Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1994

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.09.1994 - 14 TG 1743/93   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 66 Abs 2 GemO HE, Art 14 GG
    Plakataktion einer Kommune zur Abfallvermeidung - Abwehrrecht eines Unternehmers gegenüber einer behördlichen Empfehlung/Verhaltenslenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalrecht: Grenzen des Tätigwerdens einer Kommune zum Zwecke der Abfallvermeidung

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Main, 18.05.1993 - 7 G 747/93
  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 14 TG 1743/93

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 45, 160 (Ls.)
  • NJW 1995, 2371 (Ls.)
  • DÖV 1995, 77
  • NVwZ 1995, 611



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VG Frankfurt/Main, 21.07.2011 - 8 L 1521/11  

    Widerruf einer Pressemitteilung

    Zudem zielt diese Vorschrift auf eine bloße Unterrichtung der Bürger, nicht aber - wie unten ausgeführt wird - durch unzutreffende Aussagen auf eine verhaltenslenkende Beeinflussung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.09.1994 - 14 TG 1743/93 -, NVwZ 1995, 611 ).

    Schließlich kann zugunsten der Antragsgegnerin nicht die höchstrichterliche Rechtsprechung greifen, wonach die Befugnis zu mittelbaren Grundrechtseingriffen durch Hinweise, Warnungen oder Empfehlungen in einzelnen Fällen unmittelbar aus dem Grundgesetz hergeleitet wird und dabei auf den Rechtsgedanken einer staatlichen Schutzpflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1989 - 7 C 2.87 -, BVerwGE 82, 77) abgestellt wird, die etwa eingreifen kann, wenn das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) von privater Seite gefährdet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.1990 - 3 C 2.88 -, BVerwGE 87, 37), denn diese Befugnis wird nur dem Verfassungsorgan Bundesregierung wegen deren Aufgabe, gesellschaftliche Probleme zu erkennen und zu beheben und die Politik im Ganzen verantwortlich zu leiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.10.1990 - 3 C 2.88 -, BVerwGE 87, 37), zugestanden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.09.1994 - 14 TG 1743/93 -, NVwZ 1995, 611).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08  

    Aufstellen von Grabmalen ohne Eintragung in die Handwerksrolle möglich

    In Rechtsprechung und Literatur ist indes allgemein anerkannt, dass durch hoheitliche Äußerungen auch mittelbar in Grundrechte eingegriffen werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2009 - 1 BvR 3275/07 -, NVwZ 2009, 1486, 1487; BVerwG, a.a.O.; Hessischer VGH, Beschl. v. 27.9.1994 - 14 TG 1743/93 -, NVwZ 1995, 611 f.; Leidinger, Hoheitliche Warnungen, Empfehlungen und Hinweise im Spektrum staatlichen Informationshandelns - Zum aktuellen Stand der Diskussion in Rechtsprechung und Literatur -, DÖV 1993, 925, 928 f.; Gusy, Verwaltung durch Information - Empfehlungen und Warnungen als Mittel des Verwaltungshandelns -, NJW 2000, 977, 983 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 4 A 2560/00  

    Wirtschaftliche Einbußen durch Vergabe eines Umweltzeichens - »Blauer Engel«

    Ob eine berufsregelnde Tendenz auch dann anzunehmen wäre, wenn der Hersteller eines Produkts nicht erkennbar ist, aber eine von ihm auf den Markt gebrachte Produktgruppe eindeutig bezeichnet wird und die Behörde die Absicht hat, die gesamte Produktgruppe vom Markt zu verdrängen, vgl. dazu HessVGH, Beschluss vom 27. September 1994 - 14 TG 1743/93 -, DÖV 1995, 77, 78, unter Hinweis auf Leidinger, DÖV 1993, 925, 930, bedarf keiner Entscheidung.
mehr
  • VGH Hessen, 03.02.1998 - 11 UE 3508/95  

    Untersagung der Mitteilung von Bedenken gegen die Verwendung von Vorzugsmilch in

    Empfehlungen als schlicht-hoheitliche Verwaltungstätigkeit sind Bestandteil bzw. Annex der Wahrnehmung der der zuständigen Behörde obliegenden Maßnahmen, wie zum Beispiel die Ermächtigung der zuständigen Behörde nach § 10 Abs. 1 BSeuchenG, notwendige Maßnahmen zur Abwehr der dem einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren zu erlassen, wenn Tatsachen festgestellt werden, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können oder anzunehmen ist, dass solche Tatschen vorliegen (Heintzen, a.a.O., S. 304; gegen eine Herleitung der Befugnisse einer Kommunalbehörde zur Öffentlichkeitsarbeit unmittelbar aus der Verfassung: Hess.VGH, B. v. 27.09.1994 -- 14 TG 1743/93 --, DÖV 1995, 77).
  • VG Gießen, 22.06.1995 - 7 E 1474/93  

    Unzulässiger Warnhinweis eines Gesundheitsamtes; hier: nicht hitzebehandelte

    Nach einhelliger Meinung reicht für die Bejahung eines Grundrechtseingriffs in Fällen behördlicher Warnungen nämlich die Individualisierbarkeit des Produktes aus (vgl. Leidinger, DÖV 1993, 925 m.w. Nachw.; Hess.VGH vom 27.09.1994, 14 TG 1743/93, DÖV 1995, 77), was hier der Fall ist, da ersichtlich die ganze Produktgruppe "Vorzugsmilch" gemeint war.
  • VG Köln, 16.03.2000 - 1 K 10056/96  
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, "wenn eine von dem Hersteller auf den Markt gebrachte Produktgruppe eindeutig bezeichnet wird und die Behörde die Absicht hat, die gesamte Produktgruppe vom Markt zu verdrängen", vgl. HessVGH, Beschluss vom 27. September 1994 - 14 TG 1743/93 - DÖV 1995, 77.
  • VG Darmstadt, 23.02.2004 - 3 G 2590/03  

    Kampfmittelräumdienst in Hessen: Aufgabenzuweisung - zuständige

    Zwar wird durch eine Empfehlung, einen Hinweis oder eine Warnung der Behörde an einen Dritten nicht unmittelbar in die Grundrechte des Unternehmers eingegriffen, es ist jedoch in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass faktisch auch durch hoheitliche Äußerungen mittelbare in Grundrechte eingegriffen werden kann (BVerwG a. a. O.; Hess.VGH NVwZ 1995, 611; Leidinger DÖV 1993, 925; Gusy NJW 2000, 977; Heintzen NuR 1991, 301).

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1994 - 7 B 12827/94   

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • VG Mainz, 30.08.1994 - 3 L 1813/94
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1994 - 7 B 12827/94

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 1043
  • NZV 1995, 248
  • NVwZ 1995, 611 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (8)  

  • OVG Hamburg, 06.09.2011 - 3 Bf 40/11  

    Studiengebührenbefreiungsbescheid wirkt nur bei Fortbestand des

    Stellt der betreffende Verwaltungsakt gleichsam einen zweiten Schritt dar, der auf einer vorgelagerten ersten Ebene das Bestehen einer bestimmten rechtlichen Ausgestaltung voraussetzt, so erledigt er sich auf andere Weise im Sinne des § 43 Abs. 2 (Hmb)VwVfG, wenn die rechtliche Ausgestaltung auf der ersten Ebene beseitigt wird (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 8.11.1994, NJW 1995, 1043, zur Gegenstandslosigkeit von Parkausweisen für Anwohner, wenn die Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung der betreffenden Sonderparkflächen rückgängig macht).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2001 - 7 A 10728/01  

    Anspruch auf Parkausweis für Anwohner

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  • VG Köln, 08.12.2004 - 1 L 2921/04  
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 05.05.1995 - 10 B 894/95 -, DVBl. 1996, 115; OVG Koblenz, Beschluss vom 08.11.1994 - 7 B 12827/94 -, NJW 1995, S. 1043.
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  • VG Mainz, 21.04.2010 - 3 L 233/10  

    Vollstreckungsrecht

    Voraussetzung für die Stellung eines derartigen Antrages bei Gericht ist zunächst, dass in der Hauptsache Widerspruch eingelegt worden ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss vom 8. November 1994 - 7 B 12827/94.OVG -, NJW 1995 Seite 1043 und VG Trier Beschluss vom 30. April 2003 -2 L 458/03.TR), da nur dann die aufschiebende Wirkung angeordnet werden kann.
  • VG Düsseldorf, 16.04.2003 - 27 L 4856/02  
    Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 5. Mai 1995 - 10 B 894/95 -, DVBl. 1996, 115; OVG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 8. November 1994 - 7 B 12827/94 -, NJW 1995, 1043; a.A.: Bayrischer VGH, Beschluss vom 27. August 1987 - 25 CE 87.01911 -, DVBl. 1988, 590 (591); Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Auflage, § 80 Rn. 139.
  • VG Sigmaringen, 01.03.2005 - 8 K 2112/04  

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ersatzvornahme

    5 Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist die Einlegung eines Hauptsacherechtsbehelfs, der die aufschiebende Wirkung auszulösen in der Lage ist und dessen aufschiebende Wirkung angeordnet werden soll, nicht entbehrlich (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 05.05.1995 - 10 B 894/95, NVwZ-RR 1996, 184; OVG Koblenz, Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 12827/94; ferner Bosch/Schmidt, Praktische Einführung, § 50 III.; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rdnr. 139).
  • VG Mainz, 10.11.2010 - 3 L 1334/10  

    Verfahrensrecht - Kann ein Schriftsatz bei Gericht zugleich Widerspruch sein?

    Ein nach § 80 a Abs. 3 Satz 2 i.V. mit § 80 Abs. 5 VwGO statthafter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung setzt begriffsnotwendigerweise voraus, dass der Antragsteller einen Rechtsbehelf - dies wäre im vorliegenden Fall der Widerspruch gewesen - erhoben hat, der entgegen dem Regelfall des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. November 1994 - 7 B 12827/94.OVG -, NJW 1995, 1043; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann, Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 80 Rdnr. 314 [m.w.N.]).
  • VG Neustadt, 07.03.2012 - 4 L 162/12  

    Prozessrecht, Verfahrensrecht

    Dabei braucht die Kammer nicht näher auf die Frage einzugehen, ob der Antrag bereits unzulässig ist, weil die Antragstellerin bisher noch nicht Widerspruch gegen den genannten Bescheid eingelegt hat (vgl. dazu einerseits Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 945 f.; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1995, 1043; andererseits Kopp/Schenke , VwGO, 17. Auflage 2011, § 80 Rn. 139; Shirvani/Heidebach, DÖV 2010, 254).
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