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   BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95   

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BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95 (https://dejure.org/1995,2178)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1995 - 8 B 5.95 (https://dejure.org/1995,2178)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 (https://dejure.org/1995,2178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft - Festsetzungsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 133 Abs. 2 S. 1, § 134 Abs. 1 S. 4 HS 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1075 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1207
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Wird ein Miteigentümer von dem von der Gemeinde durch einen Heranziehungsbescheid veranlagten Beitragspflichtigen im Innenverhältnis auf Ausgleich in Anspruch genommen, kann er den Ausgleichsanspruch nicht erfolgreich mit dem Hinweis abwehren, mangels eines an ihn ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids sei zu seinen Gunsten die Festsetzungsverjährung eingetreten (im Anschluß an Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 1 ff.).

    Denn schon seit der Entscheidung vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - (Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 1 ff.) entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist hinreichend geklärt, daß - entgegen dem Eindruck, den die Stellung des Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz im Rahmen des § 134 (nunmehr) BauGB vermitteln könnte - die von dieser Bestimmung angeordnete Gesamtschuldnerschaft nicht an die persönliche, sondern an die grundsätzlich mit der endgültigen Herstellung gemäß § 133 Abs. 2 BauGB ausgelöste sachliche Erschließungsbeitragspflicht für ein Grundstück anknüpft.

    Die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner - so hat das Bundesverwaltungsgericht in dem genannten Urteil vom 31. Januar 1975 (BVerwG IV C 46.72, a.a.O., S. 4) erkannt - "ist ein Schuldverhältnis, das selbstständig neben dem Abgabenschuldverhältnis zwischen dem Abgabengläubiger und dem ... herangezogenen Beitragspflichtigen besteht .

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Das Berufungsurteil weicht nicht i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der dafür in der Beschwerdebegründung angegebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34 S. 7 ff.) ab.
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren, daß maßgebend insoweit die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungs(teil-)beitragspflichten sind und daß deshalb eine spätere Änderung dieser Verhältnisse selbst dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids hat, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 (66 f., 69) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]; vgl. ferner Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 S. 26 (27) und vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131 (134, 136) [BVerwG 22.08.1975 - IV C 11/73]).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10 S. 91 (97 f.) und zuletzt Beschluß vom 24. Januar 1995 - BVerwG 8 B 8.95 -) ist die Gemeinde berechtigt, einen von mehreren gesamtschuldnerisch haftenden Beitragsschuldnern auf den vollen, auf das im Miteigentum mehrerer Personen stehende Grundstück entfallenden Erschließungsbeitrag in Anspruch zu nehmen und es ihm zu überlassen, bei dem (oder den) anderen Gesamtschuldner(n) einen Ausgleich zu suchen.
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren, daß maßgebend insoweit die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungs(teil-)beitragspflichten sind und daß deshalb eine spätere Änderung dieser Verhältnisse selbst dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids hat, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 (66 f., 69) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]; vgl. ferner Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 S. 26 (27) und vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131 (134, 136) [BVerwG 22.08.1975 - IV C 11/73]).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 8 B 8.95

    Berechtigung einer Gemeinde zur Heranziehung eines von zwei gesamtschuldnerisch

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10 S. 91 (97 f.) und zuletzt Beschluß vom 24. Januar 1995 - BVerwG 8 B 8.95 -) ist die Gemeinde berechtigt, einen von mehreren gesamtschuldnerisch haftenden Beitragsschuldnern auf den vollen, auf das im Miteigentum mehrerer Personen stehende Grundstück entfallenden Erschließungsbeitrag in Anspruch zu nehmen und es ihm zu überlassen, bei dem (oder den) anderen Gesamtschuldner(n) einen Ausgleich zu suchen.
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren, daß maßgebend insoweit die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungs(teil-)beitragspflichten sind und daß deshalb eine spätere Änderung dieser Verhältnisse selbst dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids hat, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 (66 f., 69) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]; vgl. ferner Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 S. 26 (27) und vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131 (134, 136) [BVerwG 22.08.1975 - IV C 11/73]).
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Doch sind diese Bestimmungen nicht als Bundesrecht, sondern als Landesrecht in den landesrechtlichen Bereich übernommen und deshalb irrevisibel (vgl. dazu u.a. Urteil vom 19. Januar 1972 - BVerwG V C 54.70 - BVerwGE 39, 257 (259) [BVerwG 19.01.1972 - V C 54/70]).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Danach kommt es maßgebend auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an; eine spätere Änderung dieser Verhältnisse hat selbst dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - BVerwG 8 B 5.95 - Buchholz 406.11 § 134 BauGB Nr. 7 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Soweit die Kläger vertreten, bei der Anfechtungsklage sei die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich, ist im Beitragsrecht als maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage grundsätzlich auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 13.3.1995 - 8 B 5.95 - juris Rn. 2; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 23).
  • VG Augsburg, 22.12.2011 - Au 2 K 10.1430

    Erschließungsbeitragsbescheid nur gegen einen Miteigentümer

    Diese Selbstständigkeit berechtigt den vom persönlich Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner auf einen Ausgleich in Anspruch genommenen Miteigentümer, dem Ausgleichsanspruch gegenüber alle Einwendungen geltend zu machen, die ihm zugestanden hätten, wenn er unmittelbar vom Abgabengläubiger in Anspruch genommen worden wäre (BVerwG vom 13.3.1995 BayVBl 1995, 764; vom 31.1.1975 Buchholz 406.11 § 134 BauGB Nr. 2; BayVGH a.a.O.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, RdNr. 38 zu § 24).
  • VG Münster, 26.04.2017 - 3 K 2624/15

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu den Herstellungskosten einer Straße

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5/95 -, juris, Rdn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 - 3 A 1944/99 -, juris, Rdn. 1.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2002 - 9 C 5/01 -, juris, Rdn. 26 f. und Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5/95 -, juris, Rdn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 - 3 A 1944/99 -, juris, Rdn. 1.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

    Sie beeinflussen die einmal nach Grund und Höhe entstandene sachliche Beitragspflicht grundsätzlich nicht mehr und haben keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.1995 - 8 B 5.95 - juris Rn. 2; Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249, juris Rn. 26; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 19 Rn. 23; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 41 Anm. 3.6.7.3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05

    Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt; Erschließungsbeitrag;

    Für das Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht (von den hier nicht einschlägigen Fällen der verfrüht, also vor Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, erlassenen Bescheide abgesehen - s. hierzu: BVerwG, Urteil vom 27. September 1982 - 8 C 145.81 -, DVBl. 1983, 135; Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 -, DVBl. 1993, 903) den Grundsatz aufgestellt, dass (mit Ausnahme der Merkmalsregelung einer Satzung) diejenigen "tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse" maßgeblich sind, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht bestanden (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, NVwZ 1995, 1207 - unter Hinweis auf die vorangegangene Rechtsprechung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008 - 10 S 2.08

    Erschließungsbeitragsrecht: Beitragspflicht eines von einer Gemeinde zur

    Spätere Änderungen dieser Verhältnisse haben selbst dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides, wenn mit ihnen schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht zu rechnen war (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, juris; Driehaus a.a.O., § 19 RN 22).
  • VG Augsburg, 08.04.2020 - Au 2 K 19.1058

    Keine Befreiung von der Hundesteuer für Herdenschutzhund

    Das zwischen den Gesamtschuldnern bestehende zivilrechtliche Schuldverhältnis steht nämlich rechtlich unabhängig neben dem Abgabenschuldverhältnis zwischen Abgabengläubiger und dem persönlich herangezogenen Beitragspflichtigen (BVerwG, U.v. 31.1.1975 - IV C 76.42 - KStZ 1975, 129; B.v. 13.3.1995 - 8 B 5.95 - BayVBl 1995, 764; BayVGH, B.v. 14.1.2008 - 6 CS 04.3182 - juris Rn. 2; VG Augsburg, U.v. 22.12.2011 - Au 2 K 10.1430 - juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21

    Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag;

    Nach einem Grundsatz des intertemporalen Verwaltungsrechts ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 6 ZB 07.2861 -, juris Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 L 375/08 -, juris Rn. 14; OVG Weimar, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 KO 583/08 -, juris Rn. 65).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02

    Kein "dauerhafter" Vorteil für Hinterlieger-Grundstück bei fehlender dinglicher

    Danach komme es maßgebend auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an; eine spätere Änderung dieser Verhältnisse habe selbst dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - BVerwG 8 B 5.95 -, Buchholz 406.11 § 134 Nr. 7, m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.04.2011 - 3 K 1331/05

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages; Anrechnung auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 178/12

    Anschlussbeitragsrecht - Belegenheit eines Grundstücks in einem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07

    ErschlBeitrG BE § 15 Abs 2 verbietet die Durchsetzung von

  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 6 CS 04.3182

    Erschließungsbeitragssache; Widerspruch einer Erbengemeinschaft; Rechtsstellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1999 - 3 A 896/98

    Erschließung von Hinterliegergrundstücken bei Eigentümeridentität

  • VG Augsburg, 21.06.2012 - Au 2 K 10.1118

    Begleichung des Ausbaubeitrags durch anderen Miteigentümer

  • VG Augsburg, 09.02.2023 - Au 2 K 22.892

    Klage auf Gewährung eines Härteausgleichs wegen Heranziehung zu

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 4 L 375/08

    Zusammenschluss von Aufgabenträgern

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