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   VGH Hessen, 29.07.1994 - 14 TG 2482/93   

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https://dejure.org/1994,1852
VGH Hessen, 29.07.1994 - 14 TG 2482/93 (https://dejure.org/1994,1852)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.07.1994 - 14 TG 2482/93 (https://dejure.org/1994,1852)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juli 1994 - 14 TG 2482/93 (https://dejure.org/1994,1852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 BImSchG, § 22 Abs 1 BImSchG, § 6 Abs 3 VerpackV, § 1 Abs 3 Nr 7 AbfG
    Keine Anwendung des Abfallgesetzes auf das Duale System Deutschland; öffentlich-rechtliche Körperschaften sind in bezug auf Verkaufsverpackungen von Entsorgungspflicht befreit; zur Inanspruchnahme einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wegen Lärmimmission einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht: Unanwendbarkeit des AbfG auf das Duale System

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lärmgeplagter Anwohner kämpft gegen Altglascontainer - Welche Behörde ist für das "Duale System" zuständig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 152 (Ls.)
  • NJW 1995, 2124 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 299
  • DVBl 1995, 250
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.1994 - 14 TG 2482/93
    Inhalt dieses Anspruchs ist, daß ein Nachbar einer von der öffentlichen Hand (schlicht-hoheitlich) betriebenen Anlage ausgerichtet am Maßstab des § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG - in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BImSchG verlangen kann, daß schädliche Umwelteinwirkungen - wie etwa Geräusche -, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, unterbleiben, soweit sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und - soweit das nicht der Fall ist - auf ein Mindestmaß beschränkt werden (s. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, sogenannte Tegelsbarg-Entscheidung, NJW 1989, S. 1291; Urteil vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, S. 884; OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1993 - 21 A 1532/90 - mit weiteren Nachweisen auch aus dem Schrifttum, NWVBl. 1994, S. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1993 - 21 A 1532/90

    Sportanlagenlärmschutzverordnung; Verordnungsgeber; Immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.1994 - 14 TG 2482/93
    Inhalt dieses Anspruchs ist, daß ein Nachbar einer von der öffentlichen Hand (schlicht-hoheitlich) betriebenen Anlage ausgerichtet am Maßstab des § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG - in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BImSchG verlangen kann, daß schädliche Umwelteinwirkungen - wie etwa Geräusche -, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, unterbleiben, soweit sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und - soweit das nicht der Fall ist - auf ein Mindestmaß beschränkt werden (s. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, sogenannte Tegelsbarg-Entscheidung, NJW 1989, S. 1291; Urteil vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, S. 884; OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1993 - 21 A 1532/90 - mit weiteren Nachweisen auch aus dem Schrifttum, NWVBl. 1994, S. 18).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.1994 - 14 TG 2482/93
    Inhalt dieses Anspruchs ist, daß ein Nachbar einer von der öffentlichen Hand (schlicht-hoheitlich) betriebenen Anlage ausgerichtet am Maßstab des § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG - in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BImSchG verlangen kann, daß schädliche Umwelteinwirkungen - wie etwa Geräusche -, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen, unterbleiben, soweit sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und - soweit das nicht der Fall ist - auf ein Mindestmaß beschränkt werden (s. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 77.87 -, sogenannte Tegelsbarg-Entscheidung, NJW 1989, S. 1291; Urteil vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, S. 884; OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1993 - 21 A 1532/90 - mit weiteren Nachweisen auch aus dem Schrifttum, NWVBl. 1994, S. 18).
  • VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98

    Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen - duales System - Schutz gegen

    1994 S. 145 ff.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1994 -- 14 TG 2482/93 -- NVwZ 1995 S. 299 f., und vom 26. Januar 1995 -- TL 2313/94 --; vgl. auch VG München, Urteil vom 11. November 1997 -- M 16 K 93.629 -- NVwZ 1998 S. 543).

    Dabei können die Sonderfälle der Eigenverwertung gemäß Abs. 1 und der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen gemäß Abs. 3 Nrn. 2 und 3 der Vorschrift als hier nicht erheblich außer Betracht bleiben, weil duale Erfassungs- und Verwertungssysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV -- entgegen der zu dem früheren § 1 Abs. 7 AbfG vertretenen Auffassung (vgl. u.a. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juli 1994 a. a. O.) -- angesichts der Regelung in Abs. 3 Nr. 1 schon aus systematischen Gründen nicht als "gewerbliche Sammlungen" im Sinne von Nr. 3 anzusehen sind.

  • VGH Hessen, 16.07.2003 - 6 UE 3127/01

    Freistellung systembeteiligter Verpackungshersteller von Pflichten nach VerpackV

    Der Systembetreiber erlangt dadurch die Berechtigung, ein privatwirtschaftliches Entsorgungssystem zur gezielten Erfassung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher und deren Verwertung und Wiederverwendung zu betreiben (Frenz, Das duale System zwischen öffentlichem und privatem Recht, GewArch 1994, 145 ff.; Hess. VGH, 29.07.1994 - 14 TG 2482/93 -, ESVGH 45, 152 = NVwZ 1995, 299 f., und 26.01.1995 - TL 2313/94 -, HessVGRspr. 1995, 91 ff.).
  • VG Gießen, 21.02.1996 - 8 E 45/94

    Anforderungen an die Standortauswahl für Sammelcontainer

    Soweit demgegenüber mit dem Inkrafttreten der VerpackV0 in der Rückführung der Wertstoffe grundsätzlich eine Teilprivatisierung einer öffentlichen Aufgabe gesehen wird (Bay VGH, U. v. 28.02.1994 - 15 B 91.3638 -, NVwZ-RR 1995, 650 ILE.), bzw. der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften seien nicht (mehr) die Betreiber der Wertstoffsammelanlagen, weil die VerpackV0 ausschließlich dem Dualen System die Berechtigung verschafft habe, Entsorgung von Verkaufpackungen sicherzustellen, was zur Folge habe, daß die Kommunen nicht'mehr entsorgungspflichtig seien (B. v. 29.07.1994 - 14 TG 2482/93 -, NVwZ 1995, 299 f-; B. v. 26.01.1995 - 14 TL 2313/94 -, ESVGH 45 (1996), 318), sind diese Argumente bezüglich der eigentlichen Entfernung der Container mangels einer in der Tat nicht mehr bestehenden Passivlegitimation der Kommune zutreffend.

    Dabei wird das Maß dessen, was an Immissionen zuzumuten ist, letztlich durch § 22 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG bestimmt (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 256 ff.; U. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197, 200; U. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 144; Hess.VGH, B. v. 29.07.1994, a.a.O.; VGH Mannheim, U. v. 11.04.1994 - 1 S 1081/93 -, NWZ 1994, 920, 921).

  • VGH Hessen, 26.01.1995 - TL 2313/94

    Kein Mitbestimmungsrecht nach PersVG HE § 81 Abs 1 bei abschließender

    Überträgt man die vorstehenden Grundsätze auf den vorliegenden Fall, wird deutlich, daß im Zusammenhang mit der Einführung des Dualen Systems infolge von § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung ein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers nicht bestehen kann, weil die Dienststelle weder für die Feststellung nach § 6 Abs. 3 Satz 6 VerpackV, daß ein flächendeckendes System für das Einsammeln von Verkaufsverpackungen bestehe, noch für die Transportaufträge dieses Systems zuständig ist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 29. Juli 1994 - 14 TG 2482/93 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.1997 - 7 L 4944/96

    Beseitigung von Wertstoffcontainern; Abwehranspruch, öffentlich-rechtlicher;

    1994, 499 = NVwZ 1995, 299; VGH München, Urteil vom 28. Februar 1994 - 15 B 91.3638 - NVwZ-RR 1995, 650).
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