil vom 27. November 1981 - BVerwG 7 C 78.79 - (Buchholz 402.10 § 3 a NÄG Nr. 3) ebenfalls davon ausgegangen, daß die Regelung des § 3 a NÄG dem Schutz der Angehörigen deutscher Minderheiten dient.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 3458/96

    Genehmigung zur Änderung eines Familiennamens mit dem zusätzlichen Adelsprädikat

    3/2908; Punkt 11 der Tagesordnung des Bundesrates, 236. Sitzung vom 14. Juli 1961, S. 196 f.; BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1964 - 1 BvR 463/62 -, BVerfGE 17, 199 (207); BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1993 - 6 C 33.92 -, Buchholz 402.10, § 3 a NÄG, Nr. 4, S. 1 (2); Nds.OVG, Urteil vom 6. Oktober 1964 - II A 27/63 -, DÖV 1965, 243 (246).
  • VG Münster, 26.08.2011 - 1 K 2808/10

    Änderung eines Familiennamens unter Ablegung des bisherigen und der Führung eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1993 - 6 C 33/92 -, juris; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 18. Mai 1993 - 1 BvR 1093/93 - nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. auch VG Münster, Urteil vom 15. Dezember 1995 - 1 K 5552/93 -, n.v.; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 25. August 1998 - 10 A 354/96 -, n.v.

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1992 - 2 B 136.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7605
BVerwG, 31.08.1992 - 2 B 136.92 (https://dejure.org/1992,7605)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1992 - 2 B 136.92 (https://dejure.org/1992,7605)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1992 - 2 B 136.92 (https://dejure.org/1992,7605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beihilferegelung für Sanatoriumskosten - Kosten einer Krankenhausbehandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 176 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 650
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1992 - 2 B 136.92
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 2 B 21.91

    Aufenthalt in Kurkrankenhaus - Aufenthalt in Sanatorium - Heilkur -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1992 - 2 B 136.92
    Damit stellen Sanatoriumsbehandlung und Krankenhausbehandlung zwei in der Beihilfeverordnung beschriebene verschiedene Sachverhalte dar, die auch in bezug auf die Gewährung einer Beihilfe ohne Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 GG) verschieden geregelt werden können (zur vorherigen Genehmigung eines Sanatoriumsaufenthalts vgl. Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 2 B 21.91 Buchholz 239.1 § 33 BeamtVG Nr. 1 -).
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